Erweitertes Impact Assessment: weitergehende Modellanalyse zu den Effekten eines „Klimabeitrages“ auf den Stromsektor und den Ausbau erneuerbarer Energien

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

A. Gegenstand des Auftrages:
Die zu erarbeitende Analyse soll eine umfassende und weitergehende Modellierung der Effekte des CO2-Instruments für den Stromsektor („nationaler Klimabeitrag“) im Sinne eines erweiterten „Impact Assessments“ (modellgestützte Begleitung Gesetzgebungsprozess) und ein fundiertes Verständnis der Effekte auch im Hinblick auf den Transformationsprozess des Stromsystems hin zu hohen Anteilen erneuerbarer Energien und deren Marktintegration vermitteln.
1.Ziel des Auftrags
Das BMWi erarbeitet ein Gesamtpaket von Instrumenten, die die Leistungsfähigkeit des Strommarkts im Sinne einer effizienten, sicheren und umweltverträglichen Stromversorgung weiter stärken sollen. Ein entsprechendes Eckpunktepapier wurde im März vorgelegt. Ein Element ist der von BMWi entwickelte und von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Bundestag am 26. März erläuterte Vorschlag eines „Klimabeitrages“ für fossile Kraftwerke, mit dem 22 000 000 t CO2 im Stromsektor eingespart werden sollen. Mit dem Instrumentenvorschlag soll der Beschluss des Bundeskabinetts vom 3. Dezember 2014 umgesetzt werden.
Der angestrebte „Klimabeitrag“ dient im Kontext des geplanten Paketes aus verschiedenen, aufeinander abgestimmten Maßnahmen – Strommarktdesign, KWKG-Novelle und Klimabeitrag – nicht nur zur Erreichung des Klimaziels für das Jahr 2020, sondern auch der Integration der erneuerbaren Energien. Durch den Klimabeitrag wird eine kompatiblere Erzeugungsstruktur Strommarkt angereizt. Durch das Instrument wird ein Anreiz geschaffen, fossile Kraftwerke bevorzugt dann einzusetzen, wenn die Einspeisung erneuerbarer Energien relativ gering und die Strompreise relativ hoch sind. Umgekehrt kann das Instrument dazu führen, dass in Zeiten hoher Einspeisung erneuerbarer Energien fossile Kraftwerke preiselastischer reagieren. Gegenwärtig werden dank niedriger Grenzkosten vor allem alte, tendenziell unflexible und emissionsintensive Kraftwerke auch in den Zeiten eingesetzt, wenn durch die erneuerbaren Energien eigentlich ausreichend Kapazität vorhanden ist. Somit entsteht derzeit in der Tendenz ein Verdrängungseffekt zuungunsten der erneuerbaren Energien. Das geplante Instrument eines „Klimabeitrages“ fossiler Kraftwerke setzt Anreize zur Flexibilisierung der Erzeugung und erhöht damit die Kompatibilität des fossilen Kraftwerksparks mit dem zunehmenden Anteil und den Eigenschaften der erneuerbaren Energien.
Ziel des Projektes ist die weitergehende modellgestützte Analyse von allen energiewirtschaftlichen Effekten des Modells eines „Klimabeitrags“ für den Stromsektor im Sinne eines umfassenden und erweiterten Impact Assessments. Damit soll der Gesetzgebungsprozess modellgestützt begleitet werden, wenn neue, derzeit nicht vorhersehbare Fragen zur Ausgestaltung des Instruments analysiert werden müssen.
