Organisatorische und inhaltliche Unterstützung bei der sachlichen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der Teilaufstellung der Regionalpläne Schleswig-Holstein zum Sachthema Windenergie
1. Vorbemerkung: Die Landesregierung hat am 6.7.2015 gemäß § 5 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes (LaplaG) in der Fassung vom 22. Mai 2015 durch Bekanntmachung der all-gemeinen Planungsabsichten folgende Verfahren eingeleitet: 1.: Sachliche Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 bezüglich der Bestimmungen zum Sachthema Windenergie, bisheriges Kapitel 3.5.2. 2.: Teilaufstellung der Regionalpläne beschränkt auf das Sachthema Windenergie, insbesondere zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung für die Planungsräume I (Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, kreisfreie Stadt Flensburg), II (Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön, kreisfreie Städte Kiel und Neumünster) und III (Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und kreisfreie Stadt Lübeck). Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Windenergie sollen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung anhand der Grundsätze der Rechtsprechung des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts neu festgelegt und an diese angepasst werden. Die Landesregierung verfolgt im Rahmen eines räumlichen Gesamtkonzeptes die Absicht, die Windenergienutzung im Sinne der Energiewende und der klimaschutzpolitischen Perspektiven, aber gleichermaßen auch unter Wahrung der Interessen der Bevölkerung und der Erhaltung von Natur und Landschaft voranzutreiben. Das in der Windenergie steckende Potenzial soll den maßgeblichen Beitrag leisten, um bis 2020 mindestens 300 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Schleswig-Holstein aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen. Folgende weitere Ziele müssen in ein neues gesamträumliches Plankonzept integriert werden: — Konzentrationsplanung in Form von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung; — kommunale Ebene von der Konzentrationsplanung auf Grundlage des Bauplanungsrechts entlasten und weitgehende Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten; — Rechtssicherheit schaffen für Investoren und Antragsteller, aber auch für betroffene Gemeinden. Dies bedeutet, dass das gesamte Landesgebiet einer vollständigen Überprüfung zu unterziehen ist, einschließlich aller bisherigen Flächen für Windenergienutzung. Die raumordnerischen Ziele und Grundsätze im Landesentwicklungsplan 2010, Sachthema Wind, werden entsprechend überarbeitet. Darin wird für die Regionalplanung festlegt, Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten gem. § 8 Abs. 7 S. 2 ROG auszuweisen, so dass außerhalb dieser Gebiete die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen ist, innergebietlich sich die Windenergienutzung aber durchsetzt. Damit soll eine Konzentration der Windenergienutzung in den hierfür geeigneten Gebieten erreicht werden. Nach der Erstellung des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne Sachthema Windenergie erhalten die Öffentlichkeit und die Beteiligten im Verfahren gemäß § 5 Abs. 5 bis 7 LaplaG und § 10 ROG Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungspläne und ihrer Begründung einschließlich des Umweltberichts und der weiteren Unterlagen. Es ist vorgesehen, das Beteiligungsverfahren auch internetgestützt als Online-Verfahren durchzuführen. Die Landesplanungsbehörde wird das umfängliche Planungsverfahren mit verschiedenen Veranstaltungen begleiten und die Träger öffentlicher Belange und die allgemeine Öffentlichkeit fortlaufend informieren. Entsprechend § 9 des Raumordnungsgesetzes (ROG) werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, die die Durchführung der Planänderung und -aufstellung haben wird, im Rahmen der Umweltprüfung in Umweltberichten aufgezeigt. Die öffentlichen Stellen, die in ihrem umwelt- oder gesundheitsbezogenen Aufgabenbereich von Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden können, sind hierbei zu beteiligen (Scoping). 2. Zeitplan und Ausschreibungstranchen: Der Prozess der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 Sachthema Windenergie und die Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Windenergie wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Die Federführung innerhalb der Landesregierung liegt bei der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei). Die notwendigen Maßnahmen und Umsetzungsschritte werden teilweise in Eigenregie durchgeführt. Daneben wird die Landesregierung unterstützende organisatorische und inhaltliche Maßnahmen an Auftragnehmer vergeben, die in Kooperation mit der Landesplanungsbehörde auszuführen sind. Bis zur Verabschiedung des LEP und der Regionalpläne sind mindestens zwei, wahrscheinlich aber drei Anhörungszyklen durchzuführen. Die zu vergebenden Unterstützungsleistungen gliedern sich gemäß Grobzeitplan in drei bzw. vier Tranchen. Zunächst soll aus haushaltsrechtlichen Gründen nur die erste Tranche beauftragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen. Alle unten genannten Teilschritte und Dokumente sollen analog zur Teilfortschreibung 2012 durchgeführt bzw. erstellt werden; entsprechende Musterbeispiele sind im Internet auf den Seiten der Landesregierung (Staatskanzlei, Landesplanungsbehörde) einzusehen. Sofern hier nicht genauer angegeben, ist das Angebot anhand der vergleichbaren Dokumente der Teilfortschreibung 2012 zu erstellen. Erste Ausschreibungstranche (2015/2016): Unterstützung bei der Erstellung der Regionalpläne: — Begleitung, Protokoll, Auswertung von Planungsgesprächen mit Kreisverwaltungen; — Vorschlag von Vorranggebieten auf Grundlage einer Potenzialflächenkarte der Landesplanungsbehörde und Bewertung anhand der Abwägungskriterien; — Erstellung entsprechender Datenblätter (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück); — Vorbereitung der internetgestützten Anhörungsverfahren; — Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne (Erstellung erfolgt durch Landesplanungsbehörde, 3 x ca. 50 Seiten). Optionale Leistungen: Es ist beabsichtigt weitere Tranchen zu beauftragen. Dies erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie des Bedarfs des Auftraggebers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen. Der Zeitplan kann sich noch verändern. Optionale zweite Ausschreibungstranche (2016): Regionalpläne: — Begleitung, Protokoll, Auswertung weiterer Planungsgespräche mit Kreisverwaltungen. — Weitere Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne. — Erstellung der Umweltberichte (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x ca. 70 Seiten) zu den Reg.plänen. — Druckerstellung, Druckproduktion der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung. — Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der ersten Anhörung: • Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.) • Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen), • Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 Seiten), • Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe. — Überarbeitung der Umweltberichte anhand der Ergebnisse der ersten Anhörung. LEP: (Die Erstellung des LEP-Entwurfes (Textinhalt) Sachthema/Kapitel Windenergie erfolgt durch die Landesplanungsbehörde.) — Erstellung eines eigenen Umweltberichts (ca. 20 Seiten) zum LEP (Sachthema/ Kapitel Windenergie), ggf. inklusive Abbildungen. — Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung. — Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der ersten Anhörung zum LEP: • Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s.u.) • Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen), • Erstellung einer Synopse, • Vorschlag zur Überarbeitung des LEP. — Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der ersten Anhörung. Optionale dritte Ausschreibungstranche (2017): Regionalpläne: — Für die zweite Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung. — Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der zweiten Anhörung: • Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.) • Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen), • Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 Seiten). • Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe. Falls das Verfahren damit beendet werden sollte: — Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne (Broschüre) in der Endfassung (3 x ca. 50 Seiten plus Karten). LEP: — Zweite Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung. — Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der zweiten Anhörung: • Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.) • Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen), • Erstellung einer Synopse, • Vorschlag zur Überarbeitung des LEP. — Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der zweiten Anhörung. Falls das Verfahren damit beendet werden sollte: — Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP Sachthema/Kapitel Windenergie in der Endfassung (Broschüre, ca. 20-30 Seiten plus Karten). Optionale vierte Ausschreibungstranche (2018): Regionalpläne: — Für die dritte Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung. — Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der dritten Anhörung: • Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.) • Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen), • Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 1 000 Seiten). • Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe. — Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne (Broschüre) in der Endfassung (3 x ca. 50 Seiten plus Karten). LEP: — Dritte Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung. — Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der dritten Anhörung: • Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.) • Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen), • Erstellung einer Synopse, • Vorschlag zur Überarbeitung des LEP. — Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der zweiten Anhörung. — Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP Sachthema/Kapitel Windenergie in der Endfassung (Broschüre, ca. 20-30 Seiten plus Karten). 3. Leistungsbausteine erste Ausschreibungstranche (2015/2016) Von einem potenziellen Auftragnehmer wird ein Angebot erwartet zu folgenden Leistungsbausteinen, die bis Mitte 2016 erstellt werden müssen: 1. Vorschlag von Vorranggebieten für Windenergienutzung (mit Ausschlusswirkung nach außen) in Schleswig-Holstein. Als Grundlage dient eine Potenzialflächenkarte (Landesfläche abzüglich harte und weiche Tabuflächen), die von der der Landesplanungsbehörde zur Verfügung gestellt wird. Die Vorranggebiete sollen so bemessen sein, dass die energiewirtschaftlichen Ziele der Landesregierung erreicht und der Windenergienutzung ausreichend Raum verschafft werden kann; dies ist vermutlich bei einem Flächenanteil von 1,5 bis 2,5 Prozent für Vorranggebiete möglich. 2. Erstellung von 3 oder 4 Übersichtskarten der Planungsräume mit Darstellung der Lage der vorgeschlagenen Vorranggebiete. 3. Erstellung je einer Detailkarte (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück) zu den vorgeschlagenen Vorranggebieten. 4. Bewertung der vorgeschlagenen Vorranggebiete anhand der Abwägungskriterien. Erstellung entsprechender Datenblätter (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück) als Grundlage der folgenden Anhörung und als Anhang für die noch zu erstellenden Umweltberichte. 5. Begleitung, Protokoll, Auswertung von etwa 12 Planungsgesprächen mit Kreisverwaltungen. 6. Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne (Erstellung erfolgt durch Landesplanungsbehörde, 3 x ca. 50 Seiten). Für die Erbringung der Leistung sind die folgenden Unterlagen zugrunde zu legen: — aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Erlasse zu der landesplanerischen Steuerung der Windenergienutzung; — aktueller Katalog der harten und weichen Tabukriterien und der Abwägungskriterien sowie die daraus entwickelten GIS-shapes und textlichen Beschreibungen dazu; — Topographische Karten, Luftbilder, sonstige thematische Karten (LVermGeO, andere Dienste); — Informationen zur Bestandssituation (z. B. bestehende Windparks, Stromtrassen); — Unterlagen aus dem Verfahren Teilfortschreibung LEP und Regionalpläne 2012: Pläne, Karten, Texte und Datenblätter; — Text- und Kartenmaterial aus der regionalen und landesweiten Landschaftsplanung (MELUR / LLUR), Landschaftsrahmenpläne, Landschaftsprogramm, Erkenntnisse aus der laufenden Aufstellung der regionalen Teillandschaftsprogramme. Diese Unterlagen werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt bzw. stehen bereits im Internet zur Verfügung. Es ist vorgesehen, für den internetgestützten Teil der Anhörungsverfahren das System BOB-SH (www.bob-sh.de) oder das System BO.PLUS der Firma entera – Umweltplanung & IT GbR zu verwenden. Dem Auftragnehmer wird der Zugang zum System kostenlos zur Verfügung gestellt. Hosting und technischer Support für das System wird von dritter Seite gewährleistet und wird nicht vom Auftragnehmer erwartet, wohl aber die Einstellung und Pflege von Texten und Karten und die Auswertung von Stellungnahmen über das System. Bei Bedarf kann die Landesregierung den Auftragnehmer im Rahmen einer Schulung in das System BOB-SH einführen bzw. eine Schulung für das System BO.PLUS vermitteln. 4. Allgemeines: Gesucht wird ein Gutachterbüro, dass idealerweise Kompetenzen mitbringt in den Themen Regionalplanung, Raumordnung, Landschaftsplanung, Flächennutzungsplanung, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Strategischen Umweltprüfungen, Scopinguntersuchungen, Planungsrecht, angewandte Kartografie sowie Online-Beteiligungsverfahren. Es ist nicht erforderlich, dass Bewerber alle aufgeführten Kompetenzen uneingeschränkt nachweisen können. Das Angebot soll alle vier Tranchen umfassen und Aussagen zur Zusammenarbeit während der Erstellung der Leistungen enthalten. Erforderlich sind weitere Angaben zur fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vorlage entsprechender Referenzen in Bezug auf den Auftragsgegenstand. Es ist mitzuteilen, ob und inwieweit Interessenkonflikte bestehen könnten. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot eine detaillierte Aufwandsdarstellung getrennt nach den vier Tranchen bei. Dem Auftraggeber ist eine exakte Voraussage des Auftragsvolumens nicht möglich. Daher wird der Vertrag auf Grundlage der oben genannten Vergleichsgrößen sowie entsprechenden Tages- und Stundensätzen geschlossen. Es entsteht für den Auftraggeber aus dem geschätzten Auftragsvolumen keine Abnahmeverpflichtung. Der Auftraggeber (Landesplanungsbehörde) erhält die medial, zeitlich und räumlich uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte für die Ergebnisse, einschließlich der Bearbeitungsrechte für weitergehende mediale Umsetzungen (Print, Netz, Film). Es ist dem Auftragnehmer gestattet, Teile des Auftrages (zum Beispiel Druck von Broschüren) an andere Auftragnehmer weiterzugeben; er trägt dabei jedoch die alleinige Verantwortung für das Werk und die Vertragserfüllung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Menge oder Umfang:
