Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5)
Im EnLAG und im BBPlG ist dabei vom Gesetzgeber für bestimmte Pilotstrecken die Möglichkeit vorgesehen, Erdkabel auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten zu erproben. Ein großflächiger Einsatz von Erdkabelsystemen ist aktuell noch nicht möglich, da diese Technik auf Höchstspannungsebene, insbesondere im Drehstrombereich, momentan nicht dem Stand der Technik entspricht. Daher ist die Möglichkeit der Teilerdverkabelung beim Bau neuer Stromtrassen auf der Höchstspannungsebene – mit Ausnahme von Seekabeln und Seekabelfortführungen – bisher nur bei vier Pilotprojekten nach dem EnLAG und – seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 (EEG 2014) – auch bei allen Höchstspannungs-Gleichstromübertragungs-Leitungen nach dem BBPlG zugelassen. Der am 25. März 2015 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus erweitert diesen Ansatz maßvoll, indem weitere Pilotstrecken aufgenommen und die Kriterien für eine mögliche Erdverkabelung insbesondere um Naturschutzaspekte ergänzt werden sollen (siehe Bundesratsdrucksache 129/15 vom 27.03.2015:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0101-0200/129-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Es wird davon ausgegangen, dass bei der Planung neuer Trassen die Option einer (Teil-)Erdverkabelung potenzielle planerische Konflikte mindern kann. Dies betrifft unter anderem die Annäherung an Wohnbebauung oder die Querung von großen Wasserstraßen. Bevor Erdkabel im größeren Umfang im Übertragungsnetz eingesetzt werden können, müssen jedoch aus Gründen der Versorgungssicherheit im realen Netzbetrieb zunächst ausreichende Erfahrungen im Rahmen der Pilotprojekte gesammelt werden. Hierzu gehören insbesondere Fragen der Betriebssicherheit, der Fehleranfälligkeit und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, der Auswirkungen auf die Umwelt – insbesondere den Boden – , aber auch nichttechnische Aspekte wie Auswirkungen auf den Planungsprozess, die Wirtschaftlichkeit und die Akzeptanz vor allem bei dem betroffenen Anwohnern.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist nach § 3 EnLAG verpflichtet, dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorzulegen, der die Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln darstellt. Die Übertragungsnetzbetreiber sind nach § 3 BBPlG darüber hinaus verpflichtet, der Bundesnetzagentur im Rahmen des Netzentwicklungsplans über die in den Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen einen Bericht vorzulegen, in dem die technische Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen bewertet werden.
Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Projektes sollen die Erfahrungen, die aktuell bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Erdkabeln im Rahmen erster Pilotprojekte auf der Höchstspannungsebene gemacht werden, ausgewertet werden. Hierzu zählen auch die bisher realisierten Seekabelprojekte/Offshore-Anbindungen bzgl. ihrer Weiterführung als Onshore-Erdkabel. Es sollen technische, planerische, wirtschaftliche sowie regulatorische/juristische Aspekte betrachtet und diese detailliert ausgewertet sowie auch allgemeinverständlich dargestellt werden. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass er die entsprechende Expertise und Erfahrung in den genannten Feldern aufweist.
Die Auswertung schließt umfangreiche Gespräche mit den Übertragungsnetzbetreibern, den Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie darüber hinaus mit den Herstellern sowie ggf. weiteren Dienstleistern (Bauausführer, wissenschaftliche Institutionen, Planungsbüros etc.) ein. Im Rahmen des Projekts sollen zudem zwei Workshops zu technischen, wirtschaftlichen, juristischen und insbesondere auch planerischen/raumordnerischen Aspekten durchgeführt werden. Sollten in bestimmten Bereichen nicht ausreichend Erfahrungen in Deutschland vorliegen, sollen Erfahrungen aus dem europäischen und internationalen Ausland unter Würdigung der dort gegebenen Rahmenbedingungen mit herangezogen werden.