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter VI.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-06 Auftragsbekanntmachung
2015-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: hannelore.burmann-jaschke@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30186154382 📞
Fax: +49 30186152698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 090-161994
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter II.1.5): 2. Aufgabenstellung und zu erbringende Leistungen: Die zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben. 2.1. Arbeitspaket 1 (AP 1): Detailgestaltung der Modellierung des Referenzszenarios und des Basis-Maßnahmenszenarios für das erweiterte Impact Assessment Ziel des AP1 ist es, die Modellierung zum CO2-Instrument für den Stromsektor zu detaillieren und auszubauen. Als erster Schritt ist ein Referenzszenario zu detaillieren, anhand dessen die Effekte der Maß-nahmenszenarien im Rahmen einer Differenzbetrachtung analysiert werden. Als zweiter Schritt ist das von BMWi vorgeschlagene Instrument in Form eines Basis-Maßnahmenszenarios im Detail zu modellieren und mit dem Referenzszenario zu kontrastieren. Für die Kriterien zur Analyse soll ein umfassender Ansatz gewählt werden, der die Wirkungen im Stromsektor und in den zugehörigen Bereichen (z. B. Tagebaue; regionale Betrachtung) detailliert analysiert und bei dem die Wirkungen durch ein hohes Maß an Differenzierung quantitativ erfasst werden (blockscharfe und jahresscharfe Analyse; Deckungsbeiträge; Strompreiseffekte; Exporteffekte; EEG-Umlage-Wirkung; Versorgungssicherheit; Wirkung und Effekte auf die Marktintegration erneuerbarer Energien; Emissionswirkung; effektiver Klimabeitrag; Wirkung auf ETS; gesamtwirtschaftliche Effekte und energiewirtschaftliche Wirkungen). Das AP setzt zwingend ein Höchstmaß an Modellkompetenz im Kontext von klimapolitischen Zielen und Emissionsentwicklung, Strommarkt und Detailkenntnis insbesondere bei fossilen Kraftwerken voraus. Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 6 Personenmonate. 2.2. Arbeitspaket 2 (AP 2): Alternative Maßnahmenszenarien mit unterschiedlichen Gestaltungsvarianten – Begleitung Gesetzgebungsprozess. In AP 2 soll das Basis-Maßnahmenszenario, das auf dem BMWi-Vorschlag für ein CO2-Instrument beruht, in verschiedenen Varianten („alternative Maßnahmenszenarien“) abgewandelt und untersucht werden. Dabei sind bis zu 10 verschiedene Szenariovarianten zu untersuchen. Für die Parameterfestlegung zur Bestimmung der Varianten kommen verschiedene Ansätze in Frage, die in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen sind. Im Rahmen des geplanten Ge-setzgebungsprozesses müssen neu in die Diskussion gebrachte Optionen geprüft und analysiert werden. Daher sind ausreichend Kapazitäten für sehr kurzfristige Analysen vorzuhalten. Im AP 2 ist auch auf Fragestellungen zu Vorschlägen in Kurzstudien von externen Dritten einzugehen, und diese mit dem vorgeschlagenen Modell abzugleichen sowie methodisch zu analysieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die energiewirtschaftlichen Effekte (insbesondere Wirkungen auf den Strommarkt und die Merit Order sowie Wirkungen auf das Zusammenspiel von Erzeugungskapazitäten und die Nutzung erneuerbarer Energien). Denkbar sind insbesondere unterschiedliche Ausgestaltungen bei den Freibeträgen. Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 6 Personenmonate. 2.3. Arbeitspaket 3 (AP 3): Sensitivitäten: Um die Robustheit der Ergebnisse besser einschätzen zu können, sollen für in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegende exogene Parameter für die einzelnen Szenarien jeweils bis zu 5 Sensitivitäten gerechnet werden. Denkbare Parameter, die im Rahmen der Sensitivitätsanalysen verändert werden, sind Preise für fossile Energieträger, CO2-Preise, Betriebskosten bei Kraftwerken und Tagebauen, Stromexportsalden sowie die Entwicklung im deutschen und europäischen Strommarkt (Verfügbarkeit von Kapazitäten in anderen EU-Mitgliedstaaten und Ausbaupfade im Bereich erneuerbarer Energien). Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 3 Personenmonate. 