Forschungsvorhaben zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte „andere Hilfen“ unter besonderer Berücksichtigung des am 1.7.2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

A. Hintergrund des Auftrags:
Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz scheidet eine Betreuerbestellung aus, „soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten (…) oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können“ (§ 1896 Abs. 2 BGB). Mit diesem Grundsatz trägt das Betreuungsrecht sowohl dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip als auch den Anforderungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Rechnung.
Der Begriff der „anderen Hilfen“ umfasst sämtliche individuell zugänglichen sozialen Ressourcen der Betroffenen und ist nicht auf Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern beschränkt. Auf kommunaler Ebene gibt es zahlreiche Anstrengungen, ehrenamtliche Hilfen zu erschließen und zu organisieren, die als „andere Hilfen“ in Anspruch genommen werden können (siehe beispielhaft www.landkreishildesheim.de/media/custom/1796_240_1.PDF). Zwar wird in vielen Fällen eine Betreuung auch bei Inanspruchnahme sozialrechtlicher Leistungen erforderlich bleiben. Insofern ergänzen rechtliche Betreuung und das Sozialleistungssystem einander. In anderen Fällen wird die Leistung sozialrechtlicher Ansprüche die Betreuung jedoch erübrigen oder einschränken. Daher sollen die Betreuungsbehörden bereits im Vorfeld eines Betreuungsverfahrens bei Anhaltspunkten für einen Betreuungsbedarf der betroffenen Person „andere Hilfen“ vermitteln und hierbei mit den zuständigen Sozialleistungsträgern zusammen arbeiten (§ 4 BtBG). Im Betreuungsverfahren sollen sie im Rahmen der gerichtlichen Anhörung in ihrem (seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde am 1.7.2014) obligatorischen Bericht insbesondere zur Erforderlichkeit der Betreuung einschließlich geeigneter „anderer Hilfen“ Stellung nehmen (Sozialbericht, § 279 FamFG). Zur Vermeidung einer Verfahrenseinleitung bzw. zur Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung kommt den Betreuungsbehörden an der Schnittstelle zwischen Betreuungsrecht und dem Recht der sozialen Hilfeleistungen eine besondere Bedeutung zu. Mit dieser Zielrichtung hat das „Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ ihre Kompetenz und Einflussmöglichkeit verstärkt. Um den Erwartungen des Gesetzgebers entsprechen zu können, müssen sich die Betreuungsbehörden auf den Einzelfall bezogen über mögliche sozialrechtliche Leistungen und ihre Verwirklichung vor Ort informieren können. Ausschlaggebend dürfte die kommunikative Vernetzung mit den örtlichen Sozialleistungsträgern sowie die Einbindung in das örtliche und regionale Hilfesystem sein. Die Untersuchung soll daher auch die Wirksamkeit des Gesetzes erfassen und ggf. Grenzen und Hemmnisse benennen.
B. Ziele des Forschungsvorhabens:
Mangels konkreter Untersuchungen gibt es zurzeit nur unterschiedliche Vermutungen und Annahmen sowohl über den Umfang potentiell betreuungsvermeidender „anderer Hilfen“ und Unterstützungen und deren praktische Nutzbarkeit seitens der Betroffenen als auch über die entsprechenden Erkenntnismöglichkeiten der Betreuungsbehörden. Das geplante Forschungsvorhaben soll daher im Wesentlichen empirisch untersuchen, welche „anderen Hilfen“ zur Vermeidung und Begrenzung von Betreuungen grundsätzlich geeignet sind und ob den Betreuungsbehörden die diesbezüglichen Informationen unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Bedarfe der betroffenen Person einerseits und der konkreten Möglichkeiten vor Ort andererseits in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Dazu soll in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der derzeitigen potentiell betreuungsvermeidenden „anderen Hilfen“ insbesondere aus dem sozialrechtlichen Bereich erstellt werden. In einem zweiten Schritt ist zu untersuchen, ob und inwieweit diese Hilfen insbesondere nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden von diesen tatsächlich vermittelt oder dem Betreuungsgericht zur Kenntnis gebracht werden. Schließlich sollen in einem dritten Schritt Vorschläge und Ansätze für weitere mögliche Maßnahmen zur effektiveren Nutzung „anderer Hilfen“ im Betreuungsverfahren erarbeitet werden.
Weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand sowie die forschungsleitenden Fragen und Problemfelder, an denen sich die Untersuchung orientieren soll, sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen, welche unter der im „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ angegebenen Internetadresse abgerufen werden können.
