Im Bedarfsfall hat der AN nach einer Vorbereitungszeit von 20 Arbeitstagen ab Abruf durch die TK innerhalb von längstens 15 Arbeitstagen ein Mailing für ca. 7,25 Millionen TK-Mitglieder zu drucken, zu konfektionieren, zu kuvertieren und zum Postversand aufzugeben. Druck, Konfektionierung, Kuvertierung und Postauflieferung dieses Mailings müssen unbedingt innerhalb der oben genannten Fristen durchgeführt werden. Die Postauflieferung durch den AN muss vermutlich im Monat Dezember erfolgen; andere Monate sind denkbar aber unwahrscheinlich. Die Mailings werden neben dem personalisierten Anschreiben einen Flyer umfassen. Es handelt sich um einen sogenannten Standby-Vertrag. Der AN ist verpflichtet, über den o. g. Vertragszeitraum die erforderlichen technischen und personellen Kapazitäten vorzuhalten. Ob tatsächlich Mailingleistungen abgerufen werden, ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unklar: Es ist sowohl möglich, dass die TK die Leistungen mehrmals während der Vertragslaufzeit abruft, als auch, dass keine Mailingleistungen während der Vertragslaufzeit durchzuführen sein werden. Der Bedarfsfall ist abhängig von seitens der TK nicht beeinflussbaren Faktoren. Es wird daher ausdrücklich festgehalten, dass die TK nicht verpflichtet ist, im Rahmen des Vertrages bei dem AN die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Mailingleistungen abzurufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Menge oder Umfang:
Die Mitgliederzahl der TK und damit die Zahl der vom AN zu druckenden, zu konfektionierenden, zu kuvertierenden und zum Postversand aufzugebenden Mailings kann sich im Vertragszeitraum verändern. Allein in den vergangenen 2 Jahren betrug der durchschnittliche jährliche Mitgliederzuwachs der TK rund 4 %. Die TK wird dem AN daher die endgültigen Mengenangaben bei Abruf der Leistung mitteilen.
Die Mitgliederzahl der TK und damit die Zahl der vom AN zu druckenden, zu konfektionierenden, zu kuvertierenden und zum Postversand aufzugebenden Mailings kann sich im Vertragszeitraum verändern. Allein in den vergangenen 2 Jahren betrug der durchschnittliche jährliche Mitgliederzuwachs der TK rund 4 %. Die TK wird dem AN daher die endgültigen Mengenangaben bei Abruf der Leistung mitteilen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe🌏
E-Mail: vergabe.mailings@tk.de📧
Fax: +49 4069092060 📠
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln.
Mit dem Angebot sind die Unterlagen gemäß den in den Wertungsvorgaben (Anlage W 1 ) enthaltenen Vorgaben einzureichen:
— Qualitätssicherungskonzept,
— Datenaustauschkonzept,
— Notfallkonzept/Backup-Lösung,
— Umsetzungskonzept.
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W 2). Die Konzepte werden im Zuschlagsfall als Anlage A 1 – A 4 Vertragsbestandteil.
Das Fehlen des Qualitätssicherungskonzeptes und/oder des Notfallkonzeptes führt zum Angebotsausschluss.
Von jedem Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglied und für jeden Unterauftragnehmer ist, soweit der Betreffende im Rahmen der Leistungserbringung Sozialdaten gemäß § 80 SGB X erhebt, verarbeitet oder nutzt, mit dem Angebot ein gesondertes, eigenes Sicherheitshandbuch einzureichen.
Zu den erforderlichen Inhalten des Sicherheitshandbuches vergleiche Ziff. III 2.3). der Leistungsbeschreibung (Anlage V 2). Das Sicherheitshandbuch muss insbesondere Aussagen zu den Anforderungen der Anlage zu § 78 a SGB X bzw. § 9 BDSG treffen und die vom Unternehmen eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der dort genannten Kontrollziele darstellen.
