Rahmenverträge mit Agenturen über die Vermittlung vom externen Mitarbeitern mit bankfachlicher / IT-Qualifikation sowie über die Vermittlung von Zeitarbeitskräften

Erste Abwicklungsanstalt

Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Die EAA wurde am 11. Dezember 2009 errichtet.
Die EAA ist eine öffentlich-rechtliche Abwicklungsanstalt und als solche ist sie weder ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes noch betreibt sie erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne der EU-Richtlinie 2006/48/EG vom 14. Juni 2006.
Ihre Aufgabe ist es, von der WestLB AG – die seit 1. Juli 2012 als Portigon AG fir miert – übernommene Vermögensgegenstände oder Risikopositionen wertschonend abzuwickeln.
Die EPA (EAA Portfolio Advisors) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der EAA, die die Verwaltung von Teilen des Portfolios der EAA übernimmt. Geschäftsgegenstand der EPA ist die Verwaltung von Bankportfolien, insbesondere bestehend aus Darlehen, Anleihen und Derivaten, und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen für die EAA.
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist der Abschluss von Rahmenverträgen mit Agenturen für die Vermittlung von freien Mitarbeitern/Freelancern mit bankfachlichem und IT-Hintergrund sowie Rahmenverträge mit Anbietern von Zeitarbeitskräften.
Das Verfahren erfolgt im Hinblick auf die Weiterentwicklung und die Sicherstellung der operativen Handlungsfähigkeit zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages der EAA am Standort Düsseldorf sowie der 100%igen Tochter EPA (EAA Portfolio Advisors) an den Standorten Düsseldorf und London, die zum Leistungsbezug unter den Rahmenverträgen ebenfalls berechtigt sein wird.
Die fachlichen Aufgabenstellungen erstrecken sich schwerpunktmäßig - aber nicht ausschließlich - auf nachstehende Tätigkeitsgebiete:
(i) Allgemeine Beratung bzw. Mitarbeit mit spezifischem Bezug auf Banken, Prozesse im Kontext der Finanzdienstleistung sowie operative Projektdurchfüh-rung und –unterstützung (Los 1, 2; s. Ziff. 4.2)
(ii) Beratung bzw. Mitarbeit mit spezifischem Bezug auf Implementierung, Betrieb, Wartung, Weiterentwicklung von IT-Systemen im Umfeld von Banken und Finanzdienstleistern (Lose 3, 4; s. Ziff. 4.2)
(iii) Weiterentwicklung des Risikomanagements und Implementierung von relevanten Maßnahmen (Lose 1, 2; s. Ziff. 4.2)
(iv) Allgemeine Unterstützung der Fach- und Führungskräfte in administrativen Tätigkeiten (Lose 5, 6; s. Ziff. 4.2)
Die Erbringung der vorgenannten Leistungen ist über Rahmenverträge für einen Zeitraum von 36 Monaten geplant. Es sind Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern vorgesehen; dabei beläuft sich die Höchstzahl auf sechs Rahmenverträge insgesamt für die Lose 1, 2; sechs Rahmenverträge insgesamt für die Lose 3, 4 und sechs Rahmenverträge insgesamt für die Lose 5, 6.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-25 Auftragsbekanntmachung
2015-07-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Erste Abwicklungsanstalt
Postanschrift: Elisabethstraße 65
Postleitzahl: 40217
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.aa1.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@aa1.de 📧
Telefon: +49 2118268061 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 062-108825
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
1. Die Leistung wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einer nachrangigen Dienstleistung (CPC Referenz 872) gemäß § 4 Abs. 2, Nr. 2 VgV in Verbindung mit Anlage 1 Teil B, Kategorie 22 VgV in Verbindung mit § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10, § 23 VOL/A sowie den Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A ausgeschrieben. 2. Interessenten sind aufgefordert, bei der oben in Abschnitt I genannten Kontaktstelle die Verdingungsunterlagen abzurufen, die auch Formblätter enthalten. Die Formblätter sind für das Angebot zu nutzen, um eine Auswertung der Angebote zu erleichtern. 3. Angebote sind bis zum 12.05.2015, 12:00h, schriftlich und unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung "Angebot im Vergabeverfahren "Rahmenverträge Freelancer / Zeitarbeit EAA/EPA" - Nicht vor Fristablauf öffnen!" an die unter Ziff. I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Nicht fristgerecht eingangene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Um die Angebotsauswertung zu erleichtern, wird darum gebeten, die Angebote zusätzlich zur Papierversion NACH ABLAUF DER ANGEBOTSFRIST AM 12.05.2015, 12.00h, elektronisch und an die Vergabestelle zu versenden (ausschreibung@aa1.de). Bei Abweichungen und/oder Widersprüchen zwischen der Originalversion (Papier) und der elektronischen Form (E-Mail) ist stets das Original in Papierform maßgeblich. 4. Die Auftraggeberin wir die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf sachliche/fachliche/rechnerische Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4 der Bekannmachung) eingegangenen Dokumente (Erklärungen/Angaben und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Dokumente nach Maßgabe von § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die entsprechenden Unternehmen, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung der entsprechenden Dokumente mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Unternehmen mitteilen, welche Dokumente den bekanntegegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle einer Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Gerunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4 der Bekanntmachung) vorlagen. Den Unternehmen wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Unternehmen bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihrer Angebote allein verantwortlich. 5. Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Unternehmens an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinanbieter und als Mitgleid einer Bietergemeinschaft oder als Alleinanbieter und Nachunternehmer oder als Mitgleid einer Bietergemeinschaft und als Nachunternehmer, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine solche Mehrfachbeteiligung fürht daher zum Ausschluss der betroffenen Bieter und der betroffenen Bietergemeinschaften, es sei denn, im Angebot wird die Wahrung des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachgewiesen. 6. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen. 7. Die Zuschlagserteilung steht ggf. unter Gremienvorbehalt.Die Auftraggeberin behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaflich sind. 8. Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. 9. Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Nachweise und Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Nachweise, Erklärungen (angaben) vorzulegen. Soweit die Nacheise und Erklärungen (angaben) nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge: Nach Bedarf; auf Einzelabruf.
Kurze Beschreibung:
Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Die EAA wurde am 11. Dezember 2009 errichtet.
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Die EAA ist eine öffentlich-rechtliche Abwicklungsanstalt und als solche ist sie weder ein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes noch betreibt sie erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne der EU-Richtlinie 2006/48/EG vom 14. Juni 2006.
Ihre Aufgabe ist es, von der WestLB AG – die seit 1. Juli 2012 als Portigon AG fir miert – übernommene Vermögensgegenstände oder Risikopositionen wertschonend abzuwickeln.
Die EPA (EAA Portfolio Advisors) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der EAA, die die Verwaltung von Teilen des Portfolios der EAA übernimmt. Geschäftsgegenstand der EPA ist die Verwaltung von Bankportfolien, insbesondere bestehend aus Darlehen, Anleihen und Derivaten, und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen für die EAA.
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Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist der Abschluss von Rahmenverträgen mit Agenturen für die Vermittlung von freien Mitarbeitern/Freelancern mit bankfachlichem und IT-Hintergrund sowie Rahmenverträge mit Anbietern von Zeitarbeitskräften.
Das Verfahren erfolgt im Hinblick auf die Weiterentwicklung und die Sicherstellung der operativen Handlungsfähigkeit zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages der EAA am Standort Düsseldorf sowie der 100%igen Tochter EPA (EAA Portfolio Advisors) an den Standorten Düsseldorf und London, die zum Leistungsbezug unter den Rahmenverträgen ebenfalls berechtigt sein wird.
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Die fachlichen Aufgabenstellungen erstrecken sich schwerpunktmäßig - aber nicht ausschließlich - auf nachstehende Tätigkeitsgebiete:
(i) Allgemeine Beratung bzw. Mitarbeit mit spezifischem Bezug auf Banken, Prozesse im Kontext der Finanzdienstleistung sowie operative Projektdurchfüh-rung und –unterstützung (Los 1, 2; s. Ziff. 4.2)
(ii) Beratung bzw. Mitarbeit mit spezifischem Bezug auf Implementierung, Betrieb, Wartung, Weiterentwicklung von IT-Systemen im Umfeld von Banken und Finanzdienstleistern (Lose 3, 4; s. Ziff. 4.2)
(iii) Weiterentwicklung des Risikomanagements und Implementierung von relevanten Maßnahmen (Lose 1, 2; s. Ziff. 4.2)
(iv) Allgemeine Unterstützung der Fach- und Führungskräfte in administrativen Tätigkeiten (Lose 5, 6; s. Ziff. 4.2)
Die Erbringung der vorgenannten Leistungen ist über Rahmenverträge für einen Zeitraum von 36 Monaten geplant. Es sind Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern vorgesehen; dabei beläuft sich die Höchstzahl auf sechs Rahmenverträge insgesamt für die Lose 1, 2; sechs Rahmenverträge insgesamt für die Lose 3, 4 und sechs Rahmenverträge insgesamt für die Lose 5, 6.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Vermittlung bankfachlicher Freelancer für die EAA / EPA am Standort Düsseldorf
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Vermittlung bankfachlicher Freelancer für die EPA am Standort London
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Vermittlung von IT-Freelancern für die EAA / EPA am Standort Düsseldorf
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Vermittlung von IT-Freelancern für die EPA am Standort London
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Bereitstellung von Zeitarbeitnehmern für die EAA / EPA am Standort Düsseldorf
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Bereitstellung von Zeitarbeitnehmern für die EPA am Standort London
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 561H22
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die nachfolgend unter III.2.1) - III.2.3) geforderten Erklärungen sind Formblätter vorgegeben, die zu verwenden sind und - soweit zutreffend - zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil der Verdingungsunterlage (dort: Teil B). Diese kann bei der o.g. Vergabestelle angefordert werden.
