Unterstützungsleistungen bei der Ausgestaltung zur Öffnung von Fördersystemen für Strom aus Erneuerbaren Energien, für im Ausland erzeugten Strom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referat I C 4
Die ausführliche Leistungsbeschreibung ist unter VI.3) (Zusätzliche Angaben) zu finden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-07-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-10-05 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referat I C 4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: bernd.jakobs@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30186152275 📞
Fax: +49 30182698 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-16 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 138-254954
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/51; Projekt-Nr. 51/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-25 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität (60)
2. Organisatorische Umsetzung (10)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/51; Projekt-Nr. 51/15
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer: Bundeskartellamt, Villemomber Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Fax: +49 30185473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Referat IB6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Quelle: OJS 2015/S 138-254954 (2015-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referat I C 4
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: bernd.jakobs@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30186152275 📞
Fax: +49 30182698 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-16 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 138-254954
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Leistungsbeschreibung:
I. Hintergrund und Ziel des Auftrages
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) ist zum 1. August 2014 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass spätestens ab 2017 die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen grundsätzlich durch Ausschreibungen ermittelt werden soll. Im Rahmen dieser Ausschreibungen soll die Förderung für 5 Prozent der jährlich neu installierten Anlagenleistung europaweit geöffnet werden. Das EEG 2014 knüpft die Öffnung der Förderung für ausländischen Strom an drei Voraussetzungen:
— Abschluss einer völkerrechtlichen Vereinbarung mit dem Partnerstaat im Rahmen der Kooperationsmechanismen,
— Wahrung des Prinzips der Gegenseitigkeit,
— Gewährleistung eines physikalischen Imports des Stroms.
Bereits Anfang 2015 wurde ein (Pilot-)Ausschreibungssystem für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem Umfang von 400 MW eingeführt. Die rechtliche Grundlage bildet die Freiflächenausschreibungsverordnung, die Anfang 2015 in Kraft getreten ist.
Im Rahmen der Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen soll ab 2016 auch eine anteilige Öffnung der Förderung für ausländischen Strom erfolgen, um Erfahrungen bei grenzüberschreitender Förderung und der Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten zu sammeln. Die Einzelheiten sollen in einer Verordnung umgesetzt werden. Hierfür enthält das EEG 2014 in § 88 Absatz 2 eine Verordnungsermächtigung. Auch für die Öffnung der Pilotausschreibung gelten die oben dargestellten drei Voraussetzungen.
Gleichzeitig sollen durch die geöffnete Pilotausschreibung die Kooperationsmechanismen der Erneuerbaren-RL 2009/28/EG umgesetzt werden. Zudem soll die Öffnung im Einklang mit den europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien erfolgen. Des Weiteren ist bei der Entwicklung von Konzepten zur Öffnung der Förderung von erneuerbaren Energien die europäische Diskussion, insbesondere die Entwicklung von Vorschlägen für eine Governance zur Umsetzung der 2030-Ziele durch die Europäische Kommission zu berücksichtigen. Auch in dieser Diskussion spielt derzeit regionale Kooperation eine wichtige Rolle. Es ist davon auszugehen, dass mehrere Nachbarstaaten aus verschiedenen Gründen Interesse an einer Kooperation mit Deutschland beim Ausbau der erneuerbaren Energien haben.
Kooperationsmöglichkeiten können unter anderem dabei helfen, die nationalen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2020 zu erreichen. Hierzu haben sich die Mitgliedsstaaten aufgrund der europäischen Richtlinie 2009/28/EG verpflichtet. Aber auch beihilferechtliche Gründe oder verstärkte regionale Integration der Strommärkte erfordern eine Kooperation. Eine Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten kommt daher auch in dem Fall in Betracht, dass die Umsetzung der europäischen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 keine hinreichenden Anreize für eine gemeinsame Kooperation zur Zielerfüllung bieten.
Parallel dazu ist zu berücksichtigen, dass Deutschland aufgrund des Beihilfeverfahrens zum EEG 2012 die Verpflichtung eingegangen ist, Energieprojekte mit grenzüberschreitendem Charakter zu finanzieren. Daher ist zusätzlich ein Konzept zu entwickeln, wie aus Haushaltsmitteln ein derartiges grenzüberschreitendes Projekt finanziert werden kann oder wie diese Haushaltsmittel den Öffnungspiloten des EEG unterstützen können (kombinierte Finanzierung aus EEG und Haushaltsmitteln).
Ziel des Vorhabens ist es, das BMWi bei der Entwicklung entsprechender Konzepte umfassend wissenschaftlich zu unterstützen, Konzepte im politischen Prozess und in den Verhandlungen mit anderen Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln sowie im Austausch mit der Kommission von wissenschaftlicher Seite zu begleiten. Darüber hinaus ist beratende Unterstützung bei der rechtlichen Umsetzung sowie bei der Durchführung der Ausschreibung zu leisten. Auch deren Evaluierung soll umfassend wissenschaftlich unterstützt werden. Dabei sind energiewirtschaftliche, energiepolitische, europapolitische, rechtliche und ökonomische Aspekte zu untersuchen sowie Markt- und Potentialanalysen zu erstellen.
II. Aufgabenstellung/ zu erbringende Leistungen
Das Vorhaben beinhaltet insbesondere die folgenden Leistungen:
— Unterstützungsleistung bei der Erarbeitung von Konzepten, durch welche die dargestellten Voraussetzungen für die Öffnung des Fördersystems umgesetzt werden können. Hierzu gehört insbesondere ein Konzept zur Gegenseitigkeit.
— Untersuchungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in verschiedenen Nachbarländern Deutschlands. Untersuchungen zur Ermittlung der Potentiale einzelner Erneuerbare-Energien-Technologien in verschiedenen Ländern sowie die Auswirkungen einer Öffnung des EEG 2014 in Kooperation mit diesen Ländern auf den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und in den Ländern, die mit Deutschland kooperieren wollen, einschließlich der Auswirkungen auf die Kosten und Auswirkungen auf die EEG-Umlage sowie die Entwicklung des Strommarktes,
— wissenschaftliche Unterstützungsleistungen bei der Anpassung des nationalen Ausschreibungssystems und seiner einzelnen Parameter, mit Blick auf die Ausschreibung von Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Ausland,
— wissenschaftliche Unterstützung bei der Sicherstellung der Kompatibilität der Öffnung des EEG mit dem deutschen und europäischen Strommarktdesign und seiner Weiterentwicklung,
— wissenschaftliche Unterstützung bei der Analyse unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten und bei der Ausgestaltung der Finanzströme unter besonderer Berücksichtigung beihilferechtlicher Fragestellungen,
— Einrichtung eines Expertenkreises zur interdisziplinären Diskussion der verschiedenen Konzepte und Einzelfragen insbesondere mit Blick auf die zahlreichen interdisziplinären Überschneidungen zur nationalen Umstellung auf die Ausschreibung und zur europäischen Debatte um das zukünftige Marktdesign und die stärkere regionale Integration der Strommärkte,
— Unterstützung bei Einzelfragen zur Ausgestaltung der Verordnung und entsprechenden völkerrechtlichen Verträge, insbesondere durch die gutachterliche Bearbeitung einzelner Rechtsfragen,
— beratende Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der einzelnen Öffnungspiloten, z. B. auch beim Entwurf von Umsetzungsvorschriften der ausschreibenden Stelle,
— wissenschaftliche Unterstützung bei der Evaluierung der ersten Ausschreibungsrunden und Bewertung mit Blick auf die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die dauerhafte Öffnung in Höhe von mindestens 5 Prozent des Ausschreibungsvolumens ab 2017,
— Entwicklung von Vorschlägen für die Ausgestaltung der Bedingungen zur Öffnung des EEG ab 2017 auf der Basis der Erfahrungen der nationalen und insbesondere der geöffneten Pilotausschreibungen. Untersuchung, ob und wie eine Ausweitung des Ausschreibungsdesigns auf andere Erneuerbare-Energien-Technologien mit Blick auf andere Länder in Frage kommt und Vorschläge für die entsprechende Anpassung des Ausschreibungsdesigns.
Im Rahmen der Auftragsbearbeitung ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit des Auftragnehmers mit den in der Leistungsbeschreibung genannten und unter Punkt IV zusammengefassten Vorhaben erforderlich.
Es stellen sich eine Reihe von abweichenden Fragestellungen, wie etwa zu den Ausgangsbedingungen in anderen Staaten, den Präqualifikationsvoraussetzungen bei einer geöffneten Ausschreibung, der Kostenverteilung zwischen den beteiligten Staaten, zum Finanzierungsmechanismus etc., die vom Auftragnehmer zu untersuchen sind.
Dabei können sich aufgrund der Verhandlungen mit den Kooperationspartnern aber auch aufgrund der Politikvorgaben auf europäischer Ebene und sich jeweils aktuell entwickelnden politischen Diskussionsprozessen kurzfristige Änderungen durch den Auftraggeber in der Priorisierung und Spezifizierung der einzelnen Aufgaben oder konkret zu untersuchender Teilaspekte ergeben.
Die zu untersuchenden Fragestellungen bzw. zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben. Anbietern steht es frei, den beschriebenen Leistungsumfang sinnvoll anders zu strukturieren.
Aktuelle Arbeitsergebnisse anderer Projekte und Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die für die o. a. Fragestellungen Relevanz aufweisen, sind in allen Arbeitspaketen umfassend zu berücksichtigen. Entsprechende Vorarbeiten anderer Projekte werden, wo nötig, von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
Die Arbeitsergebnisse sind in Berichten/Kurzstudien, Unterstützungsleistungen sowie ad-hoc-Stellungnahmen fachlich auszuführen. Weiterhin ist ein intensiver Austausch mit der Auftraggeberin und der ausschreibenden Stelle insbesondere in Form von regelmäßigen Besprechungen vorzusehen.
II. 1 Arbeitspaket 1 (AP 1): Weiterentwicklung eines Konzepts zur Umsetzung der gesetzlichen Voraussetzung „Gegenseitigkeit“
In dem vorliegenden Vorhaben ist zu untersuchen, wie die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für eine Einbeziehung von ausländischem Strom in die Förderung des EEG umgesetzt werden können. In AP 1 ist zu untersuchen, in welcher Form das Prinzip der Gegenseitigkeit in der Zusammenarbeit mit möglichen Partnerländern gewahrt und ausgestaltet werden kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Kooperation mit verschiedenen Partnerländern möglicherweise unterschiedlich auszugestalten ist. Es stellen sich eine Reihe von Fragen zur Ausgestaltung der Finanzierungsströme und –mechanismen, insbesondere mit Blick auf deren Vereinbarkeit mit Umlagesystemen wie dem des EEG. Dabei sind insbesondere auch beihilferechtliche Fragen Gegenstand der Untersuchung, zu denen der Auftragnehmer wissenschaftliche Unterstützung leisten soll. Zudem ist zu untersuchen, wie eine angemessene Kosten-Nutzen-Verteilung zwischen den kooperierenden Mitgliedstaaten aussehen könnte.
Als Ergebnis sollen unterschiedliche Optionen der Gegenseitigkeit erarbeitet werden, die einen unterschiedlich ambitionierten Grad der regionalen Integration und Kooperation ermöglichen. Diese Optionen sollen auch eine Basis bieten, um die europäische Debatte um eine stärkere regionale Kooperation aktiv zu führen.
Ergebnisse/Meilensteine AP 1:
In AP 1 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin ein zielorientiertes Gesamtkonzept zu entwickeln. Erste Vorschläge zur möglichen Ausgestaltung sind im Angebot zu skizzieren.
II.2 Arbeitspaket 2 (AP 2): Erstellung von Analysen der Situation in anderen Ländern
In AP 2 sollen die Bedingungen in bis zu zehn potentiellen Partnerländern (insbesondere den Nachbarländern von Deutschland) betrachtet werden. Dabei bezieht sich die Analyse in diesem AP allein auf die Bedingungen, die für eine Ausschreibung im Bereich PV oder für ein Pilotprojekt relevant sind. Gegenstand sind die Potentiale für den Ausbau der erneuerbaren Energien des jeweiligen Staates und deren Einfluss auf die Kostenentwicklung im Rahmen einer Ausschreibung. Des weiteren sind die allgemeinen Rahmenbedingungen, wie etwa das bestehende Fördersystem, die Netzsituation und Netzanschlussbedingungen, die Genehmigungsvoraussetzungen und die Finanzierungsbedingungen in dem jeweiligen Partnerland zu untersuchen sowie der Einfluss, den ein Zugang zum EEG auf diese Rahmenbedingungen haben könnte, abzuschätzen. Darüber hinaus ist eine Analyse der Marktsituation für den PV-Sektor in dem jeweiligen Mitgliedstaat sowie der Akteure Gegenstand der Untersuchung. Weiterhin sollen potentielle Hemmnisse und deren Auswirkungen aufgezeigt werden.
Ziel ist es, eine Basis zu schaffen, um das bestehende Ausschreibungssystem an die Gegebenheiten einer Kooperation anzupassen und die konkrete Kooperation vorzubereiten. Dabei soll der Fokus auf den Nachbarstaaten. Die Auswahl der Mitgliedsstaaten erfolgt in Absprache mit der Auftraggeberin.
Ergebnisse/Meilensteine AP 2:
In AP 2 sind zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin Analysen der Situation in bis zu zehn Mitgliedsstaaten zu erstellen.
II. 3 Arbeitspaket 3 (AP 3): Wissenschaftliche Unterstützung bei der Anpassung des Ausschreibungsdesigns
Im AP 3 soll auf der Basis der Analysen in AP 2 untersucht werden, inwieweit das nationale Ausschreibungsdesign für PV-Freiflächenanlagen angepasst werden muss, sofern in eine Ausschreibung auch Strom, der im Ausland erzeugt wird, einbezogen wird. Hiervon können verschiedene Parameter des Ausschreibungsmechanismus betroffen sein, etwa die Präqualifikationsvoraussetzungen, der Ausschreibungsgegenstand, die Festlegung von Höchstpreisen, vorzusehende Pönalen usw. Dabei ist zu beachten, dass in einem Ausschreibungsdesign die einzelnen Parameter aufeinander abgestimmt sein müssen, um keine Fehlanreize zu setzen, den Wettbewerb zu verzerren oder einen hinreichenden Wettbewerb zu unterbinden.
