Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine innovative Branche, die erheblich zu Wachstum und Beschäftigung in Deutschland beiträgt. Ihre Förderung ist eine gesamtstaatliche und überregionale Aufgabe des Bundes. Die Kultur- und Kreativwirtschaft besitzt nicht nur für sich selbst ein starkes Innovationspotenzial, sondern sie fungiert als wichtiger Katalysator für Innovationen und wissensbasiertem Wachstum in zahlreichen anderen Wirtschaftsfeldern. Dabei profitieren die Branchen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette von den Leistungen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Koalitionsparteien haben daher in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart, die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Um die Fortschritte messen und auf neue Herausforderungen reagieren zu können, ist eine vertiefte und regelmäßige Analyse und Bewertung zum Stand und den Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft notwendig. Die Analyse dient dem wichtigen Ziel, der Branche „Gesicht und Gewicht“ zu geben. Eine einheitliche Darstellung der wirtschaftlichen Kennzahlen der Kultur- und Kreativwirtschaft fördert die Sichtbarkeit dieser wichtigen Wirtschaftsbranche. Fortsetzung der Beschreibung unter VI.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-07.
Auftragsbekanntmachung (2015-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: hannelore.burmann-jaschke@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 30186154382📞
Fax: +49 30186152698 📠
Fortsetzung der Beschreibung unter II.1.5):
Die Aktivitäten der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung haben in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Branche als solche in der Öffentlichkeit zu verankern. Das Monitoring bildet hier einen wichtigen Baustein zur Außendarstellung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Monitoring ist die einzige fundierte Grundlage zur Abbildung der Wirtschaftskraft der Kultur- und Kreativwirtschaft. Nur durch die dort abgebildeten Kennzahlen wird deutlich, dass sich die Kultur- und Kreativwirtschaft auf Augenhöhe befindet mit anderen Branchen, wie der Automobilindustrie oder der chemischen Industrie. Das Monitoring ist zudem für die Bundesregierung eine zentrale Orientierung für die Ausrichtung der Förderpolitik für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Das auf 36 Monate (mit vertraglicher Verlängerungsoption um 12 Monate) angelegte Forschungsvorhaben soll jährlich wissenschaftlich fundiert ökonomische Aussagen zu den Stärken und Schwächen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland und zu ihren Potenzialen treffen und damit eine Entscheidungshilfe für die Ausrichtung der Politik der Bundesregierung liefern. Der jährliche Monitoring Bericht soll in Form einer Kurz- und einer Langfassung zur Verfügung gestellt werden. Erwartet werden u. a. der Ausbau der Informationsbasis zu den elf Teilmärkten zu jeweils detaillierten „Branchensteckbriefen“ (Umsatz, Unternehmen, Beschäftigte) sowie quantitative und qualitative Aussagen zur konjunkturellen Lage, den mittelfristigen Trends zur Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Innovationspotenzial, der Exportentwicklung- und zwar sowohl für die Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt als auch ihrer elf Teilmärkte. Außerdem sollte auch ein Vergleich der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft – einschließlich ihrer Teilmärkte – mit anderen Ländern in Europa vorgenommen werden. Zusätzlich ist jedes Jahr ein mit dem Auftraggeber abzustimmendes Schwerpunktthema in Form einer Kurzanalyse zu bearbeiten. Die Analyse sollte auf Basis fundierter Sekundärdaten erfolgen und zu Einzelfragen auch auf die Erhebung von Primärdaten einschließlich aussagekräftiger Fallstudien zurückgreifen. Die Bearbeitung des Schwerpunktthemas wird durch einen Workshop begleitet.
Die Analyse kann zu diesem Zweck auch von einem Konsortium von Auftragnehmern durchgeführt werden.