Das Sicherheitshandbuch des Bieters, der Bietergemeinschaftsmitglieder und der Unterauftragnehmer wird im Falle des Zuschlags jeweils als Anlage V 5 zum Angebot Vertragsbestandteil.
Die TK wird für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln.
Mit dem Angebot sind die Unterlagen gemäß den in den Wertungsvorgaben (Anlage W 1 ) enthaltenen Vorgaben einzureichen:
— Qualitätssicherungskonzept,
— Datenaustauschkonzept,
— Notfallkonzept/Backup-Lösung,
— Umsetzungskonzept.
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W 2). Die Konzepte werden im Zuschlagsfall als Anlage A 1 – A 4 Vertragsbestandteil.
Das Fehlen des Qualitätssicherungskonzeptes und/oder des Notfallkonzeptes führt zum Angebotsausschluss.
Von jedem Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglied und für jeden Unterauftragnehmer ist, soweit der Betreffende im Rahmen der Leistungserbringung Sozialdaten gemäß § 80 SGB X erhebt, verarbeitet oder nutzt, mit dem Angebot ein gesondertes, eigenes Sicherheitshandbuch einzureichen.
Zu den erforderlichen Inhalten des Sicherheitshandbuches vergleiche Ziff. III 2.3). der Leistungsbeschreibung (Anlage V 2). Das Sicherheitshandbuch muss insbesondere Aussagen zu den Anforderungen der Anlage zu § 78 a SGB X bzw. § 9 BDSG treffen und die vom Unternehmen eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der dort genannten Kontrollziele darstellen.
Das Sicherheitshandbuch des Bieters, der Bietergemeinschaftsmitglieder und der Unterauftragnehmer wird im Falle des Zuschlags jeweils als Anlage V 5 zum Angebot Vertragsbestandteil.
Die TK wird für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Bedarfsfall hat der AN nach einer Vorbereitungszeit von 20 Arbeitstagen ab Abruf durch die TK innerhalb von längstens 15 Arbeitstagen ein Mailing für ca. 7,25 Millionen TK-Mitglieder zu drucken, zu konfektionieren, zu kuvertieren und zum Postversand aufzugeben. Druck, Konfektionierung, Kuvertierung und Postauflieferung dieses Mailings müssen unbedingt innerhalb der oben genannten Fristen durchgeführt werden. Die Postauflieferung durch den AN muss vermutlich im Monat Dezember erfolgen; andere Monate sind denkbar aber unwahrscheinlich. Die Mailings werden neben dem personalisierten Anschreiben einen Flyer umfassen.
Im Bedarfsfall hat der AN nach einer Vorbereitungszeit von 20 Arbeitstagen ab Abruf durch die TK innerhalb von längstens 15 Arbeitstagen ein Mailing für ca. 7,25 Millionen TK-Mitglieder zu drucken, zu konfektionieren, zu kuvertieren und zum Postversand aufzugeben. Druck, Konfektionierung, Kuvertierung und Postauflieferung dieses Mailings müssen unbedingt innerhalb der oben genannten Fristen durchgeführt werden. Die Postauflieferung durch den AN muss vermutlich im Monat Dezember erfolgen; andere Monate sind denkbar aber unwahrscheinlich. Die Mailings werden neben dem personalisierten Anschreiben einen Flyer umfassen.
Es handelt sich um einen sogenannten Standby-Vertrag. Der AN ist verpflichtet, über den o. g. Vertragszeitraum die erforderlichen technischen und personellen Kapazitäten vorzuhalten. Ob tatsächlich Mailingleistungen abgerufen werden, ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unklar: Es ist sowohl möglich, dass die TK die Leistungen mehrmals während der Vertragslaufzeit abruft, als auch, dass keine Mailingleistungen während der Vertragslaufzeit durchzuführen sein werden. Der Bedarfsfall ist abhängig von seitens der TK nicht beeinflussbaren Faktoren. Es wird daher ausdrücklich festgehalten, dass die TK nicht verpflichtet ist, im Rahmen des Vertrages bei dem AN die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Mailingleistungen abzurufen.
Es handelt sich um einen sogenannten Standby-Vertrag. Der AN ist verpflichtet, über den o. g. Vertragszeitraum die erforderlichen technischen und personellen Kapazitäten vorzuhalten. Ob tatsächlich Mailingleistungen abgerufen werden, ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unklar: Es ist sowohl möglich, dass die TK die Leistungen mehrmals während der Vertragslaufzeit abruft, als auch, dass keine Mailingleistungen während der Vertragslaufzeit durchzuführen sein werden. Der Bedarfsfall ist abhängig von seitens der TK nicht beeinflussbaren Faktoren. Es wird daher ausdrücklich festgehalten, dass die TK nicht verpflichtet ist, im Rahmen des Vertrages bei dem AN die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Mailingleistungen abzurufen.
Referenznummer: VgSt/V-2015/030
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von jedem vorgesehenen Unterauftragnehmer der Leistungen im Sinne der Vertragsunterlagen erbringt und von jedem Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedient, ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E1) abzugeben, in welcher das Unternehmen darlegt, ob eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist und ob die Tatbestände des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A bei ihrem Unternehmen vorliegen.
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von jedem vorgesehenen Unterauftragnehmer der Leistungen im Sinne der Vertragsunterlagen erbringt und von jedem Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedient, ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E1) abzugeben, in welcher das Unternehmen darlegt, ob eine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist und ob die Tatbestände des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A bei ihrem Unternehmen vorliegen.
Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (gemäß Vorlage – Anlage E 2) einzureichen, die Angaben zur den Bietergemeinschaftsmitgliedern sowie die Bevollmächtigung eines der Bietergemeinschaftsmitglieder enthält.
Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (gemäß Vorlage – Anlage E 2) einzureichen, die Angaben zur den Bietergemeinschaftsmitgliedern sowie die Bevollmächtigung eines der Bietergemeinschaftsmitglieder enthält.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von jedem Bieter, Bietergemeinschaftsmitglied sowie vorgesehenem Unterauftragnehmer ist einzureichen:
— Eigenerklärung zu den Umsätzen gem. Vorlage E 5.
Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedient, ist der Eignungsnachweis gemäß der Anlage E 5 für dieses Unternehmen nur insoweit einzureichen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedient, ist der Eignungsnachweis gemäß der Anlage E 5 für dieses Unternehmen nur insoweit einzureichen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer, der Leistungen iSd. Vergabeunterlagen erbringen soll, sowie für jedes Unternehmen dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit bedienen möchte, ist außerdem vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer, der Leistungen iSd. Vergabeunterlagen erbringen soll, sowie für jedes Unternehmen dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit bedienen möchte, ist außerdem vorzulegen:
— Nachweis, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3.
Mindeststandards:
Die Eigenerklärung zu den Umsätzen erfordert die Angabe der Umsätze insgesamt und bezogen auf vergleichbare Leistungen.
Die Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3 beinhaltet die Verpflichtung des Drittunternehmens, die dort anzugebenden zur Auftragserfüllung erforderlichen Ressourcen/Leistungen zur Verfügung zu stellen bzw. zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von jedem Bieter, Bietergemeinschaftsmitglied und vorgesehenem Unterauftragnehmer sowie für jedes Drittunternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist einzureichen:
— Nachweis fachliche Eignung gem. Vorlage E 4.
Dabei muss sich der Nachweis der fachlichen Eignung gemäß Anlage E 4 dem Umfang und Inhalt nach nur auf die Leistungen beziehen, die von dem Unterauftragnehmer jeweils erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, ist die Anlage E 4 nur einzureichen, soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft hierauf zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, ist die Anlage E 4 nur einzureichen, soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft hierauf zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer, sowie für jedes Unternehmen dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist außerdem vorzulegen:
— Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3.
Mindeststandards:
Die Anlage E 4 beinhaltet:
I. Unternehmensdarstellung:
1. Beschreibung des Produkt- bzw. Dienstleitungsportfolios;
2. Angabe der Standorte;
3. Angabe der Gesamtmitarbeiteranzahl (deutschlandweit, ggf. europaweit) und der Anzahl der in den einzelnen Standorten beschäftigten Mitarbeiter;
4. Darstellung der räumlichen und technischen Ausstattung, insbesondere der vorhandenen Lagerräumlichkeiten und Benennung der vorhandenen Druck-, und Kuvertiermaschinen;
5. Angabe der maximalen Druck- und Versandkapazitäten pro Tag;
6. Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (Kopie);
Sollte das Unternehmen sich im Verfahren der Rezertifizierung befinden, ist durch eine aktuelle Erklärung der zertifizierenden Stelle nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Rezertifizierung nach den o. g. Normen vorliegen. In diesem Fall ist das vorangegangene Zertifikat in Kopie einzureichen.
Sollte das Unternehmen sich im Verfahren der Rezertifizierung befinden, ist durch eine aktuelle Erklärung der zertifizierenden Stelle nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Rezertifizierung nach den o. g. Normen vorliegen. In diesem Fall ist das vorangegangene Zertifikat in Kopie einzureichen.
7. Soweit die auftragsgegenständlichen Druckleistungen im Offsetdruck erbracht werden: Nachweis, dass das Unternehmen nach ProzessStandard Offsetdruck – PSO – arbeitet. Der Nachweis kann durch eine nachvollziehbare Prozessbeschreibung (Eigenerklärung) oder durch den Nachweis der Zertifizierung nach ISO 12647-2 (Kopie) oder gleichwertig erbracht werden.
7. Soweit die auftragsgegenständlichen Druckleistungen im Offsetdruck erbracht werden: Nachweis, dass das Unternehmen nach ProzessStandard Offsetdruck – PSO – arbeitet. Der Nachweis kann durch eine nachvollziehbare Prozessbeschreibung (Eigenerklärung) oder durch den Nachweis der Zertifizierung nach ISO 12647-2 (Kopie) oder gleichwertig erbracht werden.
Sollte das Unternehmen sich im Verfahren der Rezertifizierung befinden, kann der Nachweis entweder in einer ergänzenden Prozessbeschreibung (Eigenerklärung) oder durch eine aktuelle Erklärung der zertifizierenden Stelle, dass die Voraussetzungen für die Rezertifizierung nach den o.g. Normen vorliegen, erbracht werden. In diesem letzteren Fall ist das vorangegangene Zertifikat (Kopie) einzureichen.
Sollte das Unternehmen sich im Verfahren der Rezertifizierung befinden, kann der Nachweis entweder in einer ergänzenden Prozessbeschreibung (Eigenerklärung) oder durch eine aktuelle Erklärung der zertifizierenden Stelle, dass die Voraussetzungen für die Rezertifizierung nach den o.g. Normen vorliegen, erbracht werden. In diesem letzteren Fall ist das vorangegangene Zertifikat (Kopie) einzureichen.
II. Referenzangaben:
Dem Angebot sind mindestens 2 Referenzen beizufügen.
Die Referenz darf jeweils, gerechnet ab dem Termin des Ablaufs der Angebotsfrist, nicht älter als 1 Jahr sein. Maßgeblich ist das Ende der Leistungsausführung.
Hinsichtlich der Art des Auftrags und des Leistungsumfangs ist je Referenz nachzuweisen, dass das Unternehmen Erfahrungen mit der Erbringung von Druckleistungen mit einem Umfang von mindestens 1 Mio. personalisierter Mailings pro Referenzauftrag besitzt.
Hinsichtlich der Art des Auftrags und des Leistungsumfangs ist je Referenz nachzuweisen, dass das Unternehmen Erfahrungen mit der Erbringung von Druckleistungen mit einem Umfang von mindestens 1 Mio. personalisierter Mailings pro Referenzauftrag besitzt.
Weiter ist je Referenz die Angabe der Kontaktdaten (Tel. Nr./E-Mail) eines Ansprechpartners beim Referenzkunden erforderlich.
