Verantwortliche Durchführung des operativen IT-Betriebes im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und Mitwirkung bei seiner Fortentwicklung

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Verantwortliche Durchführung des operativen IT-Betriebes im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nach den organisatorischen Rahmenvorgaben, insbesondere der IT-Sicherheit, und den Einzelweisungen des Auftraggebers und Mitwirkung bei seiner Fortentwicklung.
Wesentliche Elemente der aktuellen IT-Architektur des BMJV sind:
— Ethernet-Netzwerkarchitektur mit Lichtwellenleiter- und Kupferverkabelung (100/1000 MBits/s im Client-Bereich und 1-40 Gigabit-Ethernet im Backbone ); Storage-Integration über Fiber Channel oder Fiber Channel over Ethernet; diverse Elemente der Netzwerksicherheit (NAC, Monitoring, Firewall, VPN, etc.);
— Bürokommunikationssystem in Client-Server-Architektur mit Windows- und Linux-Betriebssystemen im Client- und Serverbereich (Windows Server 2010 R2-Domäne mit ca. 100 Servern und 870 Clients);
— Zentrale Softwareverteilung für Windows-Clients (Baramundi);
— Interne und externe E-Mail-Kommunikation (Microsoft Exchange Server 2010 und Outlook 2010);
— Interne und externe Datenkommunikation überwiegend über den Informationsverbund Berlin-Bonn IVBB (Internet, Intranet, Telematik, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, externe Datenbanken, Anbindung an juris, Bund-TV);
— Relationale Datenbanksysteme (Oracle 11g, MS SQL Server 2010, MySQL, 4D);
— Dokumentenmanagement-System (OpenText DOMEA);
— Zutritts- und Zeiterfassungssystem;
— Elektronisches Personal-, Organisations- und Stellenverwaltungssystem (Bundesverwaltungsamt EPOS);
— Translation Memory und Terminologieverwaltungssystem (SDL Trados Studio);
— Auftragsverwaltungssystem (AVS) für den Sprachendienst;
— Elektronische Verfahrenssteuerung (Intraplan B);
— Verfassungsarchiv (Dokumentenbibliothek auf Basis Windows Sharepoint Services 3.0);
— Systemdatenbank (Eigenentwicklung auf Basis PHP und MySQL);
— Ticketsystem (OTRS);
— Identity Managementsystem.
Darüber hinaus werden weitere Dienste und Anwendungen betrieben.
In diesem Systemkontext ist beabsichtigt, Dienstleistungen folgender Art zu vergeben:
— Technisches Management;
— Systempflege und -überwachung;
— Server- und Clientmanagement;
— Netzwerkmanagement;
— Applikationsmanagement;
— Datenbankpflege und –wartung;
— Durchführung des First und Second Level Supports;
— Einleitung und Begleitung des Third Level Supports;
— Datensicherung und –wiederherstellung;
— Security-Management (IT-Grundschutz);
— Dokumentation.
Außerdem wird die beratende und durchführende Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des operativen IT-Betriebes im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erwartet. Das BMJV berücksichtigt dabei auch Open Source Software.
Gegenwärtig verfügt das BMJV über ca. 750 Bedienstete, die in zwei Liegenschaften in Berlin sowie einer Liegenschaft in Bonn tätig sind. Die meisten Bediensteten arbeiten am Hauptsitz des Ministeriums in der Mohrenstraße in Berlin. Daneben unterhält das BMJV in Berlin eine weitere Liegenschaft in der Friedrichstraße. In Bonn ist eine Dienststelle mit ca. 10 Beschäftigten verblieben.
Die Leistungen sind grundsätzlich beim Auftraggeber vor Ort in der Dienststelle Berlin (Liegenschaften Mohrenstr. 37 sowie Friedrichstr. 191 in 10117 Berlin) zu erbringen; die Anwendung von Fernwartungs-/-administrationsverfahren für die Dienststelle Berlin ist nur im Ausnahmefall nach ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Für die Bonner Dienststelle ist eine Anwesenheit vor Ort in der Regel nicht erforderlich. Der Betrieb erfolgt hier per Fernadministration von der Dienststelle Berlin aus. Für den Fall, dass eine Entstörung oder sonstige Betriebsmaßnahme die Anwesenheit vor Ort erfordert, ist diese innerhalb einer angemessenen Frist zu realisieren. Es ist stets qualifiziertes Personal mit anforderungsgerechten Fach- und deutschen Sprachkenntnissen in ausreichender Anzahl einzusetzen, das sich einer förmlichen Verpflichtung und Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen hat. Die gesamte mündliche und schriftliche Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen und Vertretungspersonen erfolgt in deutscher Sprache.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Systemunterstützung
Menge oder Umfang: Siehe Punkt II 1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemunterstützung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmjv.de 🌏
E-Mail: ausschreibung-zb3@bmjv.bund.de 📧
Telefon: +49 30185809893 📞
Fax: +49 3018105809893 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 090-161929
ABl. S-Ausgabe: 90

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verantwortliche Durchführung des operativen IT-Betriebes im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nach den organisatorischen Rahmenvorgaben, insbesondere der IT-Sicherheit, und den Einzelweisungen des Auftraggebers und Mitwirkung bei seiner Fortentwicklung.
