Anbieter: 1 A Pharma GmbH; Hexal AG
5 archivierte Beschaffungen
1 A Pharma GmbH; Hexal AG war in der Vergangenheit ein Lieferant von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter ALIUD Pharma GmbH, Aristo Pharma GmbH, Mylan dura GmbH, HEXAL AG, 1 A Pharma GmbH, 1 A Pharma GmbH; AbZ-Pharma; Hexal AG, 1 A Pharma GmbH; ALIUD Pharma GmbH; Hexal AG, 2care4 GmbH und AAA-Pharma GmbH.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter 1 A Pharma GmbH; Hexal AG erwähnt wird
2017-06-19
„Open-House-Rabattverträge 2017-07“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit... (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »
2017-05-23
„Open-House-Rabattverträge 2017-06“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit... (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »
2016-11-21
„Open-House-Rabattverträge 2016-12“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit... (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität … Ansicht der Beschaffung »
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität … Ansicht der Beschaffung »
2015-09-23
„Open-House-Rabattverträge 2015-10“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit... (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die unter Anhang B jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die unter Anhang B jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »
2015-02-27
„Open-House-Rabattverträge 2015-03“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit... (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die unter Anhang B („Angaben zu den Losen“) jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die unter Anhang B („Angaben zu den Losen“) jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »