Die Städtisches Klinikum München GmbH ist ein Verbund aus vier Kliniken der höchsten Versorgungsstufe: Klinikum Bogenhausen (aktuell ca. 1 000 Betten), Klinikum Harlaching (aktuell ca. 800 Betten), Klinikum Neuperlach (aktuell ca. 600 Betten), Klinikum Schwabing (aktuell ca. 1 000 Betten) sowie der Dermatologischen Fachklinik Thalkirchner Straße (aktuell ca. 150 Betten). Alle Kliniken sollen durch einen Dienstleister mit allen Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) an allen Tagen versorgt werden. Es wird eine tablettierte Belieferung bis auf einen vorgegebenen Anlieferpunkt angestrebt. Einschränkungen zur Belieferung an Sonn- und Feiertagen sind zu beachten. Der Dienstleister ist für den gesamten Prozess der Speisenversorgung (ohne Speisenverteilung und Bestellung) verantwortlich und trägt somit die benötigten Investitionen insbesondere für das Speisenverteilsystem, die Lieferfahrzeuge und falls noch nicht vorhanden die Küche(n) bzw. das Speisenverteilzentrum inkl. der Ausstattung. Räumlichkeiten, Flächen oder Grundstücke für eine Zentralküche oder ein zentrales Verteilzentrum kann die Städtisches Klinikum München GmbH nicht zur Verfügung stellen. Die Kliniken werden vom Auftraggeber für eine zentrale- und dezentrale Regeneration hergerichtet. Außerdem soll der Dienstleister die Mitarbeiterversorgung an den Standorten übernehmen. Die Versorgung muss aus einem Frühstücks- und Mittagessenangebot bestehen. Dabei muss mindestens ein Essen zum Sachbezugswert angeboten werden. Für die Mitarbeiterversorgung stellt die Städtisches Klinikum München GmbH Flächen zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-29.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste
Menge oder Umfang:
Ca. 900 000 Beköstigungstage pro Jahr zzgl. Mitarbeiterversorgung an den jeweiligen Standorten für aktuell ca. 7 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Städtisches Klinikum München GmbH
Postanschrift: Fritz-Erler-Straße 30
Postleitzahl: 81737
Postort: München
Kontakt
E-Mail: michael.klueglich@klinikum-muenchen.de📧
Telefon: +49 89452279338📞
Fax: +49 89452279731 📠
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf,dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1) (Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle anzufordern.
(3) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per Email zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(4) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(5) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer (1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderungsfrist fruchtlos abgelaufen ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(6) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte
Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(7) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(8) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. (9) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen
zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der
Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(10) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem
Verfahren.
(11) Eignungsnachweise, die durch Präqualifikationsverfahren gem. § 7 Abs. 4 EG VOL/A erworben wurden, sind nicht zugelassen.
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf,dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1) (Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle anzufordern.
(3) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per Email zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(4) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(5) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer (1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderungsfrist fruchtlos abgelaufen ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(6) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte
Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(7) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(8) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. (9) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen
zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der
Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(10) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem
Verfahren.
(11) Eignungsnachweise, die durch Präqualifikationsverfahren gem. § 7 Abs. 4 EG VOL/A erworben wurden, sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Städtisches Klinikum München GmbH ist ein Verbund aus vier Kliniken der höchsten Versorgungsstufe: Klinikum Bogenhausen (aktuell ca. 1 000 Betten), Klinikum Harlaching (aktuell ca. 800 Betten), Klinikum Neuperlach (aktuell ca. 600 Betten), Klinikum Schwabing (aktuell ca. 1 000 Betten) sowie der Dermatologischen Fachklinik Thalkirchner Straße (aktuell ca. 150 Betten).
Die Städtisches Klinikum München GmbH ist ein Verbund aus vier Kliniken der höchsten Versorgungsstufe: Klinikum Bogenhausen (aktuell ca. 1 000 Betten), Klinikum Harlaching (aktuell ca. 800 Betten), Klinikum Neuperlach (aktuell ca. 600 Betten), Klinikum Schwabing (aktuell ca. 1 000 Betten) sowie der Dermatologischen Fachklinik Thalkirchner Straße (aktuell ca. 150 Betten).
Alle Kliniken sollen durch einen Dienstleister mit allen Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) an allen Tagen versorgt werden. Es wird eine tablettierte Belieferung bis auf einen vorgegebenen Anlieferpunkt angestrebt. Einschränkungen zur Belieferung an Sonn- und Feiertagen sind zu beachten.
Alle Kliniken sollen durch einen Dienstleister mit allen Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) an allen Tagen versorgt werden. Es wird eine tablettierte Belieferung bis auf einen vorgegebenen Anlieferpunkt angestrebt. Einschränkungen zur Belieferung an Sonn- und Feiertagen sind zu beachten.
Der Dienstleister ist für den gesamten Prozess der Speisenversorgung (ohne Speisenverteilung und Bestellung) verantwortlich und trägt somit die benötigten Investitionen insbesondere für das Speisenverteilsystem, die Lieferfahrzeuge und falls noch nicht vorhanden die Küche(n) bzw. das Speisenverteilzentrum inkl. der Ausstattung. Räumlichkeiten, Flächen oder Grundstücke für eine Zentralküche oder ein zentrales Verteilzentrum kann die Städtisches Klinikum München GmbH nicht zur Verfügung stellen. Die Kliniken werden vom Auftraggeber für eine zentrale- und dezentrale Regeneration hergerichtet.
Der Dienstleister ist für den gesamten Prozess der Speisenversorgung (ohne Speisenverteilung und Bestellung) verantwortlich und trägt somit die benötigten Investitionen insbesondere für das Speisenverteilsystem, die Lieferfahrzeuge und falls noch nicht vorhanden die Küche(n) bzw. das Speisenverteilzentrum inkl. der Ausstattung. Räumlichkeiten, Flächen oder Grundstücke für eine Zentralküche oder ein zentrales Verteilzentrum kann die Städtisches Klinikum München GmbH nicht zur Verfügung stellen. Die Kliniken werden vom Auftraggeber für eine zentrale- und dezentrale Regeneration hergerichtet.
Außerdem soll der Dienstleister die Mitarbeiterversorgung an den Standorten übernehmen. Die Versorgung muss aus einem Frühstücks- und Mittagessenangebot bestehen. Dabei muss mindestens ein Essen zum Sachbezugswert angeboten werden.
Für die Mitarbeiterversorgung stellt die Städtisches Klinikum München GmbH Flächen zur Verfügung.
Beschreibung der Optionen:
Vertragslaufzeit gemäß II.3) ab dem Datum der Auftragserteilung 5 Jahre. Verlängerungsoption für den AG um weitere 5 Jahre gemäß II.2.3.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 60 Monate
Dauer: 60 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied):
1) Eigenerklärung über die Eintragung des Bewerbers in das Handelsregister (soweit verpflichtend).
2) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Bewerbers weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, und sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet, sowie dass ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde.
2) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Bewerbers weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, und sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet, sowie dass ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde.
3) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist, insbesondere wegen:
— §§ 283 ff. StGB (Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren),
— § 298 StGB (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),
— § 299 StGB (Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung, Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung, Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Bewerber zuzurechnen, wenn sie für das Unternehmen des Bewerbers bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen des Bewerbers handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Bewerber zuzurechnen, wenn sie für das Unternehmen des Bewerbers bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen des Bewerbers handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
4) Eigenerklärung dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
4) Eigenerklärung dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
5) Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
6) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
7) Abgabe Scientology-Schutzerklärung Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29.10.1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44), nach näherer Maßgabe des Teilnahmeantragsformulars (s. Ziffer VI.3 (2)).
