Der Landtag Sachsen-Anhalt plant die Einrichtung eines digitalen Langzeitarchives. Ziel ist, dass digitale Dokumente, Bilder, Videos und Webseiten aus allen landtagseigenen Systemen zeitlich unbefristet aufbewahrt und jederzeit in einer für Menschen verstehbaren Form zugänglich gemacht werden können. Derzeit erfolgt die Archivierung vornehmlich in Papierform bzw. für digitale Objekte auf verschiedenen Laufwerken oder Datenträgern. Ausschreibungsgegenstand ist ein Vertrag zur Beschaffung von Hardware und Softwarelizenzen inkl. Pflege sowie Dienstleistungen für Konzeption, Konfiguration, Entwicklung und Schulungen. Hardware: Das digitale Langzeitarchiv ist innerhalb der bestehenden Infrastruktur des Landtages Sachsen-Anhalt einzurichten. Die wesentlichen Komponenten (Server, Datennetz etc.) sind vorhanden und können nach Abstimmung durch einen vorhandenen Vertragsdienstleister erweitert werden. Software: Als Software soll ein OAIS-konformes digitales Langzeitarchiv beschafft werden. Hierbei kann es sich um eine einzelne Software, mehrere Softwarekomponenten, ein Framework oder eine Individualentwicklung handeln. Aus funktionaler Sicht lässt sich das digitale Langzeitarchiv in fünf Module aufteilen: — Übernahme, — Archivspeicher, — Datenverwaltung, — Nutzbarmachung, — Administration, weitere Angaben siehe unter Abschnitt VI. Zusätzliche Informationen: VI.3) sonstige Informationen:
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Archivierungssysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Archivierungssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landtag von Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Domplatz 6-9
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
E-Mail: landtag@lt.sachsen-anhalt.de📧
Zu Punkt II.1.5) kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Folgende Kernfunktionen sollen von den einzelnen Modulen bereitgestellt werden.
Übernahme:
— Im Modul Übernahme erfolgt die Übergabe des Archivguts an das dLZA. Diese Übergabe erfolgt in Form von SIP. Im Übernahmeprozess werden die gelieferten SIP in AIP überführt und im Archivspeicher abgelegt.
Begleitend erfolgt eine entsprechende Datenpflege in der Datenverwaltung und Bestandserhaltung sowie Berichte an die Administration.
Archivspeicher:
— Das Modul Archivspeicher stellt den Ablageort der AIP während der Archivierung dar. Der Archivspeicher muss alle Anforderungen an eine zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung der Datenobjekte inklusive Backup- und Wiederherstellungslösungen erfüllen.
Datenverwaltung:
— Das Modul Datenverwaltung besteht aus einer Datenbank, die zu jedem AIP Metadaten nachweist (z. B. Archivsignatur, Aktenzeichen usw.). Diese Metadaten sind teilweise bei Übernahme der Daten mitgeliefert oder im Zuge der Übernahme, Ablage und Erhaltung durch das dLZA selbst erzeugt. Im Modul Datenverwaltung ist eine Suchfunktion für verschiedene Recherchevorgänge (z. B. Metdatenbasiert, Namensbasiert, Formattypbasiert etc.) vorzusehen. Das dLZA definiert und pflegt einen Kanon an Metadaten zur inhaltlichen Erschließung (Erschließungsmetadaten), Bestanderhaltung (Erhaltungsmetadaten) und Repräsentationsinformationen. Bei Übernahme von SIP in das dLZA ist soweit möglich eine automatisierte Pflege dieser Metadaten zu realisieren.
Nutzbarmachung:
— Das Modul Nutzbarmachung realisiert einen internen und externen Zugriff auf archivierte digitale Objekte unter Berücksichtigung von Zugriffsrechten. Der Zugriff soll auch webbasiert erfolgen können.
Administration:
— Das Modul Administration stellt für das gesamte Archivsystem übergeordnete Funktionen in den Bereichen Fachadministration und Systemadministration bereit. Es gehört dazu die Abstimmung von Übergabevereinbarungen, die archivfachliche Überwachung der ablaufenden Prozesse, Konfigurationsmanagement von Hard- und Software, Systementwicklung sowie Berichts- und Lenkungsfunktionen. Das Modul soll allen Anforderungen in möglichst übersichtlicher Form nachkommen.
