Evaluation des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat für die aktuelle Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (2014 bis 2020) ein ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit konzipiert. Ziel ist es, für insgesamt rd. 33 000 arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher im SGB II Perspektiven einer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vom 19.11.2014 wurde am 1.12.2014 veröffentlicht.
Das Programm richtet sich an motivierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II ab 35 Jahren, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind, über keine bzw. keine verwertbare Berufsausbildung verfügen und bei denen eine Eingliederung in Erwerbstätigkeit auf andere Weise voraussichtlich nicht erreicht werden kann. Personen, die noch weiter entfernt vom Arbeitsmarkt sind (u. a. aufgrund einer mindestens fünfjährigen Arbeitslosigkeit) können besonders intensiv gefördert werden.
Das Programm ermöglicht es den teilnehmenden Jobcentern, mittels Betriebsakquisiteuren gezielt Arbeitgeber für die Einstellung von arbeitsmarktfernen langzeitarbeitslosen Frauen und Männern anzusprechen und zu gewinnen. Nach Aufnahme einer Beschäftigung werden die Programmteilnehmenden intensiv betreut, um die Beschäftigungsverhältnisse auf diese Weise zu stabilisieren (Coaching). Darüber hinaus erhalten die Arbeitgeber zum Ausgleich anfänglicher Minderleistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer degressiv ausgestaltete Lohnkostenzuschüsse. Bei Bedarf können zusätzlich auch einfache arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifizierungen sowie Qualifizierungen zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, alltagsmathematische Kompetenz, technologiebasierte Problemlösungskompetenz) gefördert werden.
In einem Forschungsvorhaben sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, inwieweit das ESF-Bundesprogramm einen Beitrag zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit leistet. Insbesondere soll untersucht werden, ob das Programm die Integrations- bzw. Beschäftigungswahrscheinlichkeit von arbeitsmarktfernen langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten dauerhaft (im Rahmen des Untersuchungszeitraums) erhöht und welche Wirkungskanäle diesbezüglich im Vordergrund stehen. Um die Effizienz des Programms zu bewerten, sollen auch Ergebnisse zum Grad der Überwindung bzw. Verringerung der Hilfebedürftigkeit (vor allem nach der Beschäftigungsphase des Programms) ermittelt werden. Des Weiteren ist zu untersuchen, wie zielgruppengenau die Teilnehmerzuweisung erfolgt und welche Effekte die Beschäftigungsphase selbst (Capabilities, soziale Teilhabe) für die Teilnehmenden hat. Ein besonderer Fokus soll auf die innovativen Elemente des Programms (Etablierung von Betriebsakquisiteuren, intensive Betreuung nach Beschäftigungsaufnahme) gelegt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-24 Auftragsbekanntmachung
2015-08-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang: 1.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 228995271604 📞
Fax: +49 228995272253 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 042-072530
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Information zu Arbeitsgemeinschaften. Auf die Möglichkeit zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern wird hingewiesen. Die nachfolgenden Informationen hierzu sind zu beachten. Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft: Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben: „Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. Information zum Einsatz von Subunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: „Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle“. (Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen). Information zur Form des Teilnahmeantrages: Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle, Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-2/29. Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme-/Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Information zum Versand von Unterlagen. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung. Information zum Zuschlagsvorbehalt. Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel. Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen: Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat für die aktuelle Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (2014 bis 2020) ein ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit konzipiert. Ziel ist es, für insgesamt rd. 33 000 arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher im SGB II Perspektiven einer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vom 19.11.2014 wurde am 1.12.2014 veröffentlicht.
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Das Programm richtet sich an motivierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II ab 35 Jahren, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind, über keine bzw. keine verwertbare Berufsausbildung verfügen und bei denen eine Eingliederung in Erwerbstätigkeit auf andere Weise voraussichtlich nicht erreicht werden kann. Personen, die noch weiter entfernt vom Arbeitsmarkt sind (u. a. aufgrund einer mindestens fünfjährigen Arbeitslosigkeit) können besonders intensiv gefördert werden.
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Das Programm ermöglicht es den teilnehmenden Jobcentern, mittels Betriebsakquisiteuren gezielt Arbeitgeber für die Einstellung von arbeitsmarktfernen langzeitarbeitslosen Frauen und Männern anzusprechen und zu gewinnen. Nach Aufnahme einer Beschäftigung werden die Programmteilnehmenden intensiv betreut, um die Beschäftigungsverhältnisse auf diese Weise zu stabilisieren (Coaching). Darüber hinaus erhalten die Arbeitgeber zum Ausgleich anfänglicher Minderleistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer degressiv ausgestaltete Lohnkostenzuschüsse. Bei Bedarf können zusätzlich auch einfache arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifizierungen sowie Qualifizierungen zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, alltagsmathematische Kompetenz, technologiebasierte Problemlösungskompetenz) gefördert werden.
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In einem Forschungsvorhaben sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, inwieweit das ESF-Bundesprogramm einen Beitrag zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit leistet. Insbesondere soll untersucht werden, ob das Programm die Integrations- bzw. Beschäftigungswahrscheinlichkeit von arbeitsmarktfernen langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigten dauerhaft (im Rahmen des Untersuchungszeitraums) erhöht und welche Wirkungskanäle diesbezüglich im Vordergrund stehen. Um die Effizienz des Programms zu bewerten, sollen auch Ergebnisse zum Grad der Überwindung bzw. Verringerung der Hilfebedürftigkeit (vor allem nach der Beschäftigungsphase des Programms) ermittelt werden. Des Weiteren ist zu untersuchen, wie zielgruppengenau die Teilnehmerzuweisung erfolgt und welche Effekte die Beschäftigungsphase selbst (Capabilities, soziale Teilhabe) für die Teilnehmenden hat. Ein besonderer Fokus soll auf die innovativen Elemente des Programms (Etablierung von Betriebsakquisiteuren, intensive Betreuung nach Beschäftigungsaufnahme) gelegt werden.
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Dauer: 76 Monate
Referenznummer: Zb1-04812-2/29
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens.
2) Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen.
3) Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur. Erwartet wird eine kurze Unternehmensdarstellung mit Beschreibung der Tätigkeitsfelder unter Angabe einschlägiger Veröffentlichungen. Dabei sollen insbesondere die Erfahrungen des Bieters in der empirischen Sozialforschung beschrieben werden.
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4) aktuelles Organigramm (soweit vorhanden).
5) Dem Teilnahmeantrag ist folgende vom Bewerber unterschriebene Erklärung beizufügen (bei Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Teil der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen):
„Hiermit erkläre/n ich/wir (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift), dass:
a) über mein/unser Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n;
c) keine Person, deren Verhalten mir/uns als Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter „Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist“; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
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d) ich meine/wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n;
e) ich/wir allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkomme/n.
Mir/uns ist bewusst, dass eine Änderung des Textes der vorstehenden Erklärung zu Punkt 5) sowie jede wahrheitswidrige Angabe bei Bekanntwerden meinen/unseren Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren bzw. zur Folge hat bzw. im Falle der Auftragserteilung wahrheitswidrige Angaben zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen können“.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit des Teilnehmers sowie des eingesetzten Personals muss zur Sicherstellung einer hochwertigen Aufgabenbearbeitung hinsichtlich folgender Punkte nachgewiesen werden:
1) Fachliche Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in Bezug auf Methoden der empirischen Sozialforschung (qualitative und quantitative Methoden) im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitikforschung:
Der Teilnehmer hat eine Referenzliste über Projekte vorzulegen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die in den letzten 3 Jahren durchgeführt wurden. Dabei sind neben den Auftraggebern mit Kontaktdaten und der Dauer der Projekte zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung die Projekte stichwortartig näher zu erläutern. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Nachweis der Eignung nur solche Referenzen berücksichtigt werden, die mit der gewünschten Leistung vergleichbar sind.
