Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Adolf-Reichwein-Schule, Buggingerstr. 83, 79114 Freiburg, Neubau GTS und Kita: Elektroinstallation
2015002415”
Produkte/Dienstleistungen: Elektroinstallationsarbeiten📦
Titel:
“Adolf-Reichwein-Schule, Buggingerstr. 83, 79114 Freiburg, Neubau GTS und Kita: Elektroinstallation” Beschreibung
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Beschreibung der Beschaffung:
“Elektroinstallation, Neubau Ganztagesbereich + Kindertagesstätte, Adolf-Reichwein-Schule, BuggingerStr.83, 79114 Freiburg.Lieferung und Montage der...”
Beschreibung der Beschaffung
Elektroinstallation, Neubau Ganztagesbereich + Kindertagesstätte, Adolf-Reichwein-Schule, BuggingerStr.83, 79114 Freiburg.Lieferung und Montage der Niederspannungsanlage inkl. Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtungsanlage und ELA-Anlage. 10 Standardverteiler, 20 km Leitung, 5 km Verlegesysteme,1000 Schalt- und Steckgeräte. 80 Bohrungen, 350 Lichtpunkte, 400 Netzwerkports, 1 Brandmeldeanlage, 1 Zentralbatterieanlage, 1 ELA-Anlage, 1 Blitzschutzanlage Klasse II, 1 Erdungsanlage, 1 Zutrittskontrollanlage, 2Lichtrufsysteme, 500 Geräteanschlüsse, 1 Baustelleneinrichtung.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2016-06-29 📅
Datum des Endes: 2017-09-25 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 036-057501
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 500 006 368
Titel:
“Adolf-Reichwein-Schule, Buggingerstr. 83, 79114 Freiburg, Neubau GTS und Kita: Elektroinstallation”
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-11 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Badenelektra GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 9
Postort: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 819067.42 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 149-340572 (2018-08-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-04) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Elektroinstallation, Neubau Ganztagesbereich + Kindertagesstätte, Adolf-Reichwein-Schule, Bugginger Str. 83, 79114 Freiburg.Lieferung und Montage der...”
Beschreibung der Beschaffung
Elektroinstallation, Neubau Ganztagesbereich + Kindertagesstätte, Adolf-Reichwein-Schule, Bugginger Str. 83, 79114 Freiburg.Lieferung und Montage der Niederspannungsanlage inkl. Brandmeldeanlage,Sicherheitsbeleuchtungsanlage und ELA-Anlage. 10 Standardverteiler, 20 km Leitung, 5 km Verlegesysteme, 1000 Schalt- und Steckgeräte. 80 Bohrungen, 350 Lichtpunkte, 400 Netzwerkports, 1 Brandmeldeanlage, 1 Zentralbatterieanlage, 1 ELA-Anlage, 1 Blitzschutzanlage Klasse II, 1 Erdungsanlage, 1 Zutrittskontrollanlage, 2Lichtrufsysteme, 500 Geräteanschlüsse, 1 Baustelleneinrichtung.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 819067.42 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 171-388128 (2018-09-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-21) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Elektroinstallation, Neubau Ganztagesbereich + Kindertagesstätte, Adolf-Reichwein-Schule, BuggingerStr.83, 79114 Freiburg.Lieferung und Montage der...”
Beschreibung der Beschaffung
Elektroinstallation, Neubau Ganztagesbereich + Kindertagesstätte, Adolf-Reichwein-Schule, BuggingerStr.83, 79114 Freiburg.Lieferung und Montage der Niederspannungsanlage inkl. Brandmeldeanlage,Sicherheitsbeleuchtungsanlage und ELA-Anlage. 10 Standardverteiler, 20 km Leitung, 5 km Verlegesysteme,1000 Schalt- und Steckgeräte.80 Bohrungen, 350 Lichtpunkte, 400 Netzwerkports, 1 Brandmeldeanlage, 1 Zentralbatterieanlage, 1 ELA-Anlage, 1 Blitzschutzanlage Klasse II, 1 Erdungsanlage, 1 Zutrittskontrollanlage, 2Lichtrufsysteme, 500 Geräteanschlüsse, 1 Baustelleneinrichtung
Auftragsvergabe
Titel:
“Adolf-Reichwein-Schule, Buggingerstr. 83, 79114 Freiburg, Neubau GTS und Kita: Elektroinstallation.” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 819067.42 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 183-413499 (2018-09-21)