Für die Angabe der Referenzen sind die in der Anlage E 4 enthaltenen Tabellen zu verwenden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 50
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dieser Rahmenvertrag stellt einen sogenannten Standby-Vertrag dar. Der Bedarfsfall ist abhängig von seitens der TK nicht beeinflussbaren Faktoren. Die geringfügige Überschreitung resultiert u. a. aus der notwendigen Vorbereitungszeit für den Auftragnehmer im Falle eines Leistungsabrufes.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Dieser Rahmenvertrag stellt einen sogenannten Standby-Vertrag dar. Der Bedarfsfall ist abhängig von seitens der TK nicht beeinflussbaren Faktoren. Die geringfügige Überschreitung resultiert u. a. aus der notwendigen Vorbereitungszeit für den Auftragnehmer im Falle eines Leistungsabrufes.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abforderung der Vergabeunterlagen nur über www.tk.de/vergabe
Internetadresse: www.tk.de/vergabe🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VgSt/V-2015/030
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln.
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannte Adresse zu übermitteln.
Mit dem Angebot sind die Unterlagen gemäß den in den Wertungsvorgaben (Anlage W 1 ) enthaltenen Vorgaben einzureichen:
— Qualitätssicherungskonzept,
— Datenaustauschkonzept,
— Notfallkonzept/Backup-Lösung,
— Umsetzungskonzept.
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W 2). Die Konzepte werden im Zuschlagsfall als Anlage A 1 – A 4 Vertragsbestandteil.
Das Fehlen des Qualitätssicherungskonzeptes und/oder des Notfallkonzeptes führt zum Angebotsausschluss.
Von jedem Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglied und für jeden Unterauftragnehmer ist, soweit der Betreffende im Rahmen der Leistungserbringung Sozialdaten gemäß § 80 SGB X erhebt, verarbeitet oder nutzt, mit dem Angebot ein gesondertes, eigenes Sicherheitshandbuch einzureichen.
Von jedem Bieter bzw. Bietergemeinschaftsmitglied und für jeden Unterauftragnehmer ist, soweit der Betreffende im Rahmen der Leistungserbringung Sozialdaten gemäß § 80 SGB X erhebt, verarbeitet oder nutzt, mit dem Angebot ein gesondertes, eigenes Sicherheitshandbuch einzureichen.
Zu den erforderlichen Inhalten des Sicherheitshandbuches vergleiche Ziff. III 2.3). der Leistungsbeschreibung (Anlage V 2). Das Sicherheitshandbuch muss insbesondere Aussagen zu den Anforderungen der Anlage zu § 78 a SGB X bzw. § 9 BDSG treffen und die vom Unternehmen eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der dort genannten Kontrollziele darstellen.
Zu den erforderlichen Inhalten des Sicherheitshandbuches vergleiche Ziff. III 2.3). der Leistungsbeschreibung (Anlage V 2). Das Sicherheitshandbuch muss insbesondere Aussagen zu den Anforderungen der Anlage zu § 78 a SGB X bzw. § 9 BDSG treffen und die vom Unternehmen eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der dort genannten Kontrollziele darstellen.
Das Sicherheitshandbuch des Bieters, der Bietergemeinschaftsmitglieder und der Unterauftragnehmer wird im Falle des Zuschlags jeweils als Anlage V 5 zum Angebot Vertragsbestandteil.
Die TK wird für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Die TK wird für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 113-204988 (2015-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VgSt/V - 2015/030
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Techniker Krankenkasse Hamburg
— Hauptverwaltung.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. a) Preis – Der Preis wird auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises brutto (abzüglich Skonto, soweit angeboten und wertbar) bewertet. b) Qualität der Leistung – Die Qualität der Leistung wird auf Grundlage der eingereichten Konzepte gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix bewertet und in Leistungspunkten gemessen (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-09 📅
Name: PAV Card GmbH
Postanschrift: Hamburger Straße 6
Postort: Lütjensee
Postleitzahl: 22952
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 22894990📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.