Die Gemeinde Wallenhorst plant, sich selbst an der Erlangung der Strom- und Gaskonzession im Gemeindegebiet gemeinsam mit einem strategischen Partner zu beteiligen. Motivation der Gemeinde ist hierbei neben der Stärkung des infrastrukturpolitischen Einflusses im Bereich der Strom- und Gasversorgung auch die Verbesserung der jeweiligen kommunalen Einnahmesituation. Für ihre Aktivitäten im Bereich der Energiewirtschaft hat die Gemeinde Wallenhorst ein Gemeindewerk in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Diese Gesellschaft soll die kommunalen Aktivitäten bündeln und sucht für die Erlangung der Strom- und Gaskonzession einen strategischen Partner. Zur Umsetzung der Ziele sind unterschiedliche Gestaltungsvarianten denkbar. Denkbar ist z. B. eine Gestaltung, bei die Gemeinde Wallenhorst eine kommunale Netzgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG als zunächst 100%ige Tochter der bereits bestehenden Gemeindewerke Wallenhorst gründet. An dieser Gesellschaft soll sich ein strategischer Partner unter Wahrung der kommunalen Mehrheitsgesellschafterstellung beteiligen d. h. er erhält eine Beteiligung von maximal 49 % an der Netzgesellschaft. Die Realisierung der Beteiligung des strategischen Partners soll vorzugsweise durch eine Erhöhung des Kapitals der Netzgesellschaft erfolgen, an der die Gemeindewerke Wallenhorst GmbH zunächst zu 100 % beteiligt sind. Ziel der Gemeinde Wallenhorst ist die Erhaltung des kommunalen Einflusses auf den Betrieb der Netze. Eine erfolgreiche Bewerbung um die Konzessionserteilung unterstellt, erwirbt die Netzgesellschaft GmbH & Co. KG das Strom- und das Gasnetz im Gemeindegebiet. In diesem Zusammenhang soll der strategische Partner zunächst, sowohl die technischen wie kaufmännischen Dienstleistungen im Hinblick auf den Netzbetrieb übernehmen. Die Netzgesellschaft selbst übernimmt die Rolle der Netzbetreiberin für das Strom- und Gasnetz in Wallenhorst. Es ist beabsichtigt langfristig den Netzbetrieb ganz oder teilweise durch die Netzgesellschaft selbst bzw. die Gemeindewerke durchzuführen. Alternativ ist eine Gestaltung denkbar, die als „Netzpachtmodell“ startet. Die Netzgesellschaft verpachtet oder überträgt die Netze für max. 7 Jahre an den strategischen Partner, der seinerseits den Netzbetrieb sicherstellt. Mit dem Ablauf der Maximalpachtzeit soll ein Wechsel in ein Betreibermodell vollzogen werden. Die Gemeinde Wallenhorst ist mittelbar oder unmittelbar am Gewinn der Netzgesellschaft GmbH & Co. KG beteiligt. Ggf. sollte die Möglichkeit zur späteren Ausweitung der kommunalen Beteiligung bestehen. Zur Realisierung des Projektes sucht die Gemeinde Wallenhorst einen strategischen Partner. Mit seiner Einbindung verbindet die Gemeinde Wallenhorst folgende Zwecke: — Stärkung des fachlichen Know-hows in der Netzgesellschaft, u. a. mit Blick auf die Beteiligung an den erforderlichen (separaten) Konzessionsvergabeverfahren und die Verhandlungen zum Netzerwerb sowie auf die Entwicklung eines tragfähigen, langfristig erfolgreichen Geschäftsmodells und den Aufbau eines schlanken und effizienten Unternehmens, — größtmögliche Sicherung der Refinanzierung des Netzerwerbs, z. B. durch Risikoübernahmen durch den strategischen Partner oder durch Vereinbarungen mit dem strategischen Partner über Netzpreis und Aufteilung von Erlösobergrenzen, — Beitrag zur Finanzierung des Netzerwerbs, — Gewährleistung der kaufmännischen und technischen Betriebsführung, entweder durch entsprechende Dienstleistungsverträge zwischen der Netzeigentumsgesellschaft und dem strategischen Partner oder in sonstiger geeigneter Weise oder notwendige Unterstützung im Rahmen eines Betreibermodells, — ggf. Sicherung des Netzbetriebs zunächst durch eine zeitlich begrenzte Verpachtung des Netzes an den strategischen Partner mit der Option zur Übernahme des Netzbetriebes durch die Gesellschaft selbst, — Mithilfe bei der Entwicklung eines an den regionalen und lokalen Bedürfnissen ausgerichteten, noch zu entwickelnden Netzkonzeptes, — ggf. weitergehende Unterstützung bei Vertrieb und Erzeugung, — Förderung lokaler Arbeitsplätze.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versorgungsunternehmen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versorgungsunternehmen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeindewerke Wallenhorst GmbH
Postanschrift: Rathausallee 1
Postleitzahl: 49134
Postort: Wallenhorst
Kontakt
Internetadresse: http://www.gemeindewerke-wallenhorst.de🌏
E-Mail: rethmann@wallenhorst.de📧
Telefon: +49 5407888200📞
Fax: +49 5407888998 📠
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs (1. Stufe des Verfahrens) werden zunächst geeignete Bewerber zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren (2. Stufe des Verfahrens) aufgefordert. Dabei sollen mindestens 3 höchstens 5 Bewerber ausgewählt werden. Die Kriterien für die Auswahl dieser Bewerber sowie weitere Informationen werden für Interessenten in einem Exposé dargestellt, das bei der in I.1) genannten Stelle erhältlich ist.
