Ziele des Forschungsvorhabens: Entwicklung eines allgemein anerkannten theoretischen Konzepts bestehend aus Datengrundlage, Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes der Änderung aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel und – so weit wie möglich – Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, sowie die praktische Anwendung des Konzepts. Tierarzneimittel sind ausgenommen. Nachvollziehbare Dokumentation der Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden einschließlich der unterstellten Annahmen sowie der Gewinnung und Verarbeitung der zugrundeliegenden Daten; Begründung getroffener Annahmen entweder durch empirische Analysen oder durch Plausibilitätsüberlegungen. Erstellen einer aktualisierbaren Datengrundlage. Sie soll mit vertretbarem Aufwand durch das BMWi (oder von diesem beauftragten Dritten) fortgeschrieben werden können. Diese Datengrundlage soll die Anwendung unterschiedlicher Berechnungswege zur Ableitung von Anpassungsbedarf der Preise und Preiszuschläge ermöglichen. Nachvollziehbare Darstellung von alternativen Berechnungswegen (Ansätze) zur Ermittlung von Anpassungsbeträgen für die einzelnen Preise und Preiszuschläge auf Basis der Datengrundlage einschließlich der einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Die Ansätze sind so zu gestalten, dass sie durch das BMWi (oder von diesem beauftragten Dritten) angewendet werden können. Weiterer Text der Leistungsbeschreibung unter Ziffer VI.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-22.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: bernd.jakobs@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 30186152275📞
Fax: +49 30186152698 📠
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung von Ziffer II.1.5).
Für alle in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge (Ausnahme: Tierarzneimittel) soll eine Datengrundlage erarbeitet werden, die die Prüfung der Erforderlichkeit einer quantitativen Anpassung der einzelnen Preisregelungen sowie des sachgerechten Ausmaßes einer erforderlichen Anpassung (Anpassungsbetrag) unter Anwendung verschiedener Berechnungswege (Ansätze) ermöglicht.
Dabei ist von den bestehenden Preisregelungen in der AMPreisV auszugehen.
Die Datengrundlage umfasst dabei auch Kennzahlen, die für die Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes einer Anpassung notwendig sind (z. B. Umsatz).
Hierzu sind:
a. die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen (gesetzliche Voraussetzungen) für die Festlegung bzw. Anpassung der Preise/Preiszuschläge darzustellen;
b. die für die Anpassung der Preise/Preiszuschläge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlichen Daten herzuleiten und darzustellen; dies umfasst
— Ableitung Datenbedarf (einschließlich gebotener Differenzierung, z. B. Größenklassen, räumliche Differenzierung) mit Bezug zu möglichen alternativen Berechnungswegen zur Ermittlung des Anpassungsbetrages;
— Ist-Analyse: Welche Daten und Datenquellen stehen in welcher Qualität zur Verfügung;
— Identifikation der ggf. vorhandenen Datenlücke(n),
— Konzept zur Schließung der Datenlücke und Abdeckung des Datenbedarfes (gegebenenfalls auch durch repräsentative Erhebung und Überprüfung der Erhebungen durch geeignete und anerkannte Messverfahren);
c. die Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden fachgerecht auszuwählen, zu dokumentieren und ihr Einsatz zu erläutern;
d. die benötigten Daten zu generieren (Umsetzung des Konzepts).
Anforderungen an das Konzept:
Die Stärken und Schwächen des Konzepts sind zu dokumentieren. Es sind übliche Planungs-, Kalkulations- und Analysemethoden zu verwenden. Alle verwendeten Methoden sind nachvollziehbar und ausführlich zu dokumentieren. Ihre Auswahl ist methodisch-fachlich zu begründen. Ihre Verwendbarkeit ist durch ihre konkrete Anwendung nachzuweisen. Die verwendeten Simulations- und Analysemethoden sollen zeitliche, räumliche und sachliche Vergleiche ermöglichen.
Laufzeit des Projektes: 18 Monate nach Auftragsvergabe, nach bestimmten Leistungsabschnitten ist ein Zwischenbericht vorzulegen ( wird bei Auftragserteilung noch mit dem Auftraggeber abgesprochen; es ist von max. 3 Zwischenberichten und einem Endbericht auszugehen). Außerdem soll eine separate Kurzfassung des Schlussberichts erstellt werden.
