Grundvoraussetzung für einen Kompetenzatlas ist es, wesentliche Teile der Akteure und potenziellen Anwender einzubinden. Hierfür soll ein Begleitkreis eingerichtet werden, der im Wesentlichen aus den zum Thema Leichtbau bekannten Vorreitern, Anwender und interessierten Kreisen besteht. Mögliche konkrete Personen aus dem potenziellen Teilnehmerkreis sind vom Auftragnehmer vorzuschlagen. Vor einer konkreten Einbeziehung der betreffenden Personen ist Einvernehmen mit dem BMWi herzustellen. Erarbeitung eines Kriterienkatalogs für den Kompetenzatlas Leichtbau. In einem ersten Schritt soll innerhalb der ersten zwei Monate ein Kriterienkatalog über die deutschen Leichtbauaktivitäten insbesondere für die Branchen der Automobilindustrie, der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie des Maschinen- und Anlagenbaus erarbeitet werden, nach dem im Rahmen einer Filterstruktur der Kompetenzatlas organisiert wird. Als Referenz für eine mögliche Strukturierung kann z.B. der Kompetenzatlas Leichtbau des Landes Baden-Württemberg herangezogen werden. Weitere Beispiele in anderen Technologiefeldern sind die Kompetenzkarten des BMBF in den Bereichen Nano- und Werkstofftechnologien sowie Sicherheitsforschung oder die Forschungslandkarten der Hochschulrektorenkonferenz. Weiterer Text der Leistungsbeschreibung unter Ziffer VI.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-21.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referat I C 4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: bernd.jakobs@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 306152275📞
Fax: +49 306152698 📠
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung:
Der Kriterienkatalog sollte in jedem Fall folgende Selektionskriterien enthalten:
— Werkstoffe für den Leichtbau (z.B. Stahl, Aluminium, Magnesium, Titan, Faserverbundwerkstoffe, keramische Leichtbauwerksstoffe, Naturfaserverstärkte Kunststoffe, Holz, Technische Textilien);
— Konstruktionsprinzipien des Leichtbaus (z. B. Adaptiver Leichtbau, Funktionsintegration, Konzept-Leichtbau);
— Stakeholder-Gruppen (z.B. Cluster und Netzwerke; Verbände, Gewerkschaften und andere Intermediäre, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Großunternehmen, KMU);
— Gegenstand der Aktivität (z. B. Forschung und Entwicklung in den Bereichen Werkstoffe, Produktentwicklung, Produktionstechnologien, Begleitmaßnahmen zur Untersuchung der Sozial- und Umweltwirkungen; Produktion);
— Lage (Bundesland, Region);
— Branche (insbesondere Automobilbau, Luft- und Raumfahrt, Maschinen- und Anlagenbau).
Jede Aktivität sollte den Namen, den Ort sowie eine qualitative Kurzbeschreibung der Aktivität enthalten.
Bis zum 10.2.2016 wird durch den Auftragnehmer im BMWi ein Workshop mit einem Expertenkreis durchgeführt, in dem ein erster Entwurf des Kriterienkatalogs vorgestellt und diskutiert wird. Im Anschluss werden die Ergebnisse des Workshops eingearbeitet und in Abstimmung mit dem BMWi finalisiert, so dass bis zum 28. Februar 2016 der endgültige Kriterienkatalog vorliegt.
Programmierung der Webseite:
Auf Basis des Kriterienkatalogs wird in den Monaten 3 bis 5 eine datenbankbasierte, interaktive Online-Version des Kompetenzatlas programmiert. Als Grundlage dient eine Karte der Bundesrepublik Deutschland, die Auflösung der Karte sollte bis auf die Ebene einer Stadt/Region in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein. Das System ist so zu programmieren, dass auch nach Abschluss des Projekts eine regelmäßige Aktualisierung auf einfache Art und Weise möglich ist.
Einfügen der Inhalte:
In den Monaten 5 bis 12 werden die Leichtbauaktivitäten in die Datenbank eingepflegt. Dazu ist mit dem Angebot ein Konzept (max. 3 Seiten) vorzulegen, das die Vorgehensweise beschreibt, wie der Auftragnehmer die Leichtbauaktivitäten in Deutschland identifizieren und gemäß des Kriterienkatalogs strukturieren will. Dabei ist auch die Frage zu adressieren, wie eine Qualitätssicherung der eingestellten Informationen erfolgen soll.
Abschlussworkshop und Regionalkonferenzen:
Die Ergebnisse des Projekts werden am Ende der Laufzeit im Rahmen eines Abschlussworkshops im BMWi präsentiert. Danach sollen 5 Regionalkonferenzen den Kompetenzatlas bei den potenziellen Anwendern bekannt machen. Die genaue Ausgestaltung sowohl des Abschlussworkshops als auch der Regionalkonferenzen muss in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber vorgenommen werden.
Beginn und Laufzeit des Vorhabens:
Die Bearbeitungszeit für das Vorhaben beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 12. Monats. Ein Arbeits-, Zeit- und Meilensteinplan ist mit dem Angebot vorzulegen.
Zwischenberichte sind 2 und 6 Monaten fällig. Vom Endbericht ist eine separate Kurzfassung in deutscher und englischer Sprache zu fertigen.
Allgemeine Anforderungen:
Der Kompetenzatlas Leichtbau erfordert eine thematische Expertise des Auftragnehmers in allen Aspekten des Leichtbaus in den genannten Branchen. Weiterhin sind die Erfahrungen bei der Programmierung interaktiver Formate wie z. B. Online-Kompetenzkarten erforderlich. Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftragnehmern sind von Vorteil. Diese Anforderungen sind durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
-Ende der Leistungsbeschreibung-
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 30.11.2015 bis 12:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM (keine DVD oder USB-Stick!)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 75/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Der Kriterienkatalog sollte in jedem Fall folgende Selektionskriterien enthalten:
— Werkstoffe für den Leichtbau (z.B. Stahl, Aluminium, Magnesium, Titan, Faserverbundwerkstoffe, keramische Leichtbauwerksstoffe, Naturfaserverstärkte Kunststoffe, Holz, Technische Textilien);
— Konstruktionsprinzipien des Leichtbaus (z. B. Adaptiver Leichtbau, Funktionsintegration, Konzept-Leichtbau);
— Stakeholder-Gruppen (z.B. Cluster und Netzwerke; Verbände, Gewerkschaften und andere Intermediäre, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Großunternehmen, KMU);
— Gegenstand der Aktivität (z. B. Forschung und Entwicklung in den Bereichen Werkstoffe, Produktentwicklung, Produktionstechnologien, Begleitmaßnahmen zur Untersuchung der Sozial- und Umweltwirkungen; Produktion);
— Lage (Bundesland, Region);
— Branche (insbesondere Automobilbau, Luft- und Raumfahrt, Maschinen- und Anlagenbau).
Jede Aktivität sollte den Namen, den Ort sowie eine qualitative Kurzbeschreibung der Aktivität enthalten.
Bis zum 10.2.2016 wird durch den Auftragnehmer im BMWi ein Workshop mit einem Expertenkreis durchgeführt, in dem ein erster Entwurf des Kriterienkatalogs vorgestellt und diskutiert wird. Im Anschluss werden die Ergebnisse des Workshops eingearbeitet und in Abstimmung mit dem BMWi finalisiert, so dass bis zum 28. Februar 2016 der endgültige Kriterienkatalog vorliegt.
Programmierung der Webseite:
Auf Basis des Kriterienkatalogs wird in den Monaten 3 bis 5 eine datenbankbasierte, interaktive Online-Version des Kompetenzatlas programmiert. Als Grundlage dient eine Karte der Bundesrepublik Deutschland, die Auflösung der Karte sollte bis auf die Ebene einer Stadt/Region in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein. Das System ist so zu programmieren, dass auch nach Abschluss des Projekts eine regelmäßige Aktualisierung auf einfache Art und Weise möglich ist.
Einfügen der Inhalte:
In den Monaten 5 bis 12 werden die Leichtbauaktivitäten in die Datenbank eingepflegt. Dazu ist mit dem Angebot ein Konzept (max. 3 Seiten) vorzulegen, das die Vorgehensweise beschreibt, wie der Auftragnehmer die Leichtbauaktivitäten in Deutschland identifizieren und gemäß des Kriterienkatalogs strukturieren will. Dabei ist auch die Frage zu adressieren, wie eine Qualitätssicherung der eingestellten Informationen erfolgen soll.
Abschlussworkshop und Regionalkonferenzen:
Die Ergebnisse des Projekts werden am Ende der Laufzeit im Rahmen eines Abschlussworkshops im BMWi präsentiert. Danach sollen 5 Regionalkonferenzen den Kompetenzatlas bei den potenziellen Anwendern bekannt machen. Die genaue Ausgestaltung sowohl des Abschlussworkshops als auch der Regionalkonferenzen muss in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber vorgenommen werden.
Beginn und Laufzeit des Vorhabens:
Die Bearbeitungszeit für das Vorhaben beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 12. Monats. Ein Arbeits-, Zeit- und Meilensteinplan ist mit dem Angebot vorzulegen.
Zwischenberichte sind 2 und 6 Monaten fällig. Vom Endbericht ist eine separate Kurzfassung in deutscher und englischer Sprache zu fertigen.
Allgemeine Anforderungen:
Der Kompetenzatlas Leichtbau erfordert eine thematische Expertise des Auftragnehmers in allen Aspekten des Leichtbaus in den genannten Branchen. Weiterhin sind die Erfahrungen bei der Programmierung interaktiver Formate wie z. B. Online-Kompetenzkarten erforderlich. Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftragnehmern sind von Vorteil. Diese Anforderungen sind durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
-Ende der Leistungsbeschreibung-
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 30.11.2015 bis 12:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM (keine DVD oder USB-Stick!)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 75/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grundvoraussetzung für einen Kompetenzatlas ist es, wesentliche Teile der Akteure und potenziellen Anwender einzubinden. Hierfür soll ein Begleitkreis eingerichtet werden, der im Wesentlichen aus den zum Thema Leichtbau bekannten Vorreitern, Anwender und interessierten Kreisen besteht.
Grundvoraussetzung für einen Kompetenzatlas ist es, wesentliche Teile der Akteure und potenziellen Anwender einzubinden. Hierfür soll ein Begleitkreis eingerichtet werden, der im Wesentlichen aus den zum Thema Leichtbau bekannten Vorreitern, Anwender und interessierten Kreisen besteht.
Mögliche konkrete Personen aus dem potenziellen Teilnehmerkreis sind vom Auftragnehmer vorzuschlagen. Vor einer konkreten Einbeziehung der betreffenden Personen ist Einvernehmen mit dem BMWi herzustellen.
Erarbeitung eines Kriterienkatalogs für den Kompetenzatlas Leichtbau.
In einem ersten Schritt soll innerhalb der ersten zwei Monate ein Kriterienkatalog über die deutschen Leichtbauaktivitäten insbesondere für die Branchen der Automobilindustrie, der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie des Maschinen- und Anlagenbaus erarbeitet werden, nach dem im Rahmen einer Filterstruktur der Kompetenzatlas organisiert wird. Als Referenz für eine mögliche Strukturierung kann z.B. der Kompetenzatlas Leichtbau des Landes Baden-Württemberg herangezogen werden. Weitere Beispiele in anderen Technologiefeldern sind die Kompetenzkarten des BMBF in den Bereichen Nano- und Werkstofftechnologien sowie Sicherheitsforschung oder die Forschungslandkarten der Hochschulrektorenkonferenz.
In einem ersten Schritt soll innerhalb der ersten zwei Monate ein Kriterienkatalog über die deutschen Leichtbauaktivitäten insbesondere für die Branchen der Automobilindustrie, der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie des Maschinen- und Anlagenbaus erarbeitet werden, nach dem im Rahmen einer Filterstruktur der Kompetenzatlas organisiert wird. Als Referenz für eine mögliche Strukturierung kann z.B. der Kompetenzatlas Leichtbau des Landes Baden-Württemberg herangezogen werden. Weitere Beispiele in anderen Technologiefeldern sind die Kompetenzkarten des BMBF in den Bereichen Nano- und Werkstofftechnologien sowie Sicherheitsforschung oder die Forschungslandkarten der Hochschulrektorenkonferenz.
Weiterer Text der Leistungsbeschreibung unter Ziffer VI.3).
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/75; Projekt-Nr. 75/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers,
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen,
Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
c) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers,
d) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied –, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied –, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2)).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-28 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (35)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung (35)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/75; Projekt-Nr. 75/15
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung der Leistungsbeschreibung:
Der Kriterienkatalog sollte in jedem Fall folgende Selektionskriterien enthalten:
— Werkstoffe für den Leichtbau (z.B. Stahl, Aluminium, Magnesium, Titan, Faserverbundwerkstoffe, keramische Leichtbauwerksstoffe, Naturfaserverstärkte Kunststoffe, Holz, Technische Textilien);
— Konstruktionsprinzipien des Leichtbaus (z. B. Adaptiver Leichtbau, Funktionsintegration, Konzept-Leichtbau);
— Stakeholder-Gruppen (z.B. Cluster und Netzwerke; Verbände, Gewerkschaften und andere Intermediäre, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Großunternehmen, KMU);
— Gegenstand der Aktivität (z. B. Forschung und Entwicklung in den Bereichen Werkstoffe, Produktentwicklung, Produktionstechnologien, Begleitmaßnahmen zur Untersuchung der Sozial- und Umweltwirkungen; Produktion);
— Lage (Bundesland, Region);
— Branche (insbesondere Automobilbau, Luft- und Raumfahrt, Maschinen- und Anlagenbau).
Jede Aktivität sollte den Namen, den Ort sowie eine qualitative Kurzbeschreibung der Aktivität enthalten.
Bis zum 10.2.2016 wird durch den Auftragnehmer im BMWi ein Workshop mit einem Expertenkreis durchgeführt, in dem ein erster Entwurf des Kriterienkatalogs vorgestellt und diskutiert wird. Im Anschluss werden die Ergebnisse des Workshops eingearbeitet und in Abstimmung mit dem BMWi finalisiert, so dass bis zum 28. Februar 2016 der endgültige Kriterienkatalog vorliegt.
Bis zum 10.2.2016 wird durch den Auftragnehmer im BMWi ein Workshop mit einem Expertenkreis durchgeführt, in dem ein erster Entwurf des Kriterienkatalogs vorgestellt und diskutiert wird. Im Anschluss werden die Ergebnisse des Workshops eingearbeitet und in Abstimmung mit dem BMWi finalisiert, so dass bis zum 28. Februar 2016 der endgültige Kriterienkatalog vorliegt.
Programmierung der Webseite:
Auf Basis des Kriterienkatalogs wird in den Monaten 3 bis 5 eine datenbankbasierte, interaktive Online-Version des Kompetenzatlas programmiert. Als Grundlage dient eine Karte der Bundesrepublik Deutschland, die Auflösung der Karte sollte bis auf die Ebene einer Stadt/Region in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein. Das System ist so zu programmieren, dass auch nach Abschluss des Projekts eine regelmäßige Aktualisierung auf einfache Art und Weise möglich ist.
Auf Basis des Kriterienkatalogs wird in den Monaten 3 bis 5 eine datenbankbasierte, interaktive Online-Version des Kompetenzatlas programmiert. Als Grundlage dient eine Karte der Bundesrepublik Deutschland, die Auflösung der Karte sollte bis auf die Ebene einer Stadt/Region in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein. Das System ist so zu programmieren, dass auch nach Abschluss des Projekts eine regelmäßige Aktualisierung auf einfache Art und Weise möglich ist.
Einfügen der Inhalte:
In den Monaten 5 bis 12 werden die Leichtbauaktivitäten in die Datenbank eingepflegt. Dazu ist mit dem Angebot ein Konzept (max. 3 Seiten) vorzulegen, das die Vorgehensweise beschreibt, wie der Auftragnehmer die Leichtbauaktivitäten in Deutschland identifizieren und gemäß des Kriterienkatalogs strukturieren will. Dabei ist auch die Frage zu adressieren, wie eine Qualitätssicherung der eingestellten Informationen erfolgen soll.
In den Monaten 5 bis 12 werden die Leichtbauaktivitäten in die Datenbank eingepflegt. Dazu ist mit dem Angebot ein Konzept (max. 3 Seiten) vorzulegen, das die Vorgehensweise beschreibt, wie der Auftragnehmer die Leichtbauaktivitäten in Deutschland identifizieren und gemäß des Kriterienkatalogs strukturieren will. Dabei ist auch die Frage zu adressieren, wie eine Qualitätssicherung der eingestellten Informationen erfolgen soll.
Abschlussworkshop und Regionalkonferenzen:
Die Ergebnisse des Projekts werden am Ende der Laufzeit im Rahmen eines Abschlussworkshops im BMWi präsentiert. Danach sollen 5 Regionalkonferenzen den Kompetenzatlas bei den potenziellen Anwendern bekannt machen. Die genaue Ausgestaltung sowohl des Abschlussworkshops als auch der Regionalkonferenzen muss in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber vorgenommen werden.
Die Ergebnisse des Projekts werden am Ende der Laufzeit im Rahmen eines Abschlussworkshops im BMWi präsentiert. Danach sollen 5 Regionalkonferenzen den Kompetenzatlas bei den potenziellen Anwendern bekannt machen. Die genaue Ausgestaltung sowohl des Abschlussworkshops als auch der Regionalkonferenzen muss in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber vorgenommen werden.
Beginn und Laufzeit des Vorhabens:
Die Bearbeitungszeit für das Vorhaben beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 12. Monats. Ein Arbeits-, Zeit- und Meilensteinplan ist mit dem Angebot vorzulegen.
Zwischenberichte sind 2 und 6 Monaten fällig. Vom Endbericht ist eine separate Kurzfassung in deutscher und englischer Sprache zu fertigen.
Allgemeine Anforderungen:
Der Kompetenzatlas Leichtbau erfordert eine thematische Expertise des Auftragnehmers in allen Aspekten des Leichtbaus in den genannten Branchen. Weiterhin sind die Erfahrungen bei der Programmierung interaktiver Formate wie z. B. Online-Kompetenzkarten erforderlich. Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftragnehmern sind von Vorteil. Diese Anforderungen sind durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Der Kompetenzatlas Leichtbau erfordert eine thematische Expertise des Auftragnehmers in allen Aspekten des Leichtbaus in den genannten Branchen. Weiterhin sind die Erfahrungen bei der Programmierung interaktiver Formate wie z. B. Online-Kompetenzkarten erforderlich. Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftragnehmern sind von Vorteil. Diese Anforderungen sind durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
-Ende der Leistungsbeschreibung-
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 30.11.2015 bis 12:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 30.11.2015 bis 12:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM (keine DVD oder USB-Stick!)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 75/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM (keine DVD oder USB-Stick!)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 75/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartelamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.bund.de🌏
Fax: +49 2286155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Telefon: +49 2286150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Referat I B 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150📞
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Quelle: OJS 2015/S 207-376055 (2015-10-21)