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Wesentliche Elemente der aktuellen IT-Architektur des BMJV sind:
— Ethernet-Netzwerkarchitektur mit Lichtwellenleiter- und Kupferverkabelung (100/1000 MBits/s im Client-Bereich und 1-40 Gigabit-Ethernet im Backbone ); Storage-Integration über Fiber Channel oder Fiber Channel over Ethernet; diverse Elemente der Netzwerksicherheit (NAC, Monitoring, Firewall, VPN, etc.);
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— Bürokommunikationssystem in Client-Server-Architektur mit Windows- und Linux-Betriebssystemen im Client- und Serverbereich (Windows Server 2010 R2-Domäne mit ca. 100 Servern und 870 Clients);
— Zentrale Softwareverteilung für Windows-Clients (Baramundi);
— Interne und externe E-Mail-Kommunikation (Microsoft Exchange Server 2010 und Outlook 2010);
— Interne und externe Datenkommunikation überwiegend über den Informationsverbund Berlin-Bonn IVBB (Internet, Intranet, Telematik, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, externe Datenbanken, Anbindung an juris, Bund-TV);
— Relationale Datenbanksysteme (Oracle 11g, MS SQL Server 2010, MySQL, 4D);
— Dokumentenmanagement-System (OpenText DOMEA);
— Zutritts- und Zeiterfassungssystem;
— Elektronisches Personal-, Organisations- und Stellenverwaltungssystem (Bundesverwaltungsamt EPOS);
— Translation Memory und Terminologieverwaltungssystem (SDL Trados Studio);
— Auftragsverwaltungssystem (AVS) für den Sprachendienst;
— Elektronische Verfahrenssteuerung (Intraplan B);
— Verfassungsarchiv (Dokumentenbibliothek auf Basis Windows Sharepoint Services 3.0);
— Systemdatenbank (Eigenentwicklung auf Basis PHP und MySQL);
— Ticketsystem (OTRS);
— Identity Managementsystem.
Darüber hinaus werden weitere Dienste und Anwendungen betrieben.
In diesem Systemkontext ist beabsichtigt, Dienstleistungen folgender Art zu vergeben:
— Technisches Management;
— Systempflege und -überwachung;
— Server- und Clientmanagement;
— Netzwerkmanagement;
— Applikationsmanagement;
— Datenbankpflege und –wartung;
— Durchführung des First und Second Level Supports;
— Einleitung und Begleitung des Third Level Supports;
— Datensicherung und –wiederherstellung;
— Security-Management (IT-Grundschutz);
— Dokumentation.
Außerdem wird die beratende und durchführende Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des operativen IT-Betriebes im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erwartet. Das BMJV berücksichtigt dabei auch Open Source Software.
Gegenwärtig verfügt das BMJV über ca. 750 Bedienstete, die in zwei Liegenschaften in Berlin sowie einer Liegenschaft in Bonn tätig sind. Die meisten Bediensteten arbeiten am Hauptsitz des Ministeriums in der Mohrenstraße in Berlin. Daneben unterhält das BMJV in Berlin eine weitere Liegenschaft in der Friedrichstraße. In Bonn ist eine Dienststelle mit ca. 10 Beschäftigten verblieben.
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Die Leistungen sind grundsätzlich beim Auftraggeber vor Ort in der Dienststelle Berlin (Liegenschaften Mohrenstr. 37 sowie Friedrichstr. 191 in 10117 Berlin) zu erbringen; die Anwendung von Fernwartungs-/-administrationsverfahren für die Dienststelle Berlin ist nur im Ausnahmefall nach ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Für die Bonner Dienststelle ist eine Anwesenheit vor Ort in der Regel nicht erforderlich. Der Betrieb erfolgt hier per Fernadministration von der Dienststelle Berlin aus. Für den Fall, dass eine Entstörung oder sonstige Betriebsmaßnahme die Anwesenheit vor Ort erfordert, ist diese innerhalb einer angemessenen Frist zu realisieren. Es ist stets qualifiziertes Personal mit anforderungsgerechten Fach- und deutschen Sprachkenntnissen in ausreichender Anzahl einzusetzen, das sich einer förmlichen Verpflichtung und Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen hat. Die gesamte mündliche und schriftliche Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen und Vertretungspersonen erfolgt in deutscher Sprache.