Erste Ausschreibungstranche (2015/2016):Unterstützung bei der Erstellung der Regionalpläne:— Begleitung, Protokoll, Auswertung von Planungsgesprächen mit Kreisverwaltungen;— Vorschlag von Vorranggebieten auf Grundlage einer Potenzialflächenkarte der Landesplanungsbehörde und Bewertung anhand der Abwägungskriterien;— Erstellung entsprechender Datenblätter (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück);— Vorbereitung der internetgestützten Anhörungsverfahren;— Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne (Erstellung erfolgt durch Landesplanungsbehörde, 3 x ca. 50 Seiten).Optionale Leistungen:Es ist beabsichtigt weitere Tranchen zu beauftragen. Dies erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie des Bedarfs des Auftraggebers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen. Der Zeitplan kann sich noch verändern.Optionale zweite Ausschreibungstranche (2016):Regionalpläne:— Begleitung, Protokoll, Auswertung weiterer Planungsgespräche mit Kreisverwaltungen.— Weitere Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne.— Erstellung der Umweltberichte (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x ca. 70 Seiten) zu den Reg.plänen.— Druckerstellung, Druckproduktion der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der ersten Anhörung:• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 Seiten),• Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe.— Überarbeitung der Umweltberichte anhand der Ergebnisse der ersten Anhörung.LEP:(Die Erstellung des LEP-Entwurfes (Textinhalt) Sachthema/Kapitel Windenergie erfolgt durch die Landesplanungsbehörde.)— Erstellung eines eigenen Umweltberichts (ca. 20 Seiten) zum LEP (Sachthema /Kapitel Windenergie), ggf. inklusive Abbildungen.— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der ersten Anhörung zum LEP:• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),• Erstellung einer Synopse,• Vorschlag zur Überarbeitung des LEP.— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der ersten Anhörung.Optionale dritte Ausschreibungstranche (2017):Regionalpläne:— Für die zweite Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der zweiten Anhörung:• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 Seiten).• Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe.Falls das Verfahren damit beendet werden sollte:— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne (Broschüre) in der Endfassung (3 x ca. 50 Seiten plus Karten).LEP:— Zweite Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der zweiten Anhörung:• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),• Erstellung einer Synopse,• Vorschlag zur Überarbeitung des LEP.— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der zweiten Anhörung.Falls das Verfahren damit beendet werden sollte:— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP Sachthema/Kapitel Windenergie in der Endfassung (Broschüre, ca. 20-30 Seiten plus Karten).Optionale vierte Ausschreibungstranche (2018):Regionalpläne:— Für die dritte Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der dritten Anhörung:• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 1 000 Seiten).• Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe.— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne (Broschüre) in der Endfassung (3 x ca. 50 Seiten plus Karten).LEP:— Dritte Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteili-gung und Anhörung.— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der dritten Anhörung:• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),• Erstellung einer Synopse,• Vorschlag zur Überarbeitung des LEP.— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der zweiten Anhörung.— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP Sachthema/Kapitel Windenergie in der Endfassung (Broschüre, ca. 20-30 Seiten plus Karten).
Erste Ausschreibungstranche (2015/2016):Unterstützung bei der Erstellung der Regionalpläne:— Begleitung, Protokoll, Auswertung von Planungsgesprächen mit Kreisverwaltungen;— Vorschlag von Vorranggebieten auf Grundlage einer Potenzialflächenkarte der Landesplanungsbehörde und Bewertung anhand der Abwägungskriterien;— Erstellung entsprechender Datenblätter (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück);— Vorbereitung der internetgestützten Anhörungsverfahren;— Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne (Erstellung erfolgt durch Landesplanungsbehörde, 3 x ca. 50 Seiten).Optionale Leistungen:Es ist beabsichtigt weitere Tranchen zu beauftragen. Dies erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie des Bedarfs des Auftraggebers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen. Der Zeitplan kann sich noch verändern.Optionale zweite Ausschreibungstranche (2016):Regionalpläne:— Begleitung, Protokoll, Auswertung weiterer Planungsgespräche mit Kreisverwaltungen.— Weitere Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne.— Erstellung der Umweltberichte (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x ca. 70 Seiten) zu den Reg.plänen.— Druckerstellung, Druckproduktion der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der ersten Anhörung:• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 Seiten),• Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe.— Überarbeitung der Umweltberichte anhand der Ergebnisse der ersten Anhörung.LEP:(Die Erstellung des LEP-Entwurfes (Textinhalt) Sachthema/Kapitel Windenergie erfolgt durch die Landesplanungsbehörde.)— Erstellung eines eigenen Umweltberichts (ca. 20 Seiten) zum LEP (Sachthema /Kapitel Windenergie), ggf. inklusive Abbildungen.— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der ersten Anhörung zum LEP:• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),• Erstellung einer Synopse,• Vorschlag zur Überarbeitung des LEP.— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der ersten Anhörung.Optionale dritte Ausschreibungstranche (2017):Regionalpläne:— Für die zweite Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der zweiten Anhörung:• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 Seiten).• Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe.Falls das Verfahren damit beendet werden sollte:— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne (Broschüre) in der Endfassung (3 x ca. 50 Seiten plus Karten).LEP:— Zweite Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der zweiten Anhörung:• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),• Erstellung einer Synopse,• Vorschlag zur Überarbeitung des LEP.— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der zweiten Anhörung.Falls das Verfahren damit beendet werden sollte:— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP Sachthema/Kapitel Windenergie in der Endfassung (Broschüre, ca. 20-30 Seiten plus Karten).Optionale vierte Ausschreibungstranche (2018):Regionalpläne:— Für die dritte Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der dritten Anhörung:• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 1 000 Seiten).• Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe.— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne (Broschüre) in der Endfassung (3 x ca. 50 Seiten plus Karten).LEP:— Dritte Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteili-gung und Anhörung.— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der dritten Anhörung:• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),• Erstellung einer Synopse,• Vorschlag zur Überarbeitung des LEP.— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der zweiten Anhörung.— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP Sachthema/Kapitel Windenergie in der Endfassung (Broschüre, ca. 20-30 Seiten plus Karten).