Aus diesem Grund ist es Aufgabe des Auftragnehmers, das Ausschreibungsdesign insgesamt zu betrachten und zu untersuchen, welche Elemente für eine geöffnete Ausschreibung anzupassen sind. Dabei ist insbesondere auf die Gegebenheiten in anderen Ländern einzugehen, die im AP 2 ermittelt worden sind. Ziel bleibt es dabei, die geöffnete Ausschreibung möglichst parallel zur nationalen Ausschreibung zu gestalten, soweit dies möglich ist. Es ist eine enge Abstimmung mit dem Vorhaben „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“ zu gewährleisten.
Ergebnisse/Meilensteine AP 3:
In AP 3 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin ein umfassender Ergebnisbericht zu erstellen.
II. 4 Arbeitspaket 4 (AP 4): Wissenschaftliche Unterstützung bei der Sicherstellung der Kompatibilität der Öffnung des EEG mit dem deutschen und europäischen Strommarktdesign und seiner Weiterentwicklung
Gegenstand von AP 4 ist die wissenschaftliche Unterstützung der Einbettung des Konzepts der grenzüberschreitenden Ausschreibung in den deutschen und europäischen Strommarkt. Dies umfasst insbesondere die Berücksichtigung der Besonderheiten von gekoppelten Märkten. Diese Aspekte stehen in engem Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns sowie dem physikalischem Import des Stroms. Der physikalische Import ist gem. § 2 Abs. 6 sowie § 88 Abs. 2 EEG 2014 Voraussetzung der grenzüberschreitenden Förderung. Das Konzept muss auf absehbare Anpassungen des Binnenmarktes und der europäischen Marktkopplung abgestimmt sein und darf diesen nicht entgegenlaufen. Insbesondere sind Auswirkungen der Weiterentwicklung des Strommarktes wie beispielsweise die Erweiterung der gekoppelten Marktgebiete sowie der Umstellung auf die lastfluss-basierte Marktkopplung (flow based market coupling) zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat daher diese Entwicklungen zu verfolgen und im Rahmen der Erarbeitung eines Konzepts zur Einführung von geöffneten Ausschreibungen zu untersuchen. Insbesondere sind in diesem Arbeitspaket auch Modellierungen und Szenarioberechnungen in den Bereichen Strommarkt und Netzbetrieb vorzunehmen.
Darüber hinaus ist die Diskussion um die Weiterentwicklung des Strommarktdesigns zu berücksichtigen. Dabei sollen die Zusammenhänge der grenzüberschreitenden Erneuerbaren-Förderung mit der aktuellen Debatte um die Gewährleistung der Versorgungssicherheit untersucht werden, insbesondere im Rahmen der möglichen Öffnung von sog. Kapazitätsmechanismen (d. h. der Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Beteiligung an Kapazitätsauktionen). Die Kohärenz zwischen grenzüberschreitender Förderung erneuerbarer Energien (speziell unter der Berücksichtigung des Kriteriums des physikalischen Imports) und einer möglichen grenzüberschreitenden Öffnung von Kapazitätsmechanismen und dem EU-Energiebinnenmarkt soll dabei untersucht werden.
Aufgrund der vielen Querbezüge zum Strommarkt und der Komplexität dieser Thematik ist dieser Teil des Vorhabens von besonderer Bedeutung. Ergebnisse/Meilensteine AP 4:
In AP 4 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin die Kompatibilität des Öffnungskonzepts für die Erneuerbaren-Förderung mit den Bedingungen und Entwicklungen des Strommarktdesigns und des Strombinnenmarktes sicherzustellen. Es sind hierzu unterschiedliche Optionen zu entwickeln und umfassend die Vor- und Nachteile zu beleuchten.
Es wird ein Arbeitsaufwand von 6 Personenmonaten geschätzt.
II. 5 Arbeitspaket 5 (AP 5): Wissenschaftliche Unterstützung bei der Untersuchung von Konzepten zu unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für ein Kooperationsprojekt von EE-Strom im Ausland
Ergänzend zur Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten zur Einbeziehung verschiedener Finanzierungsquellen und zur Ausgestaltung der finanziellen Förderung bestehen. Denkbar ist neben der produktionsbezogenen Finanzierung über das EEG-Umlagesystem auch andere Finanzierungsquellen, etwa die Gewährung von einmaligen Investitionszuschüssen oder die verbilligte Kreditvergabe etc. Hier sollen auch unterschiedliche Arten von Förderungen untersucht werden. In Betracht kommt auch die Einbeziehung von weiteren EU-Fördermöglichkeiten. Die zu untersuchenden Förderkonzepte werden durch den AG vorgegeben.
Dabei soll untersucht werden, welchen Einfluss die Einbeziehung zusätzlicher Finanzierungsquellen auf das Ausschreibungsergebnis haben. Bei der Aufbereitung der damit verbundenen Fragen sind insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen und die Fördersätze zu untersuchen. Dabei sind verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung zu entwickeln und auf Ihre Vor- und Nachteile sowohl in energiewirtschaftlicher als auch juristischer Hinsicht zu überprüfen.
Ergebnisse/Meilensteine AP 5:
In AP 5 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin verschiedene Varianten zu entwickeln, abzuwägen und auszugestalten. Erforderlichenfalls sind die entsprechenden Konzepte weiterzuentwickeln.
II.6 Arbeitspaket 6 (AP 6): Entwicklung von konkreten Modellen der Kooperation und Abwicklung von Finanzierungsströmen sowie deren beihilferechtliche Bewertung
Gegenstand von AP 6 ist es, auf der Basis der in den AP 1-5 geleisteten Arbeiten Unterstützung für die Entwicklung von konkreten Kooperationsformen zu leisten. Da unterschiedliche Mitgliedstaaten verschiedene Voraussetzungen aufweisen und auch unterschiedliche Ausschreibungsmengen in die Kooperation einbringen wollen, sind diverse Modelle denkbar, um die gesetzlichen Voraussetzung der Gegenseitigkeit im Rahmen einer konkreten Kooperation umzusetzen. Der Auftragsnehmer soll bei der Erstellung und landesspezifischen Anpassung entsprechender Modelle unterstützen. Dabei soll eine angemessene Kosten-Nutzen-Verteilung zwischen den kooperierenden Mitgliedstaaten sichergestellt werden. Dazu gehört insbesondere auch die Begleitung bei einzelfallbezogen Anpassungen des Kooperationsdesigns in Abhängigkeit der landesspezifischen Situation des Kooperationslandes. Dazu können beispielsweise Kosten und Nutzen mit Blick auf die Netz- und Systemintegration, Umweltauswirkungen und volkswirtschaftliche Aspekte im Standortland der Anlage zählen.
Insbesondere ist im Rahmen dieses AP auch zu untersuchen, wie die Abwicklung der Finanzströme bei einer Kooperation zu gestalten ist. So ist beispielsweise die Frage aufzubereiten, ob im Rahmen einer Kooperation eher die bestehenden Strukturen vor Ort zur Abwicklung der Finanzierung genutzt werden sollen oder eigene Strukturen zu schaffen sind.
Daneben ist ein wesentlicher Bestandteil dieses AP die Frage, welche Auswirkungen die gegenseitige Kooperation, insbesondere die konkrete Ausgestaltung des Finanzierungsmechanismus auf die beihilferechtliche Bewertung des Modells hat. Auswirkungen können sowohl durch die Gestaltung der Finanzströme als auch durch die Herkunft der Mittel aus unterschiedlichen Finanzierungsquellen (AP 5) entstehen.
Ferner ist zu prüfen, ob eine konkrete Ausgestaltung Rückwirkungen auf die beihilferechtliche Einordnung des EEG hat. Dies ist gerade bei einer Kooperation mit denjenigen Mitgliedstaaten, deren System als Beihilfe gestaltet ist, zentral. In AP 6 sind daher auch die jeweils entwickelten Modelle beihilferechtlich zu bewerten.
Ergebnisse/Meilensteine AP 6:
In AP 6 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin die Konzepte für bis zu vier konkrete Kooperationsformen weiterzuentwickeln. Zudem sind landesspezifische Anpassungen zur Sicherstellung einer angemessenen Kosten-Nutzen-Relation zwischen den kooperierenden Staaten herzustellen.
II.7 Arbeitspaket 7 (AP 7): Rechtliche und inhaltliche Unterstützung bei der Erarbeitung der Verordnung für ein Ausschreibungssystem für PV-Freiflächenanlagen unter Einbeziehung von ausländischem Strom
In AP 7 soll die Ausarbeitung einer Verordnung, in der die Einzelheiten der geöffneten Ausschreibung geregelt werden, von wissenschaftlicher Seite begleitet werden. Die Verordnung beinhaltet insbesondere Regelungen, durch die die gesetzlichen Voraussetzungen einer Einbeziehung von ausländischem Strom umgesetzt werden, als auch Regelungen zur Anpassung des nationalen Ausschreibungsverfahrens, die für eine Teilnahme von Bietern aus anderen Mitgliedstaaten erforderlich sind. Gegenstand von AP 7 ist die Bearbeitung und Prüfung von rechtlichen und inhaltlichen Einzelfragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Konzepte in eine Verordnung ergeben. Dies umfasst Fragestellungen aus dem Völker- und Europarecht, dem Energierecht, evtl. dem Vergaberecht und dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht.
Bei der rechtlichen Prüfung sind die Regelungen der PV-Freiflächenausschreibungs-verordnung (FFAV) besonders zu berücksichtigen. Zum einen ist es Gegenstand von AP 7 zu prüfen, welche Regelungen der FFAV anzupassen sind. Zum anderen sollen die Regelungen zur Öffnung der Ausschreibung für ausländischen Strom soweit wie möglich parallel zu denjenigen, durch die die nationale Ausschreibung geregelt wird, ausgestaltet werden. Auch hierbei sollen die Auftragnehmer beratende Unterstützung leisten.
Es wird ein Arbeitsaufwand von 4 Personenmonaten geschätzt.
II.8 Arbeitspaket 8 (AP 8): Unterstützung beim Entwurf einer völkerrechtlichen Vereinbarung
Das EEG 2014 gibt vor, dass es zur Umsetzung einer Ausschreibung, in die auch ausländischer Strom einbezogen werden kann, einer völkerrechtlichen Vereinbarung mit einem Partnerland bedarf, in der die Einzelheiten der Förderung, die Verteilung der Zielmengen und die Kosten-Nutzen-Teilung angemessen festgelegt werden. Dies entspricht den Vorgaben der europäischen Richtlinie 2009/28/EU (Erneuerbaren-Richtlinie) und der dort festgeschriebenen Kooperationsmechanismen.
Zwar ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung Gegenstand von Verhandlungen mit dem jeweiligen Partnerland, in denen die konkreten Einzelheiten einer Zusammenarbeit festgelegt werden. Dennoch soll bereits parallel zum Entwurf der Verordnung, welche die nationalen Voraussetzungen für eine geöffnete Ausschreibung umsetzt, Eckpunkte für eine solche Vereinbarung definiert werden. Insbesondere ist zu untersuchen, welche Regelungen aus völker- und europarechtlicher sowie staats- und verwaltungsrechtlicher Sicht, unumgänglich enthalten sein müssen. Hierbei sollen die Auftragnehmer Unterstützung leisten und auch schon Formulierungsvorschläge als Musterklauseln vorlegen.
Die Vereinbarung soll auch die Frage der Übertragung von Zielmengen zwischen den Mitgliedstaaten gemäß der Kooperationsmechanismen der Erneuerbaren-Richtlinie beinhalten. Hierzu gehört eine Analyse der Kosten- und Nutzenverteilung unter Einbeziehung eventueller indirekter Kosten auf der Basis des AP 2.
Es wird ein Arbeitsaufwand von 3 Personenmonaten geschätzt.
II.9 Arbeitspaket 9 (AP 9): Unterstützung beim Entwurf von Festlegungen im Rahmen der Umsetzung der geöffneten Ausschreibung und Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden
Das Vorhaben soll in AP 9 die konkrete Umsetzung der geöffneten Pilotausschreibung begleiten. Dies umfasst die Unterstützung der ausschreibenden Stelle bei der Untersuchung der administrativen Erfordernisse. Sofern es erforderlich wird, dass weitergehende Festlegungen in Form von Verwaltungsvorschriften oder ähnlichem erlassen werden, soll das Vorhaben auch hierbei Unterstützung leisten. Je nach Ausgestaltung der geöffneten Ausschreibung können dazu die Arbeiten aus dem Vorhaben „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“ genutzt werden.
Der Auftragnehmer soll die Auftraggeberin und die ausschreibende Stelle darüber hinaus bei der Bearbeitung von fachlichen, administrativen und rechtlichen Fragen während der ersten geöffneten Ausschreibungsrunden beraten. Die in der Vorbereitung und im Ablauf des Vergabeverfahrens auftretenden Fragestellungen sollen dabei kurzfristig bearbeitet werden können. Hier wird eine hohe zeitliche Flexibilität erwartet und Stellungnahmen sollten auf Anfrage kurzfristig geliefert werden können.
Die Erfahrungen aus der Begleitung der ersten Ausschreibungsrunde sind in AP 10 zu dokumentieren und sollen in den Ausschreibungsbericht der Bundesregierung einfließen.
Es wird ein Arbeitsaufwand von 2 Personenmonaten geschätzt.
II.10 Arbeitspaket 10 (AP 10 ): Ausschreibungsbericht
In einem weiteren Schritt soll der Auftragnehmer auch Unterstützung bei der Evaluierung der Ausschreibung, in die Strom aus dem Ausland einbezogen wird, leisten. Die Bundesregierung hat nach § 99 EEG 2014 dem Bundestag bis zum 30. Juni 2016 über die Erfahrungen mit Ausschreibungen zu berichten. Dies umfasst auch eine Berichterstattung über das Pilotverfahren, in das ausländischer Strom einbezogen wird. AP 10 dient dazu, gezielte Evaluierungen der Öffnung der Pilotausschreibung für ausländischen Strom vorzunehmen, um das entsprechende Kapitel im Ausschreibungsbericht der Bundesregierung vorzubereiten. Gegenstand der Evaluierung ist unter anderem die Entwicklung der Förderhöhe und der Realisierungsraten bei der geöffneten Ausschreibung. Ferner sind Handlungsempfehlungen für die Übertragung auf weitere Technologien und für eine Zusammenarbeit mit weiteren Partnerstaaten abzugeben. Dabei sollen auch die Auswirkungen der zusätzlichen Voraussetzungen, insbesondere die Voraussetzung der Gegenseitigkeit untersucht werden. Des Weiteren soll über die Anpassung des Ausschreibungsdesigns für die Kooperation und die daraus resultierenden Ergebnisse berichtet werden. Die Evaluierung erfolgt in einem kurzen Vor-Bericht, auf dessen Basis das Bundeswirtschaftsministerium das entsprechende Kapitel des Ausschreibungsberichts erstellen kann.
Der Vor-Bericht muss konsistent mit dem Bericht zur nationalen Ausschreibung gestaltet werden. Es ist daher eine enge Abstimmung mit dem Auftragnehmer des Vorhabens „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“ erforderlich.
Der Entwurf des Vor-Berichts ist spätestens im 3. Quartal 2016 vorzulegen.
Ergebnisse/Meilensteine AP 10:
In AP 10 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin ein Vor-Bericht zu erstellen.
II.11 Arbeitspaket 11 (AP 11): Erstellen von Analysen der Potentiale und Randbedingungen in anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf weitere Technologien
Die Einführung eines Fördermechanismus, der auch für andere Technologien auf Ausschreibungen basiert, wird durch eine Novelle des EEG erfolgen. Im EEG 2014 ist vorgesehen, die Ausschreibung für mindestens 5 % des nationalen Zubaus EU-weit zu öffnen. In diesem Vorhaben ist zu prüfen und zu analysieren wie und in welcher Form diese Vorgabe umgesetzt werden kann. Die Empfehlungen sollen in die nächste Novelle des EEG einfließen.
Für die Ausweitung des Ausschreibesystems auf andere Technologien ist es entscheidend, die Ausgangsbedingungen in möglichen Partnerstaaten zu ermitteln. Gegenstand des AP 11 ist es daher Analysen zu erstellen, bei denen die Potenziale und Randbedingungen für die verschiedenen Technologien mit Blick auf die konkreten Auswirkungen der jeweiligen Kooperation mit den Partnerländern im Einzelfall untersucht werden. Soweit dies möglich ist, sollen hierzu die Arbeiten, die bereits in AP 2 für den Sektor PV geleistet worden sind, genutzt werden. Für diese Prüfung bedarf es auch in Bezug auf weitere Technologien einer Betrachtung der Potentiale als wichtigen Einflussfaktor auf die Kostenentwicklung, der Randbedingungen in Bezug auf Finanzierung, dem Netzzugang und der Genehmigungssituation sowie einer Analyse der Marktsituation und der Akteursstruktur. Auch hier sind Hemmnisse aufzuzeigen und zu untersuchen. Des Weiteren ist eine Abschätzung der Folgen einer Einbeziehung in die deutsche Ausschreibung zu erstellen.
Daher ist es Gegenstand des Vorhabens, für bis zu zehn noch näher zu bestimmende Länder eine entsprechende Analyse der dort vorhandenen Rahmenbedingungen und Potenziale für den jeweiligen konkreten Einzelfall vorzunehmen. Der Fokus liegt auf den Nachbarländern. Die ausgewählten Länder können aber müssen nicht identisch sein mit denjenigen, die für die Öffnung der PV-Pilotausschreibung betrachtet wurden. Hierbei ist zwischen den einzelnen Technologien zu unterscheiden. Die Möglichkeiten einer Kooperation mit Deutschland sollen in Form von Szenarien untersucht und ausgearbeitet werden.
Ergebnisse/Meilensteine AP11:
In AP 11 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin Analysen für bis zu zehn Mitgliedstaaten zu erstellen und diese in einem Ergebnisbericht darzustellen.
II.12 Arbeitspaket 12 (AP 12): Ausarbeitung von Vorschlägen für die mögliche Ausweitung eines geöffneten Ausschreibungsmodells auf andere Erneuerbare-Energien-Technologien ab 2017
Im Hinblick auf die Vorgabe des EEG 2014, wonach ab 2017 mindestens 5 Prozent der jährlich installierten Leistung – unter den genannten Voraussetzungen – europaweit ausgeschrieben werden soll, sollen die Auftragnehmer auf der Basis der Konzepte und Erfahrungen der ersten Pilotausschreibungen prüfen und die mögliche Ausweitung der Öffnung auf andere Technologien untersuchen und entsprechende Vorschläge erarbeiten. . Es sollte geprüft in diesem Zusammenhang auch geprüft werden, wie auch eine Ausweitung der Kooperation auf weitere Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch für die geöffnete Ausschreibung ab dem Jahr 2017 die genannten gesetzlichen Voraussetzungen gelten. Es ist daher in AP 12 auf der Basis der für die Pilotausschreibung entwickelten Konzepte zu prüfen, inwieweit diese bei einer Einbeziehung weiterer Technologien und Mitgliedstaaten greifen oder eventuell weiterentwickelt oder angepasst werden müssen, auch vor dem Hintergrund eventueller Entwicklungen im Binnenmarkt und der Debatte um eine verstärkte regionale Kooperation des neuen EU-Rahmens.
In Bezug auf die Umstellung des deutschen Fördersystems auf Ausschreibung für die anderen Technologien wird im Vorhaben „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“ untersucht, wie das Ausschreibungssystem zu gestalten ist. Die dort geleisteten Untersuchungen sollen im hier ausgeschriebenen Vorhaben genutzt und auf größtmögliche Konsistenz geachtet werden. In Bezug auf die Einbeziehung von ausländischem Strom ergeben sich jedoch eine Reihe von Besonderheiten, die abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen sind. Daher ist in AP 12 auch zu untersuchen, wie das nationale Ausschreibungsdesign bei einer geöffneten Ausschreibung für verschiedene Technologien und gegebenenfalls auch für unterschiedliche Mitgliedstaaten anzupassen ist.
Ergebnisse/Meilensteine AP12:
In AP 12 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin ein umfassendes Konzept zu entwickeln und in einem Ergebnisbericht darzustellen.
II. 13 Arbeitspaket 13 (AP 13): Rechtliche und inhaltliche Unterstützung bei der gesetzlichen Verankerung von geöffneten Ausschreibungen für weitere Technologien zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Strom
Entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu den Vorschlägen aus AP 12 ist es Gegenstand von AP 13, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche Ausweitung der geöffneten Ausschreibung auf weitere Technologien zu untersuchen und so die Umsetzung in rechtliche Regelungen zu unterstützen. Dies beinhaltet eine Anpassung des in der für 2016 geplanten Novelle des EEG vorzusehenden Ausschreibungsdesigns in Bezug auf weitere Mitgliedstaaten. Alternativ ist es angesichts der Vielzahl der möglichen Partnerländer für verschiedene Technologien auch denkbar, in das Gesetz eine Verordnungsermächtigung aufzunehmen und die Details später in einer Verordnung umzusetzen. In diesem Fall ist sowohl rechtliche Unterstützung bei der Untersuchung von Einzelfragen für die Ausarbeitung der Verordnungsermächtigung als auch entsprechende Untersuchungen, die sich bei der Formulierung und Ausgestaltung der Verordnung ergeben, Gegenstand des Vorhabens.
Zudem wird die Bundesregierung die EEG-Novelle bei der Europäischen Kommission notifizieren. Im Verfahren der Notifizierung kann auch kurzfristig Beratungsbedarf, etwa bei Rückfragen der Kommission, entstehen. Eine inhaltliche Unterstützung des Notifizierungsverfahrens ist bereits im Vorhaben „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“ vorgesehen. Soweit jedoch spezifische Fragen zur Ausgestaltung der Öffnung im Notifizierungsverfahren gestellt werden, ist die Unterstützungsleistung aufgrund der fachlichen Nähe und Expertise durch die Auftragnehmer zu leisten. Es erfolgt jedoch eine enge Abstimmung mit dem genannten Vorhaben.
Es wird ein Arbeitsaufwand von 4 Personenmonaten geschätzt.
II.14 Arbeitspaket 14 (AP 14): Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien
Entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu den Vorschlägen aus AP 12 und AP 13 ist bei der Umsetzung der ersten Ausschreibungsrunde zu unterstützen. Des Weiteren ist auch die fachliche, rechtliche und administrative Unterstützung der ausschreibenden Stelle bei der Durchführung von geöffneten Ausschreibungen für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien ab dem Jahr 2017 Gegenstand des Vorhabens. Die in der Vorbereitung und im Ablauf des Vergabeverfahrens auftretenden fachlichen und rechtlichen Fragestellungen sollen dabei kurzfristig bearbeitet werden können. Hier wird eine hohe zeitliche Flexibilität erwartet und Stellungnahmen sollten auf Anfrage kurzfristig geliefert werden können.
Es wird ein Arbeitsaufwand von 5 Personenmonaten geschätzt.
II.15 Arbeitspaket 15 (AP 15): Expertenkreis zur Diskussion fachübergreifender Fragestellungen und Peer Review der Projektergebnisse
Aufgrund der Komplexität der Konzepte und der zahlreichen interdisziplinären Querbezüge zu den Entwicklungen im Energiebinnenmarkt, der Integration der Strommärkte und netze sollen die Projektergebnisse regelmäßig mit einem fachübergreifenden Expertenkreis diskutiert werden. Ziel des Expertenkreises ist es, die in diesem Vorhaben erarbeiteten Konzepte oder auch Einzelfragen fachübergreifend im Rahmen eines Peer-Review zu überprüfen. Hierdurch sollen zusätzliche Impulse für die Diskussion gesetzt werden und die Ergebnisse, die in diesem Vorhaben erarbeitet werden, auf ihre Kompatibilität mit weiteren Entwicklungen im Strombinnenmarkt und praktische Umsetzbarkeit untersucht werden.
Der Expertenkreis soll insgesamt aus ca. 6 bis 10 Personen aus weiteren Forschungseinrichtungen, Beratungsunternehmen sowie ggfs. Fachbehörden oder vergleichbaren Einrichtungen bestehen. Diese Personen sollen über eine breite Fachexpertise im Bereich Strom- und Binnenmarkt verfügen, die über entsprechende Referenzen belegt ist. Zu den erforderlichen Qualifikationen gehören insbesondere weitreichende Kenntnisse in den Bereichen Netz- und Systemintegration von Erneuerbaren Energien, Strommarkt, Versorgungsicherheit und Netzbetrieb unter besonderer Berücksichtigung des EU-Energiebinnenmarktes und einschlägige langjährige Berufserfahrung.. Diese Personen sollen nicht unmittelbar an der Erarbeitung der Projektergebnisse dieses Vorhabens beteiligt sein. Der Expertenkreis soll nach Absprache mit dem Auftragnehmer und aktuellem Bedarf je nach Projektverlauf zusammen kommen, im Durchschnitt alle drei Monate für ein halbtätiges Treffen. Pro Treffen sollten bis zu sechs externe Experten teilnehmen Neben den externen Experten nehmen auch Vertreter des Auftragnehmers teil, die die übrigen Arbeitspakete fachlich betreuen (je nach Thema des einzelnen Treffens). Die Auswahl der externen Experten soll in enger Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Die Mitglieder des Expertenkreises sollen durch Unterauftrag zur Teilnahme und Vorbereitung der Treffen beauftragt werden. Vorschläge für entsprechende Experten sollen vom Auftragnehmer in der Auftaktveranstaltung des Forschungsvorhabens gemacht werden. In dem Angebot ist dies nicht erforderlich.
Für den Expertenkreis wird ein Arbeitsaufwand von 10 Personenmonaten geschätzt, wobei in der Angebotskalkulation ein Personenmonat für dieses konkrete Arbeitspaket als Richtwert für die Kalkulation mit durchschnittlich 28.000 Euro (netto) vorgeschlagen wird.
II. 16 Arbeitspaket 16 (AP 16): Bewertung und wissenschaftliche Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen und Studien anderer Mitgliedstaaten oder Institutionen
In AP 17 sollen besonders relevante Studien und sonstige Veröffentlichungen, die durch andere Institutionen auch in anderen Mitgliedstaaten zu dem Themenkomplex der Öffnung und dessen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erstellt werden, zum Teil kurzfristig ausgewertet werden. Dem Auftraggeber soll hierdurch zeitnah eine wissenschaftliche Einordnung von Veröffentlichung zu den bearbeiteten Themen ermöglicht werden. Dabei sollen auch Synergien mit Arbeiten anderer Institutionen und Autorinnen und Autoren so weit wie möglich erschlossen werden. Zu den Aufgaben zählen auch die Zuarbeit bei der kurzfristigen Auswertung von Positionspapieren, um eine zeitnahe Positionierung des Auftraggebers zu unterstützen.
Es wird ein Arbeitsaufwand von 3 Personenmonaten geschätzt.
II.17 Arbeitspaket 17 (AP 17): Konzept zur Projektsteuerung, Besprechungen, Workshops
Spätestens drei Wochen nach Auftragserteilung ist ein Konzept für die Projektdurchführung vorzulegen, welches im Rahmen des Kick-off-Meetings mit dem BMWi abgestimmt wird.
Der Auftrag beinhaltet regelmäßige Rückkopplungen mit der Auftraggeberin in Form von Besprechungen. Neben einem Auftakt- und einem Abschlussgespräch jeweils am Anfang bzw. am Ende des Vorhabens sind grundsätzlich monatliche Besprechungen vorzusehen. Diese können nach Absprache auch als Telefonkonferenz stattfinden (aber mindestens alle drei Monate auch als physisches Treffen).
Das Kick-off-Meeting und die Projekttreffen finden halbtägig (4 Zeitstunden) in Räumen des BMWi in Berlin statt. Für die Projektbesprechungen sind abhängig vom aktuellen Bedarf Treffen mit einer Dauer von jeweils bis zu einem halben Tag (4 Zeitstunden) anzusetzen, die entweder ebenfalls in den Räumen des BMWi in Berlin oder via Telefonkonferenz stattfinden. Die Treffen werden vom Auftragnehmer organisatorisch und inhaltlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Die Räume werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Catering ist nicht vorzusehen.