Die Monitoring Berichte der letzten Jahre finden Sie auf der Webseite der Initiative Kultur und Kreativwirtschaft des Bundes unter http://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/KuK/Navigation/Mediathek/publikationen,did=666730.html
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Nur für E-Vergabe: Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-angebote-forschungsvorhaben-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (zu „ZVB“ siehe Abschnitt III Nr. 1.2)) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1) angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 27.8.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM (keine DVD)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 80 14 36/49!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-)Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Die Aktivitäten der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung haben in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Branche als solche in der Öffentlichkeit zu verankern. Das Monitoring bildet hier einen wichtigen Baustein zur Außendarstellung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Monitoring ist die einzige fundierte Grundlage zur Abbildung der Wirtschaftskraft der Kultur- und Kreativwirtschaft. Nur durch die dort abgebildeten Kennzahlen wird deutlich, dass sich die Kultur- und Kreativwirtschaft auf Augenhöhe befindet mit anderen Branchen, wie der Automobilindustrie oder der chemischen Industrie. Das Monitoring ist zudem für die Bundesregierung eine zentrale Orientierung für die Ausrichtung der Förderpolitik für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Das auf 36 Monate (mit vertraglicher Verlängerungsoption um 12 Monate) angelegte Forschungsvorhaben soll jährlich wissenschaftlich fundiert ökonomische Aussagen zu den Stärken und Schwächen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland und zu ihren Potenzialen treffen und damit eine Entscheidungshilfe für die Ausrichtung der Politik der Bundesregierung liefern. Der jährliche Monitoring Bericht soll in Form einer Kurz- und einer Langfassung zur Verfügung gestellt werden. Erwartet werden u. a. der Ausbau der Informationsbasis zu den elf Teilmärkten zu jeweils detaillierten „Branchensteckbriefen“ (Umsatz, Unternehmen, Beschäftigte) sowie quantitative und qualitative Aussagen zur konjunkturellen Lage, den mittelfristigen Trends zur Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Innovationspotenzial, der Exportentwicklung- und zwar sowohl für die Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt als auch ihrer elf Teilmärkte. Außerdem sollte auch ein Vergleich der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft – einschließlich ihrer Teilmärkte – mit anderen Ländern in Europa vorgenommen werden. Zusätzlich ist jedes Jahr ein mit dem Auftraggeber abzustimmendes Schwerpunktthema in Form einer Kurzanalyse zu bearbeiten. Die Analyse sollte auf Basis fundierter Sekundärdaten erfolgen und zu Einzelfragen auch auf die Erhebung von Primärdaten einschließlich aussagekräftiger Fallstudien zurückgreifen. Die Bearbeitung des Schwerpunktthemas wird durch einen Workshop begleitet.
Die Analyse kann zu diesem Zweck auch von einem Konsortium von Auftragnehmern durchgeführt werden.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Nur für E-Vergabe: Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-angebote-forschungsvorhaben-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (zu „ZVB“ siehe Abschnitt III Nr. 1.2)) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1) angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 27.8.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM (keine DVD)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 80 14 36/49!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-)Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine innovative Branche, die erheblich zu Wachstum und Beschäftigung in Deutschland beiträgt. Ihre Förderung ist eine gesamtstaatliche und überregionale Aufgabe des Bundes. Die Kultur- und Kreativwirtschaft besitzt nicht nur für sich selbst ein starkes Innovationspotenzial, sondern sie fungiert als wichtiger Katalysator für Innovationen und wissensbasiertem Wachstum in zahlreichen anderen Wirtschaftsfeldern. Dabei profitieren die Branchen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette von den Leistungen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Koalitionsparteien haben daher in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart, die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Um die Fortschritte messen und auf neue Herausforderungen reagieren zu können, ist eine vertiefte und regelmäßige Analyse und Bewertung zum Stand und den Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft notwendig. Die Analyse dient dem wichtigen Ziel, der Branche „Gesicht und Gewicht“ zu geben. Eine einheitliche Darstellung der wirtschaftlichen Kennzahlen der Kultur- und Kreativwirtschaft fördert die Sichtbarkeit dieser wichtigen Wirtschaftsbranche.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine innovative Branche, die erheblich zu Wachstum und Beschäftigung in Deutschland beiträgt. Ihre Förderung ist eine gesamtstaatliche und überregionale Aufgabe des Bundes. Die Kultur- und Kreativwirtschaft besitzt nicht nur für sich selbst ein starkes Innovationspotenzial, sondern sie fungiert als wichtiger Katalysator für Innovationen und wissensbasiertem Wachstum in zahlreichen anderen Wirtschaftsfeldern. Dabei profitieren die Branchen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette von den Leistungen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Koalitionsparteien haben daher in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart, die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Um die Fortschritte messen und auf neue Herausforderungen reagieren zu können, ist eine vertiefte und regelmäßige Analyse und Bewertung zum Stand und den Perspektiven der Kultur- und Kreativwirtschaft notwendig. Die Analyse dient dem wichtigen Ziel, der Branche „Gesicht und Gewicht“ zu geben. Eine einheitliche Darstellung der wirtschaftlichen Kennzahlen der Kultur- und Kreativwirtschaft fördert die Sichtbarkeit dieser wichtigen Wirtschaftsbranche.