Neben den genannten Modulen sind Funktionsbereiche außerhalb des OAIS zu berücksichtigen. In Vorbereitung auf die Übernahem betrifft dies die Dienste „Übernahmevorbereitung“ sowie „Transformation“.
Letzterer Dienst wird ebenfalls im Zuge eventuell notwendiger Formatkonvertierungen von AIP genutzt. Insofern sind geeignete Schnittstellen zu berücksichtigen. Im Zuge der Nutzbarmachung ist zudem ein webbasierter Zugriff auf geeignete Archivalien (Präsentation) vorgesehen.
Softwarepflege:
Es ist der Abschluss eines Softwarepflegevertrages geplant.
Dienstleistungen:
Folgende Dienstleistungen sollen beschafft werden:
— Konzeptionelle Leistungen (z. B. Feinkonzept, Verfahrensdokumentationen nach BSI IT-Grundschutz),
— Installation und Konfiguration,
— Schulungen,
— Testunterstützung,
— Coaching.
Zu Punkt II.1.5) kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Folgende Kernfunktionen sollen von den einzelnen Modulen bereitgestellt werden.
Übernahme:
— Im Modul Übernahme erfolgt die Übergabe des Archivguts an das dLZA. Diese Übergabe erfolgt in Form von SIP. Im Übernahmeprozess werden die gelieferten SIP in AIP überführt und im Archivspeicher abgelegt.
Begleitend erfolgt eine entsprechende Datenpflege in der Datenverwaltung und Bestandserhaltung sowie Berichte an die Administration.
Archivspeicher:
— Das Modul Archivspeicher stellt den Ablageort der AIP während der Archivierung dar. Der Archivspeicher muss alle Anforderungen an eine zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung der Datenobjekte inklusive Backup- und Wiederherstellungslösungen erfüllen.
Datenverwaltung:
— Das Modul Datenverwaltung besteht aus einer Datenbank, die zu jedem AIP Metadaten nachweist (z. B. Archivsignatur, Aktenzeichen usw.). Diese Metadaten sind teilweise bei Übernahme der Daten mitgeliefert oder im Zuge der Übernahme, Ablage und Erhaltung durch das dLZA selbst erzeugt. Im Modul Datenverwaltung ist eine Suchfunktion für verschiedene Recherchevorgänge (z. B. Metdatenbasiert, Namensbasiert, Formattypbasiert etc.) vorzusehen. Das dLZA definiert und pflegt einen Kanon an Metadaten zur inhaltlichen Erschließung (Erschließungsmetadaten), Bestanderhaltung (Erhaltungsmetadaten) und Repräsentationsinformationen. Bei Übernahme von SIP in das dLZA ist soweit möglich eine automatisierte Pflege dieser Metadaten zu realisieren.
Nutzbarmachung:
— Das Modul Nutzbarmachung realisiert einen internen und externen Zugriff auf archivierte digitale Objekte unter Berücksichtigung von Zugriffsrechten. Der Zugriff soll auch webbasiert erfolgen können.
Administration:
— Das Modul Administration stellt für das gesamte Archivsystem übergeordnete Funktionen in den Bereichen Fachadministration und Systemadministration bereit. Es gehört dazu die Abstimmung von Übergabevereinbarungen, die archivfachliche Überwachung der ablaufenden Prozesse, Konfigurationsmanagement von Hard- und Software, Systementwicklung sowie Berichts- und Lenkungsfunktionen. Das Modul soll allen Anforderungen in möglichst übersichtlicher Form nachkommen.
Neben den genannten Modulen sind Funktionsbereiche außerhalb des OAIS zu berücksichtigen. In Vorbereitung auf die Übernahem betrifft dies die Dienste „Übernahmevorbereitung“ sowie „Transformation“.
Letzterer Dienst wird ebenfalls im Zuge eventuell notwendiger Formatkonvertierungen von AIP genutzt. Insofern sind geeignete Schnittstellen zu berücksichtigen. Im Zuge der Nutzbarmachung ist zudem ein webbasierter Zugriff auf geeignete Archivalien (Präsentation) vorgesehen.
