„Open-House-Rabattverträge 2015-03“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit

Techniker Krankenkasse

Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die unter Anhang B („Angaben zu den Losen“) jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 6 Monate beginnend mit dem 1.4.2015. Der Vertrag endet spätestens am 30.9.2015, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen können von Interessenten bei der TK unter www.tk.de/vergabe unter der Rubrik „Open-House-Rabattverträge“ abgefordert werden.
Bei den unter Anhang B aufgeführten Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen handelt es sich um im Rahmen des öffentlichen Vergabeverfahrens Generika 2014 (XIV) der TK (Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 126-224191 vom 4.7.2014) ausgeschriebene Fachlose, bei denen aufgrund anhängiger Nachprüfungsverfahren nach den §§ 102 ff. GWB ein Zuschlagsverbot besteht, vgl. § 118 Abs. 1 GWB. Die in diesem Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen ausschließlich der Überbrückung des Zeitraums bis zum Ende des Zuschlagsverbots. Die TK wird daher die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge auch während der Vertragslaufzeit durch entsprechende exklusive Rabattverträge ersetzen, sobald das Zuschlagsverbot entfällt. Falls bestehende Zuschlagsverbote für die ausgeschriebenen Verträge (s. o.) vor den ersten Vertragsschlüssen entfallen sollten, erfolgt die (Teil-) Aufhebung dieses Open-House-Verfahrens OH-2015-03.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1)) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-27.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-27 Auftragsbekanntmachung
2015-03-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-04-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-05-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-05-26 Ergänzende Angaben
2015-07-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-08-20 Ergänzende Angaben