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/i_node.html🌏
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991518📞
Fax: +49 4315991465 📠
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Mittwoch, 16. September 2015 zu richten an:
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de
Fax: +49 4315991465
Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet und unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen/ veröffentlicht.
Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Angebot/Konzept (gemäß Anforderung in der Leistungsbeschreibung)
b) Preisblatt
c) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
d) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle)
e) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239)
— Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
— Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben einen inhaltlich vergleichbaren Auszug vorzulegen.
— Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten per E-Mail nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag ZB-10-15-0721000-4121.6 – Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Alternativ ist auch eine Abgabe des Teilnahmeantrages über das E-Vergabesystem der GMSH möglich.
Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/
Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36,00 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren der GMSH entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Angebot/Konzept (gemäß Anforderung in der Leistungsbeschreibung)
b) Preisblatt
c) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
d) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle)
e) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239)
— Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
— Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben einen inhaltlich vergleichbaren Auszug vorzulegen.
— Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten per E-Mail nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag ZB-10-15-0721000-4121.6 – Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Alternativ ist auch eine Abgabe des Teilnahmeantrages über das E-Vergabesystem der GMSH möglich.
Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36,00 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren der GMSH entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Vorbemerkung:
Die Landesregierung hat am 6.7.2015 gemäß § 5 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes (LaplaG) in der Fassung vom 22. Mai 2015 durch Bekanntmachung der all-gemeinen Planungsabsichten folgende Verfahren eingeleitet:
1.: Sachliche Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 bezüglich der Bestimmungen zum Sachthema Windenergie, bisheriges Kapitel 3.5.2.
2.: Teilaufstellung der Regionalpläne beschränkt auf das Sachthema Windenergie, insbesondere zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung für die Planungsräume I (Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, kreisfreie Stadt Flensburg), II (Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön, kreisfreie Städte Kiel und Neumünster) und III (Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und kreisfreie Stadt Lübeck).
2.: Teilaufstellung der Regionalpläne beschränkt auf das Sachthema Windenergie, insbesondere zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung für die Planungsräume I (Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, kreisfreie Stadt Flensburg), II (Kreise Rendsburg-Eckernförde, Plön, kreisfreie Städte Kiel und Neumünster) und III (Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und kreisfreie Stadt Lübeck).
Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Windenergie sollen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung anhand der Grundsätze der Rechtsprechung des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts neu festgelegt und an diese angepasst werden. Die Landesregierung verfolgt im Rahmen eines räumlichen Gesamtkonzeptes die Absicht, die Windenergienutzung im Sinne der Energiewende und der klimaschutzpolitischen Perspektiven, aber gleichermaßen auch unter Wahrung der Interessen der Bevölkerung und der Erhaltung von Natur und Landschaft voranzutreiben. Das in der Windenergie steckende Potenzial soll den maßgeblichen Beitrag leisten, um bis 2020 mindestens 300 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Schleswig-Holstein aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen.
Mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Windenergie sollen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung hinsichtlich der raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung anhand der Grundsätze der Rechtsprechung des schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts neu festgelegt und an diese angepasst werden. Die Landesregierung verfolgt im Rahmen eines räumlichen Gesamtkonzeptes die Absicht, die Windenergienutzung im Sinne der Energiewende und der klimaschutzpolitischen Perspektiven, aber gleichermaßen auch unter Wahrung der Interessen der Bevölkerung und der Erhaltung von Natur und Landschaft voranzutreiben. Das in der Windenergie steckende Potenzial soll den maßgeblichen Beitrag leisten, um bis 2020 mindestens 300 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Schleswig-Holstein aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen.
Folgende weitere Ziele müssen in ein neues gesamträumliches Plankonzept integriert werden:
— Konzentrationsplanung in Form von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung;
— kommunale Ebene von der Konzentrationsplanung auf Grundlage des Bauplanungsrechts entlasten und weitgehende Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten;
— Rechtssicherheit schaffen für Investoren und Antragsteller, aber auch für betroffene Gemeinden.
Dies bedeutet, dass das gesamte Landesgebiet einer vollständigen Überprüfung zu unterziehen ist, einschließlich aller bisherigen Flächen für Windenergienutzung.
Die raumordnerischen Ziele und Grundsätze im Landesentwicklungsplan 2010, Sachthema Wind, werden entsprechend überarbeitet. Darin wird für die Regionalplanung festlegt, Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten gem. § 8 Abs. 7 S. 2 ROG auszuweisen, so dass außerhalb dieser Gebiete die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen ist, innergebietlich sich die Windenergienutzung aber durchsetzt. Damit soll eine Konzentration der Windenergienutzung in den hierfür geeigneten Gebieten erreicht werden.
Die raumordnerischen Ziele und Grundsätze im Landesentwicklungsplan 2010, Sachthema Wind, werden entsprechend überarbeitet. Darin wird für die Regionalplanung festlegt, Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten gem. § 8 Abs. 7 S. 2 ROG auszuweisen, so dass außerhalb dieser Gebiete die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen ist, innergebietlich sich die Windenergienutzung aber durchsetzt. Damit soll eine Konzentration der Windenergienutzung in den hierfür geeigneten Gebieten erreicht werden.