B) Aufgabenbeschreibung, Ziele des Vorhabens:
Im Rahmen des Projekts sollen folgende Aufgaben erfüllt bzw. Fragestellungen bearbeitet werden:
Technische und wirtschaftliche Aspekte:
- Detaillierte Darstellung der eingesetzten/geplanten Technik (Kabeltypen, Anordnung, Muffen, Bettung, Verlegung, Transport, Netzeinbindung, Übergangsbauwerke, ggf. Maßnahmen zur Reduzierung von elektromagnetischen Feldern etc.);
- Warum es sich bei einzelnen geplanten Erdkabelprojekten um technisch und wirtschaftlich effiziente Teilabschnitte handelt;
- Darstellung der bisher gewonnenen bzw. zu erwartenden Bau- und Betriebserfahrungen sowie Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit (u. a. Bauzeit, Wärmeentwicklung/-abfuhr, Fehlerortung und Reparatur, Wartung, Lebensdauer, Überlastbarkeit, Fehleranfälligkeit, Netz-sicherheit, Blindleistung, Verfügbarkeit, Übertragungsverluste, elektromagnetische Felder);
- Entwicklung statistischer Auswertungsmethoden auf Basis des Umfangs der eingesetzten Erdverkabelung und des Erprobungszeitraums. Ziel ist die Abschätzung eines technisch sinnvollen Umfangs der Erdverkabelung zur Erprobung im deutschen Verbundnetz auf Basis geeigneter Eingangsgrößen (z. B. Ausfallhäufigkeit, Ausfalldauer, Art der Fehlerereignisse);
- Kostenbetrachtungen (Investitions-/Betriebs-/sonstige Kosten) sowie Darstellung der Einflussgrößen (Geologie, Aufwand für Fehlerortung/Wartung/Reparatur/Trassenfreihaltung, Flächenverbrauch etc.);
- Berücksichtigung auch relevanter europäischer und außereuropäischer Höchstspannungs-Erdkabelprojekte;
- Differenzierte ausführliche Darstellung zu potentiellen Anwendungsmöglichkeiten sowohl bei HDÜ-Leitungen als auch bei HGÜ-Leitungen
Regulatorische/juristische und planerische Aspekte:
- Erfordernisse an die Raumordnung bei dem Einsatz von Erdkabeln (einschließlich unterirdische Raumordnung; landesplanerische Abstandsregelungen als Ziel der Raumordnung);
- Auswirkungen der Projekte (in Planung, Bau und Betrieb) auf die Schutzgüter: insbesondere Mensch, Landschaftsbild, Tiere und Pflanzen, Schutzgebiete, Biotope, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Kulturgüter, Flächenverbrauch und sonstige Sachgüter. Erwarteter langfristiger Flächenverbrauch und mögliche Nutzung der Trassenräume;
- Grundsätzliche planerische Herausforderungen beim Einsatz der Erdverkabelung, Methodik der Alternativenprüfung im Vergleich zu einer reinen Freileitungsplanung (auch in Bezug auf Bündelungsoptionen);
- Erdkabel und das Zusammenspiel mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (u.a. Untersuchung der „zumutbaren Alternativen“ im Rahmen des Gebiets- und Artenschutzes gemäß §§ 44 und 34 BNatSchG);
- Prüfung, ob und inwieweit Erdverkabelungsmöglichkeiten in die Alternativenprüfung nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) / Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) einbezogen werden können;
- Analyse von Raumwiderständen bei der Erdverkabelung und Fragen planerischer Konfliktbewältigung (insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung der Akzeptanz für Lei-tungsbauprojekte);
- Auswertung und Einschätzung der Erfahrungen aus den konkreten Genehmigungsverfahren bzgl. Akzeptanz im Vergleich Erdkabel gegenüber Freileitungen, Darstellung wesentlicher Einwendungen/Stellungnahmen;
- Analyse eventueller regulatorischer Hemmnisse für den Einsatz von Erdkabeln bzw. Beschreibung regulatorischen Anpassungsbedarfs (z. B. Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sowie weiterer regulatorischer Rahmenbedingungen).
Kurzanalysen, Workshops und Präsentation im Rahmen der Plattform Energienetze
- Durchführung von zwei Workshops zu technischen, wirtschaftlichen, juristischen und insbesondere auch planerischen/raumordnerischen Aspekten;
- Präsentation von Projektergebnissen in drei Sitzungen der Plattform Energienetze (Plenum oder Arbeitsgruppe);
- Im Rahmen des Projektes sollen zwei Hintergrundpapiere (à max. 10 Seiten) mit tagesaktuellen Fragestellungen zur Erdverkabelung (z. B. aktuelle politische Vorschläge oder kurzfristig vorliegende fachspezifische Vorschläge oder Studienergebnisse aus Wissenschaft oder der Energiewirtschaft) erstellt werden.
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Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 13.05.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (ein ungebundenes Druckexemplar und - als PDF-Datei - auf einem USB-Stick) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 33 / 15 !“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn Sie bis zum 02.06.2015 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.