Projekt Smart Departure, Optimierung des Abflugbereichs Terminal 1-3 am Flughafen Bremen, Bauausführung Gewerk 22 – Elektro- und Nachrichtentechnik

Flughafen Bremen GmbH

a) Projektbeschreibung:
Umbaumaßnahmen im Innenbereich des Terminals während laufendem Betrieb. Die Maßnahme findet teilweise im Luftsicherheitsbereich statt.
Die luftseitigen Abflugbereiche mit den Warteräumen der Terminals 1 und 3 werden miteinander verbunden und über eine neue zentrale Sicherheitskontrolle im Terminal 2 erschlossen. Im Terminal 2 wird ein zentraler Duty-Free-Bereich vorgesehen. Die Non-Schengen-Gate- bzw. Wartebereiche werden im Terminal 1 konzentriert.
Umbaufläche EG (Ankunftsebene) Gepäckausgabe ca. 1 500 m²;
Umbaufläche 1.OG (Abflugebene) ca. 7 000 m².
b) Leistungsgegenstand:
Elektro- und Nachrichtentechnik, insbesondere Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen sowie Gebäudeautomation;
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber übermittelt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-23 Auftragsbekanntmachung
2016-06-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Elektroanlagen
Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang stellt sich derzeit wie folgt dar:— Bereichsverteiler/Unterverteilungen 3 St./Umbauten an vorh. Verteilungen;— Zentralbatterieanlage 1 St./Unterstation 1 St./Demontage Alte Zentraltechnik;— Zuleitungskabel/Kabeltrassen/Allg. Elektroinstallationen (Stark-/Schwachstrom) 10-15 km;— Beleuchtungsanlagen/Sicherheitsbeleuchtung/Rettungswegkennzeichnung 640 St.;— Großflächenleuchten 12 St./LED-Lichtschienen 100 m/DALI-Steuerungen;— Baustrom und Baubeleuchtung (für 3 Bauabschnitte)— Diverse technische Dienstleistungen und Provisorien (auch in Nachtschichten);— De- und Wiedermontagearbeiten/Entsorgung von Altanlagen/Kernbohrarbeiten 2 800 m²;— Brandschutzmaßnahmen/Anpassung Potenzialausgleich 800 m;— Datennetz LWL und Kupfer (4 Datenschränke, 300 Anschlüsse) TK-Netz (2xBVT);— Brandmeldetechnik 75 Melder inkl. Verkabelung und Anbindung an Zentralentechnik;— Erweiterung MSR ca. 300 Datenpunkte (Hard- und Software) und Betriebsdatenerfassung;— Sprachalarmierungsanlagen Einbaulautsprecher 400 St. und Übertragungswege 7 km;— Einbruchmeldetechnik/Sprechanlagentechnik/Zutrittskontrolltechnik/Türtechnik 20 Türen;— Diverse Monitore 13 St. und Befestigungskonstruktionen, Stehlen, Anschlüsse am Beschilderungssystem;— Nachrüstungen von Betriebsdatenerfassungsgeräten und Zählern, FI-Schutzschaltern und RCM-Geräten;— CAD-Dienstleistungen an Bestandsunterlagen.Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber übermittelt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Elektroanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Bremen GmbH
Postanschrift: Flughafenallee 20
Postleitzahl: 28199
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.airport-bremen.de 🌏
E-Mail: bau-und-technik@airport-bremen.de 📧
Fax: +49 4215595480 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 209-380328
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Eignungsvoraussetzungen, die ganz oder teilweise nur von einzelnen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft erfüllt werden (beispielsweise Referenzangaben), sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft nur vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. So sind Referenzangaben nur bezogen auf die Leistungen zu machen, welche das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ausführen wird. Für die Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung wird hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigen der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so sind die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen für die Dritten nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit der Dritten erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen für die Dritten vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.1) (Zuverlässigkeit/persönliche Lage) ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen sowie zu dem vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen. Die vorgesehenen Subunternehmer sind zu benennen. Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen sind für die Subunternehmer nur insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf deren Leistungsfähigkeit erfolgt. Es wird klargestellt, dass es im Falle einer teilweisen Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit von Subunternehmern nicht erforderlich ist, alle unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen für die Subunternehmer vorzulegen. Die Vorlage der Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.1) (Zuverlässigkeit/persönliche Lage) ist nicht erforderlich. Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen sowie zu dem vorgegebenen Bewerbungsbogen hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der Subunternehmer vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Subunternehmer nachgewiesen wird. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform, bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4), im verschlossenen Umschlag bei folgender Adresse des Auftraggebers eingehen: — Bei persönlicher Abgabe: Flughafen Bremen GmbH, Henrich-Focke-Straße 9a, Raum 239E (2. Stock), 28199 Bremen. — Bei Postversand: Flughafen Bremen GmbH, Flughafenallee 20, 28199 Bremen. — Der Umschlag ist mit dem Hinweis „BITTE NICHT ÖFFNEN! Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Smart Departure – Bauausführung Gewerk 22 – Elektro- und Nachrichtentechnik“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als pdf-Files auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung des Teilnahmeantrages ist gleichwohl ausschließlich die schriftlich eingereichte Version gültig und maßgebend. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: aa) Formale Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. bb) Prüfen der Teilnahmeanträge auf Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen sowie die grundsätzliche Eignung: Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise, s. o.) inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannter Mindestanforderungen. Soweit nach Ziffer III.2.2) Mindestanforderungen gestellt werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweils gemachten Angaben werden addiert. Teilnahmeanträge, die die ggf. genannten Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. cc) Bewertung der Teilnahmeanträge Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 10 zu beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen nach voranstehender Ziffer VI.3) e) bb) erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber bei einer Entscheidung für eine Beschränkung des Bieterkreises die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen, auf die nachfolgend verwiesen wird. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber dann die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen — maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 700 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3) b) entfallen, — maximal 200 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2). Bei der Bewertung der Referenzangaben werden folgende Angaben bewertet: — Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, — Vergleichbarkeit des Umfangs der erbrachten Leistungen, — Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die Eignungsvoraussetzungen bewertet, auf die voranstehend verwiesen wird. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab 0 oder 1 Punkt erhalten. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Erklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen. Liegt beispielsweise eine Begrenzung auf 10 Bewerber vor und ist die 10. Rangstelle nach der Bewertungsmatrix doppelt belegt, so wird der Auftraggeber 11 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Auswertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 13.11.2015 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote mit einer Anpassungsmöglichkeit der Angebote zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter phasenweise zu verringern. Jede Reduzierung des Bieterkreises (nach Angebotseingang oder während des Vergabeverfahrens) wird bei wertungsfähigen Angeboten auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung erfolgen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
a) Projektbeschreibung:
Umbaumaßnahmen im Innenbereich des Terminals während laufendem Betrieb. Die Maßnahme findet teilweise im Luftsicherheitsbereich statt.
Die luftseitigen Abflugbereiche mit den Warteräumen der Terminals 1 und 3 werden miteinander verbunden und über eine neue zentrale Sicherheitskontrolle im Terminal 2 erschlossen. Im Terminal 2 wird ein zentraler Duty-Free-Bereich vorgesehen. Die Non-Schengen-Gate- bzw. Wartebereiche werden im Terminal 1 konzentriert.
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Umbaufläche EG (Ankunftsebene) Gepäckausgabe ca. 1 500 m²;
Umbaufläche 1.OG (Abflugebene) ca. 7 000 m².
b) Leistungsgegenstand:
Elektro- und Nachrichtentechnik, insbesondere Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen sowie Gebäudeautomation;
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber übermittelt werden.
Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang stellt sich derzeit wie folgt dar:
— Bereichsverteiler/Unterverteilungen 3 St./Umbauten an vorh. Verteilungen;
— Zentralbatterieanlage 1 St./Unterstation 1 St./Demontage Alte Zentraltechnik;
— Zuleitungskabel/Kabeltrassen/Allg. Elektroinstallationen (Stark-/Schwachstrom) 10-15 km;
— Beleuchtungsanlagen/Sicherheitsbeleuchtung/Rettungswegkennzeichnung 640 St.;
— Großflächenleuchten 12 St./LED-Lichtschienen 100 m/DALI-Steuerungen;
— Baustrom und Baubeleuchtung (für 3 Bauabschnitte)
— Diverse technische Dienstleistungen und Provisorien (auch in Nachtschichten);
— De- und Wiedermontagearbeiten/Entsorgung von Altanlagen/Kernbohrarbeiten 2 800 m²;
— Brandschutzmaßnahmen/Anpassung Potenzialausgleich 800 m;
— Datennetz LWL und Kupfer (4 Datenschränke, 300 Anschlüsse) TK-Netz (2xBVT);
— Brandmeldetechnik 75 Melder inkl. Verkabelung und Anbindung an Zentralentechnik;
— Erweiterung MSR ca. 300 Datenpunkte (Hard- und Software) und Betriebsdatenerfassung;
— Sprachalarmierungsanlagen Einbaulautsprecher 400 St. und Übertragungswege 7 km;
— Einbruchmeldetechnik/Sprechanlagentechnik/Zutrittskontrolltechnik/Türtechnik 20 Türen;
— Diverse Monitore 13 St. und Befestigungskonstruktionen, Stehlen, Anschlüsse am Beschilderungssystem;
— Nachrüstungen von Betriebsdatenerfassungsgeräten und Zählern, FI-Schutzschaltern und RCM-Geräten;
— CAD-Dienstleistungen an Bestandsunterlagen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die erfolgreichen Bewerber übermittelt werden.
Referenznummer: - entfällt -

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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ff) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (möglichst nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend)
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1) a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz (ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindestbedingung:
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 3 000 000 EUR p. a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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b) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
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— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts;
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts;
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— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Angaben zur Auftragssumme;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Bremen GmbH, Geschäftsbereich Infrastruktur und Technik
Tbd
Internetadresse: www.airport-bremen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-05-02 📅
Datum des Endes: 2017-05-05 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen
Postanschrift: Vergabekammer Bremen, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Telefon: +49 4213612256 📞
Internetadresse: http://www.bauumwelt.bremen.de 🌏
Fax: +49 4214962256 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1) der vorliegenden Bekanntmachung
Quelle: OJS 2015/S 209-380328 (2015-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 421/5595480 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 122-219639
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 209-380328
ABl. S-Ausgabe: 122

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: tbd
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 122-219639 (2016-06-23)