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Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen:
Es ist beabsichtigt, weitere IT-Leistungen durch gesonderte Vereinbarungen zu beauftragen, die nicht bereits Gegenstand der beschriebenen Leistungen sind. Gegenstand dieser Sonderaufträge können dienstvertragliche oder werkvertragliche Leistungen sein.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: ZB3-1510/1-12-Z1 1018/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I) Bewertungsfreie Unternehmensdaten:
a) Standort und Struktur des Unternehmens;
b) Schwerpunkt des Unternehmens;
c) Unternehmensgröße (Vorjahresumsatz und -entwicklung, Personalbestand);
d) Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter sowie Art des Beschäftigungsverhältnisses (festangestellt, freiberuflich), die zur Leistungserbringung eingesetzt werden;
e) Aus- und Fortbildung des Personals.
II) Eignungskriterien:
a) Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter;
b) Umfangreiche Kenntnisse marktgängiger Betriebssysteme (sowohl Open-Source-basiert als auch herstellergebundene Betriebssysteme);
c) Fachbezogene Erfahrungen des Personals sowie Einsatz des Personals bei vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Jahren;
d) Erfahrungen bei der Konzeption und Realisierung vergleichbarer Projekte;
e) Beratung bei der Fortentwicklung von IT-Maßnahmen.
III) Sonstiges:
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich in Papierform und in deutscher Sprache einzureichen. Jeder Teilnahmeantrag muss eindeutig gekennzeichnet, mit Datum versehen und von einer dazu berechtigten Person unterschrieben sein. Die Übersendung des Antrags erfolgt in zwei verschlossenen Umschlägen. Der äußere Umschlag 1 trägt die Anschrift: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstr. 37, 10117 Berlin. Kennzeichnen Sie den ebenfalls verschlossenen inneren Umschlag 2 deutlich mit den Worten: „Nicht Öffnen – Teilnahmeantrag Ausschreibung Referat ZB3“. Hierin befindet sich Ihr Teilnahmeantrag mit allen angeforderten Anlagen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass sich das Unternehmen nicht in einer in § 6 Abs. 6 a) und b) VOL/A-EG beschriebenen Lage befindet sowie dass ein Fall des § 6 Abs. 6 c) VOLA-EG nicht vorliegt. Nachweise mittels Präqualifizierungsdatenbank sind zugelassen.
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— Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommt. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die der Bewerber vor einer Gerichts- und Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus. Nachweis mittels Präqualifizierungsdatenbank ist zugelassen.
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— Eigenerklärung zur „No-Spy-Klausel“ mit folgendem wörtlichen Inhalt: "Der Bieter erklärt, dass er rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugehen oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Bieter die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflichten im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinzuweisen. Der Bieter wird die Vergabestelle – nach Zuschlag den Auftraggeber – sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
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— Eigenerklärung, dass mögliche Nachunternehmer gleichlautende Eigenerklärungen abzugeben haben.
Eigenerklärungen und Nachweise aus Präqualifizierungsdatenbanken stehen unter dem Vorbehalt, dass weitere den betreffenden Sachverhalt begründende Unterlagen angefordert werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Einzureichen ist eine Auflistung vorhandener Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Rechnungswertes, Leistungszeitraumes, verwendeten Methoden, Vorgehensweisen und Werkzeugen. Machen Sie Angaben zur Umsetzung der vorgenannten Anforderungen sowie zur Anzahl der jeweiligen Nutzer der Projekte. Die Leistungen an öffentliche Auftraggeber sind hierbei durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte und beglaubigte Bescheinigung nachzuweisen und die Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung bzw. Erklärung. Bitte gliedern Sie die Auflistung nach Aufträgen für:
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a) Ministerialverwaltung;
b) sonstiger Verwaltung;
c) außerhalb der Verwaltung.
Der Teilnahmeantrag ist unter Bezugnahme auf die vorgegebene Struktur und Reihenfolge zu stellen.
Bedient sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist gem. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel durch das andere Unternehmen bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) und die in den Verdingungsunterlagen angegebenen Bedingungen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 12
Objektive Auswahlkriterien:
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der Punkte III.2.1) bis III.2.3).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-07-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Referat ZB3
Frau Kundt
Name: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) – Hauptbüro (äußerer Briefumschlag)
Kontaktperson: den inneren Briefumschlag wie folgt beschriften: Nicht öffnen – Teilnahmeantrag Ausschreibung Referat ZB3

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB3-1510/1-12-Z1 1018/2014

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 GWB ist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ein Antrag erforderlich. Anträge sind gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 090-161929 (2015-05-06)