Der Auftragnehmer erstellt über die Projektbesprechungen Protokoll und stimmt diese mit dem Auftraggeber ab. Daraus sich ergebende spezifische Aufgaben sind projektbezogen in die Arbeiten des Auftragnehmers zu integrieren.
Das Projekt beinhaltet zudem die fachliche Vorbereitung von 8 Sitzungen der AG 4 der Strommarktplattform, auf der die Zwischenergebnisse diskutiert werden sollen. Dazu sind in Absprache mit der Auftraggeberin Präsentationen und Kurzpapiere auf Deutsch zu erstellen, die die bisherigen wissenschaftlichen Ergebnisse für den politischen Prozess aufbereiten und verständlich darstellen. Die organisatorische Durchführung erfolgt insoweit durch den Auftraggeber.
Darüber hinaus sind die Ergebnisse auf bis 8 internationalen Veranstaltungen vorzustellen durch Powerpoint-Präsentationen und Kurzpapiere auf Englisch jeweils wiederum in verständlicher Form dargestellt und aufbereitet für den politischen Prozess mit den Mitgliedstaaten.
Des Weiteren sind insgesamt fünf Workshops davon bis zu drei im europäischen Ausland (je ca. 40-60 Teilnehmer) mit Vertretern anderer Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, anderen relevanten Institutionen, Verbänden sowie weiteren Interessenvertretern durchzuführen. Diese Workshops sollen vom Auftragnehmer inhaltlich vorbereitet, fachlich begleitet oder durch eigene Beiträge ergänzt und nachbereitet werden. Im Angebot ist eine separate Kalkulation der Kosten vorzulegen. Hier sind insbesondere Kosten für die inhaltliche Konzeption (einschließlich Vor- und Nachbereitung), Dokumentation, die Erstellung von PowerPoint-Präsentationen, Durchführung der Workshops (Catering, ggf. Raummiete (für Workshops in Berlin wird in Absprache mit dem AG angestrebt Räumlichkeiten des BMWi mietfrei bereit zu stellen), Reisekosten des AN nach BRKG etc.) zu berücksichtigen. Honorare für Referenten fallen nicht an; jedoch ist die Übernahme von Reisekosten für pauschal 3 Referenten pro Workshop zu planen. Es ist ein Honorar für einen Moderator einzuplanen. Dabei muss der Auftragnehmer frühzeitige Absprachen mit der Auftragnehmerin treffen. Es sind jeweils zwei Workshops pro Projektjahr einzuplanen.
II.18 Arbeitspaket 18 (AP 18): Erstellung von Diskussionspapieren und einer Broschüre
Die Auftraggeberin ist daran interessiert, Zwischenergebnisse dieses Projektes ggf. zeitnah in die politische Diskussion einzubringen. Zu diesem Zweck sind bei Bedarf und in Absprache mit der Auftragnehmerin und auf der Basis der Kurzgutachten, Studien und Berichte in AP 17 zusätzlich bis zu 6 englische Diskussions-Papiere im Umfang von 10-15 Seiten zu erstellen, bei denen es insbesondere darum geht, die bisherigen Ergebnisse verständlich für den politischen Prozess mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission aufzubereiten
Darüber hinaus soll eine Broschüre im Umfang von 15-20 Seiten in Englisch erstellt werden mit Grafiken und ansprechendem Lay-Out, um die entwickelten Konzepte zur Gegenseitigkeit und zur Öffnung (AP 1 und AP 2) anschaulich darzustellen. Ziel der Broschüre ist es, die unterschiedlichen Optionen für eine regionale Kooperation aufzuzeigen, um damit die Debatte um eine verstärkte regionale Kooperation beeinflussen zu können.
Die Berichte und Texte sind in einer offenen Datei (Word für Text bzw. Excel für Graphiken) in deutscher Sprache bei dem AG vorzulegen. Anpassung des Layouts an das Corporate Design des BMWi und Druck der Broschüre erfolgen durch Rahmenvertragspartner des AG.
III. Bearbeitungszeit
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 36 Monaten (Auftragsbeginn erfolgt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlicher Beginn im Oktober 2015, voraussichtliches Ende im Oktober 2018
IV. Allgemeine Anforderungen
IV.1 Abstimmungen
Die einzelnen Arbeitspakete sind in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin zu bearbeiten.
Bei der Bearbeitung des Vorhabens sind die im Rahmen der bereits laufenden Vorhaben zum EEG-Erfahrungsbericht stattfindenden Untersuchungen bzw. erzielten Ergebnisse und Zwischenergebnisse zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist eine Zusammenarbeit mit folgenden Vorhaben bzw. eine Berücksichtigung der Ergebnisse, soweit die Vorhaben bereits abgeschlossen sind, erforderlich.
— Vorhaben „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“ sowie
— das Vorgängervorhaben „Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für PV-Freiflächenanlagen (03MAP3313)“ Das Vorhaben baut in Teilen auf diesem Vorhaben auf. Die Ergebnisse zum nationalen Ausschreibungsdesign sollen im hiesigen Vorhaben darauf untersucht werden, ob für eine Ausschreibung, in die auch Strom aus anderen EU-Mitgliedstaaten einbezogen wird, Änderungsbedarf besteht. Dabei ist zu beachten, dass für eine Öffnung der Förderung für ausländischen Strom eine Reihe von andersgelagerten Fragestellungen zu untersuchen ist, als für die Einführung einer nationalen Ausschreibung. Es bestehen eigene gesetzliche Voraussetzungen, die zu prüfen sind. Zudem spielen Strommarktfragen eine wesentliche Rolle bei der Untersuchung, wie eine Einbeziehung ausländischen Stroms erfolgen kann. Schließlich sind die Besonderheiten der Zusammenarbeit mit dem möglichen Partnerland zu untersuchen. Die Fragestellungen sind zwar anders gelagert, dennoch bedarf es einer engen Abstimmung mit dem Vorhaben „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“
IV.2 Berichte
Bei der Abschlussbesprechung sind die wichtigsten Ergebnisse der Auftraggeberin vorzustellen bzw. mit ihr abzustimmen.
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen ist zum Abschluss des Vorhabens ein Abschlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen in der Vertragslaufzeit vorzulegen. Dieser Abschlussbericht ist 2 Monate vor Laufzeitende des Vorhabens dem BMWi elektronisch zur Abstimmung im Entwurf vorzulegen. Zusätzlich ist eine Kurzfassung mit 10-15 Seiten Umfang vorzulegen. Die Protokolle zu den vorgesehenen Auftakttreffen, den weiteren Besprechungen sowie dem Abschlusstreffen sind der Auftraggeberin als Dokumentation zusammen mit den in den einzelnen Arbeitspaketen erarbeiteten Dokumenten sowohl elektronisch als auch in Papierform einzureichen.
Es sind halbjährlich Zwischenberichte vorzulegen, die den Fortschritt des Vorhabens in den Arbeitspaketen dokumentieren. Die jeweiligen Protokolle und Unterlagen der regelmäßigen Besprechungen werden von der Auftraggeberin nach der Besprechung abgenommen.
IV.3 Veröffentlichungen
Bei allen Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit – beispielsweise Publikationen, insbesondere Programmhefte, Broschüren, Websites, Briefköpfe sowie bei Plakatwänden, Transparenten und Ähnlichem ist das Corporate Design des BMWi anzuwenden. Dies erfolgt in der Regel mit dem Hinweis „Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“. Das BMWi-Logo ist nicht aufzunehmen. Mögliche ÖA-Maßnahmen sind neben dem BMWi-Fachreferat IIIB3 vorab mit dem BMWi-Referat LB2 abzustimmen.
Dokumente, die für den Internetauftritt des BMWi erstellt werden oder veröffentlicht werden sollen, z.B. der Abschlussbericht, sollen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung –BITV 2.0 v. 22. September 2011). Detaillierte Hinweise zur Umsetzung der Verordnung sind auf den Internetseiten des BIK (Arbeitskreis "barrierefrei informieren und kommunizieren") zu finden: http://www.bik-online.info/. Pdf-Dateien sind in der finalen Fassung ebenfalls grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.
IV.4 Anforderungen an das Angebot
Im Angebot ist zu beschreiben, wie die in der Leistungsbeschreibung unter II beschriebenen Leistungen ausgeführt werden sollen (Ziele, Stand der Diskussion, grobes Arbeitsprogramm mit Zeitplan, Personalkosten inkl. Tagessätze, Aufgliederung der Ausgaben/Kosten in die einzelnen Arbeitspakete). Die Beschreibung soll hinreichend konkrete Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise, welche Arbeitsmethoden und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden sollen. Es ist ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan beizufügen. In der Vorhabenbeschreibung ist zudem eine weitere Aufgliederung der Ausgaben/Kosten in die einzelnen Arbeitspakete vorzunehmen.
Angaben zum vorgesehenen Personaleinsatz: Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen. Darüber hinaus ist ein aussagekräftiger Personaleinsatzplan zu erstellen und vorzulegen. Aus dem Personaleinsatzplans sollhervorgehen, wie der Bieter die verschiedenen fachübergreifenden Fragestellungen abdeckt und deren termingerechte Bearbeitung bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität über die Projektlaufzeit sicherstellt. Dabei ist darauf einzugehen, wie die Mitglieder des Projektteams entsprechend ihrer Fähigkeiten und der verschiedenen Fragestellungen eingesetzt und deren Zusammenwirken koordiniert werden, so dass das BMWi wissenschaftlich fundiert auch kurzfristig und flexibel im Rahmen dieses Vorhabens unterstützt werden kann.
Ferner ist auszuführen, wie und welche anderen abgeschlossenen oder laufenden Vorhaben in diesem Kontext berücksichtigt werden mit dem Ziel einer guten Verzahnung. Die Herangehensweise kann auch unter Einbeziehung seitens des Bieters durchgeführter, vergleichbarer Projekte näher erläutert werden.
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Ende der Leistungsbeschreibung
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Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die auch in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-fuer-angebote-zu-forschungs-und-evaluierungs-projekten-des-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf““ abgerufen werden.] Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (zu „ZVB“ siehe Abschnitt III Nr. 1.2) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 25.08.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM [keine DVD!] in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 51/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ausführliche Leistungsbeschreibung ist unter VI.3) (Zusätzliche Angaben) zu finden.
Dauer: 36 Monate Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/51; Projekt-Nr. 51/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied –, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
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— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
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— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
• abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters
• Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen)
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und das Projektteam folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. wissenschaftliche Erfahrungen im Bereich der Förderung der erneuerbaren Energien
2. Kenntnisse der deutschen und europäischen Energiewirtschaft, insbesondere Strommarkt und Netzbetrieb (ökonomisch und technisch-naturwissenschaftlich),
3. Kenntnisse im Bereich Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien
4. praktische Erfahrungen bei der Beratung bzw. Unterstützung von Ausschreibungen; hier sind im ökonomischen Bereich neben praktischen Erfahrungen von Ausschreibungsverfahren insbesondere Kenntnisse der Auktionstheorie von Bedeutung.
5. Kenntnisse und nachgewiesene Erfahrungen im Bereich des Rechts der erneuerbaren Energien, Verfassungsrechts, des Energiewirtschaftsrechts, des Europa- und Vergaberechts (mindestens 1 Volljurist mit Prädikatsexamen)
6. Erfahrungen bei der Unterstützung von Ministerien
Es sind zu den Punkten 1. bis 6. jeweils (mindestens) 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
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o Projektbezeichnung
o Projektinhalt
o Projektlaufzeit
o erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
o Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
o Angabe des Auftraggebers (wenn möglich)
o Projektvolumen in Euro (wenn möglich)
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG bzw. Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ , die unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-25 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität (60)
2. Organisatorische Umsetzung (10)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 36/51; Projekt-Nr. 51/15
Zusätzliche Informationen
Leistungsbeschreibung:
I. Hintergrund und Ziel des Auftrages
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) ist zum 1. August 2014 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass spätestens ab 2017 die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen grundsätzlich durch Ausschreibungen ermittelt werden soll. Im Rahmen dieser Ausschreibungen soll die Förderung für 5 Prozent der jährlich neu installierten Anlagenleistung europaweit geöffnet werden. Das EEG 2014 knüpft die Öffnung der Förderung für ausländischen Strom an drei Voraussetzungen:
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— Abschluss einer völkerrechtlichen Vereinbarung mit dem Partnerstaat im Rahmen der Kooperationsmechanismen,
— Wahrung des Prinzips der Gegenseitigkeit,
— Gewährleistung eines physikalischen Imports des Stroms.
Bereits Anfang 2015 wurde ein (Pilot-)Ausschreibungssystem für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem Umfang von 400 MW eingeführt. Die rechtliche Grundlage bildet die Freiflächenausschreibungsverordnung, die Anfang 2015 in Kraft getreten ist.
Im Rahmen der Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen soll ab 2016 auch eine anteilige Öffnung der Förderung für ausländischen Strom erfolgen, um Erfahrungen bei grenzüberschreitender Förderung und der Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten zu sammeln. Die Einzelheiten sollen in einer Verordnung umgesetzt werden. Hierfür enthält das EEG 2014 in § 88 Absatz 2 eine Verordnungsermächtigung. Auch für die Öffnung der Pilotausschreibung gelten die oben dargestellten drei Voraussetzungen.
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Gleichzeitig sollen durch die geöffnete Pilotausschreibung die Kooperationsmechanismen der Erneuerbaren-RL 2009/28/EG umgesetzt werden. Zudem soll die Öffnung im Einklang mit den europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien erfolgen. Des Weiteren ist bei der Entwicklung von Konzepten zur Öffnung der Förderung von erneuerbaren Energien die europäische Diskussion, insbesondere die Entwicklung von Vorschlägen für eine Governance zur Umsetzung der 2030-Ziele durch die Europäische Kommission zu berücksichtigen. Auch in dieser Diskussion spielt derzeit regionale Kooperation eine wichtige Rolle. Es ist davon auszugehen, dass mehrere Nachbarstaaten aus verschiedenen Gründen Interesse an einer Kooperation mit Deutschland beim Ausbau der erneuerbaren Energien haben.