2.4. Arbeitspaket 4 (AP 4): Erweitertes Impact Assessment: Durch die vorgeschlagene Maßnahme sowie Maßnahmenvarianten (siehe AP 1&2) können diverse Effekte ausgelöst werden, zum Beispiel hinsichtlich sämtlicher energiewirtschaftlicher Wirkungen (inkl. auf die Versorgungssicherheit, die Kompatibilität mit dem Ausbau erneuerbarer Energien etc.) sowie der gesamtwirtschaftlichen Aspekte inkl. Beschäftigungswirkungen (sowie regionale Struktureffekte). Vor allem die Beschäftigungswirkungen sind transparent darzustellen. Auch Be- und Entlastungen unterschiedlicher Akteursgruppen in unterschiedlichen sektoralen, regionalen, sozioökonomischen und intertemporalen Ausprägungen sind dabei zu beachten. Das erweiterte „Impact Assessment“ soll insgesamt die Wirkungen der Maßnahme (und ihrer Varianten) – auch im Zuge der Diskussionen im Gesetzgebungsprozess – darlegen und somit transparente und quantitativ unterlegte Einordnungen vornehmen. Der/die Auftragnehmer wählen in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine geeignete Form der Ausarbeitung und Darstellung. Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 6 Personenmonate 2.5. Arbeitspaket 5 (AP 5): Ad hoc Beratung Zur Unterstützung der Diskussionen im politischen Prozess (z. B. während Gesetzgebungsverfahren) können sehr kurzfristig ad hoc-Anfragen und Repräsentationsaufgaben (Vorträge, Vorstellung Modellergebnisse), ggf. auch mehrmals pro Woche in Berlin, notwendig werden. Zudem kann es im Rahmen der Bearbeitung auch notwendig werden, für bestimmte, derzeit nicht vorhersehbare Fragestellungen, Unteraufträge zu erteilen. Geschätzter Arbeitsumfang: 3 Personenmonate B. Zeitlicher Rahmen Die Arbeiten werden unmittelbar nach der Auftragserteilung aufgenommen. Das Projektvorhaben soll eine Laufzeit von 9 Monaten haben. Untersuchungsergebnisse müssen zwischenzeitlich in „Kurzstudien“ (Umfang je nach Fragestellung 10-20 Seiten) zur Verfügung gestellt werden. Der Endbericht ist in Absprache mit dem Auftraggeber vorzulegen. C. Formale Anforderungen Im Angebot sollen die einzelnen Arbeitsschritte („Arbeitspakete“) übersichtlich dargestellt und mit Personenmonaten und Kosten pro Arbeitsschritt unterlegt werden; die Arbeitspakete können und müssen zeitlich überlappend ausgeführt werden. Der vermutete Arbeitsumfang, welcher in jedem Arbeitspaket beschrieben ist, soll nur als „Richtschnur“ für die Gewichtung der AP im Gesamtprojekt dienen. Er stellt keine Vorgabe für den tatsächlichen, vom Auftragnehmer deutlich besser einzuschätzenden Arbeitsumfang dar. Soweit der Antragsteller eine vergleichbare Thematik für einen anderen Auftraggeber erarbeitet, ist dies (ohne Nennung des Auftraggebers) offen zu legen. Auf eventuelle dadurch entstehende Interessenkonflikte ist hinzuweisen. Der Antragsteller legt dar, dass für das Vorhaben eine ausreichende personelle Kapazität und zeitliche Flexibilität bei der Bearbeitung vorgehalten wird. Die Ergebnisse der Analysen sind in einer Kurzfassung in deutscher und englischer Sprache sowie einer Langfassung zu dokumentieren. Die ermittelten quantitativen Ergebnisse werden in einem gängigen elektronischen Datenformat zur Verfügung gestellt. Ein grafischer Foliensatz wird zu den Ergebnissen zur Verfügung gestellt. Ende der Leistungsbeschreibung. Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-angebote-forschungsvorhaben-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (zu „ZVB“ siehe Abschnitt III Nr. 1.2) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 28.5.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite www.evergabe-online.info oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail: support@bescha.bund.de erhalten. Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (2 Druckexemplare und - als PDF-Datei - auf einer CD-ROM [keine DVD!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen – Angebot zu Projekt I C 4 – 36/15“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00-16:30 Uhr, Fr. 7:30-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A. Gegenstand des Auftrages:
Die zu erarbeitende Analyse soll eine umfassende und weitergehende Modellierung der Effekte des CO2-Instruments für den Stromsektor („nationaler Klimabeitrag“) im Sinne eines erweiterten „Impact Assessments“ (modellgestützte Begleitung Gesetzgebungsprozess) und ein fundiertes Verständnis der Effekte auch im Hinblick auf den Transformationsprozess des Stromsystems hin zu hohen Anteilen erneuerbarer Energien und deren Marktintegration vermitteln.