Zu dem Projekt soll ein begleitender Beirat eingerichtet werden, in welchem die betroffenen Ressorts und Verbände eingebunden werden. Der Vorsitz obliegt dem BMWi. Aufgabe des Beirates ist es, das Forschungsprojekt beratend zu begleiten. Geplant ist eine regelmäßige Sitzung des Beirates mit dem Auftragnehmer (Präsenzpflicht; etwa alle 3 Monate in Berlin), bei der zum Stand des Projektes zu berichten ist.
— Ende der Leistungsbeschreibung.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 15.12.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM (keine DVD oder USB-Stick in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 74/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung von Ziffer II.1.5).
Für alle in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge (Ausnahme: Tierarzneimittel) soll eine Datengrundlage erarbeitet werden, die die Prüfung der Erforderlichkeit einer quantitativen Anpassung der einzelnen Preisregelungen sowie des sachgerechten Ausmaßes einer erforderlichen Anpassung (Anpassungsbetrag) unter Anwendung verschiedener Berechnungswege (Ansätze) ermöglicht.
Dabei ist von den bestehenden Preisregelungen in der AMPreisV auszugehen.
Die Datengrundlage umfasst dabei auch Kennzahlen, die für die Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes einer Anpassung notwendig sind (z. B. Umsatz).
Hierzu sind:
a. die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen (gesetzliche Voraussetzungen) für die Festlegung bzw. Anpassung der Preise/Preiszuschläge darzustellen;
b. die für die Anpassung der Preise/Preiszuschläge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlichen Daten herzuleiten und darzustellen; dies umfasst
— Ableitung Datenbedarf (einschließlich gebotener Differenzierung, z. B. Größenklassen, räumliche Differenzierung) mit Bezug zu möglichen alternativen Berechnungswegen zur Ermittlung des Anpassungsbetrages;
— Ist-Analyse: Welche Daten und Datenquellen stehen in welcher Qualität zur Verfügung;
— Identifikation der ggf. vorhandenen Datenlücke(n),
— Konzept zur Schließung der Datenlücke und Abdeckung des Datenbedarfes (gegebenenfalls auch durch repräsentative Erhebung und Überprüfung der Erhebungen durch geeignete und anerkannte Messverfahren);
c. die Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden fachgerecht auszuwählen, zu dokumentieren und ihr Einsatz zu erläutern;
d. die benötigten Daten zu generieren (Umsetzung des Konzepts).
Anforderungen an das Konzept:
Die Stärken und Schwächen des Konzepts sind zu dokumentieren. Es sind übliche Planungs-, Kalkulations- und Analysemethoden zu verwenden. Alle verwendeten Methoden sind nachvollziehbar und ausführlich zu dokumentieren. Ihre Auswahl ist methodisch-fachlich zu begründen. Ihre Verwendbarkeit ist durch ihre konkrete Anwendung nachzuweisen. Die verwendeten Simulations- und Analysemethoden sollen zeitliche, räumliche und sachliche Vergleiche ermöglichen.
Laufzeit des Projektes: 18 Monate nach Auftragsvergabe, nach bestimmten Leistungsabschnitten ist ein Zwischenbericht vorzulegen ( wird bei Auftragserteilung noch mit dem Auftraggeber abgesprochen; es ist von max. 3 Zwischenberichten und einem Endbericht auszugehen). Außerdem soll eine separate Kurzfassung des Schlussberichts erstellt werden.
Zu dem Projekt soll ein begleitender Beirat eingerichtet werden, in welchem die betroffenen Ressorts und Verbände eingebunden werden. Der Vorsitz obliegt dem BMWi. Aufgabe des Beirates ist es, das Forschungsprojekt beratend zu begleiten. Geplant ist eine regelmäßige Sitzung des Beirates mit dem Auftragnehmer (Präsenzpflicht; etwa alle 3 Monate in Berlin), bei der zum Stand des Projektes zu berichten ist.