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs (1. Stufe des Verfahrens) werden zunächst geeignete Bewerber zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren (2. Stufe des Verfahrens) aufgefordert. Dabei sollen mindestens 3 höchstens 5 Bewerber ausgewählt werden. Die Kriterien für die Auswahl dieser Bewerber sowie weitere Informationen werden für Interessenten in einem Exposé dargestellt, das bei der in I.1) genannten Stelle erhältlich ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 11
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wallenhorst plant, sich selbst an der Erlangung der Strom- und Gaskonzession im Gemeindegebiet gemeinsam mit einem strategischen Partner zu beteiligen. Motivation der Gemeinde ist hierbei neben der Stärkung des infrastrukturpolitischen Einflusses im Bereich der Strom- und Gasversorgung auch die Verbesserung der jeweiligen kommunalen Einnahmesituation.
Die Gemeinde Wallenhorst plant, sich selbst an der Erlangung der Strom- und Gaskonzession im Gemeindegebiet gemeinsam mit einem strategischen Partner zu beteiligen. Motivation der Gemeinde ist hierbei neben der Stärkung des infrastrukturpolitischen Einflusses im Bereich der Strom- und Gasversorgung auch die Verbesserung der jeweiligen kommunalen Einnahmesituation.
Für ihre Aktivitäten im Bereich der Energiewirtschaft hat die Gemeinde Wallenhorst ein Gemeindewerk in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Diese Gesellschaft soll die kommunalen Aktivitäten bündeln und sucht für die Erlangung der Strom- und Gaskonzession einen strategischen Partner. Zur Umsetzung der Ziele sind unterschiedliche Gestaltungsvarianten denkbar.
Für ihre Aktivitäten im Bereich der Energiewirtschaft hat die Gemeinde Wallenhorst ein Gemeindewerk in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Diese Gesellschaft soll die kommunalen Aktivitäten bündeln und sucht für die Erlangung der Strom- und Gaskonzession einen strategischen Partner. Zur Umsetzung der Ziele sind unterschiedliche Gestaltungsvarianten denkbar.
Denkbar ist z. B. eine Gestaltung, bei die Gemeinde Wallenhorst eine kommunale Netzgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG als zunächst 100%ige Tochter der bereits bestehenden Gemeindewerke Wallenhorst gründet. An dieser Gesellschaft soll sich ein strategischer Partner unter Wahrung der kommunalen Mehrheitsgesellschafterstellung beteiligen d. h. er erhält eine Beteiligung von maximal 49 % an der Netzgesellschaft. Die Realisierung der Beteiligung des strategischen Partners soll vorzugsweise durch eine Erhöhung des Kapitals der Netzgesellschaft erfolgen, an der die Gemeindewerke Wallenhorst GmbH zunächst zu 100 % beteiligt sind.
Denkbar ist z. B. eine Gestaltung, bei die Gemeinde Wallenhorst eine kommunale Netzgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG als zunächst 100%ige Tochter der bereits bestehenden Gemeindewerke Wallenhorst gründet. An dieser Gesellschaft soll sich ein strategischer Partner unter Wahrung der kommunalen Mehrheitsgesellschafterstellung beteiligen d. h. er erhält eine Beteiligung von maximal 49 % an der Netzgesellschaft. Die Realisierung der Beteiligung des strategischen Partners soll vorzugsweise durch eine Erhöhung des Kapitals der Netzgesellschaft erfolgen, an der die Gemeindewerke Wallenhorst GmbH zunächst zu 100 % beteiligt sind.
Ziel der Gemeinde Wallenhorst ist die Erhaltung des kommunalen Einflusses auf den Betrieb der Netze. Eine erfolgreiche Bewerbung um die Konzessionserteilung unterstellt, erwirbt die Netzgesellschaft GmbH & Co. KG das Strom- und das Gasnetz im Gemeindegebiet. In diesem Zusammenhang soll der strategische Partner zunächst, sowohl die technischen wie kaufmännischen Dienstleistungen im Hinblick auf den Netzbetrieb übernehmen. Die Netzgesellschaft selbst übernimmt die Rolle der Netzbetreiberin für das Strom- und Gasnetz in Wallenhorst. Es ist beabsichtigt langfristig den Netzbetrieb ganz oder teilweise durch die Netzgesellschaft selbst bzw. die Gemeindewerke durchzuführen.
Ziel der Gemeinde Wallenhorst ist die Erhaltung des kommunalen Einflusses auf den Betrieb der Netze. Eine erfolgreiche Bewerbung um die Konzessionserteilung unterstellt, erwirbt die Netzgesellschaft GmbH & Co. KG das Strom- und das Gasnetz im Gemeindegebiet. In diesem Zusammenhang soll der strategische Partner zunächst, sowohl die technischen wie kaufmännischen Dienstleistungen im Hinblick auf den Netzbetrieb übernehmen. Die Netzgesellschaft selbst übernimmt die Rolle der Netzbetreiberin für das Strom- und Gasnetz in Wallenhorst. Es ist beabsichtigt langfristig den Netzbetrieb ganz oder teilweise durch die Netzgesellschaft selbst bzw. die Gemeindewerke durchzuführen.
Alternativ ist eine Gestaltung denkbar, die als „Netzpachtmodell“ startet. Die Netzgesellschaft verpachtet oder überträgt die Netze für max. 7 Jahre an den strategischen Partner, der seinerseits den Netzbetrieb sicherstellt. Mit dem Ablauf der Maximalpachtzeit soll ein Wechsel in ein Betreibermodell vollzogen werden.
Alternativ ist eine Gestaltung denkbar, die als „Netzpachtmodell“ startet. Die Netzgesellschaft verpachtet oder überträgt die Netze für max. 7 Jahre an den strategischen Partner, der seinerseits den Netzbetrieb sicherstellt. Mit dem Ablauf der Maximalpachtzeit soll ein Wechsel in ein Betreibermodell vollzogen werden.
Die Gemeinde Wallenhorst ist mittelbar oder unmittelbar am Gewinn der Netzgesellschaft GmbH & Co. KG beteiligt. Ggf. sollte die Möglichkeit zur späteren Ausweitung der kommunalen Beteiligung bestehen.
Zur Realisierung des Projektes sucht die Gemeinde Wallenhorst einen strategischen Partner. Mit seiner Einbindung verbindet die Gemeinde Wallenhorst folgende Zwecke:
— Stärkung des fachlichen Know-hows in der Netzgesellschaft, u. a. mit Blick auf die Beteiligung an den erforderlichen (separaten) Konzessionsvergabeverfahren und die Verhandlungen zum Netzerwerb sowie auf die Entwicklung eines tragfähigen, langfristig erfolgreichen Geschäftsmodells und den Aufbau eines schlanken und effizienten Unternehmens,
— Stärkung des fachlichen Know-hows in der Netzgesellschaft, u. a. mit Blick auf die Beteiligung an den erforderlichen (separaten) Konzessionsvergabeverfahren und die Verhandlungen zum Netzerwerb sowie auf die Entwicklung eines tragfähigen, langfristig erfolgreichen Geschäftsmodells und den Aufbau eines schlanken und effizienten Unternehmens,
— größtmögliche Sicherung der Refinanzierung des Netzerwerbs, z. B. durch Risikoübernahmen durch den strategischen Partner oder durch Vereinbarungen mit dem strategischen Partner über Netzpreis und Aufteilung von Erlösobergrenzen,
— Beitrag zur Finanzierung des Netzerwerbs,
— Gewährleistung der kaufmännischen und technischen Betriebsführung, entweder durch entsprechende Dienstleistungsverträge zwischen der Netzeigentumsgesellschaft und dem strategischen Partner oder in sonstiger geeigneter Weise oder notwendige Unterstützung im Rahmen eines Betreibermodells,
— Gewährleistung der kaufmännischen und technischen Betriebsführung, entweder durch entsprechende Dienstleistungsverträge zwischen der Netzeigentumsgesellschaft und dem strategischen Partner oder in sonstiger geeigneter Weise oder notwendige Unterstützung im Rahmen eines Betreibermodells,
— ggf. Sicherung des Netzbetriebs zunächst durch eine zeitlich begrenzte Verpachtung des Netzes an den strategischen Partner mit der Option zur Übernahme des Netzbetriebes durch die Gesellschaft selbst,
— Mithilfe bei der Entwicklung eines an den regionalen und lokalen Bedürfnissen ausgerichteten, noch zu entwickelnden Netzkonzeptes,
— ggf. weitergehende Unterstützung bei Vertrieb und Erzeugung,
— Förderung lokaler Arbeitsplätze.
Dauer: 240 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate);
b) Unternehmensdarstellung, insbes. mit Darstellung der eigenen und der sonst betreuten Netze sowie mit Angaben zu Beteiligungsgesellschaften.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen für jedes Mitglied vorzulegen. Eine nähere Konkretisierung der geforderten Angaben enthält das Exposé zum Teilnahmewettbewerb (siehe VI.3)).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Bankauskunft über das Bestehen einer dauerhaften Geschäftsverbindung mit Einschätzung der Finanz- und Liquiditätslage durch die Bank,
b) Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
c) Umsatz aus vergleichbaren Leistungen (technischer und kaufmännischer Betrieb von Strom- und Gasversorgungsnetzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen für jedes Mitglied vorzulegen. Eine nähere Konkretisierung der geforderten Angaben enthält das Exposé zum Teilnahmewettbewerb (siehe VI.3)).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzliste aller Übernahmen von Strom- oder Gasversorgungsnetzen in den vergangenen 5 Jahren, jeweils mit Angabe des Zeitpunkts der Übernahme des tatsächlichen Netzbetriebs, der Lage des Netzes (Kommune, ggf. Ortsteil) und der Größe des übernommenen Netzes (insb. Anzahl der Netzkunden, Länge des Leitungsnetzes);
a) Referenzliste aller Übernahmen von Strom- oder Gasversorgungsnetzen in den vergangenen 5 Jahren, jeweils mit Angabe des Zeitpunkts der Übernahme des tatsächlichen Netzbetriebs, der Lage des Netzes (Kommune, ggf. Ortsteil) und der Größe des übernommenen Netzes (insb. Anzahl der Netzkunden, Länge des Leitungsnetzes);
b) Liste aller Referenzen für die technische und kaufmännische Betriebsführung von Strom- und Gasversorgungsnetzen in den letzten fünf Jahren, jeweils mit folgenden Angaben:
aa) Gegenstand der Betriebsführung (technisch und/oder kaufmännisch, Strom- und/ oder Gasversorgungsnetz);
bb) Netzvolumen (Anzahl der Netzkunden getrennt nach Mittelspannung/Niederspannung bzw. Mitteldruck/Niederdruck);
cc) Anteil von Eigenleistungen und fremdvergebenen Leistungen;
dd) Handelt es sich um eine Kooperation mit anderen Kommunen in einer gemeinsamen Gesellschaft? Wenn ja sind der Name (die Namen) der beteiligten Kommune(n), die Höhe der Beteiligung der Kommune(n) und die Dauer der Kooperation anzugeben.
c) Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen kaufmännische und technische Betriebsführung, gegliedert nach Berufsgruppen (bei kaufmännischer Betriebsführung: leitende Angestellte/Sachbearbeiter/Sonstige, bei technischer Betriebsführung: Ingenieure/Techniker/übrige technische Mitarbeiter/Sonstige); anzugeben ist jeweils die Anzahl umgerechnet in Vollzeit-Stellen (und Angabe, ob diese bereits in Wallenhorst tätig oder wohnhaft sind).
c) Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen kaufmännische und technische Betriebsführung, gegliedert nach Berufsgruppen (bei kaufmännischer Betriebsführung: leitende Angestellte/Sachbearbeiter/Sonstige, bei technischer Betriebsführung: Ingenieure/Techniker/übrige technische Mitarbeiter/Sonstige); anzugeben ist jeweils die Anzahl umgerechnet in Vollzeit-Stellen (und Angabe, ob diese bereits in Wallenhorst tätig oder wohnhaft sind).
d) QS-Zertifizierung, falls vorhanden;
e) aktuelle Regulierungsentscheidung zur Effizienz des eigenen Netzbetriebs.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen für jedes Mitglied vorzulegen. Eine nähere Konkretisierung der geforderten Angaben enthält das Exposé zum Teilnahmewettbewerb (siehe VI.3)).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Verpflichtung der Einhaltung der §§ 13-15 NTVergG.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: In der Hude 2
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2015/S 027-046119 (2015-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gasversorgung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gasversorgung📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 540722888998 📠