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Kooperationsmöglichkeiten können unter anderem dabei helfen, die nationalen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2020 zu erreichen. Hierzu haben sich die Mitgliedsstaaten aufgrund der europäischen Richtlinie 2009/28/EG verpflichtet. Aber auch beihilferechtliche Gründe oder verstärkte regionale Integration der Strommärkte erfordern eine Kooperation. Eine Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten kommt daher auch in dem Fall in Betracht, dass die Umsetzung der europäischen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 keine hinreichenden Anreize für eine gemeinsame Kooperation zur Zielerfüllung bieten.
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Parallel dazu ist zu berücksichtigen, dass Deutschland aufgrund des Beihilfeverfahrens zum EEG 2012 die Verpflichtung eingegangen ist, Energieprojekte mit grenzüberschreitendem Charakter zu finanzieren. Daher ist zusätzlich ein Konzept zu entwickeln, wie aus Haushaltsmitteln ein derartiges grenzüberschreitendes Projekt finanziert werden kann oder wie diese Haushaltsmittel den Öffnungspiloten des EEG unterstützen können (kombinierte Finanzierung aus EEG und Haushaltsmitteln).
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Ziel des Vorhabens ist es, das BMWi bei der Entwicklung entsprechender Konzepte umfassend wissenschaftlich zu unterstützen, Konzepte im politischen Prozess und in den Verhandlungen mit anderen Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln sowie im Austausch mit der Kommission von wissenschaftlicher Seite zu begleiten. Darüber hinaus ist beratende Unterstützung bei der rechtlichen Umsetzung sowie bei der Durchführung der Ausschreibung zu leisten. Auch deren Evaluierung soll umfassend wissenschaftlich unterstützt werden. Dabei sind energiewirtschaftliche, energiepolitische, europapolitische, rechtliche und ökonomische Aspekte zu untersuchen sowie Markt- und Potentialanalysen zu erstellen.
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II. Aufgabenstellung/ zu erbringende Leistungen
Das Vorhaben beinhaltet insbesondere die folgenden Leistungen:
— Unterstützungsleistung bei der Erarbeitung von Konzepten, durch welche die dargestellten Voraussetzungen für die Öffnung des Fördersystems umgesetzt werden können. Hierzu gehört insbesondere ein Konzept zur Gegenseitigkeit.
— Untersuchungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in verschiedenen Nachbarländern Deutschlands. Untersuchungen zur Ermittlung der Potentiale einzelner Erneuerbare-Energien-Technologien in verschiedenen Ländern sowie die Auswirkungen einer Öffnung des EEG 2014 in Kooperation mit diesen Ländern auf den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und in den Ländern, die mit Deutschland kooperieren wollen, einschließlich der Auswirkungen auf die Kosten und Auswirkungen auf die EEG-Umlage sowie die Entwicklung des Strommarktes,
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— wissenschaftliche Unterstützungsleistungen bei der Anpassung des nationalen Ausschreibungssystems und seiner einzelnen Parameter, mit Blick auf die Ausschreibung von Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Ausland,
— wissenschaftliche Unterstützung bei der Sicherstellung der Kompatibilität der Öffnung des EEG mit dem deutschen und europäischen Strommarktdesign und seiner Weiterentwicklung,
— wissenschaftliche Unterstützung bei der Analyse unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten und bei der Ausgestaltung der Finanzströme unter besonderer Berücksichtigung beihilferechtlicher Fragestellungen,
— Einrichtung eines Expertenkreises zur interdisziplinären Diskussion der verschiedenen Konzepte und Einzelfragen insbesondere mit Blick auf die zahlreichen interdisziplinären Überschneidungen zur nationalen Umstellung auf die Ausschreibung und zur europäischen Debatte um das zukünftige Marktdesign und die stärkere regionale Integration der Strommärkte,
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— Unterstützung bei Einzelfragen zur Ausgestaltung der Verordnung und entsprechenden völkerrechtlichen Verträge, insbesondere durch die gutachterliche Bearbeitung einzelner Rechtsfragen,
— beratende Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der einzelnen Öffnungspiloten, z. B. auch beim Entwurf von Umsetzungsvorschriften der ausschreibenden Stelle,
— wissenschaftliche Unterstützung bei der Evaluierung der ersten Ausschreibungsrunden und Bewertung mit Blick auf die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die dauerhafte Öffnung in Höhe von mindestens 5 Prozent des Ausschreibungsvolumens ab 2017,
— Entwicklung von Vorschlägen für die Ausgestaltung der Bedingungen zur Öffnung des EEG ab 2017 auf der Basis der Erfahrungen der nationalen und insbesondere der geöffneten Pilotausschreibungen. Untersuchung, ob und wie eine Ausweitung des Ausschreibungsdesigns auf andere Erneuerbare-Energien-Technologien mit Blick auf andere Länder in Frage kommt und Vorschläge für die entsprechende Anpassung des Ausschreibungsdesigns.
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Im Rahmen der Auftragsbearbeitung ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit des Auftragnehmers mit den in der Leistungsbeschreibung genannten und unter Punkt IV zusammengefassten Vorhaben erforderlich.
Es stellen sich eine Reihe von abweichenden Fragestellungen, wie etwa zu den Ausgangsbedingungen in anderen Staaten, den Präqualifikationsvoraussetzungen bei einer geöffneten Ausschreibung, der Kostenverteilung zwischen den beteiligten Staaten, zum Finanzierungsmechanismus etc., die vom Auftragnehmer zu untersuchen sind.
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Dabei können sich aufgrund der Verhandlungen mit den Kooperationspartnern aber auch aufgrund der Politikvorgaben auf europäischer Ebene und sich jeweils aktuell entwickelnden politischen Diskussionsprozessen kurzfristige Änderungen durch den Auftraggeber in der Priorisierung und Spezifizierung der einzelnen Aufgaben oder konkret zu untersuchender Teilaspekte ergeben.
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Die zu untersuchenden Fragestellungen bzw. zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben. Anbietern steht es frei, den beschriebenen Leistungsumfang sinnvoll anders zu strukturieren.
Aktuelle Arbeitsergebnisse anderer Projekte und Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die für die o. a. Fragestellungen Relevanz aufweisen, sind in allen Arbeitspaketen umfassend zu berücksichtigen. Entsprechende Vorarbeiten anderer Projekte werden, wo nötig, von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
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Die Arbeitsergebnisse sind in Berichten/Kurzstudien, Unterstützungsleistungen sowie ad-hoc-Stellungnahmen fachlich auszuführen. Weiterhin ist ein intensiver Austausch mit der Auftraggeberin und der ausschreibenden Stelle insbesondere in Form von regelmäßigen Besprechungen vorzusehen.
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II. 1 Arbeitspaket 1 (AP 1): Weiterentwicklung eines Konzepts zur Umsetzung der gesetzlichen Voraussetzung „Gegenseitigkeit“
In dem vorliegenden Vorhaben ist zu untersuchen, wie die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für eine Einbeziehung von ausländischem Strom in die Förderung des EEG umgesetzt werden können. In AP 1 ist zu untersuchen, in welcher Form das Prinzip der Gegenseitigkeit in der Zusammenarbeit mit möglichen Partnerländern gewahrt und ausgestaltet werden kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Kooperation mit verschiedenen Partnerländern möglicherweise unterschiedlich auszugestalten ist. Es stellen sich eine Reihe von Fragen zur Ausgestaltung der Finanzierungsströme und –mechanismen, insbesondere mit Blick auf deren Vereinbarkeit mit Umlagesystemen wie dem des EEG. Dabei sind insbesondere auch beihilferechtliche Fragen Gegenstand der Untersuchung, zu denen der Auftragnehmer wissenschaftliche Unterstützung leisten soll. Zudem ist zu untersuchen, wie eine angemessene Kosten-Nutzen-Verteilung zwischen den kooperierenden Mitgliedstaaten aussehen könnte.
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Als Ergebnis sollen unterschiedliche Optionen der Gegenseitigkeit erarbeitet werden, die einen unterschiedlich ambitionierten Grad der regionalen Integration und Kooperation ermöglichen. Diese Optionen sollen auch eine Basis bieten, um die europäische Debatte um eine stärkere regionale Kooperation aktiv zu führen.
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Ergebnisse/Meilensteine AP 1:
In AP 1 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin ein zielorientiertes Gesamtkonzept zu entwickeln. Erste Vorschläge zur möglichen Ausgestaltung sind im Angebot zu skizzieren.
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II.2 Arbeitspaket 2 (AP 2): Erstellung von Analysen der Situation in anderen Ländern
In AP 2 sollen die Bedingungen in bis zu zehn potentiellen Partnerländern (insbesondere den Nachbarländern von Deutschland) betrachtet werden. Dabei bezieht sich die Analyse in diesem AP allein auf die Bedingungen, die für eine Ausschreibung im Bereich PV oder für ein Pilotprojekt relevant sind. Gegenstand sind die Potentiale für den Ausbau der erneuerbaren Energien des jeweiligen Staates und deren Einfluss auf die Kostenentwicklung im Rahmen einer Ausschreibung. Des weiteren sind die allgemeinen Rahmenbedingungen, wie etwa das bestehende Fördersystem, die Netzsituation und Netzanschlussbedingungen, die Genehmigungsvoraussetzungen und die Finanzierungsbedingungen in dem jeweiligen Partnerland zu untersuchen sowie der Einfluss, den ein Zugang zum EEG auf diese Rahmenbedingungen haben könnte, abzuschätzen. Darüber hinaus ist eine Analyse der Marktsituation für den PV-Sektor in dem jeweiligen Mitgliedstaat sowie der Akteure Gegenstand der Untersuchung. Weiterhin sollen potentielle Hemmnisse und deren Auswirkungen aufgezeigt werden.
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Ziel ist es, eine Basis zu schaffen, um das bestehende Ausschreibungssystem an die Gegebenheiten einer Kooperation anzupassen und die konkrete Kooperation vorzubereiten. Dabei soll der Fokus auf den Nachbarstaaten. Die Auswahl der Mitgliedsstaaten erfolgt in Absprache mit der Auftraggeberin.
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Ergebnisse/Meilensteine AP 2:
In AP 2 sind zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin Analysen der Situation in bis zu zehn Mitgliedsstaaten zu erstellen.
II. 3 Arbeitspaket 3 (AP 3): Wissenschaftliche Unterstützung bei der Anpassung des Ausschreibungsdesigns
Im AP 3 soll auf der Basis der Analysen in AP 2 untersucht werden, inwieweit das nationale Ausschreibungsdesign für PV-Freiflächenanlagen angepasst werden muss, sofern in eine Ausschreibung auch Strom, der im Ausland erzeugt wird, einbezogen wird. Hiervon können verschiedene Parameter des Ausschreibungsmechanismus betroffen sein, etwa die Präqualifikationsvoraussetzungen, der Ausschreibungsgegenstand, die Festlegung von Höchstpreisen, vorzusehende Pönalen usw. Dabei ist zu beachten, dass in einem Ausschreibungsdesign die einzelnen Parameter aufeinander abgestimmt sein müssen, um keine Fehlanreize zu setzen, den Wettbewerb zu verzerren oder einen hinreichenden Wettbewerb zu unterbinden.
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Aus diesem Grund ist es Aufgabe des Auftragnehmers, das Ausschreibungsdesign insgesamt zu betrachten und zu untersuchen, welche Elemente für eine geöffnete Ausschreibung anzupassen sind. Dabei ist insbesondere auf die Gegebenheiten in anderen Ländern einzugehen, die im AP 2 ermittelt worden sind. Ziel bleibt es dabei, die geöffnete Ausschreibung möglichst parallel zur nationalen Ausschreibung zu gestalten, soweit dies möglich ist. Es ist eine enge Abstimmung mit dem Vorhaben „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“ zu gewährleisten.
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Ergebnisse/Meilensteine AP 3:
In AP 3 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin ein umfassender Ergebnisbericht zu erstellen.
II. 4 Arbeitspaket 4 (AP 4): Wissenschaftliche Unterstützung bei der Sicherstellung der Kompatibilität der Öffnung des EEG mit dem deutschen und europäischen Strommarktdesign und seiner Weiterentwicklung
Gegenstand von AP 4 ist die wissenschaftliche Unterstützung der Einbettung des Konzepts der grenzüberschreitenden Ausschreibung in den deutschen und europäischen Strommarkt. Dies umfasst insbesondere die Berücksichtigung der Besonderheiten von gekoppelten Märkten. Diese Aspekte stehen in engem Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns sowie dem physikalischem Import des Stroms. Der physikalische Import ist gem. § 2 Abs. 6 sowie § 88 Abs. 2 EEG 2014 Voraussetzung der grenzüberschreitenden Förderung. Das Konzept muss auf absehbare Anpassungen des Binnenmarktes und der europäischen Marktkopplung abgestimmt sein und darf diesen nicht entgegenlaufen. Insbesondere sind Auswirkungen der Weiterentwicklung des Strommarktes wie beispielsweise die Erweiterung der gekoppelten Marktgebiete sowie der Umstellung auf die lastfluss-basierte Marktkopplung (flow based market coupling) zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat daher diese Entwicklungen zu verfolgen und im Rahmen der Erarbeitung eines Konzepts zur Einführung von geöffneten Ausschreibungen zu untersuchen. Insbesondere sind in diesem Arbeitspaket auch Modellierungen und Szenarioberechnungen in den Bereichen Strommarkt und Netzbetrieb vorzunehmen.
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Darüber hinaus ist die Diskussion um die Weiterentwicklung des Strommarktdesigns zu berücksichtigen. Dabei sollen die Zusammenhänge der grenzüberschreitenden Erneuerbaren-Förderung mit der aktuellen Debatte um die Gewährleistung der Versorgungssicherheit untersucht werden, insbesondere im Rahmen der möglichen Öffnung von sog. Kapazitätsmechanismen (d. h. der Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Beteiligung an Kapazitätsauktionen). Die Kohärenz zwischen grenzüberschreitender Förderung erneuerbarer Energien (speziell unter der Berücksichtigung des Kriteriums des physikalischen Imports) und einer möglichen grenzüberschreitenden Öffnung von Kapazitätsmechanismen und dem EU-Energiebinnenmarkt soll dabei untersucht werden.
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Aufgrund der vielen Querbezüge zum Strommarkt und der Komplexität dieser Thematik ist dieser Teil des Vorhabens von besonderer Bedeutung. Ergebnisse/Meilensteine AP 4:
In AP 4 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin die Kompatibilität des Öffnungskonzepts für die Erneuerbaren-Förderung mit den Bedingungen und Entwicklungen des Strommarktdesigns und des Strombinnenmarktes sicherzustellen. Es sind hierzu unterschiedliche Optionen zu entwickeln und umfassend die Vor- und Nachteile zu beleuchten.
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Es wird ein Arbeitsaufwand von 6 Personenmonaten geschätzt.
II. 5 Arbeitspaket 5 (AP 5): Wissenschaftliche Unterstützung bei der Untersuchung von Konzepten zu unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für ein Kooperationsprojekt von EE-Strom im Ausland
Ergänzend zur Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten zur Einbeziehung verschiedener Finanzierungsquellen und zur Ausgestaltung der finanziellen Förderung bestehen. Denkbar ist neben der produktionsbezogenen Finanzierung über das EEG-Umlagesystem auch andere Finanzierungsquellen, etwa die Gewährung von einmaligen Investitionszuschüssen oder die verbilligte Kreditvergabe etc. Hier sollen auch unterschiedliche Arten von Förderungen untersucht werden. In Betracht kommt auch die Einbeziehung von weiteren EU-Fördermöglichkeiten. Die zu untersuchenden Förderkonzepte werden durch den AG vorgegeben.
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Dabei soll untersucht werden, welchen Einfluss die Einbeziehung zusätzlicher Finanzierungsquellen auf das Ausschreibungsergebnis haben. Bei der Aufbereitung der damit verbundenen Fragen sind insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierungsbedingungen und die Fördersätze zu untersuchen. Dabei sind verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung zu entwickeln und auf Ihre Vor- und Nachteile sowohl in energiewirtschaftlicher als auch juristischer Hinsicht zu überprüfen.
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Ergebnisse/Meilensteine AP 5:
In AP 5 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin verschiedene Varianten zu entwickeln, abzuwägen und auszugestalten. Erforderlichenfalls sind die entsprechenden Konzepte weiterzuentwickeln.
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II.6 Arbeitspaket 6 (AP 6): Entwicklung von konkreten Modellen der Kooperation und Abwicklung von Finanzierungsströmen sowie deren beihilferechtliche Bewertung
Gegenstand von AP 6 ist es, auf der Basis der in den AP 1-5 geleisteten Arbeiten Unterstützung für die Entwicklung von konkreten Kooperationsformen zu leisten. Da unterschiedliche Mitgliedstaaten verschiedene Voraussetzungen aufweisen und auch unterschiedliche Ausschreibungsmengen in die Kooperation einbringen wollen, sind diverse Modelle denkbar, um die gesetzlichen Voraussetzung der Gegenseitigkeit im Rahmen einer konkreten Kooperation umzusetzen. Der Auftragsnehmer soll bei der Erstellung und landesspezifischen Anpassung entsprechender Modelle unterstützen. Dabei soll eine angemessene Kosten-Nutzen-Verteilung zwischen den kooperierenden Mitgliedstaaten sichergestellt werden. Dazu gehört insbesondere auch die Begleitung bei einzelfallbezogen Anpassungen des Kooperationsdesigns in Abhängigkeit der landesspezifischen Situation des Kooperationslandes. Dazu können beispielsweise Kosten und Nutzen mit Blick auf die Netz- und Systemintegration, Umweltauswirkungen und volkswirtschaftliche Aspekte im Standortland der Anlage zählen.
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Insbesondere ist im Rahmen dieses AP auch zu untersuchen, wie die Abwicklung der Finanzströme bei einer Kooperation zu gestalten ist. So ist beispielsweise die Frage aufzubereiten, ob im Rahmen einer Kooperation eher die bestehenden Strukturen vor Ort zur Abwicklung der Finanzierung genutzt werden sollen oder eigene Strukturen zu schaffen sind.
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Daneben ist ein wesentlicher Bestandteil dieses AP die Frage, welche Auswirkungen die gegenseitige Kooperation, insbesondere die konkrete Ausgestaltung des Finanzierungsmechanismus auf die beihilferechtliche Bewertung des Modells hat. Auswirkungen können sowohl durch die Gestaltung der Finanzströme als auch durch die Herkunft der Mittel aus unterschiedlichen Finanzierungsquellen (AP 5) entstehen.
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Ferner ist zu prüfen, ob eine konkrete Ausgestaltung Rückwirkungen auf die beihilferechtliche Einordnung des EEG hat. Dies ist gerade bei einer Kooperation mit denjenigen Mitgliedstaaten, deren System als Beihilfe gestaltet ist, zentral. In AP 6 sind daher auch die jeweils entwickelten Modelle beihilferechtlich zu bewerten.
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Ergebnisse/Meilensteine AP 6:
In AP 6 sind – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin die Konzepte für bis zu vier konkrete Kooperationsformen weiterzuentwickeln. Zudem sind landesspezifische Anpassungen zur Sicherstellung einer angemessenen Kosten-Nutzen-Relation zwischen den kooperierenden Staaten herzustellen.
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II.7 Arbeitspaket 7 (AP 7): Rechtliche und inhaltliche Unterstützung bei der Erarbeitung der Verordnung für ein Ausschreibungssystem für PV-Freiflächenanlagen unter Einbeziehung von ausländischem Strom
In AP 7 soll die Ausarbeitung einer Verordnung, in der die Einzelheiten der geöffneten Ausschreibung geregelt werden, von wissenschaftlicher Seite begleitet werden. Die Verordnung beinhaltet insbesondere Regelungen, durch die die gesetzlichen Voraussetzungen einer Einbeziehung von ausländischem Strom umgesetzt werden, als auch Regelungen zur Anpassung des nationalen Ausschreibungsverfahrens, die für eine Teilnahme von Bietern aus anderen Mitgliedstaaten erforderlich sind. Gegenstand von AP 7 ist die Bearbeitung und Prüfung von rechtlichen und inhaltlichen Einzelfragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Konzepte in eine Verordnung ergeben. Dies umfasst Fragestellungen aus dem Völker- und Europarecht, dem Energierecht, evtl. dem Vergaberecht und dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht.
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Bei der rechtlichen Prüfung sind die Regelungen der PV-Freiflächenausschreibungs-verordnung (FFAV) besonders zu berücksichtigen. Zum einen ist es Gegenstand von AP 7 zu prüfen, welche Regelungen der FFAV anzupassen sind. Zum anderen sollen die Regelungen zur Öffnung der Ausschreibung für ausländischen Strom soweit wie möglich parallel zu denjenigen, durch die die nationale Ausschreibung geregelt wird, ausgestaltet werden. Auch hierbei sollen die Auftragnehmer beratende Unterstützung leisten.
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Es wird ein Arbeitsaufwand von 4 Personenmonaten geschätzt.
II.8 Arbeitspaket 8 (AP 8): Unterstützung beim Entwurf einer völkerrechtlichen Vereinbarung
Das EEG 2014 gibt vor, dass es zur Umsetzung einer Ausschreibung, in die auch ausländischer Strom einbezogen werden kann, einer völkerrechtlichen Vereinbarung mit einem Partnerland bedarf, in der die Einzelheiten der Förderung, die Verteilung der Zielmengen und die Kosten-Nutzen-Teilung angemessen festgelegt werden. Dies entspricht den Vorgaben der europäischen Richtlinie 2009/28/EU (Erneuerbaren-Richtlinie) und der dort festgeschriebenen Kooperationsmechanismen.
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Zwar ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung Gegenstand von Verhandlungen mit dem jeweiligen Partnerland, in denen die konkreten Einzelheiten einer Zusammenarbeit festgelegt werden. Dennoch soll bereits parallel zum Entwurf der Verordnung, welche die nationalen Voraussetzungen für eine geöffnete Ausschreibung umsetzt, Eckpunkte für eine solche Vereinbarung definiert werden. Insbesondere ist zu untersuchen, welche Regelungen aus völker- und europarechtlicher sowie staats- und verwaltungsrechtlicher Sicht, unumgänglich enthalten sein müssen. Hierbei sollen die Auftragnehmer Unterstützung leisten und auch schon Formulierungsvorschläge als Musterklauseln vorlegen.
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Die Vereinbarung soll auch die Frage der Übertragung von Zielmengen zwischen den Mitgliedstaaten gemäß der Kooperationsmechanismen der Erneuerbaren-Richtlinie beinhalten. Hierzu gehört eine Analyse der Kosten- und Nutzenverteilung unter Einbeziehung eventueller indirekter Kosten auf der Basis des AP 2.
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Es wird ein Arbeitsaufwand von 3 Personenmonaten geschätzt.
II.9 Arbeitspaket 9 (AP 9): Unterstützung beim Entwurf von Festlegungen im Rahmen der Umsetzung der geöffneten Ausschreibung und Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden
Das Vorhaben soll in AP 9 die konkrete Umsetzung der geöffneten Pilotausschreibung begleiten. Dies umfasst die Unterstützung der ausschreibenden Stelle bei der Untersuchung der administrativen Erfordernisse. Sofern es erforderlich wird, dass weitergehende Festlegungen in Form von Verwaltungsvorschriften oder ähnlichem erlassen werden, soll das Vorhaben auch hierbei Unterstützung leisten. Je nach Ausgestaltung der geöffneten Ausschreibung können dazu die Arbeiten aus dem Vorhaben „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“ genutzt werden.
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Der Auftragnehmer soll die Auftraggeberin und die ausschreibende Stelle darüber hinaus bei der Bearbeitung von fachlichen, administrativen und rechtlichen Fragen während der ersten geöffneten Ausschreibungsrunden beraten. Die in der Vorbereitung und im Ablauf des Vergabeverfahrens auftretenden Fragestellungen sollen dabei kurzfristig bearbeitet werden können. Hier wird eine hohe zeitliche Flexibilität erwartet und Stellungnahmen sollten auf Anfrage kurzfristig geliefert werden können.
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Die Erfahrungen aus der Begleitung der ersten Ausschreibungsrunde sind in AP 10 zu dokumentieren und sollen in den Ausschreibungsbericht der Bundesregierung einfließen.
Es wird ein Arbeitsaufwand von 2 Personenmonaten geschätzt.
II.10 Arbeitspaket 10 (AP 10 ): Ausschreibungsbericht
In einem weiteren Schritt soll der Auftragnehmer auch Unterstützung bei der Evaluierung der Ausschreibung, in die Strom aus dem Ausland einbezogen wird, leisten. Die Bundesregierung hat nach § 99 EEG 2014 dem Bundestag bis zum 30. Juni 2016 über die Erfahrungen mit Ausschreibungen zu berichten. Dies umfasst auch eine Berichterstattung über das Pilotverfahren, in das ausländischer Strom einbezogen wird. AP 10 dient dazu, gezielte Evaluierungen der Öffnung der Pilotausschreibung für ausländischen Strom vorzunehmen, um das entsprechende Kapitel im Ausschreibungsbericht der Bundesregierung vorzubereiten. Gegenstand der Evaluierung ist unter anderem die Entwicklung der Förderhöhe und der Realisierungsraten bei der geöffneten Ausschreibung. Ferner sind Handlungsempfehlungen für die Übertragung auf weitere Technologien und für eine Zusammenarbeit mit weiteren Partnerstaaten abzugeben. Dabei sollen auch die Auswirkungen der zusätzlichen Voraussetzungen, insbesondere die Voraussetzung der Gegenseitigkeit untersucht werden. Des Weiteren soll über die Anpassung des Ausschreibungsdesigns für die Kooperation und die daraus resultierenden Ergebnisse berichtet werden. Die Evaluierung erfolgt in einem kurzen Vor-Bericht, auf dessen Basis das Bundeswirtschaftsministerium das entsprechende Kapitel des Ausschreibungsberichts erstellen kann.
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Der Vor-Bericht muss konsistent mit dem Bericht zur nationalen Ausschreibung gestaltet werden. Es ist daher eine enge Abstimmung mit dem Auftragnehmer des Vorhabens „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“ erforderlich.
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Der Entwurf des Vor-Berichts ist spätestens im 3. Quartal 2016 vorzulegen.
Ergebnisse/Meilensteine AP 10:
In AP 10 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin ein Vor-Bericht zu erstellen.
II.11 Arbeitspaket 11 (AP 11): Erstellen von Analysen der Potentiale und Randbedingungen in anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf weitere Technologien
Die Einführung eines Fördermechanismus, der auch für andere Technologien auf Ausschreibungen basiert, wird durch eine Novelle des EEG erfolgen. Im EEG 2014 ist vorgesehen, die Ausschreibung für mindestens 5 % des nationalen Zubaus EU-weit zu öffnen. In diesem Vorhaben ist zu prüfen und zu analysieren wie und in welcher Form diese Vorgabe umgesetzt werden kann. Die Empfehlungen sollen in die nächste Novelle des EEG einfließen.
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Für die Ausweitung des Ausschreibesystems auf andere Technologien ist es entscheidend, die Ausgangsbedingungen in möglichen Partnerstaaten zu ermitteln. Gegenstand des AP 11 ist es daher Analysen zu erstellen, bei denen die Potenziale und Randbedingungen für die verschiedenen Technologien mit Blick auf die konkreten Auswirkungen der jeweiligen Kooperation mit den Partnerländern im Einzelfall untersucht werden. Soweit dies möglich ist, sollen hierzu die Arbeiten, die bereits in AP 2 für den Sektor PV geleistet worden sind, genutzt werden. Für diese Prüfung bedarf es auch in Bezug auf weitere Technologien einer Betrachtung der Potentiale als wichtigen Einflussfaktor auf die Kostenentwicklung, der Randbedingungen in Bezug auf Finanzierung, dem Netzzugang und der Genehmigungssituation sowie einer Analyse der Marktsituation und der Akteursstruktur. Auch hier sind Hemmnisse aufzuzeigen und zu untersuchen. Des Weiteren ist eine Abschätzung der Folgen einer Einbeziehung in die deutsche Ausschreibung zu erstellen.
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Daher ist es Gegenstand des Vorhabens, für bis zu zehn noch näher zu bestimmende Länder eine entsprechende Analyse der dort vorhandenen Rahmenbedingungen und Potenziale für den jeweiligen konkreten Einzelfall vorzunehmen. Der Fokus liegt auf den Nachbarländern. Die ausgewählten Länder können aber müssen nicht identisch sein mit denjenigen, die für die Öffnung der PV-Pilotausschreibung betrachtet wurden. Hierbei ist zwischen den einzelnen Technologien zu unterscheiden. Die Möglichkeiten einer Kooperation mit Deutschland sollen in Form von Szenarien untersucht und ausgearbeitet werden.
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Ergebnisse/Meilensteine AP11:
In AP 11 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin Analysen für bis zu zehn Mitgliedstaaten zu erstellen und diese in einem Ergebnisbericht darzustellen.
II.12 Arbeitspaket 12 (AP 12): Ausarbeitung von Vorschlägen für die mögliche Ausweitung eines geöffneten Ausschreibungsmodells auf andere Erneuerbare-Energien-Technologien ab 2017
Im Hinblick auf die Vorgabe des EEG 2014, wonach ab 2017 mindestens 5 Prozent der jährlich installierten Leistung – unter den genannten Voraussetzungen – europaweit ausgeschrieben werden soll, sollen die Auftragnehmer auf der Basis der Konzepte und Erfahrungen der ersten Pilotausschreibungen prüfen und die mögliche Ausweitung der Öffnung auf andere Technologien untersuchen und entsprechende Vorschläge erarbeiten. . Es sollte geprüft in diesem Zusammenhang auch geprüft werden, wie auch eine Ausweitung der Kooperation auf weitere Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann.
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Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch für die geöffnete Ausschreibung ab dem Jahr 2017 die genannten gesetzlichen Voraussetzungen gelten. Es ist daher in AP 12 auf der Basis der für die Pilotausschreibung entwickelten Konzepte zu prüfen, inwieweit diese bei einer Einbeziehung weiterer Technologien und Mitgliedstaaten greifen oder eventuell weiterentwickelt oder angepasst werden müssen, auch vor dem Hintergrund eventueller Entwicklungen im Binnenmarkt und der Debatte um eine verstärkte regionale Kooperation des neuen EU-Rahmens.
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In Bezug auf die Umstellung des deutschen Fördersystems auf Ausschreibung für die anderen Technologien wird im Vorhaben „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“ untersucht, wie das Ausschreibungssystem zu gestalten ist. Die dort geleisteten Untersuchungen sollen im hier ausgeschriebenen Vorhaben genutzt und auf größtmögliche Konsistenz geachtet werden. In Bezug auf die Einbeziehung von ausländischem Strom ergeben sich jedoch eine Reihe von Besonderheiten, die abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen sind. Daher ist in AP 12 auch zu untersuchen, wie das nationale Ausschreibungsdesign bei einer geöffneten Ausschreibung für verschiedene Technologien und gegebenenfalls auch für unterschiedliche Mitgliedstaaten anzupassen ist.
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Ergebnisse/Meilensteine AP12:
In AP 12 ist – zusätzlich zu den allgemeinen Dokumentationspflichten über die laufenden Arbeiten – in enger Absprache mit der Auftraggeberin ein umfassendes Konzept zu entwickeln und in einem Ergebnisbericht darzustellen.
II. 13 Arbeitspaket 13 (AP 13): Rechtliche und inhaltliche Unterstützung bei der gesetzlichen Verankerung von geöffneten Ausschreibungen für weitere Technologien zur Erzeugung von erneuerbaren Energien Strom
Entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu den Vorschlägen aus AP 12 ist es Gegenstand von AP 13, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine mögliche Ausweitung der geöffneten Ausschreibung auf weitere Technologien zu untersuchen und so die Umsetzung in rechtliche Regelungen zu unterstützen. Dies beinhaltet eine Anpassung des in der für 2016 geplanten Novelle des EEG vorzusehenden Ausschreibungsdesigns in Bezug auf weitere Mitgliedstaaten. Alternativ ist es angesichts der Vielzahl der möglichen Partnerländer für verschiedene Technologien auch denkbar, in das Gesetz eine Verordnungsermächtigung aufzunehmen und die Details später in einer Verordnung umzusetzen. In diesem Fall ist sowohl rechtliche Unterstützung bei der Untersuchung von Einzelfragen für die Ausarbeitung der Verordnungsermächtigung als auch entsprechende Untersuchungen, die sich bei der Formulierung und Ausgestaltung der Verordnung ergeben, Gegenstand des Vorhabens.
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Zudem wird die Bundesregierung die EEG-Novelle bei der Europäischen Kommission notifizieren. Im Verfahren der Notifizierung kann auch kurzfristig Beratungsbedarf, etwa bei Rückfragen der Kommission, entstehen. Eine inhaltliche Unterstützung des Notifizierungsverfahrens ist bereits im Vorhaben „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“ vorgesehen. Soweit jedoch spezifische Fragen zur Ausgestaltung der Öffnung im Notifizierungsverfahren gestellt werden, ist die Unterstützungsleistung aufgrund der fachlichen Nähe und Expertise durch die Auftragnehmer zu leisten. Es erfolgt jedoch eine enge Abstimmung mit dem genannten Vorhaben.
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II.14 Arbeitspaket 14 (AP 14): Begleitung der ersten Ausschreibungsrunden für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien
Entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu den Vorschlägen aus AP 12 und AP 13 ist bei der Umsetzung der ersten Ausschreibungsrunde zu unterstützen. Des Weiteren ist auch die fachliche, rechtliche und administrative Unterstützung der ausschreibenden Stelle bei der Durchführung von geöffneten Ausschreibungen für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien ab dem Jahr 2017 Gegenstand des Vorhabens. Die in der Vorbereitung und im Ablauf des Vergabeverfahrens auftretenden fachlichen und rechtlichen Fragestellungen sollen dabei kurzfristig bearbeitet werden können. Hier wird eine hohe zeitliche Flexibilität erwartet und Stellungnahmen sollten auf Anfrage kurzfristig geliefert werden können.
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Es wird ein Arbeitsaufwand von 5 Personenmonaten geschätzt.
II.15 Arbeitspaket 15 (AP 15): Expertenkreis zur Diskussion fachübergreifender Fragestellungen und Peer Review der Projektergebnisse
Aufgrund der Komplexität der Konzepte und der zahlreichen interdisziplinären Querbezüge zu den Entwicklungen im Energiebinnenmarkt, der Integration der Strommärkte und netze sollen die Projektergebnisse regelmäßig mit einem fachübergreifenden Expertenkreis diskutiert werden. Ziel des Expertenkreises ist es, die in diesem Vorhaben erarbeiteten Konzepte oder auch Einzelfragen fachübergreifend im Rahmen eines Peer-Review zu überprüfen. Hierdurch sollen zusätzliche Impulse für die Diskussion gesetzt werden und die Ergebnisse, die in diesem Vorhaben erarbeitet werden, auf ihre Kompatibilität mit weiteren Entwicklungen im Strombinnenmarkt und praktische Umsetzbarkeit untersucht werden.
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Der Expertenkreis soll insgesamt aus ca. 6 bis 10 Personen aus weiteren Forschungseinrichtungen, Beratungsunternehmen sowie ggfs. Fachbehörden oder vergleichbaren Einrichtungen bestehen. Diese Personen sollen über eine breite Fachexpertise im Bereich Strom- und Binnenmarkt verfügen, die über entsprechende Referenzen belegt ist. Zu den erforderlichen Qualifikationen gehören insbesondere weitreichende Kenntnisse in den Bereichen Netz- und Systemintegration von Erneuerbaren Energien, Strommarkt, Versorgungsicherheit und Netzbetrieb unter besonderer Berücksichtigung des EU-Energiebinnenmarktes und einschlägige langjährige Berufserfahrung.. Diese Personen sollen nicht unmittelbar an der Erarbeitung der Projektergebnisse dieses Vorhabens beteiligt sein. Der Expertenkreis soll nach Absprache mit dem Auftragnehmer und aktuellem Bedarf je nach Projektverlauf zusammen kommen, im Durchschnitt alle drei Monate für ein halbtätiges Treffen. Pro Treffen sollten bis zu sechs externe Experten teilnehmen Neben den externen Experten nehmen auch Vertreter des Auftragnehmers teil, die die übrigen Arbeitspakete fachlich betreuen (je nach Thema des einzelnen Treffens). Die Auswahl der externen Experten soll in enger Absprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Die Mitglieder des Expertenkreises sollen durch Unterauftrag zur Teilnahme und Vorbereitung der Treffen beauftragt werden. Vorschläge für entsprechende Experten sollen vom Auftragnehmer in der Auftaktveranstaltung des Forschungsvorhabens gemacht werden. In dem Angebot ist dies nicht erforderlich.
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Für den Expertenkreis wird ein Arbeitsaufwand von 10 Personenmonaten geschätzt, wobei in der Angebotskalkulation ein Personenmonat für dieses konkrete Arbeitspaket als Richtwert für die Kalkulation mit durchschnittlich 28.000 Euro (netto) vorgeschlagen wird.
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II. 16 Arbeitspaket 16 (AP 16): Bewertung und wissenschaftliche Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen und Studien anderer Mitgliedstaaten oder Institutionen
In AP 17 sollen besonders relevante Studien und sonstige Veröffentlichungen, die durch andere Institutionen auch in anderen Mitgliedstaaten zu dem Themenkomplex der Öffnung und dessen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erstellt werden, zum Teil kurzfristig ausgewertet werden. Dem Auftraggeber soll hierdurch zeitnah eine wissenschaftliche Einordnung von Veröffentlichung zu den bearbeiteten Themen ermöglicht werden. Dabei sollen auch Synergien mit Arbeiten anderer Institutionen und Autorinnen und Autoren so weit wie möglich erschlossen werden. Zu den Aufgaben zählen auch die Zuarbeit bei der kurzfristigen Auswertung von Positionspapieren, um eine zeitnahe Positionierung des Auftraggebers zu unterstützen.
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II.17 Arbeitspaket 17 (AP 17): Konzept zur Projektsteuerung, Besprechungen, Workshops
Spätestens drei Wochen nach Auftragserteilung ist ein Konzept für die Projektdurchführung vorzulegen, welches im Rahmen des Kick-off-Meetings mit dem BMWi abgestimmt wird.
Der Auftrag beinhaltet regelmäßige Rückkopplungen mit der Auftraggeberin in Form von Besprechungen. Neben einem Auftakt- und einem Abschlussgespräch jeweils am Anfang bzw. am Ende des Vorhabens sind grundsätzlich monatliche Besprechungen vorzusehen. Diese können nach Absprache auch als Telefonkonferenz stattfinden (aber mindestens alle drei Monate auch als physisches Treffen).
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Das Kick-off-Meeting und die Projekttreffen finden halbtägig (4 Zeitstunden) in Räumen des BMWi in Berlin statt. Für die Projektbesprechungen sind abhängig vom aktuellen Bedarf Treffen mit einer Dauer von jeweils bis zu einem halben Tag (4 Zeitstunden) anzusetzen, die entweder ebenfalls in den Räumen des BMWi in Berlin oder via Telefonkonferenz stattfinden. Die Treffen werden vom Auftragnehmer organisatorisch und inhaltlich vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Die Räume werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Catering ist nicht vorzusehen.
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Der Auftragnehmer erstellt über die Projektbesprechungen Protokoll und stimmt diese mit dem Auftraggeber ab. Daraus sich ergebende spezifische Aufgaben sind projektbezogen in die Arbeiten des Auftragnehmers zu integrieren.
Das Projekt beinhaltet zudem die fachliche Vorbereitung von 8 Sitzungen der AG 4 der Strommarktplattform, auf der die Zwischenergebnisse diskutiert werden sollen. Dazu sind in Absprache mit der Auftraggeberin Präsentationen und Kurzpapiere auf Deutsch zu erstellen, die die bisherigen wissenschaftlichen Ergebnisse für den politischen Prozess aufbereiten und verständlich darstellen. Die organisatorische Durchführung erfolgt insoweit durch den Auftraggeber.
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Darüber hinaus sind die Ergebnisse auf bis 8 internationalen Veranstaltungen vorzustellen durch Powerpoint-Präsentationen und Kurzpapiere auf Englisch jeweils wiederum in verständlicher Form dargestellt und aufbereitet für den politischen Prozess mit den Mitgliedstaaten.
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Des Weiteren sind insgesamt fünf Workshops davon bis zu drei im europäischen Ausland (je ca. 40-60 Teilnehmer) mit Vertretern anderer Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, anderen relevanten Institutionen, Verbänden sowie weiteren Interessenvertretern durchzuführen. Diese Workshops sollen vom Auftragnehmer inhaltlich vorbereitet, fachlich begleitet oder durch eigene Beiträge ergänzt und nachbereitet werden. Im Angebot ist eine separate Kalkulation der Kosten vorzulegen. Hier sind insbesondere Kosten für die inhaltliche Konzeption (einschließlich Vor- und Nachbereitung), Dokumentation, die Erstellung von PowerPoint-Präsentationen, Durchführung der Workshops (Catering, ggf. Raummiete (für Workshops in Berlin wird in Absprache mit dem AG angestrebt Räumlichkeiten des BMWi mietfrei bereit zu stellen), Reisekosten des AN nach BRKG etc.) zu berücksichtigen. Honorare für Referenten fallen nicht an; jedoch ist die Übernahme von Reisekosten für pauschal 3 Referenten pro Workshop zu planen. Es ist ein Honorar für einen Moderator einzuplanen. Dabei muss der Auftragnehmer frühzeitige Absprachen mit der Auftragnehmerin treffen. Es sind jeweils zwei Workshops pro Projektjahr einzuplanen.
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II.18 Arbeitspaket 18 (AP 18): Erstellung von Diskussionspapieren und einer Broschüre
Die Auftraggeberin ist daran interessiert, Zwischenergebnisse dieses Projektes ggf. zeitnah in die politische Diskussion einzubringen. Zu diesem Zweck sind bei Bedarf und in Absprache mit der Auftragnehmerin und auf der Basis der Kurzgutachten, Studien und Berichte in AP 17 zusätzlich bis zu 6 englische Diskussions-Papiere im Umfang von 10-15 Seiten zu erstellen, bei denen es insbesondere darum geht, die bisherigen Ergebnisse verständlich für den politischen Prozess mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission aufzubereiten
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Darüber hinaus soll eine Broschüre im Umfang von 15-20 Seiten in Englisch erstellt werden mit Grafiken und ansprechendem Lay-Out, um die entwickelten Konzepte zur Gegenseitigkeit und zur Öffnung (AP 1 und AP 2) anschaulich darzustellen. Ziel der Broschüre ist es, die unterschiedlichen Optionen für eine regionale Kooperation aufzuzeigen, um damit die Debatte um eine verstärkte regionale Kooperation beeinflussen zu können.