— Ende der Leistungsbeschreibung.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 15.12.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM (keine DVD oder USB-Stick in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 74/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziele des Forschungsvorhabens:
Entwicklung eines allgemein anerkannten theoretischen Konzepts bestehend aus Datengrundlage, Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes der Änderung aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel und – so weit wie möglich – Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, sowie die praktische Anwendung des Konzepts.
Entwicklung eines allgemein anerkannten theoretischen Konzepts bestehend aus Datengrundlage, Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes der Änderung aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel und – so weit wie möglich – Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, sowie die praktische Anwendung des Konzepts.
Tierarzneimittel sind ausgenommen.
Nachvollziehbare Dokumentation der Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden einschließlich der unterstellten Annahmen sowie der Gewinnung und Verarbeitung der zugrundeliegenden Daten; Begründung getroffener Annahmen entweder durch empirische Analysen oder durch Plausibilitätsüberlegungen.
Nachvollziehbare Dokumentation der Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden einschließlich der unterstellten Annahmen sowie der Gewinnung und Verarbeitung der zugrundeliegenden Daten; Begründung getroffener Annahmen entweder durch empirische Analysen oder durch Plausibilitätsüberlegungen.
Erstellen einer aktualisierbaren Datengrundlage. Sie soll mit vertretbarem Aufwand durch das BMWi (oder von diesem beauftragten Dritten) fortgeschrieben werden können. Diese Datengrundlage soll die Anwendung unterschiedlicher Berechnungswege zur Ableitung von Anpassungsbedarf der Preise und Preiszuschläge ermöglichen.
Erstellen einer aktualisierbaren Datengrundlage. Sie soll mit vertretbarem Aufwand durch das BMWi (oder von diesem beauftragten Dritten) fortgeschrieben werden können. Diese Datengrundlage soll die Anwendung unterschiedlicher Berechnungswege zur Ableitung von Anpassungsbedarf der Preise und Preiszuschläge ermöglichen.
Nachvollziehbare Darstellung von alternativen Berechnungswegen (Ansätze) zur Ermittlung von Anpassungsbeträgen für die einzelnen Preise und Preiszuschläge auf Basis der Datengrundlage einschließlich der einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Die Ansätze sind so zu gestalten, dass sie durch das BMWi (oder von diesem beauftragten Dritten) angewendet werden können.
Nachvollziehbare Darstellung von alternativen Berechnungswegen (Ansätze) zur Ermittlung von Anpassungsbeträgen für die einzelnen Preise und Preiszuschläge auf Basis der Datengrundlage einschließlich der einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Die Ansätze sind so zu gestalten, dass sie durch das BMWi (oder von diesem beauftragten Dritten) angewendet werden können.
Weiterer Text der Leistungsbeschreibung unter Ziffer VI.3).
Dauer: 18 Monate
Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/74; Projekt-Nr. 74/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin./Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
c) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
d) ualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied –, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied –, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualtität und Kompetenz (40)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung (30)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/74; Projekt-Nr. 74/15
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung von Ziffer II.1.5).
Für alle in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge (Ausnahme: Tierarzneimittel) soll eine Datengrundlage erarbeitet werden, die die Prüfung der Erforderlichkeit einer quantitativen Anpassung der einzelnen Preisregelungen sowie des sachgerechten Ausmaßes einer erforderlichen Anpassung (Anpassungsbetrag) unter Anwendung verschiedener Berechnungswege (Ansätze) ermöglicht.
Für alle in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge (Ausnahme: Tierarzneimittel) soll eine Datengrundlage erarbeitet werden, die die Prüfung der Erforderlichkeit einer quantitativen Anpassung der einzelnen Preisregelungen sowie des sachgerechten Ausmaßes einer erforderlichen Anpassung (Anpassungsbetrag) unter Anwendung verschiedener Berechnungswege (Ansätze) ermöglicht.
Dabei ist von den bestehenden Preisregelungen in der AMPreisV auszugehen.
Die Datengrundlage umfasst dabei auch Kennzahlen, die für die Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes einer Anpassung notwendig sind (z. B. Umsatz).
