Der Energieeffizienzfonds ist Teil des Sondervermögens des Energie- und Klimafonds (EKF). Er enthält derzeit 15 heterogene Fördermaßnahmen (z. B. „Förderung von Energiemanagementsystemen“ sowie „Energieeinsparzähler“), welche an verschiedene Adressaten gerichtet sind. 2011 wurde der Energieeffizienzfonds mit dem Ziel aufgelegt, die erheblichen Potenziale zur Energie- und Stromeinsparung zu heben und die politischen Zielsetzungen im Bereich Energieeffizienz zu erreichen. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Energieeffizienzfonds sind im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.9.2010 (S. 15f.) aufgeführt. wieterer Text der Kurzbeschreibung unter Ziffer VI.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-17.
Auftragsbekanntmachung (2015-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat IC4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: bernd.jakobs@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 30186152275📞
Fax: +49 30186152698 📠
Weiterer Text der Kurzbeschreibung:
Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen für mehr Energieeffizienz deutlich verstärkt. Infolgedessen sieht der NAPE zusätzlich zu den bereits bestehenden Effizienz-Instrumenten auch neue Förderinstrumente vor, die mit den bestehenden Instrumenten so verzahnt werden sollen, dass Förderlücken geschlossen werden und Synergieeffekte entstehen.
Vor diesem Hintergrund müssen auch bestehende Instrumente wie der Energieeffizienzfonds einer Überprüfung und Fortentwicklung unterzogen und an die aktuelle Situation angepasst werden.
Mit dem von dem Bundeswirtschaftsministerium durchzuführenden Vorhaben soll nun erstmals der Energieeffizienzfonds als Ganzes evaluiert und wissenschaftlich begleitet werden.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Ergebnisse soll der Energieeffizienzfonds so fortentwickelt werden, dass er eine klare Gesamtstruktur mit einem einheitlichen Ziel- und Bewertungssystem erhält. Die einzelnen Fördermaßnahmen sollen danach bewertet werden können, inwiefern sie zur Erreichung der Ziele des Energieeffizienzfonds und damit zur Energiewende beitragen. Die Fördermaßnahmen sollen unter Zuhilfenahme der Ergebnisse der vorgesehen Erfolgskontrollen überarbeitet, angepasst oder neu entwickelt werden.
Es sollen überdies bislang nicht ausreichend adressierte Bereiche mit hohen Potenzialen für Energieeffizienz identifiziert und dafür neue Fördermaßnahmen entwickelt werden. Um möglichst zeitnah Fortentwicklungen vornehmen zu können, sollen bereits Erkenntnisse aus dem Förderzeitraum 2011-2015 in die Weiterentwicklung einfließen.
Einige Fördermaßnahmen werden im Rahmen der Gesamtevaluierung evaluiert (z. B. die „Förderung effizienter Produktionsprozesse“), während andere Maßnahmen des Effizienzfonds (z. B. das „Förderprogramm zur Unterstützung der Markteinführung hocheffizienter Querschnittstechnologien“) gesondert extern evaluiert werden, wobei die Ergebnisse aus diesen Studien in der Gesamtevaluierung ebenfalls Berücksichtigung finden sollen.
Ende der Kurzbeschreibung.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 3.9.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD oder USB-Stick!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 63/15.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 24.9.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Inhaltliche und technische Qualität“, „Organisatorische Umsetzung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ , die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Eine ausführliche Langfassung der Leistungsbeschreibung wird erst mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen für mehr Energieeffizienz deutlich verstärkt. Infolgedessen sieht der NAPE zusätzlich zu den bereits bestehenden Effizienz-Instrumenten auch neue Förderinstrumente vor, die mit den bestehenden Instrumenten so verzahnt werden sollen, dass Förderlücken geschlossen werden und Synergieeffekte entstehen.
Vor diesem Hintergrund müssen auch bestehende Instrumente wie der Energieeffizienzfonds einer Überprüfung und Fortentwicklung unterzogen und an die aktuelle Situation angepasst werden.
Mit dem von dem Bundeswirtschaftsministerium durchzuführenden Vorhaben soll nun erstmals der Energieeffizienzfonds als Ganzes evaluiert und wissenschaftlich begleitet werden.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Ergebnisse soll der Energieeffizienzfonds so fortentwickelt werden, dass er eine klare Gesamtstruktur mit einem einheitlichen Ziel- und Bewertungssystem erhält. Die einzelnen Fördermaßnahmen sollen danach bewertet werden können, inwiefern sie zur Erreichung der Ziele des Energieeffizienzfonds und damit zur Energiewende beitragen. Die Fördermaßnahmen sollen unter Zuhilfenahme der Ergebnisse der vorgesehen Erfolgskontrollen überarbeitet, angepasst oder neu entwickelt werden.
Es sollen überdies bislang nicht ausreichend adressierte Bereiche mit hohen Potenzialen für Energieeffizienz identifiziert und dafür neue Fördermaßnahmen entwickelt werden. Um möglichst zeitnah Fortentwicklungen vornehmen zu können, sollen bereits Erkenntnisse aus dem Förderzeitraum 2011-2015 in die Weiterentwicklung einfließen.
Einige Fördermaßnahmen werden im Rahmen der Gesamtevaluierung evaluiert (z. B. die „Förderung effizienter Produktionsprozesse“), während andere Maßnahmen des Effizienzfonds (z. B. das „Förderprogramm zur Unterstützung der Markteinführung hocheffizienter Querschnittstechnologien“) gesondert extern evaluiert werden, wobei die Ergebnisse aus diesen Studien in der Gesamtevaluierung ebenfalls Berücksichtigung finden sollen.
Ende der Kurzbeschreibung.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 3.9.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD oder USB-Stick!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 63/15.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 24.9.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Inhaltliche und technische Qualität“, „Organisatorische Umsetzung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ , die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Eine ausführliche Langfassung der Leistungsbeschreibung wird erst mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Energieeffizienzfonds ist Teil des Sondervermögens des Energie- und Klimafonds (EKF). Er enthält derzeit 15 heterogene Fördermaßnahmen (z. B. „Förderung von Energiemanagementsystemen“ sowie „Energieeinsparzähler“), welche an verschiedene Adressaten gerichtet sind.
Der Energieeffizienzfonds ist Teil des Sondervermögens des Energie- und Klimafonds (EKF). Er enthält derzeit 15 heterogene Fördermaßnahmen (z. B. „Förderung von Energiemanagementsystemen“ sowie „Energieeinsparzähler“), welche an verschiedene Adressaten gerichtet sind.
2011 wurde der Energieeffizienzfonds mit dem Ziel aufgelegt, die erheblichen Potenziale zur Energie- und Stromeinsparung zu heben und die politischen Zielsetzungen im Bereich Energieeffizienz zu erreichen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Energieeffizienzfonds sind im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.9.2010 (S. 15f.) aufgeführt.
wieterer Text der Kurzbeschreibung unter Ziffer VI.3).
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/63; Projekt-Nr. 63/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze [daher maximal 2 DIN A 4 Seiten] und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema.
c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze [daher maximal 2 DIN A 4 Seiten] und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema.
Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
d) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
e) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Die Bewerber müssen folgende Eignungskriterien erfüllen:
— Erfahrungen in der wissenschaftlichen Begleitung von politischen Instrumenten, zum Beispiel von Gesetzen und Fördermaßnahmen,
— Nachweis eigener wissenschaftlicher Arbeiten (Studien, Gutachten und Veröffentlichungen) in verschiedenen Bereichen der Energieeffizienz (Wärme und Strom),
— Ingenieur- bzw. naturwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche sowie juristische Expertise in den für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen relevanten Gebieten,
— Nachweis der herausgehobenen Qualifikation des Projektleiters (Darlegung der Eignung des Projektleiters, zum Beispiel durch eigene Veröffentlichungen in thematisch betroffenen Fachrichtungen oder durch Projektleitungen vergleichbarer Projekte),
— Nachweis einer bundesweiten Vernetzung und von Kooperationen mit anderen Akteuren (insbes. aus dem Kreis von Wissenschaft, Verbänden) aus dem Bereich Energieeffizienz (die Akteure sind anzugeben),
— detaillierte Kenntnisse der Energiepolitik auf Bundes- und Landesebene, nachzuweisen durch Eigenerklärungen,
— Sachverständnis für die Konzipierung und Umsetzung von Förderprogrammen bzw. Zuwendungsprojekten, nachgewiesenen durch Erklärung, wie diese erworben wurden,
— nachgewiesene Erfahrungen in der Evaluierung von Fördervorhaben (Referenzen sind anzugeben),
— Kenntnisse von Evaluationsmethoden, insbesondere zum Zweck der Zielerreichung-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO, Kenntnisse der von der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) entwickelten Standards und der für Fördervorhaben des Bundes geltenden Bundeshaushaltsordnung (BHO).
— Kenntnisse von Evaluationsmethoden, insbesondere zum Zweck der Zielerreichung-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO, Kenntnisse der von der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) entwickelten Standards und der für Fördervorhaben des Bundes geltenden Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Die oben stehenden Anforderungen sind durch entsprechende Referenzen nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-09-21 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und Technische Qualität (60)
2. Organisatorische Umsetzung (10)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/63; Projekt-Nr. 63/15
Zusätzliche Informationen
Weiterer Text der Kurzbeschreibung:
Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen für mehr Energieeffizienz deutlich verstärkt. Infolgedessen sieht der NAPE zusätzlich zu den bereits bestehenden Effizienz-Instrumenten auch neue Förderinstrumente vor, die mit den bestehenden Instrumenten so verzahnt werden sollen, dass Förderlücken geschlossen werden und Synergieeffekte entstehen.
Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen für mehr Energieeffizienz deutlich verstärkt. Infolgedessen sieht der NAPE zusätzlich zu den bereits bestehenden Effizienz-Instrumenten auch neue Förderinstrumente vor, die mit den bestehenden Instrumenten so verzahnt werden sollen, dass Förderlücken geschlossen werden und Synergieeffekte entstehen.
Vor diesem Hintergrund müssen auch bestehende Instrumente wie der Energieeffizienzfonds einer Überprüfung und Fortentwicklung unterzogen und an die aktuelle Situation angepasst werden.
Mit dem von dem Bundeswirtschaftsministerium durchzuführenden Vorhaben soll nun erstmals der Energieeffizienzfonds als Ganzes evaluiert und wissenschaftlich begleitet werden.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Ergebnisse soll der Energieeffizienzfonds so fortentwickelt werden, dass er eine klare Gesamtstruktur mit einem einheitlichen Ziel- und Bewertungssystem erhält. Die einzelnen Fördermaßnahmen sollen danach bewertet werden können, inwiefern sie zur Erreichung der Ziele des Energieeffizienzfonds und damit zur Energiewende beitragen. Die Fördermaßnahmen sollen unter Zuhilfenahme der Ergebnisse der vorgesehen Erfolgskontrollen überarbeitet, angepasst oder neu entwickelt werden.
Mit Hilfe der wissenschaftlichen Ergebnisse soll der Energieeffizienzfonds so fortentwickelt werden, dass er eine klare Gesamtstruktur mit einem einheitlichen Ziel- und Bewertungssystem erhält. Die einzelnen Fördermaßnahmen sollen danach bewertet werden können, inwiefern sie zur Erreichung der Ziele des Energieeffizienzfonds und damit zur Energiewende beitragen. Die Fördermaßnahmen sollen unter Zuhilfenahme der Ergebnisse der vorgesehen Erfolgskontrollen überarbeitet, angepasst oder neu entwickelt werden.
Es sollen überdies bislang nicht ausreichend adressierte Bereiche mit hohen Potenzialen für Energieeffizienz identifiziert und dafür neue Fördermaßnahmen entwickelt werden. Um möglichst zeitnah Fortentwicklungen vornehmen zu können, sollen bereits Erkenntnisse aus dem Förderzeitraum 2011-2015 in die Weiterentwicklung einfließen.
Es sollen überdies bislang nicht ausreichend adressierte Bereiche mit hohen Potenzialen für Energieeffizienz identifiziert und dafür neue Fördermaßnahmen entwickelt werden. Um möglichst zeitnah Fortentwicklungen vornehmen zu können, sollen bereits Erkenntnisse aus dem Förderzeitraum 2011-2015 in die Weiterentwicklung einfließen.
Einige Fördermaßnahmen werden im Rahmen der Gesamtevaluierung evaluiert (z. B. die „Förderung effizienter Produktionsprozesse“), während andere Maßnahmen des Effizienzfonds (z. B. das „Förderprogramm zur Unterstützung der Markteinführung hocheffizienter Querschnittstechnologien“) gesondert extern evaluiert werden, wobei die Ergebnisse aus diesen Studien in der Gesamtevaluierung ebenfalls Berücksichtigung finden sollen.
Einige Fördermaßnahmen werden im Rahmen der Gesamtevaluierung evaluiert (z. B. die „Förderung effizienter Produktionsprozesse“), während andere Maßnahmen des Effizienzfonds (z. B. das „Förderprogramm zur Unterstützung der Markteinführung hocheffizienter Querschnittstechnologien“) gesondert extern evaluiert werden, wobei die Ergebnisse aus diesen Studien in der Gesamtevaluierung ebenfalls Berücksichtigung finden sollen.
Ende der Kurzbeschreibung.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 3.9.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 3.9.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD oder USB-Stick!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 63/15.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD oder USB-Stick!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 63/15.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 24.9.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Wenn bis zum 24.9.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Inhaltliche und technische Qualität“, „Organisatorische Umsetzung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Inhaltliche und technische Qualität“, „Organisatorische Umsetzung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ , die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ , die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Eine ausführliche Langfassung der Leistungsbeschreibung wird erst mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bewerber durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die für den Bewerber aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bewerber mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bewerber durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die für den Bewerber aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bewerber mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Referat I B 6
Quelle: OJS 2015/S 162-297008 (2015-08-17)