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Die Berichte und Texte sind in einer offenen Datei (Word für Text bzw. Excel für Graphiken) in deutscher Sprache bei dem AG vorzulegen. Anpassung des Layouts an das Corporate Design des BMWi und Druck der Broschüre erfolgen durch Rahmenvertragspartner des AG.
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III. Bearbeitungszeit
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 36 Monaten (Auftragsbeginn erfolgt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlicher Beginn im Oktober 2015, voraussichtliches Ende im Oktober 2018
IV. Allgemeine Anforderungen
IV.1 Abstimmungen
Die einzelnen Arbeitspakete sind in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin zu bearbeiten.
Bei der Bearbeitung des Vorhabens sind die im Rahmen der bereits laufenden Vorhaben zum EEG-Erfahrungsbericht stattfindenden Untersuchungen bzw. erzielten Ergebnisse und Zwischenergebnisse zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist eine Zusammenarbeit mit folgenden Vorhaben bzw. eine Berücksichtigung der Ergebnisse, soweit die Vorhaben bereits abgeschlossen sind, erforderlich.
— Vorhaben „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“ sowie
— das Vorgängervorhaben „Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für PV-Freiflächenanlagen (03MAP3313)“ Das Vorhaben baut in Teilen auf diesem Vorhaben auf. Die Ergebnisse zum nationalen Ausschreibungsdesign sollen im hiesigen Vorhaben darauf untersucht werden, ob für eine Ausschreibung, in die auch Strom aus anderen EU-Mitgliedstaaten einbezogen wird, Änderungsbedarf besteht. Dabei ist zu beachten, dass für eine Öffnung der Förderung für ausländischen Strom eine Reihe von andersgelagerten Fragestellungen zu untersuchen ist, als für die Einführung einer nationalen Ausschreibung. Es bestehen eigene gesetzliche Voraussetzungen, die zu prüfen sind. Zudem spielen Strommarktfragen eine wesentliche Rolle bei der Untersuchung, wie eine Einbeziehung ausländischen Stroms erfolgen kann. Schließlich sind die Besonderheiten der Zusammenarbeit mit dem möglichen Partnerland zu untersuchen. Die Fragestellungen sind zwar anders gelagert, dennoch bedarf es einer engen Abstimmung mit dem Vorhaben „Unterstützungsleistung bei der Ausgestaltung eines Ausschreibungssystems für erneuerbare Energien (03MAP319)“
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IV.2 Berichte
Bei der Abschlussbesprechung sind die wichtigsten Ergebnisse der Auftraggeberin vorzustellen bzw. mit ihr abzustimmen.
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen ist zum Abschluss des Vorhabens ein Abschlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen in der Vertragslaufzeit vorzulegen. Dieser Abschlussbericht ist 2 Monate vor Laufzeitende des Vorhabens dem BMWi elektronisch zur Abstimmung im Entwurf vorzulegen. Zusätzlich ist eine Kurzfassung mit 10-15 Seiten Umfang vorzulegen. Die Protokolle zu den vorgesehenen Auftakttreffen, den weiteren Besprechungen sowie dem Abschlusstreffen sind der Auftraggeberin als Dokumentation zusammen mit den in den einzelnen Arbeitspaketen erarbeiteten Dokumenten sowohl elektronisch als auch in Papierform einzureichen.
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Es sind halbjährlich Zwischenberichte vorzulegen, die den Fortschritt des Vorhabens in den Arbeitspaketen dokumentieren. Die jeweiligen Protokolle und Unterlagen der regelmäßigen Besprechungen werden von der Auftraggeberin nach der Besprechung abgenommen.
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IV.3 Veröffentlichungen
Bei allen Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit – beispielsweise Publikationen, insbesondere Programmhefte, Broschüren, Websites, Briefköpfe sowie bei Plakatwänden, Transparenten und Ähnlichem ist das Corporate Design des BMWi anzuwenden. Dies erfolgt in der Regel mit dem Hinweis „Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“. Das BMWi-Logo ist nicht aufzunehmen. Mögliche ÖA-Maßnahmen sind neben dem BMWi-Fachreferat IIIB3 vorab mit dem BMWi-Referat LB2 abzustimmen.
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Dokumente, die für den Internetauftritt des BMWi erstellt werden oder veröffentlicht werden sollen, z.B. der Abschlussbericht, sollen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung –BITV 2.0 v. 22. September 2011). Detaillierte Hinweise zur Umsetzung der Verordnung sind auf den Internetseiten des BIK (Arbeitskreis "barrierefrei informieren und kommunizieren") zu finden: http://www.bik-online.info/. Pdf-Dateien sind in der finalen Fassung ebenfalls grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.
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IV.4 Anforderungen an das Angebot
Im Angebot ist zu beschreiben, wie die in der Leistungsbeschreibung unter II beschriebenen Leistungen ausgeführt werden sollen (Ziele, Stand der Diskussion, grobes Arbeitsprogramm mit Zeitplan, Personalkosten inkl. Tagessätze, Aufgliederung der Ausgaben/Kosten in die einzelnen Arbeitspakete). Die Beschreibung soll hinreichend konkrete Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise, welche Arbeitsmethoden und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden sollen. Es ist ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan beizufügen. In der Vorhabenbeschreibung ist zudem eine weitere Aufgliederung der Ausgaben/Kosten in die einzelnen Arbeitspakete vorzunehmen.
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Angaben zum vorgesehenen Personaleinsatz: Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen. Darüber hinaus ist ein aussagekräftiger Personaleinsatzplan zu erstellen und vorzulegen. Aus dem Personaleinsatzplans sollhervorgehen, wie der Bieter die verschiedenen fachübergreifenden Fragestellungen abdeckt und deren termingerechte Bearbeitung bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität über die Projektlaufzeit sicherstellt. Dabei ist darauf einzugehen, wie die Mitglieder des Projektteams entsprechend ihrer Fähigkeiten und der verschiedenen Fragestellungen eingesetzt und deren Zusammenwirken koordiniert werden, so dass das BMWi wissenschaftlich fundiert auch kurzfristig und flexibel im Rahmen dieses Vorhabens unterstützt werden kann.
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Ferner ist auszuführen, wie und welche anderen abgeschlossenen oder laufenden Vorhaben in diesem Kontext berücksichtigt werden mit dem Ziel einer guten Verzahnung. Die Herangehensweise kann auch unter Einbeziehung seitens des Bieters durchgeführter, vergleichbarer Projekte näher erläutert werden.
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Ende der Leistungsbeschreibung
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die auch in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-fuer-angebote-zu-forschungs-und-evaluierungs-projekten-des-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf““ abgerufen werden.] Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (zu „ZVB“ siehe Abschnitt III Nr. 1.2) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
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Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 25.08.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
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Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
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Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – als PDF-Datei – auf einer CD-ROM [keine DVD!] in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 51/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
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Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
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Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer: Bundeskartellamt, Villemomber Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Fax: +49 30185473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
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Postanschrift: Referat IB6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Quelle: OJS 2015/S 138-254954 (2015-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 999 408 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 195-353837
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 138-254954
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-05 📅
Name: Ecofys GmbH Deutschland
Postanschrift: Albrechtstr. 10 c
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.ecofys.com 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomber Str. 76
Quelle: OJS 2015/S 195-353837 (2015-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 999 408 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 195-353837
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 138-254954
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Aufgabenstellung/zu erbringende Leistungen:
Das Vorhaben beinhaltet insbesondere die folgenden Leistungen:
— Unterstützungsleistung bei der Erarbeitung von Konzepten, durch welche die dargestellten Voraussetzungen für die Öffnung des Fördersystems umgesetzt werden können. Hierzu gehört insbesondere ein Konzept zur Gegenseitigkeit.
— Untersuchungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in verschiedenen Nachbarländern Deutschlands. Untersuchungen zur Ermittlung der Potentiale einzelner Erneuerbare-Energien-Technologien in verschiedenen Ländern sowie die Auswirkungen einer Öffnung des EEG 2014 in Kooperation mit diesen Ländern auf den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und in den Ländern, die mit Deutschland kooperieren wollen, einschließlich der Auswirkungen auf die Kosten und Auswirkungen auf die EEG-Umlage sowie die Entwicklung des Strommarktes,
— wissenschaftliche Unterstützungsleistungen bei der Anpassung des nationalen Ausschreibungssystems und seiner einzelnen Parameter, mit Blick auf die Ausschreibung von Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Ausland,
— wissenschaftliche Unterstützung bei der Sicherstellung der Kompatibilität der Öffnung des EEG mit dem deutschen und europäischen Strommarktdesign und seiner Weiterentwicklung,
— wissenschaftliche Unterstützung bei der Analyse unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten und bei der Ausgestaltung der Finanzströme unter besonderer Berücksichtigung beihilferechtlicher Fragestellungen,
— Einrichtung eines Expertenkreises zur interdisziplinären Diskussion der verschiedenen Konzepte und Einzelfragen insbesondere mit Blick auf die zahlreichen interdisziplinären Überschneidungen zur nationalen Umstellung auf die Ausschreibung und zur europäischen Debatte um das zukünftige Marktdesign und die stärkere regionale Integration der Strommärkte,
— Unterstützung bei Einzelfragen zur Ausgestaltung der Verordnung und entsprechenden völkerrechtlichen Verträge, insbesondere durch die gutachterliche Bearbeitung einzelner Rechtsfragen,
— beratende Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der einzelnen Öffnungspiloten, z. B. auch beim Entwurf von Umsetzungsvorschriften der ausschreibenden Stelle,
— wissenschaftliche Unterstützung bei der Evaluierung der ersten Ausschreibungsrunden und Bewertung mit Blick auf die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die dauerhafte Öffnung in Höhe von mindestens 5 Prozent des Ausschreibungsvolumens ab 2017,
— Entwicklung von Vorschlägen für die Ausgestaltung der Bedingungen zur Öffnung des EEG ab 2017 auf der Basis der Erfahrungen der nationalen und insbesondere der geöffneten Pilotausschreibungen. Untersuchung, ob und wie eine Ausweitung des Ausschreibungsdesigns auf andere Erneuerbare-Energien-Technologien mit Blick auf andere Länder in Frage kommt und Vorschläge für die entsprechende Anpassung des Ausschreibungsdesigns.
Im Rahmen der Auftragsbearbeitung ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit des Auftragnehmers mit den in der Leistungsbeschreibung genannten und unter Punkt IV) zusammengefassten Vorhaben erforderlich.
Es stellen sich eine Reihe von abweichenden Fragestellungen, wie etwa zu den Ausgangsbedingungen in anderen Staaten, den Präqualifikationsvoraussetzungen bei einer geöffneten Ausschreibung, der Kostenverteilung zwischen den beteiligten Staaten, zum Finanzierungsmechanismus etc., die vom Auftragnehmer zu untersuchen sind.
Dabei können sich aufgrund der Verhandlungen mit den Kooperationspartnern aber auch aufgrund der Politikvorgaben auf europäischer Ebene und sich jeweils aktuell entwickelnden politischen Diskussionsprozessen kurzfristige Änderungen durch den Auftraggeber in der Priorisierung und Spezifizierung der einzelnen Aufgaben oder konkret zu untersuchender Teilaspekte ergeben.
Die zu untersuchenden Fragestellungen bzw. zu erbringenden Leistungen sind in den nachfolgenden Arbeitspaketen beschrieben. Anbietern steht es frei, den beschriebenen Leistungsumfang sinnvoll anders zu strukturieren.
Aktuelle Arbeitsergebnisse anderer Projekte und Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die für die o. a. Fragestellungen Relevanz aufweisen, sind in allen Arbeitspaketen umfassend zu berücksichtigen. Entsprechende Vorarbeiten anderer Projekte werden, wo nötig, von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
Die Arbeitsergebnisse sind in Berichten/Kurzstudien, Unterstützungsleistungen sowie ad-hoc-Stellungnahmen fachlich auszuführen. Weiterhin ist ein intensiver Austausch mit der Auftraggeberin und der ausschreibenden Stelle insbesondere in Form von regelmäßigen Besprechungen vorzusehen.
II.1 Arbeitspaket 1 (AP 1): Weiterentwicklung eines Konzepts zur Umsetzung der gesetzlichen Voraussetzung „Gegenseitigkeit“
In dem vorliegenden Vorhaben ist zu untersuchen, wie die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für eine Einbeziehung von ausländischem Strom in die Förderung des EEG umgesetzt werden können. In AP 1 ist zu untersuchen, in welcher Form das Prinzip der Gegenseitigkeit in der Zusammenarbeit mit möglichen Partnerländern gewahrt und ausgestaltet werden kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Kooperation mit verschiedenen Partnerländern möglicherweise unterschiedlich auszugestalten ist. Es stellen sich eine Reihe von Fragen zur Ausgestaltung der Finanzierungsströme und –mechanismen, insbesondere mit Blick auf deren Vereinbarkeit mit Umlagesystemen wie dem des EEG. Dabei sind insbesondere auch beihilferechtliche Fragen Gegenstand der Untersuchung, zu denen der Auftragnehmer wissenschaftliche Unterstützung leisten soll. Zudem ist zu untersuchen, wie eine angemessene Kosten-Nutzen-Verteilung zwischen den kooperierenden Mitgliedstaaten aussehen könnte.
Als Ergebnis sollen unterschiedliche Optionen der Gegenseitigkeit erarbeitet werden, die einen unterschiedlich ambitionierten Grad der regionalen Integration und Kooperation ermöglichen. Diese Optionen sollen auch eine Basis bieten, um die europäische Debatte um eine stärkere regionale Kooperation aktiv zu führen.
III. Bearbeitungszeit
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 36 Monaten (Auftragsbeginn erfolgt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlicher Beginn im Oktober 2015, voraussichtliches Ende im Oktober 2018.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-05 📅
Name: Ecofys GmbH Deutschland
Postanschrift: Albrechtstr. 10 c
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.ecofys.com 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomber Str. 76
Quelle: OJS 2015/S 195-353837 (2015-10-05)
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