Erstellen von Anwendungsbilanzen auf der Grundlage der deutschen Energiebilanzen für die Jahre 2014 bis 2017

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat IC4

In der Energiebilanz der Bundesrepublik Deutschland wird der Endenergieverbrauch nach Sektoren und Energieträgern aufgeteilt. Eine weitergehende Aufteilung des Endenergieverbrauchs nach Anwendungen wie Raumwärme, Warmwasserbereitung, mechanische Energie usw. wird in der Energiebilanz nicht vorgenommen. Eine Aufteilung nach Anwendungszwecken wird als Grundlage der Ermittlung des Primär- und Wärmeenergiebedarfs nach der Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) benötigt. Diese Werte werden für das Monitoring der Energiewende benötigt.
Der Endenergieverbrauch ist auf Grundlage der von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen erstellten Energiebilanzen nach folgenden Anwendungszwecken zu differenzieren:
— Raumwärme;
— Warmwasserbereitung;
— Sonstige Prozesswärme;
— Klimakälte;
— Sonstige Prozesskälte;
— Mechanische Energie;
— IKT;
— Beleuchtung.
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter Ziffer VI.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: hans-georg.richter@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30186152109 📞
Fax: +49 30186152698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 211-383156
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung: Dies ist jeweils auszuweisen für die Verbrauchssektoren: — Industrie; — Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD); — Private Haushalte; — Verkehr und die Energieträger • Öl; • Gas; • Strom; • Fernwärme; • Kohle; • Erneuerbare Energien; • Sonstige; • Gesamt. Es sind transparente Verfahren zu entwickeln, mit denen diese Angaben kostengünstig ermittelt und in Anwendungsbilanzen zusammengeführt werden können. Soweit dies auf Grund der Stabilität der sektoralen Verbrauchsstrukturen vertretbar erscheint, kann nach Erstellung der ersten Anwendungsbilanz in den einzelnen Verbrauchssektoren für die Folgejahre eine Fortschreibung unter Verwendung geeigneter Interpolationsverfahren erfolgen. Das vom Antragsteller als geeignet erachtete und auf die Besonderheiten der jeweiligen Verbrauchssektoren ausgerichtete Vorgehen ist im Einzelnen darzulegen und zu begründen. In diesem Fall ist auch darzulegen, in welchem Rhythmus in den Sektoren jeweils statt einer derartigen Fortschreibung neue Grunddaten zu ermitteln sind. Die Kostenansätze für jede Variante (Grunddatenermittlung, Fortschreibung) sind gesondert aufzuschlüsseln. Die Aufteilung nach Anwendungszwecken soll darüber hinaus so erfolgen, dass die Anforderungen der künftigen Berichtspflicht gemäß EU-Verordnung 431/2014 in Verbindung mit EU-Verordnung 1099/2008 zum Energieverbrauch privater Haushalte erfüllt werden können. Die Anwendungsbilanzen sind jeweils 8 Wochen nach Fertigstellung der Energiebilanz vorzulegen. Die erste Anwendungsbilanz ist auf Basis der endgültigen Energiebilanz 2014 zu erstellen. Die folgenden Anwendungsbilanzen sind zunächst auf Basis der vorläufigen Energiebilanzen 2015 bis 2017 zu erstellen und nach Vorliegen der endgültigen Energiebilanzen entsprechend zu aktualisieren. Die Vorlagen der Anwendungsbilanzen auf Grundlage der endgültigen Energiebilanz 2014, der vorläufigen Energiebilanzen 2015 bis 2017 sowie die Aktualisierung auf Grundlage der endgültigen Energiebilanzen 2015 und 2016 gelten als Zwischenberichte, die in Form von Excel-Tabellen und in Form eines Gesamtberichts abzugeben sind. Im Schlussbericht ist die Fertigstellung der Anwendungsbilanz für das Jahr 2017 auf Grundlage der endgültigen Energiebilanz 2017 aufzunehmen. Ende der Leistungsbeschreibung: Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 7.12.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten. Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD oder USB-Stick] in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 72/15.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Energiebilanz der Bundesrepublik Deutschland wird der Endenergieverbrauch nach Sektoren und Energieträgern aufgeteilt. Eine weitergehende Aufteilung des Endenergieverbrauchs nach Anwendungen wie Raumwärme, Warmwasserbereitung, mechanische Energie usw. wird in der Energiebilanz nicht vorgenommen. Eine Aufteilung nach Anwendungszwecken wird als Grundlage der Ermittlung des Primär- und Wärmeenergiebedarfs nach der Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) benötigt. Diese Werte werden für das Monitoring der Energiewende benötigt.
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Der Endenergieverbrauch ist auf Grundlage der von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen erstellten Energiebilanzen nach folgenden Anwendungszwecken zu differenzieren:
— Raumwärme;
— Warmwasserbereitung;
— Sonstige Prozesswärme;
— Klimakälte;
— Sonstige Prozesskälte;
— Mechanische Energie;
— IKT;
— Beleuchtung.
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter Ziffer VI.3).
Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/72; Projekt-Nr. 72/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin./Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
c) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
d) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-07 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (40)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung (30)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-15 📅
Datum des Endes: 2018-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/72; Projekt-Nr. 72/15
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung:
Dies ist jeweils auszuweisen für die Verbrauchssektoren:
— Industrie;
— Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD);
— Private Haushalte;
— Verkehr
und die Energieträger
• Öl;
• Gas;
• Strom;
• Fernwärme;
• Kohle;
• Erneuerbare Energien;
• Sonstige;
• Gesamt.
Es sind transparente Verfahren zu entwickeln, mit denen diese Angaben kostengünstig ermittelt und in Anwendungsbilanzen zusammengeführt werden können. Soweit dies auf Grund der Stabilität der sektoralen Verbrauchsstrukturen vertretbar erscheint, kann nach Erstellung der ersten Anwendungsbilanz in den einzelnen Verbrauchssektoren für die Folgejahre eine Fortschreibung unter Verwendung geeigneter Interpolationsverfahren erfolgen.
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Das vom Antragsteller als geeignet erachtete und auf die Besonderheiten der jeweiligen Verbrauchssektoren ausgerichtete Vorgehen ist im Einzelnen darzulegen und zu begründen. In diesem Fall ist auch darzulegen, in welchem Rhythmus in den Sektoren jeweils statt einer derartigen Fortschreibung neue Grunddaten zu ermitteln sind. Die Kostenansätze für jede Variante (Grunddatenermittlung, Fortschreibung) sind gesondert aufzuschlüsseln.
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Die Aufteilung nach Anwendungszwecken soll darüber hinaus so erfolgen, dass die Anforderungen der künftigen Berichtspflicht gemäß EU-Verordnung 431/2014 in Verbindung mit EU-Verordnung 1099/2008 zum Energieverbrauch privater Haushalte erfüllt werden können.
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Die Anwendungsbilanzen sind jeweils 8 Wochen nach Fertigstellung der Energiebilanz vorzulegen. Die erste Anwendungsbilanz ist auf Basis der endgültigen Energiebilanz 2014 zu erstellen. Die folgenden Anwendungsbilanzen sind zunächst auf Basis der vorläufigen Energiebilanzen 2015 bis 2017 zu erstellen und nach Vorliegen der endgültigen Energiebilanzen entsprechend zu aktualisieren.
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Die Vorlagen der Anwendungsbilanzen auf Grundlage der endgültigen Energiebilanz 2014, der vorläufigen Energiebilanzen 2015 bis 2017 sowie die Aktualisierung auf Grundlage der endgültigen Energiebilanzen 2015 und 2016 gelten als Zwischenberichte, die in Form von Excel-Tabellen und in Form eines Gesamtberichts abzugeben sind.
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Im Schlussbericht ist die Fertigstellung der Anwendungsbilanz für das Jahr 2017 auf Grundlage der endgültigen Energiebilanz 2017 aufzunehmen.
Ende der Leistungsbeschreibung:
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
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Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 7.12.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
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Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
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Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD oder USB-Stick] in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 72/15.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
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Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
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Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Fax: +49 30186155463 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Referat IB6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Fax: +49 30186155473 📠
Quelle: OJS 2015/S 211-383156 (2015-10-27)