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1.Ziel des Auftrags
Das BMWi erarbeitet ein Gesamtpaket von Instrumenten, die die Leistungsfähigkeit des Strommarkts im Sinne einer effizienten, sicheren und umweltverträglichen Stromversorgung weiter stärken sollen. Ein entsprechendes Eckpunktepapier wurde im März vorgelegt. Ein Element ist der von BMWi entwickelte und von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Bundestag am 26. März erläuterte Vorschlag eines „Klimabeitrages“ für fossile Kraftwerke, mit dem 22 000 000 t CO2 im Stromsektor eingespart werden sollen. Mit dem Instrumentenvorschlag soll der Beschluss des Bundeskabinetts vom 3. Dezember 2014 umgesetzt werden.
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Der angestrebte „Klimabeitrag“ dient im Kontext des geplanten Paketes aus verschiedenen, aufeinander abgestimmten Maßnahmen – Strommarktdesign, KWKG-Novelle und Klimabeitrag – nicht nur zur Erreichung des Klimaziels für das Jahr 2020, sondern auch der Integration der erneuerbaren Energien. Durch den Klimabeitrag wird eine kompatiblere Erzeugungsstruktur Strommarkt angereizt. Durch das Instrument wird ein Anreiz geschaffen, fossile Kraftwerke bevorzugt dann einzusetzen, wenn die Einspeisung erneuerbarer Energien relativ gering und die Strompreise relativ hoch sind. Umgekehrt kann das Instrument dazu führen, dass in Zeiten hoher Einspeisung erneuerbarer Energien fossile Kraftwerke preiselastischer reagieren. Gegenwärtig werden dank niedriger Grenzkosten vor allem alte, tendenziell unflexible und emissionsintensive Kraftwerke auch in den Zeiten eingesetzt, wenn durch die erneuerbaren Energien eigentlich ausreichend Kapazität vorhanden ist. Somit entsteht derzeit in der Tendenz ein Verdrängungseffekt zuungunsten der erneuerbaren Energien. Das geplante Instrument eines „Klimabeitrages“ fossiler Kraftwerke setzt Anreize zur Flexibilisierung der Erzeugung und erhöht damit die Kompatibilität des fossilen Kraftwerksparks mit dem zunehmenden Anteil und den Eigenschaften der erneuerbaren Energien.
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Ziel des Projektes ist die weitergehende modellgestützte Analyse von allen energiewirtschaftlichen Effekten des Modells eines „Klimabeitrags“ für den Stromsektor im Sinne eines umfassenden und erweiterten Impact Assessments. Damit soll der Gesetzgebungsprozess modellgestützt begleitet werden, wenn neue, derzeit nicht vorhersehbare Fragen zur Ausgestaltung des Instruments analysiert werden müssen.
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Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter VI.3).
Dauer: 9 Monate
Referenznummer: IC4 - 80 14 36 /36: Projekt-Nr. 36/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a)Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b)Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c)Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
d)Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen, insbes. Nachweis über Erfahrungen und Kompetenzen in den für das Vorhaben relevanten Spezialbereichen der Energiewirtschaft und im Speziellen der Modellierung des Klimaschutzes sowie des Strommarkts; Detailverständnis zu Wirkungsweisen, Kontext und Ausgestaltungsoptionen des vorgeschlagenen neuen Instruments (Strommarktmodellierung; Marktintegration der erneuerbaren Energien; Klimaschutzmodellierung; Kenntnis Energieversorgungsunternehmen; Kraftwerks- und blockscharfe Darstellung) durch Tätigkeit in Wissenschaft und/oder Beratung. Insbesondere Fachkunde bezüglich der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sowie der angrenzender Themenbereiche des neuen Instrumentes (insbesondere KWK-G; Strommarktdesign, erneuerbare Energien).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied – dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ , die unter der folgenden URL: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf abgerufen werden können. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2)).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-28 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (AP 1+2 40, AP 3-5 20) (60)
2. Organisatorische Umsetzung (20)
3. Preis (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat IC4
Hannelore Burmann-Jaschke
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IC4 - 80 14 36 /36: Projekt-Nr. 36/15
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter II.1.5):
2. Aufgabenstellung und zu erbringende Leistungen:
Die zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben.
2.1. Arbeitspaket 1 (AP 1): Detailgestaltung der Modellierung des Referenzszenarios und des Basis-Maßnahmenszenarios für das erweiterte Impact Assessment
Ziel des AP1 ist es, die Modellierung zum CO2-Instrument für den Stromsektor zu detaillieren und auszubauen.
Als erster Schritt ist ein Referenzszenario zu detaillieren, anhand dessen die Effekte der Maß-nahmenszenarien im Rahmen einer Differenzbetrachtung analysiert werden.
Als zweiter Schritt ist das von BMWi vorgeschlagene Instrument in Form eines Basis-Maßnahmenszenarios im Detail zu modellieren und mit dem Referenzszenario zu kontrastieren.
Für die Kriterien zur Analyse soll ein umfassender Ansatz gewählt werden, der die Wirkungen im Stromsektor und in den zugehörigen Bereichen (z. B. Tagebaue; regionale Betrachtung) detailliert analysiert und bei dem die Wirkungen durch ein hohes Maß an Differenzierung quantitativ erfasst werden (blockscharfe und jahresscharfe Analyse; Deckungsbeiträge; Strompreiseffekte; Exporteffekte; EEG-Umlage-Wirkung; Versorgungssicherheit; Wirkung und Effekte auf die Marktintegration erneuerbarer Energien; Emissionswirkung; effektiver Klimabeitrag; Wirkung auf ETS; gesamtwirtschaftliche Effekte und energiewirtschaftliche Wirkungen).
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Das AP setzt zwingend ein Höchstmaß an Modellkompetenz im Kontext von klimapolitischen Zielen und Emissionsentwicklung, Strommarkt und Detailkenntnis insbesondere bei fossilen Kraftwerken voraus.
Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 6 Personenmonate.
2.2. Arbeitspaket 2 (AP 2): Alternative Maßnahmenszenarien mit unterschiedlichen Gestaltungsvarianten – Begleitung Gesetzgebungsprozess.
In AP 2 soll das Basis-Maßnahmenszenario, das auf dem BMWi-Vorschlag für ein CO2-Instrument beruht, in verschiedenen Varianten („alternative Maßnahmenszenarien“) abgewandelt und untersucht werden. Dabei sind bis zu 10 verschiedene Szenariovarianten zu untersuchen.
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Für die Parameterfestlegung zur Bestimmung der Varianten kommen verschiedene Ansätze in Frage, die in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen sind. Im Rahmen des geplanten Ge-setzgebungsprozesses müssen neu in die Diskussion gebrachte Optionen geprüft und analysiert werden. Daher sind ausreichend Kapazitäten für sehr kurzfristige Analysen vorzuhalten.
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Im AP 2 ist auch auf Fragestellungen zu Vorschlägen in Kurzstudien von externen Dritten einzugehen, und diese mit dem vorgeschlagenen Modell abzugleichen sowie methodisch zu analysieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die energiewirtschaftlichen Effekte (insbesondere Wirkungen auf den Strommarkt und die Merit Order sowie Wirkungen auf das Zusammenspiel von Erzeugungskapazitäten und die Nutzung erneuerbarer Energien).
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Denkbar sind insbesondere unterschiedliche Ausgestaltungen bei den Freibeträgen.
2.3. Arbeitspaket 3 (AP 3): Sensitivitäten:
Um die Robustheit der Ergebnisse besser einschätzen zu können, sollen für in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegende exogene Parameter für die einzelnen Szenarien jeweils bis zu 5 Sensitivitäten gerechnet werden. Denkbare Parameter, die im Rahmen der Sensitivitätsanalysen verändert werden, sind Preise für fossile Energieträger, CO2-Preise, Betriebskosten bei Kraftwerken und Tagebauen, Stromexportsalden sowie die Entwicklung im deutschen und europäischen Strommarkt (Verfügbarkeit von Kapazitäten in anderen EU-Mitgliedstaaten und Ausbaupfade im Bereich erneuerbarer Energien).
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Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 3 Personenmonate.
2.4. Arbeitspaket 4 (AP 4): Erweitertes Impact Assessment:
Durch die vorgeschlagene Maßnahme sowie Maßnahmenvarianten (siehe AP 1&2) können diverse Effekte ausgelöst werden, zum Beispiel hinsichtlich sämtlicher energiewirtschaftlicher Wirkungen (inkl. auf die Versorgungssicherheit, die Kompatibilität mit dem Ausbau erneuerbarer Energien etc.) sowie der gesamtwirtschaftlichen Aspekte inkl. Beschäftigungswirkungen (sowie regionale Struktureffekte). Vor allem die Beschäftigungswirkungen sind transparent darzustellen.
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Auch Be- und Entlastungen unterschiedlicher Akteursgruppen in unterschiedlichen sektoralen, regionalen, sozioökonomischen und intertemporalen Ausprägungen sind dabei zu beachten.
Das erweiterte „Impact Assessment“ soll insgesamt die Wirkungen der Maßnahme (und ihrer Varianten) – auch im Zuge der Diskussionen im Gesetzgebungsprozess – darlegen und somit transparente und quantitativ unterlegte Einordnungen vornehmen.
Der/die Auftragnehmer wählen in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine geeignete Form der Ausarbeitung und Darstellung.
Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 6 Personenmonate
2.5. Arbeitspaket 5 (AP 5): Ad hoc Beratung
Zur Unterstützung der Diskussionen im politischen Prozess (z. B. während Gesetzgebungsverfahren) können sehr kurzfristig ad hoc-Anfragen und Repräsentationsaufgaben (Vorträge, Vorstellung Modellergebnisse), ggf. auch mehrmals pro Woche in Berlin, notwendig werden. Zudem kann es im Rahmen der Bearbeitung auch notwendig werden, für bestimmte, derzeit nicht vorhersehbare Fragestellungen, Unteraufträge zu erteilen.
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Geschätzter Arbeitsumfang: 3 Personenmonate
B. Zeitlicher Rahmen
Die Arbeiten werden unmittelbar nach der Auftragserteilung aufgenommen. Das Projektvorhaben soll eine Laufzeit von 9 Monaten haben. Untersuchungsergebnisse müssen zwischenzeitlich in „Kurzstudien“ (Umfang je nach Fragestellung 10-20 Seiten) zur Verfügung gestellt werden.
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Der Endbericht ist in Absprache mit dem Auftraggeber vorzulegen.
C. Formale Anforderungen
Im Angebot sollen die einzelnen Arbeitsschritte („Arbeitspakete“) übersichtlich dargestellt und mit Personenmonaten und Kosten pro Arbeitsschritt unterlegt werden; die Arbeitspakete können und müssen zeitlich überlappend ausgeführt werden. Der vermutete Arbeitsumfang, welcher in jedem Arbeitspaket beschrieben ist, soll nur als „Richtschnur“ für die Gewichtung der AP im Gesamtprojekt dienen. Er stellt keine Vorgabe für den tatsächlichen, vom Auftragnehmer deutlich besser einzuschätzenden Arbeitsumfang dar.
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Soweit der Antragsteller eine vergleichbare Thematik für einen anderen Auftraggeber erarbeitet, ist dies (ohne Nennung des Auftraggebers) offen zu legen. Auf eventuelle dadurch entstehende Interessenkonflikte ist hinzuweisen.
Der Antragsteller legt dar, dass für das Vorhaben eine ausreichende personelle Kapazität und zeitliche Flexibilität bei der Bearbeitung vorgehalten wird.
Die Ergebnisse der Analysen sind in einer Kurzfassung in deutscher und englischer Sprache sowie einer Langfassung zu dokumentieren. Die ermittelten quantitativen Ergebnisse werden in einem gängigen elektronischen Datenformat zur Verfügung gestellt. Ein grafischer Foliensatz wird zu den Ergebnissen zur Verfügung gestellt.
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Ende der Leistungsbeschreibung.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-angebote-forschungsvorhaben-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (zu „ZVB“ siehe Abschnitt III Nr. 1.2) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
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Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 28.5.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
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Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite www.evergabe-online.info oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail: support@bescha.bund.de erhalten.
