Technische, planerische und regulatorische Bewertung der Erdkabel-Projekte nach EnLAG und BBPlG

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4

Projekt-Nr. 33/15
Thema:
Technische, planerische und regulatorische Bewertung der Erdkabel-Projekte nach EnLAG und BBPlG
A) Ausgangslage:
Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung und der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel machen den raschen Bau neuer Höchstspannungsleitungen in Deutschland dringend erforderlich. Zentrale Instrumente für den Ausbau des Stromnetzes auf Übertragungsnetzebene sind der Bundesbedarfsplan im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und der Bedarfsplan des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG). Der Bundesbedarfsplan identifiziert auf Grundlage des Netzentwicklungsplans (Onshore) und des Offshore-Netzentwicklungsplans die Vorhaben, für die nach der Bedarfsermittlung nach §§ 12a ff. EnWG die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf bestehen. Für Vorhaben, die als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind, ist die Bundesnetzagentur zuständig. Die übrigen Vorhaben fallen in die Zuständigkeit der Länder. Das zeitlich vorangegangene EnLAG beinhaltet weitere notwendige und ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder verbleibende Projekte, für die ein vordringlicher Bedarf besteht (sog. Startnetz).
Weiter unter Punkt VI.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-27 Auftragsbekanntmachung
2015-07-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: johann.apostel@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30186156069 📞
Fax: +49 30186152698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 085-152530
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5) Im EnLAG und im BBPlG ist dabei vom Gesetzgeber für bestimmte Pilotstrecken die Möglichkeit vorgesehen, Erdkabel auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten zu erproben. Ein großflächiger Einsatz von Erdkabelsystemen ist aktuell noch nicht möglich, da diese Technik auf Höchstspannungsebene, insbesondere im Drehstrombereich, momentan nicht dem Stand der Technik entspricht. Daher ist die Möglichkeit der Teilerdverkabelung beim Bau neuer Stromtrassen auf der Höchstspannungsebene – mit Ausnahme von Seekabeln und Seekabelfortführungen – bisher nur bei vier Pilotprojekten nach dem EnLAG und – seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 (EEG 2014) – auch bei allen Höchstspannungs-Gleichstromübertragungs-Leitungen nach dem BBPlG zugelassen. Der am 25. März 2015 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus erweitert diesen Ansatz maßvoll, indem weitere Pilotstrecken aufgenommen und die Kriterien für eine mögliche Erdverkabelung insbesondere um Naturschutzaspekte ergänzt werden sollen (siehe Bundesratsdrucksache 129/15 vom 27.03.2015: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0101-0200/129-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Es wird davon ausgegangen, dass bei der Planung neuer Trassen die Option einer (Teil-)Erdverkabelung potenzielle planerische Konflikte mindern kann. Dies betrifft unter anderem die Annäherung an Wohnbebauung oder die Querung von großen Wasserstraßen. Bevor Erdkabel im größeren Umfang im Übertragungsnetz eingesetzt werden können, müssen jedoch aus Gründen der Versorgungssicherheit im realen Netzbetrieb zunächst ausreichende Erfahrungen im Rahmen der Pilotprojekte gesammelt werden. Hierzu gehören insbesondere Fragen der Betriebssicherheit, der Fehleranfälligkeit und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, der Auswirkungen auf die Umwelt – insbesondere den Boden – , aber auch nichttechnische Aspekte wie Auswirkungen auf den Planungsprozess, die Wirtschaftlichkeit und die Akzeptanz vor allem bei dem betroffenen Anwohnern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist nach § 3 EnLAG verpflichtet, dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorzulegen, der die Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln darstellt. Die Übertragungsnetzbetreiber sind nach § 3 BBPlG darüber hinaus verpflichtet, der Bundesnetzagentur im Rahmen des Netzentwicklungsplans über die in den Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen einen Bericht vorzulegen, in dem die technische Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen bewertet werden. Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Projektes sollen die Erfahrungen, die aktuell bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Erdkabeln im Rahmen erster Pilotprojekte auf der Höchstspannungsebene gemacht werden, ausgewertet werden. Hierzu zählen auch die bisher realisierten Seekabelprojekte/Offshore-Anbindungen bzgl. ihrer Weiterführung als Onshore-Erdkabel. Es sollen technische, planerische, wirtschaftliche sowie regulatorische/juristische Aspekte betrachtet und diese detailliert ausgewertet sowie auch allgemeinverständlich dargestellt werden. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass er die entsprechende Expertise und Erfahrung in den genannten Feldern aufweist. Die Auswertung schließt umfangreiche Gespräche mit den Übertragungsnetzbetreibern, den Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie darüber hinaus mit den Herstellern sowie ggf. weiteren Dienstleistern (Bauausführer, wissenschaftliche Institutionen, Planungsbüros etc.) ein. Im Rahmen des Projekts sollen zudem zwei Workshops zu technischen, wirtschaftlichen, juristischen und insbesondere auch planerischen/raumordnerischen Aspekten durchgeführt werden. Sollten in bestimmten Bereichen nicht ausreichend Erfahrungen in Deutschland vorliegen, sollen Erfahrungen aus dem europäischen und internationalen Ausland unter Würdigung der dort gegebenen Rahmenbedingungen mit herangezogen werden. B) Aufgabenbeschreibung, Ziele des Vorhabens: Im Rahmen des Projekts sollen folgende Aufgaben erfüllt bzw. Fragestellungen bearbeitet werden: Technische und wirtschaftliche Aspekte: - Detaillierte Darstellung der eingesetzten/geplanten Technik (Kabeltypen, Anordnung, Muffen, Bettung, Verlegung, Transport, Netzeinbindung, Übergangsbauwerke, ggf. Maßnahmen zur Reduzierung von elektromagnetischen Feldern etc.); - Warum es sich bei einzelnen geplanten Erdkabelprojekten um technisch und wirtschaftlich effiziente Teilabschnitte handelt; - Darstellung der bisher gewonnenen bzw. zu erwartenden Bau- und Betriebserfahrungen sowie Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit (u. a. Bauzeit, Wärmeentwicklung/-abfuhr, Fehlerortung und Reparatur, Wartung, Lebensdauer, Überlastbarkeit, Fehleranfälligkeit, Netz-sicherheit, Blindleistung, Verfügbarkeit, Übertragungsverluste, elektromagnetische Felder); - Entwicklung statistischer Auswertungsmethoden auf Basis des Umfangs der eingesetzten Erdverkabelung und des Erprobungszeitraums. Ziel ist die Abschätzung eines technisch sinnvollen Umfangs der Erdverkabelung zur Erprobung im deutschen Verbundnetz auf Basis geeigneter Eingangsgrößen (z. B. Ausfallhäufigkeit, Ausfalldauer, Art der Fehlerereignisse); - Kostenbetrachtungen (Investitions-/Betriebs-/sonstige Kosten) sowie Darstellung der Einflussgrößen (Geologie, Aufwand für Fehlerortung/Wartung/Reparatur/Trassenfreihaltung, Flächenverbrauch etc.); - Berücksichtigung auch relevanter europäischer und außereuropäischer Höchstspannungs-Erdkabelprojekte; - Differenzierte ausführliche Darstellung zu potentiellen Anwendungsmöglichkeiten sowohl bei HDÜ-Leitungen als auch bei HGÜ-Leitungen Regulatorische/juristische und planerische Aspekte: - Erfordernisse an die Raumordnung bei dem Einsatz von Erdkabeln (einschließlich unterirdische Raumordnung; landesplanerische Abstandsregelungen als Ziel der Raumordnung); - Auswirkungen der Projekte (in Planung, Bau und Betrieb) auf die Schutzgüter: insbesondere Mensch, Landschaftsbild, Tiere und Pflanzen, Schutzgebiete, Biotope, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Kulturgüter, Flächenverbrauch und sonstige Sachgüter. Erwarteter langfristiger Flächenverbrauch und mögliche Nutzung der Trassenräume; - Grundsätzliche planerische Herausforderungen beim Einsatz der Erdverkabelung, Methodik der Alternativenprüfung im Vergleich zu einer reinen Freileitungsplanung (auch in Bezug auf Bündelungsoptionen); - Erdkabel und das Zusammenspiel mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (u.a. Untersuchung der „zumutbaren Alternativen“ im Rahmen des Gebiets- und Artenschutzes gemäß §§ 44 und 34 BNatSchG); - Prüfung, ob und inwieweit Erdverkabelungsmöglichkeiten in die Alternativenprüfung nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) / Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) einbezogen werden können; - Analyse von Raumwiderständen bei der Erdverkabelung und Fragen planerischer Konfliktbewältigung (insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung der Akzeptanz für Lei-tungsbauprojekte); - Auswertung und Einschätzung der Erfahrungen aus den konkreten Genehmigungsverfahren bzgl. Akzeptanz im Vergleich Erdkabel gegenüber Freileitungen, Darstellung wesentlicher Einwendungen/Stellungnahmen; - Analyse eventueller regulatorischer Hemmnisse für den Einsatz von Erdkabeln bzw. Beschreibung regulatorischen Anpassungsbedarfs (z. B. Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sowie weiterer regulatorischer Rahmenbedingungen). Kurzanalysen, Workshops und Präsentation im Rahmen der Plattform Energienetze - Durchführung von zwei Workshops zu technischen, wirtschaftlichen, juristischen und insbesondere auch planerischen/raumordnerischen Aspekten; - Präsentation von Projektergebnissen in drei Sitzungen der Plattform Energienetze (Plenum oder Arbeitsgruppe); - Im Rahmen des Projektes sollen zwei Hintergrundpapiere (à max. 10 Seiten) mit tagesaktuellen Fragestellungen zur Erdverkabelung (z. B. aktuelle politische Vorschläge oder kurzfristig vorliegende fachspezifische Vorschläge oder Studienergebnisse aus Wissenschaft oder der Energiewirtschaft) erstellt werden. ########################################################################## Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 13.05.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten. Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (ein ungebundenes Druckexemplar und - als PDF-Datei - auf einem USB-Stick) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 33 / 15 !“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn Sie bis zum 02.06.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten). Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projekt-Nr. 33/15
Thema:
Technische, planerische und regulatorische Bewertung der Erdkabel-Projekte nach EnLAG und BBPlG
A) Ausgangslage:
Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung und der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel machen den raschen Bau neuer Höchstspannungsleitungen in Deutschland dringend erforderlich. Zentrale Instrumente für den Ausbau des Stromnetzes auf Übertragungsnetzebene sind der Bundesbedarfsplan im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und der Bedarfsplan des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG). Der Bundesbedarfsplan identifiziert auf Grundlage des Netzentwicklungsplans (Onshore) und des Offshore-Netzentwicklungsplans die Vorhaben, für die nach der Bedarfsermittlung nach §§ 12a ff. EnWG die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf bestehen. Für Vorhaben, die als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind, ist die Bundesnetzagentur zuständig. Die übrigen Vorhaben fallen in die Zuständigkeit der Länder. Das zeitlich vorangegangene EnLAG beinhaltet weitere notwendige und ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder verbleibende Projekte, für die ein vordringlicher Bedarf besteht (sog. Startnetz).
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Weiter unter Punkt VI.3).
Dauer: 18 Monate
Referenznummer: IC4-801436/33, Projekt-Nr. 33/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin / Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze [daher maximal 2 DIN A 4 Seiten] und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema.
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Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
d) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
e) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
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Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Punkt VI.3).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Punkt VI.3).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Punkt VI.3).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Kurzfristiger Beratungs- und Handlungsbedarf.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (30)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung (30)
3. Preis (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Apostel
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IC4-801436/33, Projekt-Nr. 33/15
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5)
Im EnLAG und im BBPlG ist dabei vom Gesetzgeber für bestimmte Pilotstrecken die Möglichkeit vorgesehen, Erdkabel auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten zu erproben. Ein großflächiger Einsatz von Erdkabelsystemen ist aktuell noch nicht möglich, da diese Technik auf Höchstspannungsebene, insbesondere im Drehstrombereich, momentan nicht dem Stand der Technik entspricht. Daher ist die Möglichkeit der Teilerdverkabelung beim Bau neuer Stromtrassen auf der Höchstspannungsebene – mit Ausnahme von Seekabeln und Seekabelfortführungen – bisher nur bei vier Pilotprojekten nach dem EnLAG und – seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 (EEG 2014) – auch bei allen Höchstspannungs-Gleichstromübertragungs-Leitungen nach dem BBPlG zugelassen. Der am 25. März 2015 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus erweitert diesen Ansatz maßvoll, indem weitere Pilotstrecken aufgenommen und die Kriterien für eine mögliche Erdverkabelung insbesondere um Naturschutzaspekte ergänzt werden sollen (siehe Bundesratsdrucksache 129/15 vom 27.03.2015: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0101-0200/129-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
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Es wird davon ausgegangen, dass bei der Planung neuer Trassen die Option einer (Teil-)Erdverkabelung potenzielle planerische Konflikte mindern kann. Dies betrifft unter anderem die Annäherung an Wohnbebauung oder die Querung von großen Wasserstraßen. Bevor Erdkabel im größeren Umfang im Übertragungsnetz eingesetzt werden können, müssen jedoch aus Gründen der Versorgungssicherheit im realen Netzbetrieb zunächst ausreichende Erfahrungen im Rahmen der Pilotprojekte gesammelt werden. Hierzu gehören insbesondere Fragen der Betriebssicherheit, der Fehleranfälligkeit und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, der Auswirkungen auf die Umwelt – insbesondere den Boden – , aber auch nichttechnische Aspekte wie Auswirkungen auf den Planungsprozess, die Wirtschaftlichkeit und die Akzeptanz vor allem bei dem betroffenen Anwohnern.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist nach § 3 EnLAG verpflichtet, dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorzulegen, der die Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln darstellt. Die Übertragungsnetzbetreiber sind nach § 3 BBPlG darüber hinaus verpflichtet, der Bundesnetzagentur im Rahmen des Netzentwicklungsplans über die in den Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen einen Bericht vorzulegen, in dem die technische Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen bewertet werden.
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Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Projektes sollen die Erfahrungen, die aktuell bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Erdkabeln im Rahmen erster Pilotprojekte auf der Höchstspannungsebene gemacht werden, ausgewertet werden. Hierzu zählen auch die bisher realisierten Seekabelprojekte/Offshore-Anbindungen bzgl. ihrer Weiterführung als Onshore-Erdkabel. Es sollen technische, planerische, wirtschaftliche sowie regulatorische/juristische Aspekte betrachtet und diese detailliert ausgewertet sowie auch allgemeinverständlich dargestellt werden. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass er die entsprechende Expertise und Erfahrung in den genannten Feldern aufweist.
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Die Auswertung schließt umfangreiche Gespräche mit den Übertragungsnetzbetreibern, den Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie darüber hinaus mit den Herstellern sowie ggf. weiteren Dienstleistern (Bauausführer, wissenschaftliche Institutionen, Planungsbüros etc.) ein. Im Rahmen des Projekts sollen zudem zwei Workshops zu technischen, wirtschaftlichen, juristischen und insbesondere auch planerischen/raumordnerischen Aspekten durchgeführt werden. Sollten in bestimmten Bereichen nicht ausreichend Erfahrungen in Deutschland vorliegen, sollen Erfahrungen aus dem europäischen und internationalen Ausland unter Würdigung der dort gegebenen Rahmenbedingungen mit herangezogen werden.
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B) Aufgabenbeschreibung, Ziele des Vorhabens:
Im Rahmen des Projekts sollen folgende Aufgaben erfüllt bzw. Fragestellungen bearbeitet werden:
Technische und wirtschaftliche Aspekte:
- Detaillierte Darstellung der eingesetzten/geplanten Technik (Kabeltypen, Anordnung, Muffen, Bettung, Verlegung, Transport, Netzeinbindung, Übergangsbauwerke, ggf. Maßnahmen zur Reduzierung von elektromagnetischen Feldern etc.);
- Warum es sich bei einzelnen geplanten Erdkabelprojekten um technisch und wirtschaftlich effiziente Teilabschnitte handelt;
- Darstellung der bisher gewonnenen bzw. zu erwartenden Bau- und Betriebserfahrungen sowie Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit (u. a. Bauzeit, Wärmeentwicklung/-abfuhr, Fehlerortung und Reparatur, Wartung, Lebensdauer, Überlastbarkeit, Fehleranfälligkeit, Netz-sicherheit, Blindleistung, Verfügbarkeit, Übertragungsverluste, elektromagnetische Felder);
