Zusätzliche Informationen
Zu Punkt II.1.5)
Für Deutschland ist insbesondere die wachstumstreibende Wirkung von digitalen Innovationen in Branchen wie der Logistik, dem Anlagen- und Maschinenbau, der Automobilwirtschaft oder der Gesundheitswirtschaft besonders relevant. Deutschlands traditionelle Stärken liegen in der Industrie – und Produktionstechnik und ihrer Erweiterung um intelligente Dienste. Insbesondere in der mit Industrie 4.0 bezeichneten Fortentwicklung intelligenter und maßgeschneiderter Produktion liegen hohe Wertschöpfungspotenziale.
Gleichzeitig sind aber auch andere Branchen wie die Kultur- und Kreativwirtschaft, Bildung, Finanzwirtschaft, Verkehr und Energie, die ein erhebliches digitales Potenzial bergen, zu berücksichtigen.
Im Bereich digitaler Technologien tragen vor allem junge Unternehmen zur raschen Umsetzung von Innovationen und zur Erschließung neuer Marktsegmente sowie zur wirtschaftlichen Erneuerung bei. Es gilt, dieses Potenzial noch stärker zu nutzen und die Anzahl an Unternehmensgründungen in Deutschland – auch im internationalen Vergleich – deutlich zu steigern.
Im Koalitionsvertrag (vgl. Pkt. 4.4) wurden deshalb Maßnahmen zur Stärkung der Gründungsdynamik im IT- Bereich im Rahmen der Digitalen Agenda verkündet, um auch innovative Netzwerke für Start – ups anzustoßen und dessen Internationalisierung zu unterstützen. Das BMWi wird darüber hinaus in 2016 mit weiteren zielgerichteten Maßnahmen das Gründungsinteresse wecken und neue Impulse für den Schritt in die Selbständigkeit geben. Der Wettbewerb ist ein Modul der breit angelegten Gründungsinitiative.
b) Ziel des Vorhabens
Der neue „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ ist ein wichtiges Element zur Umsetzung der zuvor genannten Ziele. Er ist gezielt auf die Spezifika des Bereiches von IKT-Hochtechnologien und deren Querschnittsbedeutung für Anwendungsbranchen ausgerichtet, um vorhandene Potenziale optimal auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere die ausgeprägte Dynamik von IKT-Forschung und IKT-Marktentwicklung.
Das Themenspektrum umfasst dabei innovative IKT – basierte Gründungen in den Bereichen Industrie 4.0, 3D, Smart Services, IT- Sicherheit, Big Data und Cloud Computing in Sektoren wie Industrie, Energie, Gesundheit, Finanzierung, Verkehr, Verwaltung, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Bildung.
Die neue Initiative soll an die erfolgreiche Grundstruktur des bisherigen „IKT –Gründerwettbewerbs“ des BMWi anknüpfen und sich zugleich an den Zielsetzungen der von der BReg beschlossenen Digitalen Agenda ausrichten. Insbesondere sollen die Themen Sensibilisierung und Beratung von potenziellen Gründerinnen und Gründern, Bereitstellung von Startkapital, Motivation von mehr IT- Unternehmensgründungen durch Frauen und Berufstätige sowie das Matching mit etablierten Unternehmen, Mittelständlern und potenziellen Investoren forciert werden.
Kern der neuen Initiative sollen weiterhin fortlaufende Wettbewerbsrunden sein, die allen Gründungswilligen eine einfache Möglichkeit eröffnen, die eigene Geschäfts- bzw. Gründungsidee auf den Prüfstand unabhängiger Experten zu stellen. Aus den Einreichungen sollen jeweils die erfolgversprechendsten Konzepte ausgewählt und durch das BMWi prämiert werden. Im Vordergrund soll die Motivation tatsächlicher Unternehmensgründungen stehen.
Gewinnern des Wettbewerbs, die ein Unternehmen gründen oder sich in der Gründungsphase befinden, soll weitergehende Unterstützung in der Startphase angeboten werden. Ein zentraler Aspekt dabei ist die Einbindung sowohl von Gründerinnen und Gründern als auch von regionalen Kompetenzträgern des Gründungsgeschehens in ein auf Kooperation und Coaching ausgelegtes Netzwerk, um typische Fehler in der Startphase zu vermeiden oder fehlende Kompetenzen der Gründerinnen und Gründer zu ergänzen. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit anderen BMWi- Gründerinitiativen (EXIST, High- Tech- Gründerfonds, INVEST) vertieft und ausgebaut werden.
Die geforderten Aufgaben umfassen insbesondere die Durchführung der Wettbewerbsphasen einschließlich fachlicher Bewertung der Gründungsideen und die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen zur Prämierung der Gewinner. Eine Wettbewerbsrunde kann bei Bedarf durch Schwerpunktthemen der Digitalen Agenda der BReg gekennzeichnet sein, für die Sonderpreise vergeben werden können. Zur Auswahl und Nominierung von Gewinnern ist eine Jury einzuberufen.
Durchzuführen sind zudem öffentlichkeitswirksame Maßnahmen und eine zielgruppenadäquate Kommunikation des Wettbewerbs, einschließlich Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen, Kooperationen mit Mittelstandsorganisationen und Auftritte bei entsprechenden Veranstaltungen (Fachkongresse, Messen) zur Motivation des Gründungsthemas auch verstärkt gegenüber bislang wenig erreichten Zielgruppen wie Frauen oder Berufstätigen.
Darüber hinaus soll jährlich ein Gründerkongress ausgerichtet werden. Dieser bildet mit der öffentlichkeitswirksamen Auszeichnung der erfolgreichsten Start – ups für Unternehmen, die aus Gründungsinitiativen des BMWi hervorgegangen und umgesetzt sind, einen Höhepunkt des Gründerwettbewerbs.
Gleichzeitig ist der Gründerkongress eine Plattform für das Zusammentreffen von jungen Unternehmen im IKT-Hochtechnologiebereich, die aus Gründungsinitiativen des BMWi hervorgegangen sind und sich noch in der Startphase befinden, sowie von potentiellen Investoren, Beteiligungsgesellschaften, Banken, Business Angels, Unternehmen und weiteren Multiplikatoren. Dabei sollen sich Gelegenheiten für den Erfahrungsaustausch, die Initiierung von Partnerschaften sowie die Einwerbung von möglichen Erstaufträgen bieten.
Zur Präsentation von Geschäftsideen soll ebenfalls eine begleitende Ausstellung dienen. Es ist zu beachten, dass die Gestaltung des Kongresses vor dem Hintergrund weiterer Gründungsmaßnahmen des BMWi (EXIST, High Tech- Gründerfonds, INVEST) erfolgen soll.
Erforderlich ist nicht zuletzt die Durchführung einer Wirkungsanalyse im Hinblick auf die Entwicklung von Unternehmen, die Teilnehmer des Wettbewerbs waren oder als Preisträger aus ihm hervorgegangen sind sowie einer Umfeldanalyse im Hinblick auf relevante Gründungsinitiativen auf Länder- bzw. regionaler Ebene und mögliche Anknüpfungspunkte bzw. Überschneidungen. Auch internationale Vergleiche sollen vorgenommen werden.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Der Vertragsschluss durch das BMWi erfolgt nur mit einem Vertragspartner (Generalunternehmer). Sofern (Teil-)Leistungen des Angebots durch andere Partner übernommen werden, sind diese vom BMWi-Vertragspartner als Unterauftragnehmer vertraglich zu verpflichten.
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c. ) Administration und Evaluierung
— Mitwirkung bei der nach § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung vorgeschriebenen begleitenden Evaluation (Zielerreichungs-, Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitskontrolle)
— administrative Abwicklung des Gründerwettbewerbs
— Erstellung eines jährlichen administrativen Zwischenberichts sowie eines Schlussberichtes gem. BEBF98
3. Teilnahmebedingungen
Das Teilnahmeverfahren besteht aus zwei Schritten. Im ersten Schritt, dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, ist die Eignung anhand der Kriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Auf Grundlage dieses Nachweises wird eine Rangfolge gebildet, anhand der bis zu vier der als geeignet angesehenen Bieter bzw. Bieterkonsortien zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Zwecks Angebotserstellung wird den einbezogenen Bietern ein detaillierter Katalog der zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt.
Erster Schritt: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Der Bewerber muss nachweislich in der Lage sein, die geforderten Aufgaben kompetent, fristgerecht und mit der erforderlichen Flexibilität sowie weitgehend eigenständig durchzuführen. Für den Fall, dass Teile des Leistungsspektrums nicht vom Bieter selbst erbracht werden können, ist die Bildung eines Bieterkonsortiums möglich. In diesem Fall hat die Teilnahme unter Federführung eines projektverantwortlichen Konsortialführers zu erfolgen. Bei einer späteren Auftragserteilung übernimmt der Konsortialführer die Rolle des Generalauftragnehmers, die übrigen Bieter werden als Unterauftragnehmer eingebunden.
Im Teilnahmeantrag sind insbesondere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters bzw. Bieterkonsortiums darzulegen (vgl. Pkt. III.2.1).
Zweiter Schritt: Verhandlungsverfahren nach Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Erwartet werden konzeptionelle Vorschläge zur inhaltlichen Gestaltung der oben genannten Aufgaben und zur methodischen Vorgehensweise (inkl. Zeit- und Kostenrahmen für die Einzelaktivitäten). Die beschriebenen Leistungen sind im Rahmen eines Selbstkostenerstattungspreises gemäß § 7 VO PR Nr. 30/53 bei öffentlichen Aufträgen in Verbindung mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) zu erbringen, dessen Größenordnung zu benennen ist. Die Formblätter und Nebenbestimmungen des BMBF (AAK bzw. AAA inkl. Anlagen und Hinweisblätter; BEBF 98 und BEBF-AN 98) sind zum Bestandteil der Verdingungsunterlagen zu machen.
Die Formblätter, das BMBF-Regelwerk sowie die Regelungen der VO PR Nr. 30/53 und zur LSP finden Sie unter:
http://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmwi (dort unter „Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte“, „Aufträge auf Ausgabenbasis (AAA)“ bzw. „Aufträge auf Kostenbasis (AAK)“.
Unter dem genannten Link (dort „Aufträge auf Ausgabenbasis (AAA)“, „Aufträge auf Kostenbasis (AAK)“ können weiterhin Informationen zu Formblättern sowie dem BMBF-Regelwerk aufgerufen werden.
Zur Erstellung der Gesamtvorkalkulation / des Gesamtfinanzierungsplans empfiehlt sich die Nutzung des elektronischen Antragsystems „easy-online“. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird ein Link mitgeteilt, unter dem die Eintragungen vorgenommen werden können.
Ein Vertragsmuster wird mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.
Der Vertragsschluss durch das BMWi erfolgt nur mit einem Vertragspartner (Generalunternehmer). Sofern (Teil-)Leistungen des Angebots durch andere Partner übernommen werden, sind diese vom BMWi-Vertragspartner als Unterauftragnehmer vertraglich zu verpflichten.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
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Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 21.09.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung in 3-facher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 61/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 07.10.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.