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2) Benennung von einer für die Leitung verantwortlichen Person und deren Stellvertretung:
Folgende Nachweise über die fachliche Eignung und Erfahrung der leitungsverantwortlichen Person und der stellvertretenden Person sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
a) Nachweis eines für die Leistungserbringung relevanten abgeschlossenen Hochschulstudiums in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften und/oder Sozialwissenschaften;
b) mindestens 3-jährige Erfahrung als Projektleiter/-in im Bereich der empirischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitikforschung; der Nachweis ist sowohl für Projektleitung als auch Stellvertretung durch jeweils mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre zu belegen; dabei sind die Auftraggeber mit Kontaktdaten sowie die Dauer und der Inhalt der Projekte anzugeben;
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c) Erfahrung mit qualitativen und quantitativen Methoden der Sozialforschung, insbesondere mit quantitativen Wirkungsanalysen; der Nachweis ist sowohl für Projektleitung als auch Stellvertretung durch jeweils mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre zu belegen; dabei sind die Auftraggeber mit Kontaktdaten sowie die Dauer und der Inhalt der Projekte anzugeben;
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Alle Nachweise zu Nr. 2 sind mit dem Teilnahmeantrag in Form einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ggfs. entsprechende Kopien von Studienabschlüssen, Nachweisen über berufliche Tätigkeiten und Zusatzqualifikationen u. a. jederzeit nachzufordern.
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3) Fachliche Kompetenz und Erfahrung des Mitarbeiterteams:
Die mit der Wahrnehmung der Aufgaben zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung betrauten Mitarbeiter/innen müssen fachlich erfahren und qualifiziert sein. Zum Nachweis der fachlichen Erfahrung der Mitarbeiter/innen ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung mit folgendem Inhalt vorzulegen:
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a) „Die eingesetzten Mitarbeiter/innen decken als Gesamtteam entsprechend der ausgeschriebenen Leistung alle erforderlichen unterschiedlichen Fachrichtungen ab.
b) Die eingesetzten Mitarbeiter/innen verfügen in jedem einzelnen Fall mindestens über eine dreijährige Berufserfahrung in Bezug auf das Themenspektrum der Methoden der empirischen Sozialforschung (qualitative und quantitative Methoden) im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitikforschung oder in einem oder mehreren Teilbeilbereichen des Themenspektrums, in dem der jeweilige vorrangige Einsatz erfolgen soll und über einen für den jeweiligen Einsatzbereich fachlich adäquaten Studienabschluss“.
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Eigenerklärung zur Verschwiegenheitspflicht:
Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung zur Verschwiegenheitspflicht abgeben (bei Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Teil der Bietergemeinschaft einzeln und getrennt zu erbringen/beim Einsatz von Subunternehmern ist diese Erklärung von jedem Subunternehmer jeweils einzeln und getrennt zu erbringen):
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„Hiermit erkläre/n ich/wir (Name des Unternehmens/des Teils der Bietergemeinschaft/des Subunternehmers), dass ich mich/wir uns im Falle der Auftragserteilung zur Verschwiegenheit über alle Zwischen- und Endergebnisse des Forschungsvorhabens verpflichte/n. Ich /wir treffe/n alle erforderlichen Vorkehrungen, damit diese nicht an Dritte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht direkt an der Ausführung der Leistung beteiligt sind, sowie nicht an aufsichtführende oder beratende Gremien der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers weitergegeben werden.
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Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit erstreckt sich auf alle meine/unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt an der Ausführung der Leistung beteiligt sind“.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe VI.3).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (ca. 3 DIN A 4 Seiten) zu der unter Abschnitt II.1.5) umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 19 EG Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt werden kann. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren, um bezgl. der Frist für die Erstellung der Skizze für alle Teilnehmer die gleichen wettbewerblichen Bedingungen zu gewährleisten.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.BMAS.bund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zb1-04812-2/29
Zusätzliche Informationen
Information zu Arbeitsgemeinschaften.
Auf die Möglichkeit zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern wird hingewiesen.
Die nachfolgenden Informationen hierzu sind zu beachten.
Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
„Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages (namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes) als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
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Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
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„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle“.
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(Der Begriff „Subunternehmer“ ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen).
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Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle,
Rochusstraße 1,
53123 Bonn.
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-2/29.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme-/Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Information zum Versand von Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
Information zum Zuschlagsvorbehalt.
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2015/S 042-072530 (2015-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 166-303465
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 42-072530
ABl. S-Ausgabe: 166

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und methodische Qualität (mit Unterkriterien) (45)
2. Zweckmäßigkeit des Konzepts zur Erreichung des Forschungsziels (mit Unterkriterien) (25)
3. Preis (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-24 📅
Name: Bietergemeinschaft ISG – Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik und IAW – Institut für angewandte Wirtschaftsforschung an der Universität Tübingen
Postanschrift: Weinsbergstr. 190
Postort: Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2015/S 166-303465 (2015-08-24)