Hierzu sind:
a. die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen (gesetzliche Voraussetzungen) für die Festlegung bzw. Anpassung der Preise/Preiszuschläge darzustellen;
b. die für die Anpassung der Preise/Preiszuschläge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlichen Daten herzuleiten und darzustellen; dies umfasst
— Ableitung Datenbedarf (einschließlich gebotener Differenzierung, z. B. Größenklassen, räumliche Differenzierung) mit Bezug zu möglichen alternativen Berechnungswegen zur Ermittlung des Anpassungsbetrages;
— Ist-Analyse: Welche Daten und Datenquellen stehen in welcher Qualität zur Verfügung;
— Identifikation der ggf. vorhandenen Datenlücke(n),
— Konzept zur Schließung der Datenlücke und Abdeckung des Datenbedarfes (gegebenenfalls auch durch repräsentative Erhebung und Überprüfung der Erhebungen durch geeignete und anerkannte Messverfahren);
c. die Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden fachgerecht auszuwählen, zu dokumentieren und ihr Einsatz zu erläutern;
d. die benötigten Daten zu generieren (Umsetzung des Konzepts).
Anforderungen an das Konzept:
Die Stärken und Schwächen des Konzepts sind zu dokumentieren. Es sind übliche Planungs-, Kalkulations- und Analysemethoden zu verwenden. Alle verwendeten Methoden sind nachvollziehbar und ausführlich zu dokumentieren. Ihre Auswahl ist methodisch-fachlich zu begründen. Ihre Verwendbarkeit ist durch ihre konkrete Anwendung nachzuweisen. Die verwendeten Simulations- und Analysemethoden sollen zeitliche, räumliche und sachliche Vergleiche ermöglichen.
Die Stärken und Schwächen des Konzepts sind zu dokumentieren. Es sind übliche Planungs-, Kalkulations- und Analysemethoden zu verwenden. Alle verwendeten Methoden sind nachvollziehbar und ausführlich zu dokumentieren. Ihre Auswahl ist methodisch-fachlich zu begründen. Ihre Verwendbarkeit ist durch ihre konkrete Anwendung nachzuweisen. Die verwendeten Simulations- und Analysemethoden sollen zeitliche, räumliche und sachliche Vergleiche ermöglichen.
Laufzeit des Projektes: 18 Monate nach Auftragsvergabe, nach bestimmten Leistungsabschnitten ist ein Zwischenbericht vorzulegen ( wird bei Auftragserteilung noch mit dem Auftraggeber abgesprochen; es ist von max. 3 Zwischenberichten und einem Endbericht auszugehen). Außerdem soll eine separate Kurzfassung des Schlussberichts erstellt werden.
Laufzeit des Projektes: 18 Monate nach Auftragsvergabe, nach bestimmten Leistungsabschnitten ist ein Zwischenbericht vorzulegen ( wird bei Auftragserteilung noch mit dem Auftraggeber abgesprochen; es ist von max. 3 Zwischenberichten und einem Endbericht auszugehen). Außerdem soll eine separate Kurzfassung des Schlussberichts erstellt werden.
Zu dem Projekt soll ein begleitender Beirat eingerichtet werden, in welchem die betroffenen Ressorts und Verbände eingebunden werden. Der Vorsitz obliegt dem BMWi. Aufgabe des Beirates ist es, das Forschungsprojekt beratend zu begleiten. Geplant ist eine regelmäßige Sitzung des Beirates mit dem Auftragnehmer (Präsenzpflicht; etwa alle 3 Monate in Berlin), bei der zum Stand des Projektes zu berichten ist.
Zu dem Projekt soll ein begleitender Beirat eingerichtet werden, in welchem die betroffenen Ressorts und Verbände eingebunden werden. Der Vorsitz obliegt dem BMWi. Aufgabe des Beirates ist es, das Forschungsprojekt beratend zu begleiten. Geplant ist eine regelmäßige Sitzung des Beirates mit dem Auftragnehmer (Präsenzpflicht; etwa alle 3 Monate in Berlin), bei der zum Stand des Projektes zu berichten ist.
— Ende der Leistungsbeschreibung.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 15.12.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 15.12.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM (keine DVD oder USB-Stick in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 74/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM (keine DVD oder USB-Stick in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 74/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499193 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Referat I B 6
Quelle: OJS 2015/S 208-377879 (2015-10-22)