Photovoltaik(PV)-Anlagenpacht
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH wurde 2003 als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Landes Berlin gegründet. Im Auftrag des Landes verwaltet die BIM die Dienstgebäude der Berliner Hauptverwaltung ebenso wie Finanzämter, Gerichtsgebäude und berufsbildende Schulen sowie die Immobilien der Berliner Polizei und Feuerwehr.
Die BIM hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen in Gebäuden, die die Gesellschaft bewirtschaftet, zu verringern. Hierzu soll der Einsatz Erneuerbarer Energien ausgebaut werden und in diesem Rahmen geeignete Dachflächen für die Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-ANlagen) bereit gestellt werden. Damit unterstützt sie die Klimaschutzziele des Landes Berlin.
Die Grundstücke sind Bestandteil des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (nachfolgend „SILB“ genannt). Das SILB wurde als nicht rechtsfähiges Sondervermögen nach § 26 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) durch das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB ErrichtungsG), veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin Nr. 43 vom 13. Dezember 2002, in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin vom 14. Juli 2006, errichtet. Das SILB hat die Aufgabe, ihm zugewiesene landeseigene Immobilien zu verwalten und zu bewirtschaften. Die Geschäftsführung für das SILB obliegt gemäß § 5 Abs. 1 SILB ErrichtungsG der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH.
Projektbeschreibung
Das Land Berlin beabsichtigt, PV-Anlagen zur Eigenstromerzeugung zu betreiben. Planung, Entwicklung und Errichtung der Anlagen sollen durch einen geeigneten Bieter sichergestellt werden, ebenso wie Betriebsführung, Service und Controlling inkl. Wartung und Instandhaltung. Die errichteten PV-Anlagen werden dann vom SILB gepachtet und der in den PV-Anlagen erzeugte Strom wird vom SILB selbst verbraucht bzw. der Überschuss ins öffentliche Netz eingespeist.
Zu diesem Zweck werden mehrere Verträge zwischen dem Bieter und dem SILB abgeschlossen, insbesondere
— Mantelvertrag und Einzelnutzungsverträge über die Nutzung der jeweiligen Dachflächen
— Nutzungsvertrag über die zu errichtende PV-Anlage
— Service- und Controllingvertrag
— Betriebsführungsvertrag
Die Vergütungen für die Leistungen „Service und Controlling“ sowie für die Betriebsführung werden in EUR/kWp installierter Anlagenleistung vereinbart. Die Vergütung für die Überlassung der PV-Anlage zur Nutzung an das SILB ergibt sich aus der Menge des erzeugten und vor Ort verbrauchten Stroms aus den PV-Anlagen. Der Bieter erhält für die Verpachtung der Anlage ein Nutzungsentgelt, welches sich aus einer fixen und einer variablen Komponente zusammensetzt.
In die Investitionskosten ist außerdem eine Zahlung für die bisher erbrachten Projektentwicklungsleistungen mit einzukalkulieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-12-22
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Auftragsbekanntmachung
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2016-09-12
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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