Nach der Erstellung des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne Sachthema Windenergie erhalten die Öffentlichkeit und die Beteiligten im Verfahren gemäß § 5 Abs. 5 bis 7 LaplaG und § 10 ROG Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungspläne und ihrer Begründung einschließlich des Umweltberichts und der weiteren Unterlagen. Es ist vorgesehen, das Beteiligungsverfahren auch internetgestützt als Online-Verfahren durchzuführen.
Nach der Erstellung des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne Sachthema Windenergie erhalten die Öffentlichkeit und die Beteiligten im Verfahren gemäß § 5 Abs. 5 bis 7 LaplaG und § 10 ROG Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungspläne und ihrer Begründung einschließlich des Umweltberichts und der weiteren Unterlagen. Es ist vorgesehen, das Beteiligungsverfahren auch internetgestützt als Online-Verfahren durchzuführen.
Die Landesplanungsbehörde wird das umfängliche Planungsverfahren mit verschiedenen Veranstaltungen begleiten und die Träger öffentlicher Belange und die allgemeine Öffentlichkeit fortlaufend informieren.
Entsprechend § 9 des Raumordnungsgesetzes (ROG) werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, die die Durchführung der Planänderung und -aufstellung haben wird, im Rahmen der Umweltprüfung in Umweltberichten aufgezeigt. Die öffentlichen Stellen, die in ihrem umwelt- oder gesundheitsbezogenen Aufgabenbereich von Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden können, sind hierbei zu beteiligen (Scoping).
Entsprechend § 9 des Raumordnungsgesetzes (ROG) werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, die die Durchführung der Planänderung und -aufstellung haben wird, im Rahmen der Umweltprüfung in Umweltberichten aufgezeigt. Die öffentlichen Stellen, die in ihrem umwelt- oder gesundheitsbezogenen Aufgabenbereich von Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden können, sind hierbei zu beteiligen (Scoping).
2. Zeitplan und Ausschreibungstranchen:
Der Prozess der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 Sachthema Windenergie und die Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Windenergie wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Die Federführung innerhalb der Landesregierung liegt bei der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei). Die notwendigen Maßnahmen und Umsetzungsschritte werden teilweise in Eigenregie durchgeführt. Daneben wird die Landesregierung unterstützende organisatorische und inhaltliche Maßnahmen an Auftragnehmer vergeben, die in Kooperation mit der Landesplanungsbehörde auszuführen sind. Bis zur Verabschiedung des LEP und der Regionalpläne sind mindestens zwei, wahrscheinlich aber drei Anhörungszyklen durchzuführen. Die zu vergebenden Unterstützungsleistungen gliedern sich gemäß Grobzeitplan in drei bzw. vier Tranchen. Zunächst soll aus haushaltsrechtlichen Gründen nur die erste Tranche beauftragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen.
Der Prozess der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 Sachthema Windenergie und die Teilaufstellung der Regionalpläne zum Sachthema Windenergie wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Die Federführung innerhalb der Landesregierung liegt bei der Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei). Die notwendigen Maßnahmen und Umsetzungsschritte werden teilweise in Eigenregie durchgeführt. Daneben wird die Landesregierung unterstützende organisatorische und inhaltliche Maßnahmen an Auftragnehmer vergeben, die in Kooperation mit der Landesplanungsbehörde auszuführen sind. Bis zur Verabschiedung des LEP und der Regionalpläne sind mindestens zwei, wahrscheinlich aber drei Anhörungszyklen durchzuführen. Die zu vergebenden Unterstützungsleistungen gliedern sich gemäß Grobzeitplan in drei bzw. vier Tranchen. Zunächst soll aus haushaltsrechtlichen Gründen nur die erste Tranche beauftragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen.
Alle unten genannten Teilschritte und Dokumente sollen analog zur Teilfortschreibung 2012 durchgeführt bzw. erstellt werden; entsprechende Musterbeispiele sind im Internet auf den Seiten der Landesregierung (Staatskanzlei, Landesplanungsbehörde) einzusehen. Sofern hier nicht genauer angegeben, ist das Angebot anhand der vergleichbaren Dokumente der Teilfortschreibung 2012 zu erstellen.
Alle unten genannten Teilschritte und Dokumente sollen analog zur Teilfortschreibung 2012 durchgeführt bzw. erstellt werden; entsprechende Musterbeispiele sind im Internet auf den Seiten der Landesregierung (Staatskanzlei, Landesplanungsbehörde) einzusehen. Sofern hier nicht genauer angegeben, ist das Angebot anhand der vergleichbaren Dokumente der Teilfortschreibung 2012 zu erstellen.
Erste Ausschreibungstranche (2015/2016):
Unterstützung bei der Erstellung der Regionalpläne:
— Begleitung, Protokoll, Auswertung von Planungsgesprächen mit Kreisverwaltungen;
— Vorschlag von Vorranggebieten auf Grundlage einer Potenzialflächenkarte der Landesplanungsbehörde und Bewertung anhand der Abwägungskriterien;
— Erstellung entsprechender Datenblätter (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück);
— Vorbereitung der internetgestützten Anhörungsverfahren;
— Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne (Erstellung erfolgt durch Landesplanungsbehörde, 3 x ca. 50 Seiten).
Optionale Leistungen:
Es ist beabsichtigt weitere Tranchen zu beauftragen. Dies erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie des Bedarfs des Auftraggebers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen. Der Zeitplan kann sich noch verändern.
Es ist beabsichtigt weitere Tranchen zu beauftragen. Dies erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie des Bedarfs des Auftraggebers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen. Der Zeitplan kann sich noch verändern.
Optionale zweite Ausschreibungstranche (2016):
Regionalpläne:
— Begleitung, Protokoll, Auswertung weiterer Planungsgespräche mit Kreisverwaltungen.
— Weitere Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne.
— Erstellung der Umweltberichte (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x ca. 70 Seiten) zu den Reg.plänen.
— Druckerstellung, Druckproduktion der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der ersten Anhörung:
• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)
• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),
• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 Seiten),
• Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe.
— Überarbeitung der Umweltberichte anhand der Ergebnisse der ersten Anhörung.
LEP:
(Die Erstellung des LEP-Entwurfes (Textinhalt) Sachthema/Kapitel Windenergie erfolgt durch die Landesplanungsbehörde.)