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Basisinformationen (Firma, Anschrift, Rechtsform) zum Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft. Von dem Bieter - bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert sowie bei einem beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmen von jedem Nachunternehmen gesondert - (Hinweis: Bieter, Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaftsmitglieder und Nachunternehmen werden nachfolgend zusammenfassend als „Unternehmen“ bezeichnet) sind folgende Erklärungen zwingend vorzulegen:
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a) eine Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6 EG VOL/A und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 VOL/A vorliegen;
b) sowie eine Eigenerklärung, über das Nichtvorliegen von Einträgen im Gewerbezentralregister oder vergleichbaren Registern im Ausland für das Unternehmen sowie deren geschäftsführende, natürliche Personen.
Im Falle der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist, von jedem Mitglied gesondert, folgende Erklärung zwingend vorzulegen:
c) Erklärung zur Vertretungsberechtigung und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaftsmitglieder.
Im Falle der Beteiligung von Nachunternehmen ist folgende Erklärung zwingend vorzulegen:
d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens, dass es die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stellen wird.
Von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bieterge-meinschaft gesondert – sollen folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise informatorisch (d.h. nicht zwingend ohne Auswirkung auf die Eignungsprüfung) vorgelegt werden:
e) Handelsregisterauszug des Bieters / sämtlicher Mitglieder der Bietergemein-schaft bzw. vergleichbarer Nachweis bei ausländischen Gesellschaften (Kopie ausreichend; nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Termins zur Angebotsabgabe gem. Ziff. 4.1)
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f) Zusätzliche Informationen zum Bieter / Mitglied der Bietergemeinschaft gem. Fragebogen (Teil B der Verdingungsunterlage); im Einzelnen:
— Darstellung des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft (max. 2 DIN A4 Seiten)
— Niederlassungen des Bieters /des Mitglieds der Bietergemeinschaft in Deutschland und im europäischen Ausland (inkl. Standort und Größe)
— Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (Verwaltung) des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft in Deutschland und im europäischen Ausland, getrennt nach Niederlassungen
— Anzahl vermittelter freier Mitarbeiter/Freelancer-Personentage (Lose 1, 2, 3, 4) bzw. Anzahl vermittelter Arbeitnehmerüberlassungen in Personentagen (Los 5, 6) im Jahr 2014 für die Kredit- und/oder Finanzdienstleistungsbranche sowie Abwicklungsanstalten in Deutschland
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g) Nachweise, dass der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Erbringung der angebotenen Leistung berechtigt ist / sind und über die erforderlichen behördlichen Genehmigungen jeweils am Standort der Leistungserbringung (Düsseldorf oder London) nach Maßgabe des am jeweiligen Leistungsort geltenden Rechts verfügen (z.B. Arbeitsnehmerüberlassungserlaubnis).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von dem Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise zwingend vorzulegen:
a) Angabe des Gesamtumsatzes (netto) des Unternehmens /der Bietergemeinschaft in Deutschland und im europäischen Ausland, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Für Los 1, 2, 3, 4:
Angabe des Gesamtumsatzes (netto) des Unternehmens in einem der letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Vermittlung freier Mitarbeiter an Banken und/oder Finanzdienstleistungsunternehmen sowie Abwicklungsanstalten in Höhe von min. 1,5 Mio. EUR;
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c) Für Los 5, 6:
Angabe des Gesamtumsatzes (netto) des Unternehmens in einem der letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Vermittlung von Zeitarbeitskräften an Banken und/oder Finanzdienstleistungsunternehmen sowie Abwicklungsanstalten in Höhe von min. 500 TEUR.
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d) Angabe von mind. drei (3) laufenden oder in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Referenzprojekten im Umfeld von Banken und/oder Finanzdienstleistungsunternehmen sowie Abwicklungsanstalten über die Vermittlung freier Mitarbeiter bzw. Zeitarbeitskräften.
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e) Der/Die Ansprechpartner des Auftragnehmers muss sowohl Deutsch als auch fließend Englisch sprechen können.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Einzelheiten sind den Muster-Rahmenverträgen zu entnehmen, die Bestandteil der Verdingungsunterlage sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine bestimmte Rechtsform ist nicht erforderlich. Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen sich aber zu einer gesamtschuldnerischen Haftung (§ 421 BGB) verpflichten.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 18
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in der Verdingungsunterlage unter Ziff. 5.3. beschrieben sind. (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Controlling und Planung
Herrn Oliver Thüsing

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 561H22
Zusätzliche Informationen
1. Die Leistung wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einer nachrangigen Dienstleistung (CPC Referenz 872) gemäß § 4 Abs. 2, Nr. 2 VgV in Verbindung mit Anlage 1 Teil B, Kategorie 22 VgV in Verbindung mit § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10, § 23 VOL/A sowie den Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A ausgeschrieben.
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2. Interessenten sind aufgefordert, bei der oben in Abschnitt I genannten Kontaktstelle die Verdingungsunterlagen abzurufen, die auch Formblätter enthalten. Die Formblätter sind für das Angebot zu nutzen, um eine Auswertung der Angebote zu erleichtern.
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3. Angebote sind bis zum 12.05.2015, 12:00h, schriftlich und unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung "Angebot im Vergabeverfahren "Rahmenverträge Freelancer / Zeitarbeit EAA/EPA" - Nicht vor Fristablauf öffnen!" an die unter Ziff. I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Nicht fristgerecht eingangene Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
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Um die Angebotsauswertung zu erleichtern, wird darum gebeten, die Angebote zusätzlich zur Papierversion NACH ABLAUF DER ANGEBOTSFRIST AM 12.05.2015, 12.00h, elektronisch und an die Vergabestelle zu versenden (ausschreibung@aa1.de). Bei Abweichungen und/oder Widersprüchen zwischen der Originalversion (Papier) und der elektronischen Form (E-Mail) ist stets das Original in Papierform maßgeblich.
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4. Die Auftraggeberin wir die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf sachliche/fachliche/rechnerische Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4 der Bekannmachung) eingegangenen Dokumente (Erklärungen/Angaben und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Dokumente nach Maßgabe von § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die entsprechenden Unternehmen, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung der entsprechenden Dokumente mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Unternehmen mitteilen, welche Dokumente den bekanntegegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle einer Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Gerunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4 der Bekanntmachung) vorlagen. Den Unternehmen wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Unternehmen bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihrer Angebote allein verantwortlich.
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5. Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Unternehmens an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinanbieter und als Mitgleid einer Bietergemeinschaft oder als Alleinanbieter und Nachunternehmer oder als Mitgleid einer Bietergemeinschaft und als Nachunternehmer, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine solche Mehrfachbeteiligung fürht daher zum Ausschluss der betroffenen Bieter und der betroffenen Bietergemeinschaften, es sei denn, im Angebot wird die Wahrung des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachgewiesen.
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6. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen.
7. Die Zuschlagserteilung steht ggf. unter Gremienvorbehalt.Die Auftraggeberin behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaflich sind.
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8. Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
9. Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Nachweise und Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Nachweise, Erklärungen (angaben) vorzulegen. Soweit die Nacheise und Erklärungen (angaben) nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Eine verspätet erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr unverzüglich i.S. d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 062-108825 (2015-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 2118268188 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 138-255194
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 62-108825
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
1. Die Leistung wird im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung einer nachrangigen Dienstleistung (CPC Referenz 872) gemäß § 4 Abs. 2, Nr. 2 VgV in Verbindung mit Anlage 1 Teil B, Kategorie 22 VgV in Verbindung mit § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10, § 23 VOL/A sowie den Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A ausgeschrieben. 2. Interessenten sind aufgefordert, bei der oben in Abschnitt I genannten Kontaktstelle die Verdingungsunterlagen abzurufen, die auch Formblätter enthalten. Die Formblätter sind für das Angebot zu nutzen, um eine Auswertung der Angebote zu erleichtern. 3. Angebote sind bis zum 12.5.2015, 12:00 Uhr, schriftlich und unterschrieben (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot im Vergabeverfahren ‚Rahmenverträge Freelancer/Zeitarbeit EAA/EPA‘ – Nicht vor Fristablauf öffnen.“ an die unter Ziff. I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Um die Angebotsauswertung zu erleichtern, wird darum gebeten, die Angebote zusätzlich zur Papierversion Nach Ablauf der Angebotsfrist am 12.5.2015, 12.00 Uhr, elektronisch und an die Vergabestelle zu versenden (ausschreibung@aa1.de). Bei Abweichungen und/oder Widersprüchen zwischen der Originalversion (Papier) und der elektronischen Form (E-Mail) ist stets das Original in Papierform maßgeblich. 4. Die Auftraggeberin wir die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst auf Vollständigkeit sowie auf sachliche/fachliche/rechnerische Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) eingegangenen Dokumente (Erklärungen/Angaben und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Dokumente nach Maßgabe von § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die entsprechenden Unternehmen, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung der entsprechenden Dokumente mit einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Unternehmen mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle einer Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Gerunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) der Bekanntmachung) vorlagen. Den Unternehmen wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Unternehmen bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihrer Angebote allein verantwortlich. 5. Es wird darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Beteiligung eines Unternehmens an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinanbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Alleinanbieter und Nachunternehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Nachunternehmer, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine solche Mehrfachbeteiligung führt daher zum Ausschluss der betroffenen Bieter und der betroffenen Bietergemeinschaften, es sei denn, im Angebot wird die Wahrung des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachgewiesen. 6. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen. 7. Die Zuschlagserteilung steht ggf. unter Gremienvorbehalt. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaflich sind. 8. Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. 9. Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Nachweise und Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Nachweise, Erklärungen (angaben) vorzulegen. Soweit die Nachweise und Erklärungen (angaben) nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-21 📅
Name: Bietergemeinschaft Bankpower GmbH Personaldienstleistungen und Experis GmbH
Postanschrift: Große Gallusstraße 1-7
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Hays AG
Postanschrift: Im Mediapark Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670

3️⃣
Name: Michael Bailey Associates GmbH
Postanschrift: Kaistraße 18
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221

4️⃣
Name: Krongaard AG
Postanschrift: Stadthausbrücke 1-3
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355

5️⃣
Name: TriFinance GmbH
Postanschrift: Franz-Rennefeld-Weg 5
Postleitzahl: 40472

6️⃣
Name: Bietergemeinschaft Page Personnel (Deutschland) GmbH und Michael Page Interim GmbH
Postanschrift: Karl-Theodor-Straße 1
Postleitzahl: 40213

7️⃣

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1️⃣0️⃣

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2️⃣2️⃣

2️⃣3️⃣

2️⃣4️⃣
Name: Randstad Deutschland GmbH & Co. KG
Postanschrift: Helfmann-Park 8
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760

2️⃣5️⃣
Name: MoRe Mobile Ressourcen GmbH
Postanschrift: Janderstraße 7-8
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68199

2️⃣6️⃣

2️⃣7️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5
4
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2015/S 138-255194 (2015-07-16)