Neubau der Stadtbahnstrecke Mannheim-Nord, Montage und Anschluss von Koppelspulen für Lichtsignalanlagen der Neubaustrecke

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) realisiert als Bauherr und Betreiber der Streckeninfrastruktur den Neubau einer 6,5 km langen Stadtbahnstrecke im Mannheimer Norden.
Im Zuge des Neubaus werden 25 Lichtsignalanlagen mit den erforderlichen Koppelspulen ausgerüstet. Insgesamt werden ca. 107 Koppelspulen montiert und angeschlossen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-11.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Signalanlagen
Menge oder Umfang:
“Tiefbauseitige Anbindung der vorhandenen Verrohrung an die Einbauorte der Koppelspulen für die Lichtsignalanlagen. Einbau von Gleiströgen in den...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Signalanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.rnv-online.de 🌏
E-Mail: f.hagendorn@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 6214651753 📞
Fax: +49 6214653214 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 052-091458
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 200-353753
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen

“Rückfragen zu dem Verfahren bzw. Ausschreibungsunterlagen können nur in schriftlicher Form (E-Mail bevorzugt) bis zum 8.4.2015 erfolgen und werden wegen der...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 052-091458 (2015-03-11)