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- Entwicklung statistischer Auswertungsmethoden auf Basis des Umfangs der eingesetzten Erdverkabelung und des Erprobungszeitraums. Ziel ist die Abschätzung eines technisch sinnvollen Umfangs der Erdverkabelung zur Erprobung im deutschen Verbundnetz auf Basis geeigneter Eingangsgrößen (z. B. Ausfallhäufigkeit, Ausfalldauer, Art der Fehlerereignisse);
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- Kostenbetrachtungen (Investitions-/Betriebs-/sonstige Kosten) sowie Darstellung der Einflussgrößen (Geologie, Aufwand für Fehlerortung/Wartung/Reparatur/Trassenfreihaltung, Flächenverbrauch etc.);
- Berücksichtigung auch relevanter europäischer und außereuropäischer Höchstspannungs-Erdkabelprojekte;
- Differenzierte ausführliche Darstellung zu potentiellen Anwendungsmöglichkeiten sowohl bei HDÜ-Leitungen als auch bei HGÜ-Leitungen
Regulatorische/juristische und planerische Aspekte:
- Erfordernisse an die Raumordnung bei dem Einsatz von Erdkabeln (einschließlich unterirdische Raumordnung; landesplanerische Abstandsregelungen als Ziel der Raumordnung);
- Auswirkungen der Projekte (in Planung, Bau und Betrieb) auf die Schutzgüter: insbesondere Mensch, Landschaftsbild, Tiere und Pflanzen, Schutzgebiete, Biotope, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Kulturgüter, Flächenverbrauch und sonstige Sachgüter. Erwarteter langfristiger Flächenverbrauch und mögliche Nutzung der Trassenräume;
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- Grundsätzliche planerische Herausforderungen beim Einsatz der Erdverkabelung, Methodik der Alternativenprüfung im Vergleich zu einer reinen Freileitungsplanung (auch in Bezug auf Bündelungsoptionen);
- Erdkabel und das Zusammenspiel mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (u.a. Untersuchung der „zumutbaren Alternativen“ im Rahmen des Gebiets- und Artenschutzes gemäß §§ 44 und 34 BNatSchG);
- Prüfung, ob und inwieweit Erdverkabelungsmöglichkeiten in die Alternativenprüfung nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) / Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) einbezogen werden können;
- Analyse von Raumwiderständen bei der Erdverkabelung und Fragen planerischer Konfliktbewältigung (insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung der Akzeptanz für Lei-tungsbauprojekte);
- Auswertung und Einschätzung der Erfahrungen aus den konkreten Genehmigungsverfahren bzgl. Akzeptanz im Vergleich Erdkabel gegenüber Freileitungen, Darstellung wesentlicher Einwendungen/Stellungnahmen;
- Analyse eventueller regulatorischer Hemmnisse für den Einsatz von Erdkabeln bzw. Beschreibung regulatorischen Anpassungsbedarfs (z. B. Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sowie weiterer regulatorischer Rahmenbedingungen).
Kurzanalysen, Workshops und Präsentation im Rahmen der Plattform Energienetze
- Durchführung von zwei Workshops zu technischen, wirtschaftlichen, juristischen und insbesondere auch planerischen/raumordnerischen Aspekten;
- Präsentation von Projektergebnissen in drei Sitzungen der Plattform Energienetze (Plenum oder Arbeitsgruppe);
- Im Rahmen des Projektes sollen zwei Hintergrundpapiere (à max. 10 Seiten) mit tagesaktuellen Fragestellungen zur Erdverkabelung (z. B. aktuelle politische Vorschläge oder kurzfristig vorliegende fachspezifische Vorschläge oder Studienergebnisse aus Wissenschaft oder der Energiewirtschaft) erstellt werden.
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Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 13.05.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
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Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
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Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (ein ungebundenes Druckexemplar und - als PDF-Datei - auf einem USB-Stick) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 33 / 15 !“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
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Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn Sie bis zum 02.06.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
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Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
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Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können.