Softwarepflege:
Es ist der Abschluss eines Softwarepflegevertrages geplant.
— Konzeptionelle Leistungen (z. B. Feinkonzept, Verfahrensdokumentationen nach BSI IT-Grundschutz),
— Installation und Konfiguration,
— Schulungen,
— Testunterstützung,
— Coaching.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landtag Sachsen-Anhalt plant die Einrichtung eines digitalen Langzeitarchives. Ziel ist, dass digitale Dokumente, Bilder, Videos und Webseiten aus allen landtagseigenen Systemen zeitlich unbefristet aufbewahrt und jederzeit in einer für Menschen verstehbaren Form zugänglich gemacht werden können.
Der Landtag Sachsen-Anhalt plant die Einrichtung eines digitalen Langzeitarchives. Ziel ist, dass digitale Dokumente, Bilder, Videos und Webseiten aus allen landtagseigenen Systemen zeitlich unbefristet aufbewahrt und jederzeit in einer für Menschen verstehbaren Form zugänglich gemacht werden können.
Derzeit erfolgt die Archivierung vornehmlich in Papierform bzw. für digitale Objekte auf verschiedenen Laufwerken oder Datenträgern.
Ausschreibungsgegenstand ist ein Vertrag zur Beschaffung von Hardware und Softwarelizenzen inkl. Pflege sowie Dienstleistungen für Konzeption, Konfiguration, Entwicklung und Schulungen.
Hardware:
Das digitale Langzeitarchiv ist innerhalb der bestehenden Infrastruktur des Landtages Sachsen-Anhalt einzurichten. Die wesentlichen Komponenten (Server, Datennetz etc.) sind vorhanden und können nach Abstimmung durch einen vorhandenen Vertragsdienstleister erweitert werden.
Das digitale Langzeitarchiv ist innerhalb der bestehenden Infrastruktur des Landtages Sachsen-Anhalt einzurichten. Die wesentlichen Komponenten (Server, Datennetz etc.) sind vorhanden und können nach Abstimmung durch einen vorhandenen Vertragsdienstleister erweitert werden.
Software:
Als Software soll ein OAIS-konformes digitales Langzeitarchiv beschafft werden. Hierbei kann es sich um eine einzelne Software, mehrere Softwarekomponenten, ein Framework oder eine Individualentwicklung handeln.
Aus funktionaler Sicht lässt sich das digitale Langzeitarchiv in fünf Module aufteilen:
— Übernahme,
— Archivspeicher,
— Datenverwaltung,
— Nutzbarmachung,
— Administration,
weitere Angaben siehe unter Abschnitt VI. Zusätzliche Informationen: VI.3) sonstige Informationen:
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 14-5250-1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A 1.1 Eigenerklärung § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A (Vordruck in der Vergabeunterlage zum Teilnahmewettbewerb) oder Nachweis der Eintragung in das Unternehmer-Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt beziehungsweise Zertifikate von weiteren im Land Sachsen-Anhalt zugelassenen Zertifizierern A 1.3 „Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis der Eintragung in das Unternehmer-Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt beziehungsweise Zertifikate von weiteren im Land Sachsen-Anhalt zugelassenen Zertifizierern.
A 1.1 Eigenerklärung § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A (Vordruck in der Vergabeunterlage zum Teilnahmewettbewerb) oder Nachweis der Eintragung in das Unternehmer-Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt beziehungsweise Zertifikate von weiteren im Land Sachsen-Anhalt zugelassenen Zertifizierern A 1.3 „Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis der Eintragung in das Unternehmer-Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt beziehungsweise Zertifikate von weiteren im Land Sachsen-Anhalt zugelassenen Zertifizierern.
Die „Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb“ sind bei der Beschaffungsstelle abzufordern, E-Mail-Adresse: landtag@lt.sachsen-anhalt.de“
Für die ausgewählten Bewerber werden die Gewerbezentralregisterauszüge durch die Beschaffungsstelle abgefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A 2.1 Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen/Ihre Bewerbergemeinschaft und ihr Leistungsportfolio kurz dar (max. 5 Seiten). Dargestellt werden sollten auch die Beteiligungsverhältnisse/Verbindungen bei Bewerbergemeinschaften bzw. zu Subunternehmen.
