Neuordnung der Strom- und Gasversorgung in den Gemeinden Stuhr und Weyhe (Bekanntmachung Weyhe)

Gemeinde Weyhe

Die Gemeinden Stuhr und Weyhe führen gemeinsam ein Vergabeverfahren nach der Sektorenverordnung (SektVO) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Suche und Auswahl eines strategischen Beiteiligungspartners in einer noch zu gründenden Netzgesellschaft Strom und Gas mit den Gemeinden Stuhr und Weyhe durch (siehe auch EU-Bekanntmachung zum gemeinsamen Vergabeverfahren der Gemeinde Stuhr).
Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen die Modalitäten einer Beteiligungspartnerschaft für die Betreibergesellschaft geklärt werden, ohne dass damit eine Vorfestlegung für die ausstehenden Konzessionswettbewerbe um die Wegenutzungsverträge Strom und Gas verbunden ist. Eine erfolgreiche Bewerbung im nachfolgenden gesonderten Konzessionswettbewerb unterstellt, verfolgen die Gemeinden Stuhr und Weyhe das ZIel, zusammen mit einem Beteiligungspartner die Strom- und Gasnetze in den Gemeindegebieten durch eine gemeinsame Netzgesellschaft zu Eigentum zu erwerben. Dabei wird ein Betriebsführungsmodell favorisiert, bei dessen Umsetzung Beratungs- und weitere Dienstleistungen aus dem Sektorenbereich nachgefragt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-04-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versorgungsunternehmen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versorgungsunternehmen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Weyhe
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 28844
Postort: Weyhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.weyhe.de 🌏
E-Mail: stuhr-weyhe@kbk-anwaelte.de 📧
Telefon: +49 5116766930 📞
Fax: +49 51167669322 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-20 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 081-144734
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Diese Bekanntmachung bezieht sich auf ein einheitliches, zusammen mit der Gemeinde Stuhr durchgeführtes Vergabeverfahren (siehe EU-Bekanntmachung der Gemeinde Stuhr). Das Ergebnis des Vergabeverfahrens wird einheitlich für die beiden Gemeinden Stuhr und Weyhe umgesetzt. | II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Ergänzung: Die Gemeinden führen einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durch. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden von den geeigneten Bewerbern höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt. Die Kriterien für die Auswahl dieser Bewerber sowie weitere Informationen werden den Bewerbern in den Hinweisen zum Teilnahmewettbewerb im Formular zum Teilnahmeantrag dargestellt, das Interessenten bei der Kontaktstelle nach Ziff. I.1) anfordern können. | Interessierte Wirtschaftsteilnehmer werden aufgefordert, das Formular zum Teilnahmeantrag bei der Kontaktstelle nach I.1) kbk Rechtsanwälte unter der Email-Adresse "stuhr-weyhe@kbk-anwaelte.de" formlos und kostenfrei anzufordern. Das Formular zum Teilnahmeantrag enthält weitere Anforderungen, die für die Abgabe eines wirksamen und vollständigen Teilnahmeantrags zu berücksichtigen sind. | Das Formular zum Teilnahmeantrag enthält die Anforderungen an den Teilnahmeantrag einer Bietergemeinschaft sowie die Anforderungen an den Teilnahmeantrag eines Bewerbers bei Einsatz eines wesentlichen Unterauftragnehmers (prognostizierter Leistungsanteil von 20 % und mehr). | Zu II.1.9): Angaben über Varianten/Alternativangebote: Alternativ zum Betriebsführungsmodell (siehe II.1.5) kann sich der Bewerber optional an einer Netzeigentumsgesellschaft im Rahmen eines reinen Pachtmodells beteiligen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 11
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinden Stuhr und Weyhe führen gemeinsam ein Vergabeverfahren nach der Sektorenverordnung (SektVO) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Suche und Auswahl eines strategischen Beiteiligungspartners in einer noch zu gründenden Netzgesellschaft Strom und Gas mit den Gemeinden Stuhr und Weyhe durch (siehe auch EU-Bekanntmachung zum gemeinsamen Vergabeverfahren der Gemeinde Stuhr).
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Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen die Modalitäten einer Beteiligungspartnerschaft für die Betreibergesellschaft geklärt werden, ohne dass damit eine Vorfestlegung für die ausstehenden Konzessionswettbewerbe um die Wegenutzungsverträge Strom und Gas verbunden ist. Eine erfolgreiche Bewerbung im nachfolgenden gesonderten Konzessionswettbewerb unterstellt, verfolgen die Gemeinden Stuhr und Weyhe das ZIel, zusammen mit einem Beteiligungspartner die Strom- und Gasnetze in den Gemeindegebieten durch eine gemeinsame Netzgesellschaft zu Eigentum zu erwerben. Dabei wird ein Betriebsführungsmodell favorisiert, bei dessen Umsetzung Beratungs- und weitere Dienstleistungen aus dem Sektorenbereich nachgefragt werden.
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Es werden Varianten akzeptiert
Dauer: 240 Monate
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA16

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Handelsregisterauszug oder eine entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist
2. Abgabe einer Erklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 Abs. 1 SektVO
3. Abgabe einer Erklärung zur Scientology-Organisation
4. Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung
5. Abgabe einer Erklärung zu Verstößen nach § 21 Abs. 4 SektVO.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Abgabe eines Unternehmensprofils.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Auflistung vorliegender Zertifizierungen im Zusammenhang mit dem Netzbetrieb für Strom und Gas
2. Abgabe einer Anlage mit Benennung und Beschreibung von Referenzprojekten unter Nennung eines Ansprechpartners für jedes Referenzprojekt, der die Angaben bestätigen kann (Name, Tel.-Nr.),
3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (Zuschlagsentscheidung) am Konzessionierungsverfahren Strom und/oder Gas in den Gemeinden Stuhr und Weyhe.
Hinweis:
Nr. 3 erfordert keine Erklärung zum Teilnahmewettbewerb. Die Erfüllung der Anforderung Nr. 3 ist zum Abschluss dieses Vergabeverfahrens nach SektVO vor Zuschlagsentscheidung nachzuweisen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Hinweise zur Teilnahme einer Bietergemeinschaft sind in den Teilnahmebedingungen enthalten, die bei der Kontaktstelle nach ZIff. I.1) angefordert werden können.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: kbk Rechtsanwälte, Sextrostraße 1, 30169 Hannover
RA Torsten Hopp

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131151336 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erfolgt, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Vergaberechtsverstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung in Ziff. IV. 3.4 genannten Frist bzw. der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 081-144734 (2015-04-20)