— Erstellung eines eigenen Umweltberichts (ca. 20 Seiten) zum LEP (Sachthema/ Kapitel Windenergie), ggf. inklusive Abbildungen.
— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der ersten Anhörung zum LEP:
• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s.u.)
• Erstellung einer Synopse,
• Vorschlag zur Überarbeitung des LEP.
— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der ersten Anhörung.
Optionale dritte Ausschreibungstranche (2017):
— Für die zweite Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der zweiten Anhörung:
• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 Seiten).
Falls das Verfahren damit beendet werden sollte:
— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne (Broschüre) in der Endfassung (3 x ca. 50 Seiten plus Karten).
— Zweite Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der zweiten Anhörung.
— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP Sachthema/Kapitel Windenergie in der Endfassung (Broschüre, ca. 20-30 Seiten plus Karten).
Optionale vierte Ausschreibungstranche (2018):
— Für die dritte Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der dritten Anhörung:
• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 1 000 Seiten).
— Dritte Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
3. Leistungsbausteine erste Ausschreibungstranche (2015/2016)
Von einem potenziellen Auftragnehmer wird ein Angebot erwartet zu folgenden Leistungsbausteinen, die bis Mitte 2016 erstellt werden müssen:
1. Vorschlag von Vorranggebieten für Windenergienutzung (mit Ausschlusswirkung nach außen) in Schleswig-Holstein. Als Grundlage dient eine Potenzialflächenkarte (Landesfläche abzüglich harte und weiche Tabuflächen), die von der der Landesplanungsbehörde zur Verfügung gestellt wird. Die Vorranggebiete sollen so bemessen sein, dass die energiewirtschaftlichen Ziele der Landesregierung erreicht und der Windenergienutzung ausreichend Raum verschafft werden kann; dies ist vermutlich bei einem Flächenanteil von 1,5 bis 2,5 Prozent für Vorranggebiete möglich.
1. Vorschlag von Vorranggebieten für Windenergienutzung (mit Ausschlusswirkung nach außen) in Schleswig-Holstein. Als Grundlage dient eine Potenzialflächenkarte (Landesfläche abzüglich harte und weiche Tabuflächen), die von der der Landesplanungsbehörde zur Verfügung gestellt wird. Die Vorranggebiete sollen so bemessen sein, dass die energiewirtschaftlichen Ziele der Landesregierung erreicht und der Windenergienutzung ausreichend Raum verschafft werden kann; dies ist vermutlich bei einem Flächenanteil von 1,5 bis 2,5 Prozent für Vorranggebiete möglich.
2. Erstellung von 3 oder 4 Übersichtskarten der Planungsräume mit Darstellung der Lage der vorgeschlagenen Vorranggebiete.
3. Erstellung je einer Detailkarte (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück) zu den vorgeschlagenen Vorranggebieten.
4. Bewertung der vorgeschlagenen Vorranggebiete anhand der Abwägungskriterien. Erstellung entsprechender Datenblätter (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück) als Grundlage der folgenden Anhörung und als Anhang für die noch zu erstellenden Umweltberichte.
4. Bewertung der vorgeschlagenen Vorranggebiete anhand der Abwägungskriterien. Erstellung entsprechender Datenblätter (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück) als Grundlage der folgenden Anhörung und als Anhang für die noch zu erstellenden Umweltberichte.
5. Begleitung, Protokoll, Auswertung von etwa 12 Planungsgesprächen mit Kreisverwaltungen.
6. Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne (Erstellung erfolgt durch Landesplanungsbehörde, 3 x ca. 50 Seiten).
Für die Erbringung der Leistung sind die folgenden Unterlagen zugrunde zu legen:
— aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Erlasse zu der landesplanerischen Steuerung der Windenergienutzung;
— aktueller Katalog der harten und weichen Tabukriterien und der Abwägungskriterien sowie die daraus entwickelten GIS-shapes und textlichen Beschreibungen dazu;
— Topographische Karten, Luftbilder, sonstige thematische Karten (LVermGeO, andere Dienste);
— Informationen zur Bestandssituation (z. B. bestehende Windparks, Stromtrassen);
— Unterlagen aus dem Verfahren Teilfortschreibung LEP und Regionalpläne 2012: Pläne, Karten, Texte und Datenblätter;
— Text- und Kartenmaterial aus der regionalen und landesweiten Landschaftsplanung (MELUR / LLUR), Landschaftsrahmenpläne, Landschaftsprogramm, Erkenntnisse aus der laufenden Aufstellung der regionalen Teillandschaftsprogramme.
Diese Unterlagen werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt bzw. stehen bereits im Internet zur Verfügung.
Es ist vorgesehen, für den internetgestützten Teil der Anhörungsverfahren das System BOB-SH (www.bob-sh.de) oder das System BO.PLUS der Firma entera – Umweltplanung & IT GbR zu verwenden. Dem Auftragnehmer wird der Zugang zum System kostenlos zur Verfügung gestellt. Hosting und technischer Support für das System wird von dritter Seite gewährleistet und wird nicht vom Auftragnehmer erwartet, wohl aber die Einstellung und Pflege von Texten und Karten und die Auswertung von Stellungnahmen über das System. Bei Bedarf kann die Landesregierung den Auftragnehmer im Rahmen einer Schulung in das System BOB-SH einführen bzw. eine Schulung für das System BO.PLUS vermitteln.
Es ist vorgesehen, für den internetgestützten Teil der Anhörungsverfahren das System BOB-SH (www.bob-sh.de) oder das System BO.PLUS der Firma entera – Umweltplanung & IT GbR zu verwenden. Dem Auftragnehmer wird der Zugang zum System kostenlos zur Verfügung gestellt. Hosting und technischer Support für das System wird von dritter Seite gewährleistet und wird nicht vom Auftragnehmer erwartet, wohl aber die Einstellung und Pflege von Texten und Karten und die Auswertung von Stellungnahmen über das System. Bei Bedarf kann die Landesregierung den Auftragnehmer im Rahmen einer Schulung in das System BOB-SH einführen bzw. eine Schulung für das System BO.PLUS vermitteln.
4. Allgemeines:
Gesucht wird ein Gutachterbüro, dass idealerweise Kompetenzen mitbringt in den Themen Regionalplanung, Raumordnung, Landschaftsplanung, Flächennutzungsplanung, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Strategischen Umweltprüfungen, Scopinguntersuchungen, Planungsrecht, angewandte Kartografie sowie Online-Beteiligungsverfahren. Es ist nicht erforderlich, dass Bewerber alle aufgeführten Kompetenzen uneingeschränkt nachweisen können.
Gesucht wird ein Gutachterbüro, dass idealerweise Kompetenzen mitbringt in den Themen Regionalplanung, Raumordnung, Landschaftsplanung, Flächennutzungsplanung, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Strategischen Umweltprüfungen, Scopinguntersuchungen, Planungsrecht, angewandte Kartografie sowie Online-Beteiligungsverfahren. Es ist nicht erforderlich, dass Bewerber alle aufgeführten Kompetenzen uneingeschränkt nachweisen können.
Das Angebot soll alle vier Tranchen umfassen und Aussagen zur Zusammenarbeit während der Erstellung der Leistungen enthalten. Erforderlich sind weitere Angaben zur fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vorlage entsprechender Referenzen in Bezug auf den Auftragsgegenstand. Es ist mitzuteilen, ob und inwieweit Interessenkonflikte bestehen könnten. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot eine detaillierte Aufwandsdarstellung getrennt nach den vier Tranchen bei.
Das Angebot soll alle vier Tranchen umfassen und Aussagen zur Zusammenarbeit während der Erstellung der Leistungen enthalten. Erforderlich sind weitere Angaben zur fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vorlage entsprechender Referenzen in Bezug auf den Auftragsgegenstand. Es ist mitzuteilen, ob und inwieweit Interessenkonflikte bestehen könnten. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot eine detaillierte Aufwandsdarstellung getrennt nach den vier Tranchen bei.
Dem Auftraggeber ist eine exakte Voraussage des Auftragsvolumens nicht möglich. Daher wird der Vertrag auf Grundlage der oben genannten Vergleichsgrößen sowie entsprechenden Tages- und Stundensätzen geschlossen. Es entsteht für den Auftraggeber aus dem geschätzten Auftragsvolumen keine Abnahmeverpflichtung.
Dem Auftraggeber ist eine exakte Voraussage des Auftragsvolumens nicht möglich. Daher wird der Vertrag auf Grundlage der oben genannten Vergleichsgrößen sowie entsprechenden Tages- und Stundensätzen geschlossen. Es entsteht für den Auftraggeber aus dem geschätzten Auftragsvolumen keine Abnahmeverpflichtung.
Der Auftraggeber (Landesplanungsbehörde) erhält die medial, zeitlich und räumlich uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte für die Ergebnisse, einschließlich der Bearbeitungsrechte für weitergehende mediale Umsetzungen (Print, Netz, Film).
Es ist dem Auftragnehmer gestattet, Teile des Auftrages (zum Beispiel Druck von Broschüren) an andere Auftragnehmer weiterzugeben; er trägt dabei jedoch die alleinige Verantwortung für das Werk und die Vertragserfüllung.
Menge oder Umfang:
Erste Ausschreibungstranche (2015/2016):
Unterstützung bei der Erstellung der Regionalpläne:
— Begleitung, Protokoll, Auswertung von Planungsgesprächen mit Kreisverwaltungen;
— Vorschlag von Vorranggebieten auf Grundlage einer Potenzialflächenkarte der Landesplanungsbehörde und Bewertung anhand der Abwägungskriterien;
— Erstellung entsprechender Datenblätter (Vergleichsgröße für das Angebot: 400 Stück);
— Vorbereitung der internetgestützten Anhörungsverfahren;
— Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne (Erstellung erfolgt durch Landesplanungsbehörde, 3 x ca. 50 Seiten).
Optionale Leistungen:
Es ist beabsichtigt weitere Tranchen zu beauftragen. Dies erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie des Bedarfs des Auftraggebers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen. Der Zeitplan kann sich noch verändern.
Es ist beabsichtigt weitere Tranchen zu beauftragen. Dies erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie des Bedarfs des Auftraggebers. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungen. Der Zeitplan kann sich noch verändern.
Optionale zweite Ausschreibungstranche (2016):
Regionalpläne:
— Begleitung, Protokoll, Auswertung weiterer Planungsgespräche mit Kreisverwaltungen.
— Weitere Beratung bei der Entwurfserstellung der Reg.pläne.
— Erstellung der Umweltberichte (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x ca. 70 Seiten) zu den Reg.plänen.
— Druckerstellung, Druckproduktion der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der ersten Anhörung:
• Veröffentlichung und Pflege der Dokumente im Internet (s. u.)
• Auswertung eingehender Stellungnahmen (Abgleich mit Kriterien, rechtlichen Anforderungen und politischen Zielen),
• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 Seiten),
• Vorschlag zur Überarbeitung der Reg.planentwürfe.
— Überarbeitung der Umweltberichte anhand der Ergebnisse der ersten Anhörung.
LEP:
(Die Erstellung des LEP-Entwurfes (Textinhalt) Sachthema/Kapitel Windenergie erfolgt durch die Landesplanungsbehörde.)
— Erstellung eines eigenen Umweltberichts (ca. 20 Seiten) zum LEP (Sachthema /Kapitel Windenergie), ggf. inklusive Abbildungen.
— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der ersten Anhörung zum LEP:
• Erstellung einer Synopse,
• Vorschlag zur Überarbeitung des LEP.
— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der ersten Anhörung.
Optionale dritte Ausschreibungstranche (2017):
— Für die zweite Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der zweiten Anhörung:
• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 Seiten).
Falls das Verfahren damit beendet werden sollte:
— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne (Broschüre) in der Endfassung (3 x ca. 50 Seiten plus Karten).
— Zweite Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Überarbeitung des Umweltberichts anhand der Ergebnisse der zweiten Anhörung.
— Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP Sachthema/Kapitel Windenergie in der Endfassung (Broschüre, ca. 20-30 Seiten plus Karten).
Optionale vierte Ausschreibungstranche (2018):
— Für die dritte Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand der Reg.pläne und Umweltberichte für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung.
— Inhaltliche Unterstützung im Rahmen der dritten Anhörung:
• Erstellung von Synopsen (Vergleichsgröße für das Angebot: 3 x 500 1 000 Seiten).
— Dritte Anhörung: Druckerstellung, Druckproduktion und Versand des LEP-Entwurfes und des Umweltberichts für Postversand zur Öffentlichkeitsbeteili-gung und Anhörung.
Beschreibung der Optionen: Gemäß Ziffer II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: ZB-10-15-0721000-4121.6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens incl. eines Leistungsportfolios (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Gründungsdatum, Historie, Anzahl der Mitarbeiter und Führungskräfte, Niederlassungen, Standorte in Deutschland und möglicher Kunden Betreuungsstandort etc.).
1) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens incl. eines Leistungsportfolios (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Gründungsdatum, Historie, Anzahl der Mitarbeiter und Führungskräfte, Niederlassungen, Standorte in Deutschland und möglicher Kunden Betreuungsstandort etc.).
2) Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind.
— keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 lit. a – g und Abs. 9 lit. a – e der VOF vorliegen.
— Sie in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2.500,- Euro belegt worden sind.
3) Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
4) Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, bzw. in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
5) Eigenerklärung, ob – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
6) Eigenerklärung, dass eine fachliche Unabhängigkeit gewährleistet werden kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
7) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2012-2014).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8) Eigenerklärung über Referenzen zu im Wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2010-2014) erbrachten und vergleichbaren oder ähnlichen Leistungen.
9) Eigenerklärung zur Darstellung der personellen Kapazitäten über die mit der ausgeschriebenen Leistung befassten Mitarbeiter und den vorgesehenen Vertragszeitraum.
10) Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters sowie Aussagen zu seinen/ ihren berufspraktischen, auftragsspezifischen Erfahrungen
11) Eigenerklärung zur Benennung und Darstellung der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung der Mitarbeiter/ innen sowie ggf. der Nachunternehmer, die die entsprechende Leistung tatsächlich erbringen sollen, insbesondere Darstellung der Kenntnisse in:
11) Eigenerklärung zur Benennung und Darstellung der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung der Mitarbeiter/ innen sowie ggf. der Nachunternehmer, die die entsprechende Leistung tatsächlich erbringen sollen, insbesondere Darstellung der Kenntnisse in:
12) Eigenerklärung zur Sicherstellung der Kompatibilität der Software zum Auftraggeber. Beim Auftraggeber wird aktuell Windows 7 und Office 2010 eingesetzt.
13) Eigenerklärung, dass der Bieter mit der/ dem Projektleiter/ in und den maßgeblich zum Einsatz kommenden Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen voraussichtlich in dem Zeitfenster vom 12. bis 17. November 2015 für eine Präsentation zur Verfügung steht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: — keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß der Vergabeunterlagen, die mit den Aufforderungen zur Angebotsabgabe nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes versandt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Konsortialführer zu benennen. Die Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bieter und Nachunternehmer eines anderen Bieters) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bieter und Nachunternehmer eines anderen Bieters) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor.
Kartellrechtlich unzulässige Bietergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern.
Im Verfahren tritt mit der Beteiligung grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bieters sowie der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Verfahren tritt mit der Beteiligung grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bieters sowie der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG).
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG).
Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Einreichung des Teilnahmeantrages:
Der gesamte Teilnahmeantrag ist vollständig in Papierform abzugeben, wenn dieser nicht über das e-Vergabesystem der GMSH eingereicht wird. Wird der Teilnahmeantrag in Papierform abgegeben, dann ist dieser zusätzlich digitalisiert auf einer CD einzureichen.
Der gesamte Teilnahmeantrag ist vollständig in Papierform abzugeben, wenn dieser nicht über das e-Vergabesystem der GMSH eingereicht wird. Wird der Teilnahmeantrag in Papierform abgegeben, dann ist dieser zusätzlich digitalisiert auf einer CD einzureichen.
Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die nachfolgend aufgezählten Nachweise und Erklärungen sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden etc.) und noch gültig sein.
Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die nachfolgend aufgezählten Nachweise und Erklärungen sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden etc.) und noch gültig sein.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen ist dies im Rahmen des Teilnahmeantrages anzugeben. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Hierzu erfolgt ggf. eine Aufforderung durch die Vergabestelle. Der Auftraggeber behält sich die Forderung von weiteren Unterlagen von Nachunternehmern vor.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen ist dies im Rahmen des Teilnahmeantrages anzugeben. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Hierzu erfolgt ggf. eine Aufforderung durch die Vergabestelle. Der Auftraggeber behält sich die Forderung von weiteren Unterlagen von Nachunternehmern vor.
Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber jedoch vor. Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der geforderten Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber jedoch vor. Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der geforderten Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Hinweis: Weitergehende Unterlagen/ Informationen als diese, welche in dieser Bekanntmachung enthalten sind, werden im ersten Verfahrensschritt (Teilnahmewettbewerb) nicht versendet.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-10-09 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Schlüssigkeit und Qualität des Angebotes (50)
2. Preis (30)
3. Präsentation (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 104
Postleitzahl: 24105
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jasmin Erich
Adresse des Käuferprofils: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: gabriele.von.steinaecker@gmsh.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-12-07 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB-10-15-0721000-4121.6
Zusätzliche Informationen
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Mittwoch, 16. September 2015 zu richten an:
Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Angebot/Konzept (gemäß Anforderung in der Leistungsbeschreibung)
b) Preisblatt
c) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
d) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle)
e) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239)
— Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
— Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben einen inhaltlich vergleichbaren Auszug vorzulegen.
— Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2 genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten per E-Mail nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag ZB-10-15-0721000-4121.6 – Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Alternativ ist auch eine Abgabe des Teilnahmeantrages über das E-Vergabesystem der GMSH möglich.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten per E-Mail nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag ZB-10-15-0721000-4121.6 – Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Alternativ ist auch eine Abgabe des Teilnahmeantrages über das E-Vergabesystem der GMSH möglich.
Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36,00 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren der GMSH entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabewesen.html🌏
Fax: +49 4319884702 📠
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – Fachbereich 812
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
Fax: +49 4315991119 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Telefon: +49 4315991518📞
Fax: +49 4315991465 📠
Quelle: OJS 2015/S 168-306756 (2015-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge