Organisatorische und inhaltliche Unterstützung bei der sachlichen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der Teilaufstellung der Regionalpläne Schleswig-Holstein zum Sachthema Windenergie
1. Vorbemerkung:
Die Landesregierung hat am 6.7.2015 gemäß § 5 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes (LaplaG) in der Fassung vom 22. Mai 2015 durch Bekanntmachung der all-gemeinen Planungsabsichten folgende Verfahren eingeleitet:
1.: Sachliche Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 bezüglich der Bestimmungen zum Sachthema Windenergie, bisheriges Kapitel 3.5.2.
2.: Teilaufstellung der Regionalpläne beschränkt auf das Sachthema Windenergie, insbesondere zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung für die Planungsräume I (Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, kreisfreie Stadt Flensburg), II (Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön, kreisfreie Städte Kiel und Neumünster) und III (Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und kreisfreie Stadt Lübeck).
Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Windenergie sollen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung anhand der Grundsätze der Rechtsprechung des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts neu festgelegt und an diese angepasst werden. Die Landesregierung verfolgt im Rahmen eines räumlichen Gesamtkonzeptes die Absicht, die Windenergienutzung im Sinne der Energiewende und der klimaschutzpolitischen Perspektiven, aber gleichermaßen auch unter Wahrung der Interessen der Bevölkerung und der Erhaltung von Natur und Landschaft voranzutreiben. Das in der Windenergie steckende Potenzial soll den maßgeblichen Beitrag leisten, um bis 2020 mindestens 300 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Schleswig-Holstein aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen.
Folgende weitere Ziele müssen in ein neues gesamträumliches Plankonzept integriert werden:
— Konzentrationsplanung in Form von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung;
— kommunale Ebene von der Konzentrationsplanung auf Grundlage des Bauplanungsrechts entlasten und weitgehende Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten;
— Rechtssicherheit schaffen für Investoren und Antragsteller, aber auch für betroffene Gemeinden.
Dies bedeutet, dass das gesamte Landesgebiet einer vollständigen Überprüfung zu unterziehen ist, einschließlich aller bisherigen Flächen für Windenergienutzung.
Die raumordnerischen Ziele und Grundsätze im Landesentwicklungsplan 2010, Sachthema Wind, werden entsprechend überarbeitet. Darin wird für die Regionalplanung festlegt, Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten gem. § 8 Abs. 7 S. 2 ROG auszuweisen, so dass außerhalb dieser Gebiete die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen ist, innergebietlich sich die Windenergienutzung aber durchsetzt. Damit soll eine Konzentration der Windenergienutzung in den hierfür geeigneten Gebieten erreicht werden.
Nach der Erstellung des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne Sachthema Windenergie erhalten die Öffentlichkeit und die Beteiligten im Verfahren gemäß § 5 Abs. 5 bis 7 LaplaG und § 10 ROG Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungspläne und ihrer Begründung einschließlich des Umweltberichts und der weiteren Unterlagen. Es ist vorgesehen, das Beteiligungsverfahren auch internetgestützt als Online-Verfahren durchzuführen.
Die Landesplanungsbehörde wird das umfängliche Planungsverfahren mit verschiedenen Veranstaltungen begleiten und die Träger öffentlicher Belange und die allgemeine Öffentlichkeit fortlaufend informieren.
Entsprechend § 9 des Raumordnungsgesetzes (ROG) werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, die die Durchführung der Planänderung und -aufstellung haben wird, im Rahmen der Umweltprüfung in Umweltberichten aufgezeigt. Die öffentlichen Stellen, die in ihrem umwelt- oder gesundheitsbezogenen Aufgabenbereich von Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden können, sind hierbei zu beteiligen (Scoping).
2. Zeitplan und Ausschreibungstranchen:
Der Prozess der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 Sachthema Windenergie und die Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Windenergie wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Die Federführung innerhalb der Landesregierung liegt bei der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei). Die notwendigen Maßnahmen und Umsetzungsschritte werden teilweise in Eigenregie durchgeführt. Daneben wird die Landesregierung unterstützende organisatorische und inhaltliche Maßnahmen an Auftragnehmer vergeben, die in Kooperation mit der Landesplanungsbehörde auszuführen sind. Bis zur Verabschiedung des LEP und der Regionalpläne sind mindestens zwei, wahrscheinlich aber drei Anhörungszyklen durchzuführen. Die zu vergebenden Unterstützungsleistungen gliedern sich gemäß Grobzeitplan in drei bzw. vier Tranchen. Zunächst soll aus haushaltsrechtlichen Gründen nur die erste Tranche beauftragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen.
Alle unten genannten Teilschritte und Dokumente sollen analog zur Teilfortschreibung 2012 durchgeführt bzw. erstellt werden; entsprechende Musterbeispiele sind im Internet auf den Seiten der Landesregierung (Staatskanzlei, Landesplanungsbehörde) einzusehen. Sofern hier nicht genauer angegeben, ist das Angebot anhand der vergleichbaren Dokumente der Teilfortschreibung 2012 zu erstellen.
Erste Ausschreibungstranche (2015/2016):
Unterstützung bei der Erstellung der Regionalpläne:
— Begleitung, Protokoll, Auswertung von Planungsgesprächen mit Kreisverwaltungen;
— Vorschlag von Vorranggebieten auf Grundlage einer Potenzialflächenkarte der Landesplanungsbehörde und Bewertung anhand der Abwägungskriterien;
— Erstellung entsprechender Datenblätter (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück);
— Vorbereitung der internetgestützten Anhörungsverfahren;
— Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne (Erstellung erfolgt durch Landesplanungsbehörde, 3 x ca. 50 Seiten).
Optionale Leistungen:
Es ist beabsichtigt weitere Tranchen zu beauftragen. Dies erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie des Bedarfs des Auftraggebers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen. Der Zeitplan kann sich noch verändern.
Optionale zweite Ausschreibungstranche (2016):
Regionalpläne:
— Begleitung, Protokoll, Auswertung weiterer Planungsgespräche mit Kreisverwaltungen.
— Weitere Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne.
— Erstellung der Umweltberichte (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x ca. 70 Seiten) zu den Reg.plänen.
— Druckerstellung, Druckproduktion der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der ersten Anhörung:
• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)
• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),
• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 Seiten),
• Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe.
— Überarbeitung der Umweltberichte anhand der Ergebnisse der ersten Anhörung.
LEP:
(Die Erstellung des LEP-Entwurfes (Textinhalt) Sachthema/Kapitel Windenergie erfolgt durch die Landesplanungsbehörde.)
— Erstellung eines eigenen Umweltberichts (ca. 20 Seiten) zum LEP (Sachthema/ Kapitel Windenergie), ggf. inklusive Abbildungen.
— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der ersten Anhörung zum LEP:
• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s.u.)
• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),
• Erstellung einer Synopse,
• Vorschlag zur Überarbeitung des LEP.
— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der ersten Anhörung.
Optionale dritte Ausschreibungstranche (2017):
Regionalpläne:
— Für die zweite Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der zweiten Anhörung:
• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)
• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),
• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 Seiten).
• Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe.
Falls das Verfahren damit beendet werden sollte:
— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne (Broschüre) in der Endfassung (3 x ca. 50 Seiten plus Karten).
LEP:
— Zweite Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der zweiten Anhörung:
• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)
• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),
• Erstellung einer Synopse,
• Vorschlag zur Überarbeitung des LEP.
— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der zweiten Anhörung.
Falls das Verfahren damit beendet werden sollte:
— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP Sachthema/Kapitel Windenergie in der Endfassung (Broschüre, ca. 20-30 Seiten plus Karten).
Optionale vierte Ausschreibungstranche (2018):
Regionalpläne:
— Für die dritte Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der dritten Anhörung:
• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)
• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),
• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 1 000 Seiten).
• Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe.
— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne (Broschüre) in der Endfassung (3 x ca. 50 Seiten plus Karten).
LEP:
— Dritte Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der dritten Anhörung:
• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)
• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),
• Erstellung einer Synopse,
• Vorschlag zur Überarbeitung des LEP.
— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der zweiten Anhörung.
— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP Sachthema/Kapitel Windenergie in der Endfassung (Broschüre, ca. 20-30 Seiten plus Karten).
3. Leistungsbausteine erste Ausschreibungstranche (2015/2016)
Von einem potenziellen Auftragnehmer wird ein Angebot erwartet zu folgenden Leistungsbausteinen, die bis Mitte 2016 erstellt werden müssen:
1. Vorschlag von Vorranggebieten für Windenergienutzung (mit Ausschlusswirkung nach außen) in Schleswig-Holstein. Als Grundlage dient eine Potenzialflächenkarte (Landesfläche abzüglich harte und weiche Tabuflächen), die von der der Landesplanungsbehörde zur Verfügung gestellt wird. Die Vorranggebiete sollen so bemessen sein, dass die energiewirtschaftlichen Ziele der Landesregierung erreicht und der Windenergienutzung ausreichend Raum verschafft werden kann; dies ist vermutlich bei einem Flächenanteil von 1,5 bis 2,5 Prozent für Vorranggebiete möglich.
2. Erstellung von 3 oder 4 Übersichtskarten der Planungsräume mit Darstellung der Lage der vorgeschlagenen Vorranggebiete.
3. Erstellung je einer Detailkarte (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück) zu den vorgeschlagenen Vorranggebieten.
4. Bewertung der vorgeschlagenen Vorranggebiete anhand der Abwägungskriterien. Erstellung entsprechender Datenblätter (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück) als Grundlage der folgenden Anhörung und als Anhang für die noch zu erstellenden Umweltberichte.
5. Begleitung, Protokoll, Auswertung von etwa 12 Planungsgesprächen mit Kreisverwaltungen.
6. Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne (Erstellung erfolgt durch Landesplanungsbehörde, 3 x ca. 50 Seiten).
Für die Erbringung der Leistung sind die folgenden Unterlagen zugrunde zu legen:
— aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Erlasse zu der landesplanerischen Steuerung der Windenergienutzung;
— aktueller Katalog der harten und weichen Tabukriterien und der Abwägungskriterien sowie die daraus entwickelten GIS-shapes und textlichen Beschreibungen dazu;
— Topographische Karten, Luftbilder, sonstige thematische Karten (LVermGeO, andere Dienste);
— Informationen zur Bestandssituation (z. B. bestehende Windparks, Stromtrassen);
— Unterlagen aus dem Verfahren Teilfortschreibung LEP und Regionalpläne 2012: Pläne, Karten, Texte und Datenblätter;
— Text- und Kartenmaterial aus der regionalen und landesweiten Landschaftsplanung (MELUR / LLUR), Landschaftsrahmenpläne, Landschaftsprogramm, Erkenntnisse aus der laufenden Aufstellung der regionalen Teillandschaftsprogramme.
Diese Unterlagen werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt bzw. stehen bereits im Internet zur Verfügung.
Es ist vorgesehen, für den internetgestützten Teil der Anhörungsverfahren das System BOB-SH (
www.bob-sh.de) oder das System BO.PLUS der Firma entera – Umweltplanung & IT GbR zu verwenden. Dem Auftragnehmer wird der Zugang zum System kostenlos zur Verfügung gestellt. Hosting und technischer Support für das System wird von dritter Seite gewährleistet und wird nicht vom Auftragnehmer erwartet, wohl aber die Einstellung und Pflege von Texten und Karten und die Auswertung von Stellungnahmen über das System. Bei Bedarf kann die Landesregierung den Auftragnehmer im Rahmen einer Schulung in das System BOB-SH einführen bzw. eine Schulung für das System BO.PLUS vermitteln.
4. Allgemeines:
Gesucht wird ein Gutachterbüro, dass idealerweise Kompetenzen mitbringt in den Themen Regionalplanung, Raumordnung, Landschaftsplanung, Flächennutzungsplanung, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Strategischen Umweltprüfungen, Scopinguntersuchungen, Planungsrecht, angewandte Kartografie sowie Online-Beteiligungsverfahren. Es ist nicht erforderlich, dass Bewerber alle aufgeführten Kompetenzen uneingeschränkt nachweisen können.
Das Angebot soll alle vier Tranchen umfassen und Aussagen zur Zusammenarbeit während der Erstellung der Leistungen enthalten. Erforderlich sind weitere Angaben zur fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vorlage entsprechender Referenzen in Bezug auf den Auftragsgegenstand. Es ist mitzuteilen, ob und inwieweit Interessenkonflikte bestehen könnten. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot eine detaillierte Aufwandsdarstellung getrennt nach den vier Tranchen bei.
Dem Auftraggeber ist eine exakte Voraussage des Auftragsvolumens nicht möglich. Daher wird der Vertrag auf Grundlage der oben genannten Vergleichsgrößen sowie entsprechenden Tages- und Stundensätzen geschlossen. Es entsteht für den Auftraggeber aus dem geschätzten Auftragsvolumen keine Abnahmeverpflichtung.
Der Auftraggeber (Landesplanungsbehörde) erhält die medial, zeitlich und räumlich uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte für die Ergebnisse, einschließlich der Bearbeitungsrechte für weitergehende mediale Umsetzungen (Print, Netz, Film).
Es ist dem Auftragnehmer gestattet, Teile des Auftrages (zum Beispiel Druck von Broschüren) an andere Auftragnehmer weiterzugeben; er trägt dabei jedoch die alleinige Verantwortung für das Werk und die Vertragserfüllung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-27
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-15
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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