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Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bewerber durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die für den Bewerber aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bewerber mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Referat I B 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Quelle: OJS 2015/S 085-152530 (2015-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 149-276071
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 85-152530
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5). Im EnLAG und im BBPlG ist dabei vom Gesetzgeber für bestimmte Pilotstrecken die Möglichkeit vorgesehen, Erdkabel auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten zu erproben. Ein großflächiger Einsatz von Erdkabelsystemen ist aktuell noch nicht möglich, da diese Technik auf Höchstspannungsebene, insbesondere im Drehstrombereich, momentan nicht dem Stand der Technik entspricht. Daher ist die Möglichkeit der Teilerdverkabelung beim Bau neuer Stromtrassen auf der Höchstspannungsebene – mit Ausnahme von Seekabeln und Seekabelfortführungen – bisher nur bei vier Pilotprojekten nach dem EnLAG und – seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 (EEG 2014) – auch bei allen Höchstspannungs-Gleichstromübertragungs-Leitungen nach dem BBPlG zugelassen. Der am 25. März 2015 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus erweitert diesen Ansatz maßvoll, indem weitere Pilotstrecken aufgenommen und die Kriterien für eine mögliche Erdverkabelung insbesondere um Naturschutzaspekte ergänzt werden sollen (siehe Bundesratsdrucksache 129/15 vom 27.3.2015: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0101-0200/129-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Es wird davon ausgegangen, dass bei der Planung neuer Trassen die Option einer (Teil-)Erdverkabelung potenzielle planerische Konflikte mindern kann. Dies betrifft unter anderem die Annäherung an Wohnbebauung oder die Querung von großen Wasserstraßen. Bevor Erdkabel im größeren Umfang im Übertragungsnetz eingesetzt werden können, müssen jedoch aus Gründen der Versorgungssicherheit im realen Netzbetrieb zunächst ausreichende Erfahrungen im Rahmen der Pilotprojekte gesammelt werden. Hierzu gehören insbesondere Fragen der Betriebssicherheit, der Fehleranfälligkeit und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, der Auswirkungen auf die Umwelt – insbesondere den Boden –, aber auch nichttechnische Aspekte wie Auswirkungen auf den Planungsprozess, die Wirtschaftlichkeit und die Akzeptanz vor allem bei dem betroffenen Anwohnern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist nach § 3 EnLAG verpflichtet, dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorzulegen, der die Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln darstellt. Die Übertragungsnetzbetreiber sind nach § 3 BBPlG darüber hinaus verpflichtet, der Bundesnetzagentur im Rahmen des Netzentwicklungsplans über die in den Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen einen Bericht vorzulegen, in dem die technische Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen bewertet werden. Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Projektes sollen die Erfahrungen, die aktuell bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Erdkabeln im Rahmen erster Pilotprojekte auf der Höchstspannungsebene gemacht werden, ausgewertet werden. Hierzu zählen auch die bisher realisierten Seekabelprojekte/Offshore-Anbindungen bzgl. ihrer Weiterführung als Onshore-Erdkabel. Es sollen technische, planerische, wirtschaftliche sowie regulatorische/juristische Aspekte betrachtet und diese detailliert ausgewertet sowie auch allgemeinverständlich dargestellt werden. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass er die entsprechende Expertise und Erfahrung in den genannten Feldern aufweist. Die Auswertung schließt umfangreiche Gespräche mit den Übertragungsnetzbetreibern, den Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie darüber hinaus mit den Herstellern sowie ggf. weiteren Dienstleistern (Bauausführer, wissenschaftliche Institutionen, Planungsbüros etc.) ein. Im Rahmen des Projekts sollen zudem zwei Workshops zu technischen, wirtschaftlichen, juristischen und insbesondere auch planerischen/raumordnerischen Aspekten durchgeführt werden. Sollten in bestimmten Bereichen nicht ausreichend Erfahrungen in Deutschland vorliegen, sollen Erfahrungen aus dem europäischen und internationalen Ausland unter Würdigung der dort gegebenen Rahmenbedingungen mit herangezogen werden. B) Aufgabenbeschreibung, Ziele des Vorhabens: Im Rahmen des Projekts sollen folgende Aufgaben erfüllt bzw. Fragestellungen bearbeitet werden: Technische und