A 2.2 Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen:
Die Erklärung nach Abschnitt 2 ist von allen beteiligten Unternehmen (Einzelbewerber, Generalunternehmen, Nachunternehmen,Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft) auszufüllen und zu unterschreiben. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen ist das Nachunternehmensverzeichnis auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärung nach Abschnitt 2 ist von allen beteiligten Unternehmen (Einzelbewerber, Generalunternehmen, Nachunternehmen,Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft) auszufüllen und zu unterschreiben. Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen ist das Nachunternehmensverzeichnis auszufüllen.
A 2.4 Ihr Unternehmen/Ihre Bewerbergemeinschaft verfügt über Erfahrungen bei der Umsetzung vergleichbarer Projekte im Bereich der Digitalen Langzeitarchivierung bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bestätigen Sie das A-Kriterium.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A 2.4 Ihr Unternehmen/Ihre Bewerbergemeinschaft verfügt über Erfahrungen bei der Umsetzung vergleichbarer Projekte im Bereich der Digitalen Langzeitarchivierung bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bestätigen Sie das A-Kriterium.
B 2.5 Von den Bewerbern wird die konkrete Angabe der Jahresumsätze im Ausschreibungsgegenstand der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erwartet.
A 2.6 Ihr Unternehmen/Ihre Bewerbergemeinschaft verfügt über eine Mindestanzahl von 2 deutschsprachigen Mitarbeitern im Geschäftsbereich OAIS-konforme (ISO 14721:2012) elektronische Archivierung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Von den Bewerbern werden eine formlose Bestätigung dieses A-Kriteriums sowie die konkrete Angabe der Mitarbeiteranzahl im Ausschreibungsgegenstand der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erwartet.
Die „Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb“ sind bei der Beschaffungsstelle abzufordern, E-Mail-Adresse: landtag@lt.sachsenanhalt.de.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
B 3.1 Vom Bewerber wird in diesem Kriterium die Nennung von Referenzen mit vergleichbarer Aufgabenstellung erwartet.
Eine vergleichbare Referenz liegt vor, wenn es sich um eine produktive Umsetzung eines dem Auftragsgegenstand entsprechenden digitalen Langzeitarchivs handelt, welches in Anlehnung an das OAIS-Referenzmodell umgesetzt wurde.
Die Beschreibung der Referenzen soll nach dem Muster des beigelegten Vordrucks erfolgen (Eigenerklärung). Die maximal zu erreichende Punktzahl wird vergeben, wenn mindestens 3 entsprechend einschlägige Referenzen angegeben werden. Bei allen Refenzanforderungen sind Eigenerklärungen der Bewerber ausreichend.
Die Beschreibung der Referenzen soll nach dem Muster des beigelegten Vordrucks erfolgen (Eigenerklärung). Die maximal zu erreichende Punktzahl wird vergeben, wenn mindestens 3 entsprechend einschlägige Referenzen angegeben werden. Bei allen Refenzanforderungen sind Eigenerklärungen der Bewerber ausreichend.
B 3.2 Vom Bewerber wird die beispielhafte Nennung von 2 Mitarbeiterprofilen inkl. Referenzprojekten erwartet. Je Mitarbeiter sind mindestens 3 Referenzprojekte aufzuführen. Bei der Angabe von mehr als 5 einschlägigen Referenzen erhält der Bewerber eine erhöhte bzw. die maximal zu erreichende Punktzahl.
B 3.2 Vom Bewerber wird die beispielhafte Nennung von 2 Mitarbeiterprofilen inkl. Referenzprojekten erwartet. Je Mitarbeiter sind mindestens 3 Referenzprojekte aufzuführen. Bei der Angabe von mehr als 5 einschlägigen Referenzen erhält der Bewerber eine erhöhte bzw. die maximal zu erreichende Punktzahl.
Die Beschreibung der Mitarbeiterprofile und der persönlichen Referenzprojekte hat nach dem Muster der beigelegten Vordrucke erfolgen. Je Profil und Referenz sollte nicht mehr als eine DIN A4 Seite verwendet werden.
Bei allen Refenzanforderungen sind Eigenerklärungen der Bewerber ausreichend.