8) Beschreibung des Unternehmens und Darstellung der Organisationsstruktur (Organisationsplan mit Objektleitungsstruktur und Verantwortungsrichtlinien).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied):
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz des Bewerbers mit Leistungen, die mit den oben unter II.5 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Leistungen aus dem Bereich Krankenhausverpflegungsdienste inklusiv verzehrfertige Speisenzubereitung und -portionierung und -belieferung), jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2012 – 2014
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz des Bewerbers mit Leistungen, die mit den oben unter II.5 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Leistungen aus dem Bereich Krankenhausverpflegungsdienste inklusiv verzehrfertige Speisenzubereitung und -portionierung und -belieferung), jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2012 – 2014
2) Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen pro Schadensfall oder Eigenerklärung des Auftragnehmers, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen:
Personenschäden 5 000 000 EUR (pauschal)
Sach- und Umweltschäden 5 000 000 EUR
Obhut- und Bearbeitungsschäden 1 000 000 EUR
Schlüsselrisiko 500 000 EUR
Vermögensschäden 3 000 000 EUR
Allmählichkeitsschäden 1 000 000 EUR
(2fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme)
3) Eigenerklärung, dass der Bieter im Auftragsfall alle für seine Vertragsleistungen erforderlichen Investitionen auf eigene Kosten vornehmen wird.
4) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall das aus Groß- und Kleininventar bestehende Bestandsinventar (insbesondere Spreisenverteilsysteme der Kliniken Neuperlach und Schwabing) zum Restbuchwert in Höhe von 2,5 Mio EUR übernommen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzliste über die wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im Bereich Krankenhausverpflegungsdienste (inklusiv verzehrfertiger Speisenzubereitung und -portionierung und-belieferung) bei vergleichbaren Objekten mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers (Ansprechpartner und Telefon)
1) Referenzliste über die wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im Bereich Krankenhausverpflegungsdienste (inklusiv verzehrfertiger Speisenzubereitung und -portionierung und-belieferung) bei vergleichbaren Objekten mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie des Auftraggebers (Ansprechpartner und Telefon)
2) Nachweis eines auftragsbezogenen QM-Systems nach DIN EN ISO 9001:2008 oder vergleichbar durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 500 000 EUR über die gesamte Vertragslaufzeit nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— mit der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
— mit der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Michael Klüglich
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf,dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(1) Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende oder unvollständige Erklärungen oder Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf,dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1) (Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle anzufordern.
(2) Eine Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb (Teilnahmeantrag) ist nur mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars möglich. Teilnahmeanträge, für die nicht das Bewerbungsformular verwendet wird, werden ausgeschlossen. Das Bewerbungsformular ist bei der in I.1) (Verdingungs-/ Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle anzufordern.
(3) Anfragen sind ausschließlich schriftlich oder per Email zu stellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder den in I.1) genannten Stellen werden nicht entgegengenommen.
(4) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(4) Der Teilnahmeantrag ist in Papierform in einem verschlossenen Umschlag und als Teilnahmeantrag gekennzeichnet bei der in I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle fristgerecht (Ziffer IV.3.4) abzugeben (das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend).
(5) Eine unvollständige Einreichung führt, wenn der AG von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß Ziffer (1) keinen Gebrauch macht, oder eine Nachforderungsfrist fruchtlos abgelaufen ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
(6) Elektronisch (E-Mail, E-Brief, Computer-Fax o. ä.), per Telefon oder per Telefax übermittelte
Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
(7) Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
(8) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. (9) Mehrfachbewerbungen von Einzelbewerbern oder Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen
zum Ausschluss sämtlicher Teilnahmeanträge, an denen dieser Einzelbewerber oder das Mitglied der
Bewerbergemeinschaft beteiligt ist.
(10) Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem
Verfahren.
(11) Eignungsnachweise, die durch Präqualifikationsverfahren gem. § 7 Abs. 4 EG VOL/A erworben wurden, sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://regierung-oberbayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 107 Abs. 3 GWB, wenn:
1. der Antragsteller den im Nachprüfungsverfahren gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2015/S 212-386469 (2015-10-29)