Systemarchitekt zur Unterstützung der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz bei bestehenden und neuen elektronischen Verfahren zur Beihilfenabrechnung mit integriertem Regelwerk
In den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz erfolgt mittels eines elektronischen Verfahrens die Bearbeitung und Auszahlung der Beihilfeleistungen für die Beihilfeberechtigten. Die Bearbeitung erfolgt für beide Länder der Auftraggebergemeinschaft jeweils zentral an einem Standort. Seit 2011 betreiben die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz ihre Beihilfebearbeitung auf der Grundlage gemeinsam entwickelter Module und Systembestandteile, wie z. B. einem identischen Input-Management-System, gemeinsamer Schnittstellen, eines gemeinsamen Moduls zur Rechnungsprüfung, eines gemeinsamen Lademoduls und eines gemeinsamen Aktenführungs- und Anzeigemoduls (AFAM). Weitere unterstützende Module z. B. ein Monitoring und Tracking Tool oder Module zur Weiterleitung an den Druck/Versand bzw. elektronischen Versand ergänzen das Verfahren. In jedem Land wird ein länderspezifisches Fachverfahren zur Berechnung der Beihilfen eingesetzt. In 2009 wurde der grundsätzliche Ver-/Bearbeitungsprozess gemeinsam überarbeitet und bis auf das Fachprogramm und das Druckverfahren gleich aufgesetzt, so dass in beiden Ländern eine fast identische Softwarearchitektur besteht. Die Wartung und Pflege, Weiterentwicklung bzw. Projektierung/Implementierung weiterer Softwarekomponenten erfolgt in den beiden Ländern in eigens dafür eingerichteten Kompetenzzentren grundsätzlich gemeinsam. Die Auftraggebergemeinschaft beabsichtigt zeitnah in einem neuen gemeinsamen Projekt der beiden Länder das Fachverfahren zur Beihilfenbearbeitung neu zu entwickeln. Auf Basis dieses neuen Fachverfahrens ist eine neue IT-Systemlösung zur automatischen Prüfung von medizinischem Beleggut nach Maßgabe des gesetzlichen Gebühren-, Krankenhaus- und/oder Beihilferechts in den Abrechnungseinheiten GOÄ/GOP, GOZ und DRG zu entwickeln, in die Gesamtlösung zu implementieren und im weiteren Fortgang zu etablieren. Parallel dazu ist ein bereits bestehendes Modul zur automatisierten Rezeptprüfung (PZN) in das neue Fachprogramm zu implementieren (Gesamtprojekt im Weiteren: Projekt „BEIREFA“). Die auf Seiten der Auftraggebergemeinschaft erforderliche fachlich-technische Unterstützung als IT-Systemarchitekt bei Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden Systemteile sowie die fachlich-technische Beratung der Auftraggebergemeinschaft im Rahmen des erforderlichen Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt „BEIREFA“ als auch die in der Ausführungsphase des Projektes erforderlichen Steuerungs- und Unterstützugsleistungen zur Realisierung des Projektes sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Dabei sind seitens des Auftragnehmers u. a. folgende Aufgaben wahrzunehmen/Leistungen erbringen: — Einbringung von Kompetenzen zur Unterstützung der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz bei Fragen einer zukunftsfähigen Systemarchitektur in den Beihilfeverfahren; — ggf. Beratung der Rechenzentren hinsichtlich der einzusetzenden Hardwarekomponenten; — fachlich-technische Beratung der Gremien in der Länderkooperation in der Vergabe- und Ausführungsphase; — Unterstützung / Anleitung des Entwicklungsleitungsgremiums mit entsprechendem Wissenstransfer; — Aufzeigen der Auswirkungen von geplanten Veränderungen auf die Fachsysteme/Gesamtsysteme in den Ländern; — ggf. Einarbeitung eines vertretenden Systemarchitekten oder eines Systemarchitekten der Auftraggeber; — Unterstützung und Beratung der Entwickler/Programmierer; — ggf. Entwicklung von Kernmodulen der Kooperationslösung; — Unterstützung bei Erhalt der Funktionsfähigkeit, Zukunftsfähigkeit und die Anpassung der Gesamtsysteme in den Ländern, die aufgrund neuer Anforderungen gestellt werden; — Unterstützung bei Wartung und Pflege der Systeme; — Integration in das Team der mit den oben beschriebenen Aufgaben betreuten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. V. m. entsprechend eigener hoher persönlicher Präsenz an den vorgesehenen Dienstorten Kassel und Koblenz; — weitere Aufgaben/Anforderungen können unterjährig abgesprochen werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Transaktionsverarbeitungssoftware und kundenspezifischer Software📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Finanzen
Postanschrift: Hoevelstraße 10
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.lff-rlp.de🌏
E-Mail: beihilfe-vergabe@lff.fin-rlp.de📧
Telefon: +49 261493337324📞
Fax: +49 261493367324 📠
Zusätzliche Angaben zu Ziffer I.1): Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen der Auftraggebergemeinschaft, dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen und dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Auftraggebergemeinschaft besteht aus den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz.
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung schriftlich nebst einer elektronischen Version (CD) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Vergabe IT-Systemarchitektur Projekt BEIREFA“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Das unter Ziffer III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt kann nach einer ggf. erforderlichen Registrierung auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz kostenfrei heruntergeladen werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblatts die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen sind ausschließlich schriftlich oder elektronisch (E-Mail) rechtzeitig vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer IV.3.4) an die unter Ziffer I.1) angegebene Stelle zu richten. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.3.4) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYZYDJ9.
Zusätzliche Angaben zu Ziffer I.1): Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen der Auftraggebergemeinschaft, dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen und dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Auftraggebergemeinschaft besteht aus den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz.
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung schriftlich nebst einer elektronischen Version (CD) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Vergabe IT-Systemarchitektur Projekt BEIREFA“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Das unter Ziffer III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt kann nach einer ggf. erforderlichen Registrierung auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz kostenfrei heruntergeladen werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblatts die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen sind ausschließlich schriftlich oder elektronisch (E-Mail) rechtzeitig vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer IV.3.4) an die unter Ziffer I.1) angegebene Stelle zu richten. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.3.4) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYZYDJ9.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz erfolgt mittels eines elektronischen Verfahrens die Bearbeitung und Auszahlung der Beihilfeleistungen für die Beihilfeberechtigten. Die Bearbeitung erfolgt für beide Länder der Auftraggebergemeinschaft jeweils zentral an einem Standort. Seit 2011 betreiben die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz ihre Beihilfebearbeitung auf der Grundlage gemeinsam entwickelter Module und Systembestandteile, wie z. B. einem identischen Input-Management-System, gemeinsamer Schnittstellen, eines gemeinsamen Moduls zur Rechnungsprüfung, eines gemeinsamen Lademoduls und eines gemeinsamen Aktenführungs- und Anzeigemoduls (AFAM). Weitere unterstützende Module z. B. ein Monitoring und Tracking Tool oder Module zur Weiterleitung an den Druck/Versand bzw. elektronischen Versand ergänzen das Verfahren. In jedem Land wird ein länderspezifisches Fachverfahren zur Berechnung der Beihilfen eingesetzt.
In den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz erfolgt mittels eines elektronischen Verfahrens die Bearbeitung und Auszahlung der Beihilfeleistungen für die Beihilfeberechtigten. Die Bearbeitung erfolgt für beide Länder der Auftraggebergemeinschaft jeweils zentral an einem Standort. Seit 2011 betreiben die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz ihre Beihilfebearbeitung auf der Grundlage gemeinsam entwickelter Module und Systembestandteile, wie z. B. einem identischen Input-Management-System, gemeinsamer Schnittstellen, eines gemeinsamen Moduls zur Rechnungsprüfung, eines gemeinsamen Lademoduls und eines gemeinsamen Aktenführungs- und Anzeigemoduls (AFAM). Weitere unterstützende Module z. B. ein Monitoring und Tracking Tool oder Module zur Weiterleitung an den Druck/Versand bzw. elektronischen Versand ergänzen das Verfahren. In jedem Land wird ein länderspezifisches Fachverfahren zur Berechnung der Beihilfen eingesetzt.
In 2009 wurde der grundsätzliche Ver-/Bearbeitungsprozess gemeinsam überarbeitet und bis auf das Fachprogramm und das Druckverfahren gleich aufgesetzt, so dass in beiden Ländern eine fast identische Softwarearchitektur besteht. Die Wartung und Pflege, Weiterentwicklung bzw. Projektierung/Implementierung weiterer Softwarekomponenten erfolgt in den beiden Ländern in eigens dafür eingerichteten Kompetenzzentren grundsätzlich gemeinsam.
In 2009 wurde der grundsätzliche Ver-/Bearbeitungsprozess gemeinsam überarbeitet und bis auf das Fachprogramm und das Druckverfahren gleich aufgesetzt, so dass in beiden Ländern eine fast identische Softwarearchitektur besteht. Die Wartung und Pflege, Weiterentwicklung bzw. Projektierung/Implementierung weiterer Softwarekomponenten erfolgt in den beiden Ländern in eigens dafür eingerichteten Kompetenzzentren grundsätzlich gemeinsam.
Die Auftraggebergemeinschaft beabsichtigt zeitnah in einem neuen gemeinsamen Projekt der beiden Länder das Fachverfahren zur Beihilfenbearbeitung neu zu entwickeln. Auf Basis dieses neuen Fachverfahrens ist eine neue IT-Systemlösung zur automatischen Prüfung von medizinischem Beleggut nach Maßgabe des gesetzlichen Gebühren-, Krankenhaus- und/oder Beihilferechts in den Abrechnungseinheiten GOÄ/GOP, GOZ und DRG zu entwickeln, in die Gesamtlösung zu implementieren und im weiteren Fortgang zu etablieren. Parallel dazu ist ein bereits bestehendes Modul zur automatisierten Rezeptprüfung (PZN) in das neue Fachprogramm zu implementieren (Gesamtprojekt im Weiteren: Projekt „BEIREFA“).
Die Auftraggebergemeinschaft beabsichtigt zeitnah in einem neuen gemeinsamen Projekt der beiden Länder das Fachverfahren zur Beihilfenbearbeitung neu zu entwickeln. Auf Basis dieses neuen Fachverfahrens ist eine neue IT-Systemlösung zur automatischen Prüfung von medizinischem Beleggut nach Maßgabe des gesetzlichen Gebühren-, Krankenhaus- und/oder Beihilferechts in den Abrechnungseinheiten GOÄ/GOP, GOZ und DRG zu entwickeln, in die Gesamtlösung zu implementieren und im weiteren Fortgang zu etablieren. Parallel dazu ist ein bereits bestehendes Modul zur automatisierten Rezeptprüfung (PZN) in das neue Fachprogramm zu implementieren (Gesamtprojekt im Weiteren: Projekt „BEIREFA“).
Die auf Seiten der Auftraggebergemeinschaft erforderliche fachlich-technische Unterstützung als IT-Systemarchitekt bei Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden Systemteile sowie die fachlich-technische Beratung der Auftraggebergemeinschaft im Rahmen des erforderlichen Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt „BEIREFA“ als auch die in der Ausführungsphase des Projektes erforderlichen Steuerungs- und Unterstützugsleistungen zur Realisierung des Projektes sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
Die auf Seiten der Auftraggebergemeinschaft erforderliche fachlich-technische Unterstützung als IT-Systemarchitekt bei Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden Systemteile sowie die fachlich-technische Beratung der Auftraggebergemeinschaft im Rahmen des erforderlichen Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt „BEIREFA“ als auch die in der Ausführungsphase des Projektes erforderlichen Steuerungs- und Unterstützugsleistungen zur Realisierung des Projektes sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
Dabei sind seitens des Auftragnehmers u. a. folgende Aufgaben wahrzunehmen/Leistungen erbringen:
— Einbringung von Kompetenzen zur Unterstützung der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz bei Fragen einer zukunftsfähigen Systemarchitektur in den Beihilfeverfahren;
— ggf. Beratung der Rechenzentren hinsichtlich der einzusetzenden Hardwarekomponenten;
— fachlich-technische Beratung der Gremien in der Länderkooperation in der Vergabe- und Ausführungsphase;
— Unterstützung / Anleitung des Entwicklungsleitungsgremiums mit entsprechendem Wissenstransfer;
— Aufzeigen der Auswirkungen von geplanten Veränderungen auf die Fachsysteme/Gesamtsysteme in den Ländern;
— ggf. Einarbeitung eines vertretenden Systemarchitekten oder eines Systemarchitekten der Auftraggeber;
— Unterstützung und Beratung der Entwickler/Programmierer;
— ggf. Entwicklung von Kernmodulen der Kooperationslösung;
— Unterstützung bei Erhalt der Funktionsfähigkeit, Zukunftsfähigkeit und die Anpassung der Gesamtsysteme in den Ländern, die aufgrund neuer Anforderungen gestellt werden;
— Unterstützung bei Wartung und Pflege der Systeme;
— Integration in das Team der mit den oben beschriebenen Aufgaben betreuten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. V. m. entsprechend eigener hoher persönlicher Präsenz an den vorgesehenen Dienstorten Kassel und Koblenz;
— weitere Aufgaben/Anforderungen können unterjährig abgesprochen werden.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung um ein Jahr zu Gunsten der Auftraggebergemeinschaft.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 2015-O1918/6-RPHE/AC002
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rheinland-Pfalz, Hoevelstr. 10, 56073 Koblenz.
Weitere Leistungsorte:
1. Hessen, Scheidemannplatz 1, 34117 Kassel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Für die mit [*] gekennzeichneten Erklärungen/Nachweise stellt der Auftraggeber ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Dieses kann auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de und nach der ggf. erforderlichen Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Für die mit [*] gekennzeichneten Erklärungen/Nachweise stellt der Auftraggeber ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Dieses kann auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de und nach der ggf. erforderlichen Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt.* Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringende Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Falle der Auftragserteilung ist auf Verlangen der Vergabestelle gesondert nachzuweisen. Für Nachunternehmer, die wesentliche Teilleistungen erbringen sollen, sind weiterhin die unter Ziffern III.2.1) und III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt.* Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringende Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Falle der Auftragserteilung ist auf Verlangen der Vergabestelle gesondert nachzuweisen. Für Nachunternehmer, die wesentliche Teilleistungen erbringen sollen, sind weiterhin die unter Ziffern III.2.1) und III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung.
Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig, soweit diese zu einer vergaberechtlichen Wettbewerbsverzerrung führen.
1. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Name, Sitz und Rechtsform der Gesellschaft;
2. Aktueller Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis;
3. Eigenerklärung des Bewerbers*, dass
a) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht im Insolvenzerfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Vefahren in einer entsprechenden Lage befindet,
a) sich das Unternehmen des Bewerbers nicht im Insolvenzerfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Vefahren in einer entsprechenden Lage befindet,
b) er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,
c) er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine nachweislich festgestellte schwere Verfehlung begangen hat,
d) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) er im Vergabeverfahren keine im erheblichem Maße falschen Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat;
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabenordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Markorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist;*
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabenordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Markorganisation und der Direktzahlung rechtskräftig verurteilt worden ist;*
5. Eigenerklärung des Bewerbers gemäß § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB, dass er sich bislang in Bezug auf die Vergabe vergleichbarer Leistungen gesetzestreu verhalten hat*.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren;*
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Beratungs- und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit komplexen IT-System als Systemarchitektur) vergleichbar sind;*
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Beratungs- und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit komplexen IT-System als Systemarchitektur) vergleichbar sind;*
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen und Sachschäden jeweils mind. 1 000 000 EUR) oder die Erklärung darüber, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen und Sachschäden jeweils mind. 1 000 000 EUR) oder die Erklärung darüber, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis fundierter Erfahrungen und Kenntnisse des für die Leistungserbringung vorgesehenen Systemarchitekten/des Personals im Zusammenhang mit der Erbringung folgender (Beratungs-)Leistungen (Mitarbeiterprofil):
a) Erbringung von IT-Beratungsleistungen im Zusammenhang mit komplexen Abrechnungsverfahren von Privaten Krankenkassen oder Beihilfeverfahren unter Verwendung von elektronischen Akten mit Workflowfunktion,
b) Implementierung von Prüfmodulen zur automatisierten Rechnungsprüfung und deren Auswirkungen auf betroffene/zugrunde liegende Fachverfahren,
e) sehr gute Kenntnisse in der Durchführung von Codereviews, Architekturreviews,
f) gute Kenntnisse der eingesetzten Software (Windows Server, Virtualisierung mit Hyper-V/VMM und VMWare-ESXi, Citrix, ORACLE Server, MS-SQL Server, Systemmanagement, Uniface, MFC, Adabas/Natural),
g) gute Kenntnisse von Hardwarekomponenten, die vorzugsweise in den Rechenzentren zum Einsatz kommen;
2. Nachweis fundierter Architekturkenntnisse des für die Leistungserbringung vorgesehenen Systemarchitekten/ des Personals durch Aufstellung der wesentlichen innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten Leistungen (Referenzliste Architekturkenntnisse) mit den folgenden Themen/Aufgabenbereichen (jeweils unter Angabe des Projektes sowie eines Ansprechpartners nebst Kontaktdaten):
2. Nachweis fundierter Architekturkenntnisse des für die Leistungserbringung vorgesehenen Systemarchitekten/ des Personals durch Aufstellung der wesentlichen innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten Leistungen (Referenzliste Architekturkenntnisse) mit den folgenden Themen/Aufgabenbereichen (jeweils unter Angabe des Projektes sowie eines Ansprechpartners nebst Kontaktdaten):
a) Erfahrungen als IT-Softwarearchitekt bei der Betreuung von komplexen IT-Verfahren der Leistungsverwaltung, vorzugsweise nachgewiesen durch Erfahrungen im Zusammenhang mit Projekten in der zentralen Leistungsverwaltung von Bund oder Ländern. Die Referenzen müssen zentrale Antragsverfahren betreffen, welche in die komplexe Architektur dieser Kundenumgebungen wie zentrale Zahlverfahren, Druckstraßen etc. eingebunden werden mussten. Aus der vorgelegten Referenz muss ersichtlich sein, dass der Mitarbeiter die Gesamtarchitektur der Software entwickelt bzw. erstellt hat.
a) Erfahrungen als IT-Softwarearchitekt bei der Betreuung von komplexen IT-Verfahren der Leistungsverwaltung, vorzugsweise nachgewiesen durch Erfahrungen im Zusammenhang mit Projekten in der zentralen Leistungsverwaltung von Bund oder Ländern. Die Referenzen müssen zentrale Antragsverfahren betreffen, welche in die komplexe Architektur dieser Kundenumgebungen wie zentrale Zahlverfahren, Druckstraßen etc. eingebunden werden mussten. Aus der vorgelegten Referenz muss ersichtlich sein, dass der Mitarbeiter die Gesamtarchitektur der Software entwickelt bzw. erstellt hat.
b) Erfahrungen als IT-Softwarearchitekt in Projekten mit verteilten Entwicklungsteams. Die Rolle im Projekt muss dabei auch die Koordination der verteilten Entwicklungsteams beinhalten. In der Referenz muss ferner beschrieben werden, ob und wenn ja, wie die einzelnen Architekturkomponenten auf verschiedene Teams an unterschiedlichen Standorten aufgeteilt werden konnten.
b) Erfahrungen als IT-Softwarearchitekt in Projekten mit verteilten Entwicklungsteams. Die Rolle im Projekt muss dabei auch die Koordination der verteilten Entwicklungsteams beinhalten. In der Referenz muss ferner beschrieben werden, ob und wenn ja, wie die einzelnen Architekturkomponenten auf verschiedene Teams an unterschiedlichen Standorten aufgeteilt werden konnten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaften in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer vergleichbaren Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen und Sachschäden jeweils mind. EUR 1 Mio EUR).
2. Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung des Tarif- bzw. Mindestentgelts an die Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen gemäß §§ 3 und 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestreuegesetz LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20 S. 426 ff. vom 13.12.2010). Hinweis: Der Auftraggeber weist anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 18.9.2014 – C 549/13 – darauf hin, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben der §§ 3 und 4 LTTG zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
2. Verpflichtung des Auftragnehmers zur Zahlung des Tarif- bzw. Mindestentgelts an die Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen gemäß §§ 3 und 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestreuegesetz LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20 S. 426 ff. vom 13.12.2010). Hinweis: Der Auftraggeber weist anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 18.9.2014 – C 549/13 – darauf hin, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben der §§ 3 und 4 LTTG zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
3. Die Auftragnehmer halten bei der Projektdurchführung und bei der Erbringung von (Beratungs-)Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt die anwendbaren Datenschutzgesetze ein (insbesondere die Landesdatenschutzgesetze), geben die gesetzlich geforderten Erklärungen zum Datenschutz ab und tragen dafür Sorge, dass die mit der Leistungserbringung betrauten Personen die entsprechenden Erklärungen abgeben.
3. Die Auftragnehmer halten bei der Projektdurchführung und bei der Erbringung von (Beratungs-)Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt die anwendbaren Datenschutzgesetze ein (insbesondere die Landesdatenschutzgesetze), geben die gesetzlich geforderten Erklärungen zum Datenschutz ab und tragen dafür Sorge, dass die mit der Leistungserbringung betrauten Personen die entsprechenden Erklärungen abgeben.
4. Die Auftragnehmer halten im Rahmen ihrer Leistungserbringung die anwendbaren Datenschutzgesetze ein (insbesondere die Landesdatenschutzgesetze), geben die gesetzlich geforderten Erklärungen zum Datenschutz ab und tragen dafür Sorge, dass die mit der Leistungserbringung betrauten Personen die entsprechenden Erklärungen abgeben.
4. Die Auftragnehmer halten im Rahmen ihrer Leistungserbringung die anwendbaren Datenschutzgesetze ein (insbesondere die Landesdatenschutzgesetze), geben die gesetzlich geforderten Erklärungen zum Datenschutz ab und tragen dafür Sorge, dass die mit der Leistungserbringung betrauten Personen die entsprechenden Erklärungen abgeben.
5. Hinweis: Die Auftraggebergemeinschaft behält sich ausdrücklich vor, im Falle der Auftragserteilung von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen ein polizeiliches Führungszeugnis anzufordern. Die Auftraggebergemeinschaft wird im Auftragsfall darüber hinaus das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal – unabhängig davon, ob es sich um eigenes Personal des Bewerbers oder um solches von ihm im Rahmen der vertraglichen Bedingungen eingesetzter Nachunternehmer – einer weitergehenden Überprüfung nach Maßgabe der Sicherheitsüberprüfungsgesetzte der auftraggebenden Bundesländer unterziehen.
5. Hinweis: Die Auftraggebergemeinschaft behält sich ausdrücklich vor, im Falle der Auftragserteilung von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen ein polizeiliches Führungszeugnis anzufordern. Die Auftraggebergemeinschaft wird im Auftragsfall darüber hinaus das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal – unabhängig davon, ob es sich um eigenes Personal des Bewerbers oder um solches von ihm im Rahmen der vertraglichen Bedingungen eingesetzter Nachunternehmer – einer weitergehenden Überprüfung nach Maßgabe der Sicherheitsüberprüfungsgesetzte der auftraggebenden Bundesländer unterziehen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Ziffern III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der Angaben gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3), insbesondere der Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Systemarchitekten/Personals.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Ziffern III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise durch Bewertung der Angaben gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3), insbesondere der Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Systemarchitekten/Personals.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel
Postanschrift: Steinweg 6
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34117
Kontakt
Kontaktperson: Landesamt für Finanzen
Christian Schmidt
Internetadresse: www.lff-rlp.de🌏
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015-O1918/6-RPHE/AC002
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben zu Ziffer I.1): Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen der Auftraggebergemeinschaft, dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen und dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Auftraggebergemeinschaft besteht aus den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz.
Zusätzliche Angaben zu Ziffer I.1): Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen der Auftraggebergemeinschaft, dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen und dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Auftraggebergemeinschaft besteht aus den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz.
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung schriftlich nebst einer elektronischen Version (CD) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Vergabe IT-Systemarchitektur Projekt BEIREFA“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Teilnahmeanträge sind unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Anforderung zu erstellen und einzureichen. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausfertigung schriftlich nebst einer elektronischen Version (CD) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Vergabe IT-Systemarchitektur Projekt BEIREFA“ bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telefax, Telex, Telebrief, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Das unter Ziffer III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt kann nach einer ggf. erforderlichen Registrierung auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz kostenfrei heruntergeladen werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblatts die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen sind ausschließlich schriftlich oder elektronisch (E-Mail) rechtzeitig vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer IV.3.4) an die unter Ziffer I.1) angegebene Stelle zu richten. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.3.4) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet.
Das unter Ziffer III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt kann nach einer ggf. erforderlichen Registrierung auf der Homepage der Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz kostenfrei heruntergeladen werden. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblatts die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Weitergehende Unterlagen werden im Teilnahmewettbewerb nicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen sind ausschließlich schriftlich oder elektronisch (E-Mail) rechtzeitig vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer IV.3.4) an die unter Ziffer I.1) angegebene Stelle zu richten. Rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.3.4) vorliegende sachdienliche Fragen oder Hinweise der Bewerber werden durch den Auftraggeber anonymisiert beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYZYDJ9.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 GWB:
Hinweis: Die Auftraggebergemeinschaft weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Die Auftraggebergemeinschaft weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Die Auftraggebergemeinschaft weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Die Auftraggebergemeinschaft weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Quelle: OJS 2015/S 236-428513 (2015-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz erfolgt mittels eines elektronischen Verfahrens die Bearbeitungund Auszahlung der Beihilfeleistungen für die Beihilfeberechtigten. Die auf Seiten der Auftraggebergemeinschaft erforderliche fachlich-technische Unterstützung als IT-Systemarchitekt bei Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden Systemteile sowie die fachlich-technische Beratung der Auftraggebergemeinschaft im Rahmen des erforderlichen Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt BEIREFA als auch die in der Ausführungsphase des Projektes erforderlichen Steuerungs- und Unterstützugsleistungen zur Realisierung des Projektes sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
In den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz erfolgt mittels eines elektronischen Verfahrens die Bearbeitungund Auszahlung der Beihilfeleistungen für die Beihilfeberechtigten. Die auf Seiten der Auftraggebergemeinschaft erforderliche fachlich-technische Unterstützung als IT-Systemarchitekt bei Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden Systemteile sowie die fachlich-technische Beratung der Auftraggebergemeinschaft im Rahmen des erforderlichen Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt BEIREFA als auch die in der Ausführungsphase des Projektes erforderlichen Steuerungs- und Unterstützugsleistungen zur Realisierung des Projektes sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz
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Zusätzliche Angaben zu Ziffer I.1): Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen der
Auftraggebergemeinschaft, dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen und
dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Auftraggebergemeinschaft besteht aus den Ländern
Hessen und Rheinland-Pfalz.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYZYD12.
Zusätzliche Angaben zu Ziffer I.1): Der zu schließende Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande zwischen der
Auftraggebergemeinschaft, dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Finanzen und
dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel. Die Auftraggebergemeinschaft besteht aus den Ländern
Hessen und Rheinland-Pfalz.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYZYD12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Rheinland Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Finanzen Koblenz, Hoevelstr. 10, 56073 Koblenz Weitere: Land Hessen, vertreten duch das Regierungspräsidium Kassel, Scheidemannplatz 1, 34117 Kassel.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Güte und Qualität des angebotenen Beratungskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 70
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-15 📅