B 3.3 Bitte beschreiben Sie das in ihren Projekten eingesetzte Qualitätsmanagement. Benennen Sie die verwendeten Methoden und Maßnahmen sowie ggf. vorhanden Zertifikate.
Die maximale Punktzahl wird vergeben, wenn die Beschreibung abschließend und nachvollziehbar ist,alle Methoden und Maßnahmen genannt wurden, ein Bezug zum Vergabegegenstand erkennbar ist sowie eine unabhängige Zertifizierung (z. B. ISO 9001 oder vergleichbar) vorhanden ist. Die Darstellung sollte 2 A4-Seiten nicht übersteigen.
Die maximale Punktzahl wird vergeben, wenn die Beschreibung abschließend und nachvollziehbar ist,alle Methoden und Maßnahmen genannt wurden, ein Bezug zum Vergabegegenstand erkennbar ist sowie eine unabhängige Zertifizierung (z. B. ISO 9001 oder vergleichbar) vorhanden ist. Die Darstellung sollte 2 A4-Seiten nicht übersteigen.
Die „Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb“ sind bei der Beschaffungsstelle abzufordern, E-Mail-Adresse: landtag@lt.sachsenanhalt.de“.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
EVB-IT-Vertrag, VOL/B sowie Ergänzende Vertragsbedingungen nach Landesvergabegesetz (LVG LSA), s Anlage 5.1 der in der Beschaffungsstelle abzufordernden „Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb“.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Entgeltgleichheit und Tariftreue (A 1.2)
Zur Gewährleistung der Tariftreue und Entgeltgleichheit ist vom Bewerber, Subunternehmen oder Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft die folgende Eigenerklärung vorzulegen:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit § 10 Abs. 1 und 3 Landesvergabegesetz (Vordruck Kapitel 4.2) Erklärung Nachunternehmereinsatz (A 2.3) Im Falle der Einbindung von Subunternehmen ist die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Vordruck Kapitel 4.4.) einzureichen.
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit § 10 Abs. 1 und 3 Landesvergabegesetz (Vordruck Kapitel 4.2) Erklärung Nachunternehmereinsatz (A 2.3) Im Falle der Einbindung von Subunternehmen ist die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Vordruck Kapitel 4.4.) einzureichen.
Die genannten Vordrucke entnehmen Sie bitte den bei der Beschaffungsstelle abzufordernden „Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb“.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-03-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Beschaffungsstelle
Frau Mann
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14-5250-1
Zusätzliche Informationen
Zu Punkt II.1.5) kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Folgende Kernfunktionen sollen von den einzelnen Modulen bereitgestellt werden.
Übernahme:
— Im Modul Übernahme erfolgt die Übergabe des Archivguts an das dLZA. Diese Übergabe erfolgt in Form von SIP. Im Übernahmeprozess werden die gelieferten SIP in AIP überführt und im Archivspeicher abgelegt.
Begleitend erfolgt eine entsprechende Datenpflege in der Datenverwaltung und Bestandserhaltung sowie Berichte an die Administration.
Archivspeicher:
— Das Modul Archivspeicher stellt den Ablageort der AIP während der Archivierung dar. Der Archivspeicher muss alle Anforderungen an eine zeitlich unbegrenzte Aufbewahrung der Datenobjekte inklusive Backup- und Wiederherstellungslösungen erfüllen.
Datenverwaltung:
— Das Modul Datenverwaltung besteht aus einer Datenbank, die zu jedem AIP Metadaten nachweist (z. B. Archivsignatur, Aktenzeichen usw.). Diese Metadaten sind teilweise bei Übernahme der Daten mitgeliefert oder im Zuge der Übernahme, Ablage und Erhaltung durch das dLZA selbst erzeugt. Im Modul Datenverwaltung ist eine Suchfunktion für verschiedene Recherchevorgänge (z. B. Metdatenbasiert, Namensbasiert, Formattypbasiert etc.) vorzusehen. Das dLZA definiert und pflegt einen Kanon an Metadaten zur inhaltlichen Erschließung (Erschließungsmetadaten), Bestanderhaltung (Erhaltungsmetadaten) und Repräsentationsinformationen. Bei Übernahme von SIP in das dLZA ist soweit möglich eine automatisierte Pflege dieser Metadaten zu realisieren.
— Das Modul Datenverwaltung besteht aus einer Datenbank, die zu jedem AIP Metadaten nachweist (z. B. Archivsignatur, Aktenzeichen usw.). Diese Metadaten sind teilweise bei Übernahme der Daten mitgeliefert oder im Zuge der Übernahme, Ablage und Erhaltung durch das dLZA selbst erzeugt. Im Modul Datenverwaltung ist eine Suchfunktion für verschiedene Recherchevorgänge (z. B. Metdatenbasiert, Namensbasiert, Formattypbasiert etc.) vorzusehen. Das dLZA definiert und pflegt einen Kanon an Metadaten zur inhaltlichen Erschließung (Erschließungsmetadaten), Bestanderhaltung (Erhaltungsmetadaten) und Repräsentationsinformationen. Bei Übernahme von SIP in das dLZA ist soweit möglich eine automatisierte Pflege dieser Metadaten zu realisieren.
Nutzbarmachung:
— Das Modul Nutzbarmachung realisiert einen internen und externen Zugriff auf archivierte digitale Objekte unter Berücksichtigung von Zugriffsrechten. Der Zugriff soll auch webbasiert erfolgen können.
Administration:
— Das Modul Administration stellt für das gesamte Archivsystem übergeordnete Funktionen in den Bereichen Fachadministration und Systemadministration bereit. Es gehört dazu die Abstimmung von Übergabevereinbarungen, die archivfachliche Überwachung der ablaufenden Prozesse, Konfigurationsmanagement von Hard- und Software, Systementwicklung sowie Berichts- und Lenkungsfunktionen. Das Modul soll allen Anforderungen in möglichst übersichtlicher Form nachkommen.
— Das Modul Administration stellt für das gesamte Archivsystem übergeordnete Funktionen in den Bereichen Fachadministration und Systemadministration bereit. Es gehört dazu die Abstimmung von Übergabevereinbarungen, die archivfachliche Überwachung der ablaufenden Prozesse, Konfigurationsmanagement von Hard- und Software, Systementwicklung sowie Berichts- und Lenkungsfunktionen. Das Modul soll allen Anforderungen in möglichst übersichtlicher Form nachkommen.
Neben den genannten Modulen sind Funktionsbereiche außerhalb des OAIS zu berücksichtigen. In Vorbereitung auf die Übernahem betrifft dies die Dienste „Übernahmevorbereitung“ sowie „Transformation“.
Letzterer Dienst wird ebenfalls im Zuge eventuell notwendiger Formatkonvertierungen von AIP genutzt. Insofern sind geeignete Schnittstellen zu berücksichtigen. Im Zuge der Nutzbarmachung ist zudem ein webbasierter Zugriff auf geeignete Archivalien (Präsentation) vorgesehen.
Letzterer Dienst wird ebenfalls im Zuge eventuell notwendiger Formatkonvertierungen von AIP genutzt. Insofern sind geeignete Schnittstellen zu berücksichtigen. Im Zuge der Nutzbarmachung ist zudem ein webbasierter Zugriff auf geeignete Archivalien (Präsentation) vorgesehen.
Softwarepflege:
Es ist der Abschluss eines Softwarepflegevertrages geplant.
— Konzeptionelle Leistungen (z. B. Feinkonzept, Verfahrensdokumentationen nach BSI IT-Grundschutz),
— Installation und Konfiguration,
— Schulungen,
— Testunterstützung,
— Coaching.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 107 Abs. 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 107 Abs. 3 GWB.
Die Beschaffungsstelle weist explizit darauf hin, dass ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Beschaffungsstelle weist explizit darauf hin, dass ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 027-045387 (2015-02-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 429 218,56 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2015-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 197-357923
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 27-045387
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Bereitstellung, Einrichtung und Wartung von Hardware durch einen Subunternehmer.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-25 📅
Name: H & T Greenline GmbH
Postanschrift: Grünstraße 8
Postort: Gransee
Postleitzahl: 16775
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.htgreenline.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 107 Abs. 3 GWB. Die Beschaffungsstelle weist explizit darauf hin, dass ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 107 Abs. 3 GWB. Die Beschaffungsstelle weist explizit darauf hin, dass ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.