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Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (2 Druckexemplare und - als PDF-Datei - auf einer CD-ROM [keine DVD!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen – Angebot zu Projekt I C 4 – 36/15“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00-16:30 Uhr, Fr. 7:30-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
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Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
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Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat IB6
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: 11019 Berlin
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Referat IB6 11019 Berlin
Telefon: +49 30186150 📞
Fax: +49 30186155473 📠
Quelle: OJS 2015/S 090-161994 (2015-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 511 105 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 152-281129
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 90-161994
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung unter II.1.5): 2. Aufgabenstellung und zu erbringende Leistungen; Die zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben. 2.1. Arbeitspaket 1 (AP 1): Detailgestaltung der Modellierung des Referenzszenarios und des Basis-Maßnahmenszenarios für das erweiterte Impact Assessment; Ziel des AP1 ist es, die Modellierung zum CO2-Instrument für den Stromsektor zu detaillieren und auszubauen. Als erster Schritt ist ein Referenzszenario zu detaillieren, anhand dessen die Effekte der Maßnahmenszenarien im Rahmen einer Differenzbetrachtung analysiert werden. Als zweiter Schritt ist das von BMWi vorgeschlagene Instrument in Form eines Basis-Maßnahmenszenarios im Detail zu modellieren und mit dem Referenzszenario zu kontrastieren. Für die Kriterien zur Analyse soll ein umfassender Ansatz gewählt werden, der die Wirkungen im Stromsektor und in den zugehörigen Bereichen (z.B. Tagebaue; regionale Betrachtung) detailliert analysiert und bei dem die Wirkungen durch ein hohes Maß an Differenzierung quantitativ erfasst werden (blockscharfe und jahresscharfe Analyse; Deckungsbeiträge; Strompreiseffekte; Exporteffekte; EEG-Umlage-Wirkung; Versorgungssicherheit; Wirkung und Effekte auf die Marktintegration erneuerbarer Energien; Emissionswirkung; effektiver Klimabeitrag; Wirkung auf ETS; gesamtwirtschaftliche Effekte und energiewirtschaftliche Wirkungen). Das AP setzt zwingend ein Höchstmaß an Modellkompetenz im Kontext von klimapolitischen Zielen und Emissionsentwicklung, Strommarkt und Detailkenntnis insbesondere bei fossilen Kraftwerken voraus. Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 6 Personenmonate. 2.2. Arbeitspaket 2 (AP 2): Alternative Maßnahmenszenarien mit unterschiedlichen Gestaltungsvarianten – Begleitung Gesetzgebungsprozess; In AP 2 soll das Basis-Maßnahmenszenario, das auf dem BMWi-Vorschlag für ein CO2-Instrument beruht, in verschiedenen Varianten („alternative Maßnahmenszenarien“) abgewandelt und untersucht werden. Dabei sind bis zu 10 verschiedene Szenariovarianten zu untersuchen. Für die Parameterfestlegung zur Bestimmung der Varianten kommen verschiedene Ansätze in Frage, die in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen sind. Im Rahmen des geplanten Gesetzgebungsprozesses müssen neu in die Diskussion gebrachte Optionen geprüft und analysiert werden. Daher sind ausreichend Kapazitäten für sehr kurzfristige Analysen vorzuhalten. Im AP 2 ist auch auf Fragestellungen zu Vorschlägen in Kurzstudien von externen Dritten einzugehen, und diese mit dem vorgeschlagenen Modell abzugleichen sowie methodisch zu analysieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die energiewirtschaftlichen Effekte (insbesondere Wirkungen auf den Strommarkt und die Merit Order sowie Wirkungen auf das Zusammenspiel von Erzeugungskapazitäten und die Nutzung erneuerbarer Energien). Denkbar sind insbesondere unterschiedliche Ausgestaltungen bei den Freibeträgen. Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 6 Personenmonate. 2.3. Arbeitspaket 3 (AP 3): Sensitivitäten; Um die Robustheit der Ergebnisse besser einschätzen zu können, sollen für in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegende exogene Parameter für die einzelnen Szenarien jeweils bis zu 5 Sensitivitäten gerechnet werden. Denkbare Parameter, die im Rahmen der Sensitivitätsanalysen verändert werden, sind Preise für fossile Energieträger, CO2-Preise, Betriebskosten bei Kraftwerken und Tagebauen, Stromexportsalden sowie die Entwicklung im deutschen und europäischen Strommarkt (Verfügbarkeit von Kapazitäten in anderen EU-Mitgliedstaaten und Ausbaupfade im Bereich erneuerbarer Energien). Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 3 Personenmonate. 2.4. Arbeitspaket 4 (AP 4): Erweitertes Impact Assessment; Durch die vorgeschlagene Maßnahme sowie Maßnahmenvarianten (siehe AP 1 & 2) können diverse Effekte ausgelöst werden, zum Beispiel hinsichtlich sämtlicher energiewirtschaftlicher Wirkungen (inkl. auf die Versorgungssicherheit, die Kompatibilität mit dem Ausbau erneuerbarer Energien etc.) sowie der gesamtwirtschaftlichen Aspekte inkl. Beschäftigungswirkungen (sowie regionale Struktureffekte). Vor allem die Beschäftigungswirkungen sind transparent darzustellen. Auch Be- und Entlastungen unterschiedlicher Akteursgruppen in unterschiedlichen sektoralen, regionalen, sozioökonomischen und intertemporalen Ausprägungen sind dabei zu beachten. Das erweiterte „Impact Assessment“ soll insgesamt die Wirkungen der Maßnahme (und ihrer Varianten) – auch im Zuge der Diskussionen im Gesetzgebungsprozess – darlegen und somit transparente und quantitativ unterlegte Einordnungen vornehmen. Der/die Auftragnehmer wählen in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine geeignete Form der Ausarbeitung und Darstellung. Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 6 Personenmonate. 2.5. Arbeitspaket 5 (AP 5): Ad hoc Beratung; Zur Unterstützung der Diskussionen im politischen Prozess (z. B. während Gesetzgebungsverfahren) können sehr kurzfristig ad hoc-Anfragen und Repräsentationsaufgaben (Vorträge, Vorstellung Modellergebnisse), ggf. auch mehrmals pro Woche in Berlin, notwendig werden. Zudem kann es im Rahmen der Bearbeitung auch notwendig werden, für bestimmte, derzeit nicht vorhersehbare Fragestellungen, Unteraufträge zu erteilen. Geschätzter Arbeitsumfang: 3 Personenmonate B. Zeitlicher Rahmen Die Arbeiten werden unmittelbar nach der Auftragserteilung aufgenommen. Das Projektvorhaben soll eine Laufzeit von 9 Monaten haben. Untersuchungsergebnisse müssen zwischenzeitlich in „Kurzstudien“ (Umfang je nach Fragestellung 10-20 Seiten) zur Verfügung gestellt werden. Der Endbericht ist in Absprache mit dem Auftraggeber vorzulegen. C. Formale Anforderungen Im Angebot sollen die einzelnen Arbeitsschritte („Arbeitspakete“) übersichtlich dargestellt und mit Personenmonaten und Kosten pro Arbeitsschritt unterlegt werden; die Arbeitspakete können und müssen zeitlich überlappend ausgeführt werden. Der vermutete Arbeitsumfang, welcher in jedem Arbeitspaket beschrieben ist, soll nur als „Richtschnur“ für die Gewichtung der AP im Gesamtprojekt dienen. Er stellt keine Vorgabe für den tatsächlichen, vom Auftragnehmer deutlich besser einzuschätzenden Arbeitsumfang dar. Soweit der Antragsteller eine vergleichbare Thematik für einen anderen Auftraggeber erarbeitet, ist dies (ohne Nennung des Auftraggebers) offen zu legen. Auf eventuelle dadurch entstehende Interessenkonflikte ist hinzuweisen. Der Antragsteller legt dar, dass für das Vorhaben eine ausreichende personelle Kapazität und zeitliche Flexibilität bei der Bearbeitung vorgehalten wird. Die Ergebnisse der Analysen sind in einer Kurzfassung in deutscher und englischer Sprache sowie einer Langfassung zu dokumentieren. Die ermittelten quantitativen Ergebnisse werden in einem gängigen elektronischen Datenformat zur Verfügung gestellt. Ein grafischer Foliensatz wird zu den Ergebnissen zur Verfügung gestellt. Ende der Leistungsbeschreibung. Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-angebote-forschungsvorhaben-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (zu „ZVB“ siehe Abschnitt III Nr. 1.2) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 28.5.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten. Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (2 Druckexemplare und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM (keine DVD)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 36/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-05 📅
Name: Öko-Institut e. V.
Postanschrift: Schicklerstraße 5-7
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Referat IB6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Quelle: OJS 2015/S 152-281129 (2015-08-05)