Fortsetzung der Beschreibung unter VI.3).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: IC4 - 80 14 36 / 49; Projekt-Nr. 49/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsadressen;
c) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
d) Qualifikation und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied – dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied – dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ , die unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ , die unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2)).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-27 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (34)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung (33)
3. Preis (33)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat IC4
Frau Burmann-Jaschke
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Die Aktivitäten der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung haben in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Branche als solche in der Öffentlichkeit zu verankern. Das Monitoring bildet hier einen wichtigen Baustein zur Außendarstellung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Monitoring ist die einzige fundierte Grundlage zur Abbildung der Wirtschaftskraft der Kultur- und Kreativwirtschaft. Nur durch die dort abgebildeten Kennzahlen wird deutlich, dass sich die Kultur- und Kreativwirtschaft auf Augenhöhe befindet mit anderen Branchen, wie der Automobilindustrie oder der chemischen Industrie. Das Monitoring ist zudem für die Bundesregierung eine zentrale Orientierung für die Ausrichtung der Förderpolitik für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Die Aktivitäten der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung haben in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Branche als solche in der Öffentlichkeit zu verankern. Das Monitoring bildet hier einen wichtigen Baustein zur Außendarstellung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Monitoring ist die einzige fundierte Grundlage zur Abbildung der Wirtschaftskraft der Kultur- und Kreativwirtschaft. Nur durch die dort abgebildeten Kennzahlen wird deutlich, dass sich die Kultur- und Kreativwirtschaft auf Augenhöhe befindet mit anderen Branchen, wie der Automobilindustrie oder der chemischen Industrie. Das Monitoring ist zudem für die Bundesregierung eine zentrale Orientierung für die Ausrichtung der Förderpolitik für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Das auf 36 Monate (mit vertraglicher Verlängerungsoption um 12 Monate) angelegte Forschungsvorhaben soll jährlich wissenschaftlich fundiert ökonomische Aussagen zu den Stärken und Schwächen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland und zu ihren Potenzialen treffen und damit eine Entscheidungshilfe für die Ausrichtung der Politik der Bundesregierung liefern. Der jährliche Monitoring Bericht soll in Form einer Kurz- und einer Langfassung zur Verfügung gestellt werden. Erwartet werden u. a. der Ausbau der Informationsbasis zu den elf Teilmärkten zu jeweils detaillierten „Branchensteckbriefen“ (Umsatz, Unternehmen, Beschäftigte) sowie quantitative und qualitative Aussagen zur konjunkturellen Lage, den mittelfristigen Trends zur Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Innovationspotenzial, der Exportentwicklung- und zwar sowohl für die Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt als auch ihrer elf Teilmärkte. Außerdem sollte auch ein Vergleich der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft – einschließlich ihrer Teilmärkte – mit anderen Ländern in Europa vorgenommen werden. Zusätzlich ist jedes Jahr ein mit dem Auftraggeber abzustimmendes Schwerpunktthema in Form einer Kurzanalyse zu bearbeiten. Die Analyse sollte auf Basis fundierter Sekundärdaten erfolgen und zu Einzelfragen auch auf die Erhebung von Primärdaten einschließlich aussagekräftiger Fallstudien zurückgreifen. Die Bearbeitung des Schwerpunktthemas wird durch einen Workshop begleitet.
Das auf 36 Monate (mit vertraglicher Verlängerungsoption um 12 Monate) angelegte Forschungsvorhaben soll jährlich wissenschaftlich fundiert ökonomische Aussagen zu den Stärken und Schwächen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland und zu ihren Potenzialen treffen und damit eine Entscheidungshilfe für die Ausrichtung der Politik der Bundesregierung liefern. Der jährliche Monitoring Bericht soll in Form einer Kurz- und einer Langfassung zur Verfügung gestellt werden. Erwartet werden u. a. der Ausbau der Informationsbasis zu den elf Teilmärkten zu jeweils detaillierten „Branchensteckbriefen“ (Umsatz, Unternehmen, Beschäftigte) sowie quantitative und qualitative Aussagen zur konjunkturellen Lage, den mittelfristigen Trends zur Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Innovationspotenzial, der Exportentwicklung- und zwar sowohl für die Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt als auch ihrer elf Teilmärkte. Außerdem sollte auch ein Vergleich der deutschen Kultur- und Kreativwirtschaft – einschließlich ihrer Teilmärkte – mit anderen Ländern in Europa vorgenommen werden. Zusätzlich ist jedes Jahr ein mit dem Auftraggeber abzustimmendes Schwerpunktthema in Form einer Kurzanalyse zu bearbeiten. Die Analyse sollte auf Basis fundierter Sekundärdaten erfolgen und zu Einzelfragen auch auf die Erhebung von Primärdaten einschließlich aussagekräftiger Fallstudien zurückgreifen. Die Bearbeitung des Schwerpunktthemas wird durch einen Workshop begleitet.
Die Analyse kann zu diesem Zweck auch von einem Konsortium von Auftragnehmern durchgeführt werden.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Nur für E-Vergabe: Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-angebote-forschungsvorhaben-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (zu „ZVB“ siehe Abschnitt III Nr. 1.2)) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1) angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Nur für E-Vergabe: Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-angebote-forschungsvorhaben-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (zu „ZVB“ siehe Abschnitt III Nr. 1.2)) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1) angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 27.8.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 27.8.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM (keine DVD)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 80 14 36/49!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-)Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM (keine DVD)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 80 14 36/49!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-)Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat I B 6
Fax: +49 301861555473 📠
Quelle: OJS 2015/S 132-243466 (2015-07-07)