C. Überlegungen zur Methodik:
Die in den Ausschreibungsunterlagen näher bezeichneten Fragestellungen lassen sich nur mit Hilfe sämtlicher Beteiligtenkreise (Betreuungsgerichte, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, Betreuer und Betreuerinnen, Betreute und deren Angehörige sowie Sozialbehörden) hinreichend klären. Eine repräsentativ angelegte Befragung, Vertiefungsinterviews und Abläufe rekonstruierende Fallstudien dürften notwendig sein. Hierbei wird der vertieften Untersuchung repräsentativer Einheiten und konkreter Entscheidungsabläufe der Vorzug vor bundesweiten Totalerhebungen zu geben sein.
Es ist beabsichtigt, das Forschungsvorhaben durch einen Beirat, der nach Auftragsvergabe eingerichtet werden soll, zu begleiten. In dem Beirat sollen neben Vertretern und Vertreterinnen des Bundes (BMJV, BMAS, BMFSFJ) und der Landesjustiz- und Landessozialverwaltungen auch die kommunalen Spitzenverbände und weitere Fachverbände vertreten sein. Nach Möglichkeit sollten bereits vorhandene Erhebungen und Erkenntnisse aus Länderprojekten einbezogen werden.
D. Verfahrenshinweise:
Dem Teilnahmeantrag sind die unter III.2.1) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen beizufügen.
Die Anforderungen an das später einzureichende Angebot – sofern der/die Bewerber/in zur Abgabe eines solchen aufgefordert wird – sind den Ausschreibungsunterlagen (abrufbar unter der im „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Internetadresse) zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-26 Auftragsbekanntmachung
2015-07-07 Ergänzende Angaben
2016-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang: 260 000
Gesamtwert des Auftrags: 260 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmjv.de 🌏
E-Mail: forschung@bfj.bund.de 📧
Telefon: +49 221094105295 📞
Fax: +49 221094105592 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 124-227671
ABl. S-Ausgabe: 124

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A. Hintergrund des Auftrags:
Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz scheidet eine Betreuerbestellung aus, „soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten (…) oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können“ (§ 1896 Abs. 2 BGB). Mit diesem Grundsatz trägt das Betreuungsrecht sowohl dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip als auch den Anforderungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Rechnung.
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Der Begriff der „anderen Hilfen“ umfasst sämtliche individuell zugänglichen sozialen Ressourcen der Betroffenen und ist nicht auf Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern beschränkt. Auf kommunaler Ebene gibt es zahlreiche Anstrengungen, ehrenamtliche Hilfen zu erschließen und zu organisieren, die als „andere Hilfen“ in Anspruch genommen werden können (siehe beispielhaft www.landkreishildesheim.de/media/custom/1796_240_1.PDF). Zwar wird in vielen Fällen eine Betreuung auch bei Inanspruchnahme sozialrechtlicher Leistungen erforderlich bleiben. Insofern ergänzen rechtliche Betreuung und das Sozialleistungssystem einander. In anderen Fällen wird die Leistung sozialrechtlicher Ansprüche die Betreuung jedoch erübrigen oder einschränken. Daher sollen die Betreuungsbehörden bereits im Vorfeld eines Betreuungsverfahrens bei Anhaltspunkten für einen Betreuungsbedarf der betroffenen Person „andere Hilfen“ vermitteln und hierbei mit den zuständigen Sozialleistungsträgern zusammen arbeiten (§ 4 BtBG). Im Betreuungsverfahren sollen sie im Rahmen der gerichtlichen Anhörung in ihrem (seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde am 1.7.2014) obligatorischen Bericht insbesondere zur Erforderlichkeit der Betreuung einschließlich geeigneter „anderer Hilfen“ Stellung nehmen (Sozialbericht, § 279 FamFG). Zur Vermeidung einer Verfahrenseinleitung bzw. zur Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung kommt den Betreuungsbehörden an der Schnittstelle zwischen Betreuungsrecht und dem Recht der sozialen Hilfeleistungen eine besondere Bedeutung zu. Mit dieser Zielrichtung hat das „Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ ihre Kompetenz und Einflussmöglichkeit verstärkt. Um den Erwartungen des Gesetzgebers entsprechen zu können, müssen sich die Betreuungsbehörden auf den Einzelfall bezogen über mögliche sozialrechtliche Leistungen und ihre Verwirklichung vor Ort informieren können. Ausschlaggebend dürfte die kommunikative Vernetzung mit den örtlichen Sozialleistungsträgern sowie die Einbindung in das örtliche und regionale Hilfesystem sein. Die Untersuchung soll daher auch die Wirksamkeit des Gesetzes erfassen und ggf. Grenzen und Hemmnisse benennen.
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B. Ziele des Forschungsvorhabens:
Mangels konkreter Untersuchungen gibt es zurzeit nur unterschiedliche Vermutungen und Annahmen sowohl über den Umfang potentiell betreuungsvermeidender „anderer Hilfen“ und Unterstützungen und deren praktische Nutzbarkeit seitens der Betroffenen als auch über die entsprechenden Erkenntnismöglichkeiten der Betreuungsbehörden. Das geplante Forschungsvorhaben soll daher im Wesentlichen empirisch untersuchen, welche „anderen Hilfen“ zur Vermeidung und Begrenzung von Betreuungen grundsätzlich geeignet sind und ob den Betreuungsbehörden die diesbezüglichen Informationen unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Bedarfe der betroffenen Person einerseits und der konkreten Möglichkeiten vor Ort andererseits in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Dazu soll in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme der derzeitigen potentiell betreuungsvermeidenden „anderen Hilfen“ insbesondere aus dem sozialrechtlichen Bereich erstellt werden. In einem zweiten Schritt ist zu untersuchen, ob und inwieweit diese Hilfen insbesondere nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden von diesen tatsächlich vermittelt oder dem Betreuungsgericht zur Kenntnis gebracht werden. Schließlich sollen in einem dritten Schritt Vorschläge und Ansätze für weitere mögliche Maßnahmen zur effektiveren Nutzung „anderer Hilfen“ im Betreuungsverfahren erarbeitet werden.
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Weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand sowie die forschungsleitenden Fragen und Problemfelder, an denen sich die Untersuchung orientieren soll, sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen, welche unter der im „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ angegebenen Internetadresse abgerufen werden können.
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C. Überlegungen zur Methodik:
Die in den Ausschreibungsunterlagen näher bezeichneten Fragestellungen lassen sich nur mit Hilfe sämtlicher Beteiligtenkreise (Betreuungsgerichte, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, Betreuer und Betreuerinnen, Betreute und deren Angehörige sowie Sozialbehörden) hinreichend klären. Eine repräsentativ angelegte Befragung, Vertiefungsinterviews und Abläufe rekonstruierende Fallstudien dürften notwendig sein. Hierbei wird der vertieften Untersuchung repräsentativer Einheiten und konkreter Entscheidungsabläufe der Vorzug vor bundesweiten Totalerhebungen zu geben sein.
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Es ist beabsichtigt, das Forschungsvorhaben durch einen Beirat, der nach Auftragsvergabe eingerichtet werden soll, zu begleiten. In dem Beirat sollen neben Vertretern und Vertreterinnen des Bundes (BMJV, BMAS, BMFSFJ) und der Landesjustiz- und Landessozialverwaltungen auch die kommunalen Spitzenverbände und weitere Fachverbände vertreten sein. Nach Möglichkeit sollten bereits vorhandene Erhebungen und Erkenntnisse aus Länderprojekten einbezogen werden.
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D. Verfahrenshinweise:
Dem Teilnahmeantrag sind die unter III.2.1) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen beizufügen.
Die Anforderungen an das später einzureichende Angebot – sofern der/die Bewerber/in zur Abgabe eines solchen aufgefordert wird – sind den Ausschreibungsunterlagen (abrufbar unter der im „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Internetadresse) zu entnehmen.
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Es werden Varianten akzeptiert
Dauer: 21 Monate
Referenznummer: III 3 - 3003/72 - B4 - 174/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin können jedoch in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Berlin stattfinden.
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Während des Evaluierungsprozesses wird ein enger Austausch zwischen dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin und dem Fachreferat sowie einem vom BMJV voraussichtlich benannten Forschungsbeirat erwartet.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als geeignet werden nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber angesehen, § 2 Absatz 1 Satz 1 VOF. Diese Eigenschaften sind von dem/der Bewerbenden nachzuweisen, § 5 VOF. Für die Nachweise müssen die nachfolgend genannten Unterlagen (Formulare) ausgefüllt und jedenfalls von der projektleitenden Person/den projektleitenden Personen eigenhändig unterschrieben und dem Teilnahmeantrag beigefügt sein.
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— Formblatt, Angebot (Formular 1);
— Die Teilnehmenden, die die Leistung erbringen, sind verpflichtet, die Namen und die berufliche Qualifikation der Person(en) anzugeben, die die Leistung tatsächlich erbringt/-en (Projektdurchführende/r im Formular 2).
Die vorstehend genannten Formulare sind der Anlage 1 zu den Ausschreibungsunterlagen, die unter der im „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Internetadresse abgerufen werden können, zu entnehmen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die sich Bewerbenden sind verpflichtet, ihre Eignung für den Forschungsauftrag nachzuweisen, § 5 VOF, und zwar:
• Nachweis der Fachkunde, Neutralität und politischer Unabhängigkeit der projektleitenden Person(en) und soweit gegeben der Institution/Bietergemeinschaft/des Unternehmens durch eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung der projektleitenden Person(en) und, soweit vorhanden, der vorsitzenden Person(en). In der Eigenerklärung sind insbesondere Methodenkenntnisse der projektleitenden Person(en) – beispielsweise durch substantiiert dargelegte Benennung früherer Forschungsvorhaben oder vergleichbarer Tätigkeiten – nachzuweisen; darüber hinaus ist anzugeben, von wie vielen Parteien, Stiftungen, Verbänden etc. in den vergangenen 3 Jahren Aufträge entgegengenommen worden sind (Formular 2);
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• Nachweis der Gesetzestreue (Zuverlässigkeit), finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch eine gesonderte, von den zur Unterschrift verpflichteten Personen eigenhändig unterzeichnete, Eigenerklärung (Formular 3).
Die vorstehend genannten Formulare sind der Anlage 1 zu den Ausschreibungsunterlagen, die unter der im „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Internetadresse abgerufen werden können, zu entnehmen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
b. Die Zahlungsmodalitäten sind dem als Anlage 2 zu den Ausschreibungsunterlagen (abrufbar unter der im „I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Internetadresse) beigefügten Mustervertrag zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt in mehreren Raten, welche an den Vertragsschluss sowie die Vorlage von Zwischenberichten und einem Schlussbericht geknüpft sind. Die Zahlung der Schlussrate erfolgt erst nach Abnahme des Schlussberichts.
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b. Für die Bearbeitung des Teilnahmeantrags bzw. Angebots einschließlich der Forschungskonzeption wird keine Entschädigung gewährt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme an der Ausschreibung steht zu gleichen Bedingungen allen natürlichen und juristischen Personen offen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Während der Laufzeit des Forschungsvorhabens werden mehrere Sachstands-/Zwischenberichte vorzulegen sein. Der Abschluss des Forschungsvorhabens erfolgt mit der Abgabe des Schlussberichts, der auch eine internetfähige Zusammenfassung enthalten soll. Die Erstellung der druckfähigen Vorlagen für einen möglichen Druck und eine Online-Version sind von der/dem Auftragnehmer/in zu erbringen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
In der Auswahlphase fordert die Auftraggeberin die Bewerber/innen, welche die unter II.1.5.D. aufgeführten Unterlagen form- und fristgerecht eingereicht und die unter 3.1.1. des Teils 2. der Ausschreibungsunterlagen aufgestellten Ausschlusskriterien erfüllt haben, zur Abgabe eines Angebots auf. Von denjenigen Bewerbern/innen, die ein oder mehrere Angebote eingereicht und die Mindestpunktzahl nach dem im Teil 2. der Ausschreibungsunterlagen angegebenen Bewertungsschema erreicht haben, werden die punktbesten Anbietenden (mindestens 3 und maximal 5) zur Verhandlung eingeladen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat III 3, Herrn Simons
Name: Bundesamt für Justiz
Postanschrift: Adenauerallee 99-103
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Kontaktperson: Bundesamt für Justiz
URL für weitere Informationen: https://www.bundesjustizamt.de 🌏
URL der Dokumente: https://www.bundesjustizamt.de/Ausschreibungen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.bundesjustizamt.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.bundesjustizamt.de/Ausschreibungen 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: III 3 - 3003/72 - B4 - 174/2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Referat I A 6, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, Fax: +49 30185800
oder
Bundesamt für Justiz – Referat III 3, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn, Fax: +49 228994105592
zu rügen, § 107 Absatz 3 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist gerügt werden, § 107 Absatz 3 Nummer 2 und Nummer 3 GWB.
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Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 107 Absatz 3 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1)) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Kontakt
Quelle: OJS 2015/S 124-227671 (2015-06-26)
Ergänzende Angaben (2015-07-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 132-243186
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 124-227671
ABl. S-Ausgabe: 132
Quelle: OJS 2015/S 132-243186 (2015-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 308 324,20 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://www.bmjv.de 🌏
E-Mail: forschung@bfj.bund.de 📧
Telefon: +49 228994105295 📞
Fax: +49 228994105592 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 003-003032
ABl. S-Ausgabe: 3

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: III 3 – 3003/72 – B4 – 174/2015

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (60)
2. Preis (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-17 📅
Name: IGES Institut GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 180
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Quelle: OJS 2016/S 003-003032 (2016-01-04)