wirtschaftliche Aspekte: — Detaillierte Darstellung der eingesetzten/geplanten Technik (Kabeltypen, Anordnung, Muffen, Bettung, Verlegung, Transport, Netzeinbindung, Übergangsbauwerke, ggf. Maßnahmen zur Reduzierung von elektromagnetischen Feldern etc.); — Warum es sich bei einzelnen geplanten Erdkabelprojekten um technisch und wirtschaftlich effiziente Teilabschnitte handelt; — Darstellung der bisher gewonnenen bzw. zu erwartenden Bau- und Betriebserfahrungen sowie Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit (u. a. Bauzeit, Wärmeentwicklung/-abfuhr, Fehlerortung und Reparatur, Wartung, Lebensdauer, Überlastbarkeit, Fehleranfälligkeit, Netz-sicherheit, Blindleistung, Verfügbarkeit, Übertragungsverluste, elektromagnetische Felder); — Entwicklung statistischer Auswertungsmethoden auf Basis des Umfangs der eingesetzten Erdverkabelung und des Erprobungszeitraums. Ziel ist die Abschätzung eines technisch sinnvollen Umfangs der Erdverkabelung zur Erprobung im deutschen Verbundnetz auf Basis geeigneter Eingangsgrößen (z. B. Ausfallhäufigkeit, Ausfalldauer, Art der Fehlerereignisse); — Kostenbetrachtungen (Investitions-/Betriebs-/sonstige Kosten) sowie Darstellung der Einflussgrößen (Geologie, Aufwand für Fehlerortung/Wartung/Reparatur/Trassenfreihaltung, Flächenverbrauch etc.); — Berücksichtigung auch relevanter europäischer und außereuropäischer Höchstspannungs-Erdkabelprojekte; — Differenzierte ausführliche Darstellung zu potentiellen Anwendungsmöglichkeiten sowohl bei HDÜ-Leitungen als auch bei HGÜ-Leitungen. Regulatorische/juristische und planerische Aspekte: — Erfordernisse an die Raumordnung bei dem Einsatz von Erdkabeln (einschließlich unterirdische Raumordnung; landesplanerische Abstandsregelungen als Ziel der Raumordnung); — Auswirkungen der Projekte (in Planung, Bau und Betrieb) auf die Schutzgüter: insbesondere Mensch, Landschaftsbild, Tiere und Pflanzen, Schutzgebiete, Biotope, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Kulturgüter, Flächenverbrauch und sonstige Sachgüter. Erwarteter langfristiger Flächenverbrauch und mögliche Nutzung der Trassenräume; — Grundsätzliche planerische Herausforderungen beim Einsatz der Erdverkabelung, Methodik der Alternativenprüfung im Vergleich zu einer reinen Freileitungsplanung (auch in Bezug auf Bündelungsoptionen); — Erdkabel und das Zusammenspiel mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (u.a. Untersuchung der „zumutbaren Alternativen“ im Rahmen des Gebiets- und Artenschutzes gemäß §§ 44 und 34 BNatSchG); — Prüfung, ob und inwieweit Erdverkabelungsmöglichkeiten in die Alternativenprüfung nach dem Raumordnungsgesetz (ROG)/Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) einbezogen werden können; — Analyse von Raumwiderständen bei der Erdverkabelung und Fragen planerischer Konfliktbewältigung (insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung der Akzeptanz für Lei-tungsbauprojekte); — Auswertung und Einschätzung der Erfahrungen aus den konkreten Genehmigungsverfahren bzgl. Akzeptanz im Vergleich Erdkabel gegenüber Freileitungen, Darstellung wesentlicher Einwendungen/Stellungnahmen; — Analyse eventueller regulatorischer Hemmnisse für den Einsatz von Erdkabeln bzw. Beschreibung regulatorischen Anpassungsbedarfs (z. B. Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sowie weiterer regulatorischer Rahmenbedingungen). Kurzanalysen, Workshops und Präsentation im Rahmen der Plattform Energienetze — Durchführung von 2 Workshops zu technischen, wirtschaftlichen, juristischen und insbesondere auch planerischen/raumordnerischen Aspekten; — Präsentation von Projektergebnissen in 3 Sitzungen der Plattform Energienetze (Plenum oder Arbeitsgruppe); — Im Rahmen des Projektes sollen 2 Hintergrundpapiere (à max. 10 Seiten) mit tagesaktuellen Fragestellungen zur Erdverkabelung (z. B. aktuelle politische Vorschläge oder kurzfristig vorliegende fachspezifische Vorschläge oder Studienergebnisse aus Wissenschaft oder der Energiewirtschaft) erstellt werden. Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 13.5.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten. Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (ein ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einem USB-Stick) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 33 / 15 !“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn Sie bis zum 02.06.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten). Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 289 065 💰
1 675 084,27 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-29 📅
Name: Consentec GmbH
Postanschrift: Grüner Weg 1
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@concentec.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2015/S 149-276071 (2015-07-31)