Makroökonomische Wirkungen und Verteilungsfragen der Energiewende

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4

Die Energiewende umfasst einen breiten Bereich – von der Stromerzeugung über die energetische Sanierung von Gebäuden bis hin zur Elektromobilität. In den für die Energiewende relevanten Sektoren Strom, Wärme und Verkehr sind erhebliche Investitionen erforderlich. Zudem werden komplexe Wachstums- und Beschäftigungseffekte sowie Verteilungseffekte ausgelöst. Ein fundiertes Verständnis der verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sowie eine kontinuierliche Darstellung der quantitativen Effekte der Energiewende im Zeitverlauf sind für die weitere Umsetzung der Energiewende (Nachsteuerung), den Monitoring-Prozess (Monitoring-Berichte) und die Information der Öffentlichkeit (Akzeptanz) entscheidend.
Ziel des Vorhabens ist es daher, die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Energiewende umfassend zu untersuchen, Zusammenhänge aufzuzeigen (Allokation, Distribution) und modellgestützt Ergebnisse (ex post sowie ex ante mit Perspektive bis 2030) zu quantifizieren. Eine Systematisierung der Effekte ist erwünscht; dabei sind beispielsweise auch verschiedene sinnvolle Abgrenzungen der Energiewirtschaft (z. B. sektoral, regional, nach Energieträgern, etc.) zu unterlegen und darzustellen. Im Mittelpunkt der statistischen und Szenario basierten Analyse steht die historische und zukünftige Entwicklung von Wertschöpfung, Beschäftigung und anderer gesamtwirtschaftlicher Aggregate. Darüber hinaus soll dargestellt werden, wie sich die Systemkosten der gesamten Energieversorgung auf einer möglichst disaggregierten Ebene entwickelt haben bzw. entwickeln werden. In Schwerpunktanalysen soll insbesondere auf Verteilungseffekte und diesbezügliche potenzielle zukünftige Hemmnisse in der Umsetzung der Energiewende ausführlich eingegangen werden. Verteilungseffekte sind mit Daten gestützt zu diskutieren und Handlungsoptionen begründet darzustellen. Zudem sollen auch die Aspekte behandelt werden, die gesamtwirtschaftlich relevant, aber methodisch bzw. quantitativ schwer zu fassen sind (z. B. „green growth“ (sektoraler Wandel), vermiedene Externalitäten). Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen soll der Einfluss wichtiger Kenngrößen (z. B. Sanierungsrate) auf die Gesamtwirtschaft untersucht werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-20 Auftragsbekanntmachung
2015-06-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: hans-georg.richter@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30186152109 📞
Fax: +49 30186152698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 039-066917
ABl. S-Ausgabe: 39
Zusätzliche Informationen
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 24.3.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten. Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I.1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 21/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn bis zum 17.4.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten). Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Energiewende umfasst einen breiten Bereich – von der Stromerzeugung über die energetische Sanierung von Gebäuden bis hin zur Elektromobilität. In den für die Energiewende relevanten Sektoren Strom, Wärme und Verkehr sind erhebliche Investitionen erforderlich. Zudem werden komplexe Wachstums- und Beschäftigungseffekte sowie Verteilungseffekte ausgelöst. Ein fundiertes Verständnis der verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sowie eine kontinuierliche Darstellung der quantitativen Effekte der Energiewende im Zeitverlauf sind für die weitere Umsetzung der Energiewende (Nachsteuerung), den Monitoring-Prozess (Monitoring-Berichte) und die Information der Öffentlichkeit (Akzeptanz) entscheidend.
Mehr anzeigen
Ziel des Vorhabens ist es daher, die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Energiewende umfassend zu untersuchen, Zusammenhänge aufzuzeigen (Allokation, Distribution) und modellgestützt Ergebnisse (ex post sowie ex ante mit Perspektive bis 2030) zu quantifizieren. Eine Systematisierung der Effekte ist erwünscht; dabei sind beispielsweise auch verschiedene sinnvolle Abgrenzungen der Energiewirtschaft (z. B. sektoral, regional, nach Energieträgern, etc.) zu unterlegen und darzustellen. Im Mittelpunkt der statistischen und Szenario basierten Analyse steht die historische und zukünftige Entwicklung von Wertschöpfung, Beschäftigung und anderer gesamtwirtschaftlicher Aggregate. Darüber hinaus soll dargestellt werden, wie sich die Systemkosten der gesamten Energieversorgung auf einer möglichst disaggregierten Ebene entwickelt haben bzw. entwickeln werden. In Schwerpunktanalysen soll insbesondere auf Verteilungseffekte und diesbezügliche potenzielle zukünftige Hemmnisse in der Umsetzung der Energiewende ausführlich eingegangen werden. Verteilungseffekte sind mit Daten gestützt zu diskutieren und Handlungsoptionen begründet darzustellen. Zudem sollen auch die Aspekte behandelt werden, die gesamtwirtschaftlich relevant, aber methodisch bzw. quantitativ schwer zu fassen sind (z. B. „green growth“ (sektoraler Wandel), vermiedene Externalitäten). Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen soll der Einfluss wichtiger Kenngrößen (z. B. Sanierungsrate) auf die Gesamtwirtschaft untersucht werden.
Mehr anzeigen
Es werden Varianten akzeptiert
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/21; Projekt-Nr. 21/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze (daher maximal 2 DIN A 4 Seiten) und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II 1.1) genannten Thema.
Mehr anzeigen
Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
d) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
e) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied – dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 6
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-04-14 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (30)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung (50)
3. Preis (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/21; Projekt-Nr. 21/15
Zusätzliche Informationen
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 24.3.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Mehr anzeigen
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Mehr anzeigen
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I.1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 21/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 17.4.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mehr anzeigen
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mehr anzeigen
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bewerber durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die für den Bewerber aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bewerber mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Referat I B 6
Fax: +49 30186156150 📠
Quelle: OJS 2015/S 039-066917 (2015-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 120-219602
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 39-066917
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 24.3.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten. Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 21/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn bis zum 17.4.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten). Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 798 963,55 💰
966 808,42 💰

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-18 📅
Name: Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) mbH
Postanschrift: Heinrichstraße 30
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49080
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.gws.os.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2015/S 120-219602 (2015-06-22)