A. Hintergrund des Auftrags: Die rechtliche Betreuung (§§ 1896 ff BGB) ist ein Instrument zur Unterstützung von Menschen, die krankheits- oder behinderungsbedingt ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Das individuelle Wohl und die individuellen Wünsche der Betreuten stehen hierbei im Mittelpunkt. Stellvertretendes Handeln darf nur im Rahmen des Erforderlichen stattfinden, vorrangig ist die Unterstützung eigener Entscheidungsfindung. Die gesetzlichen Vorgaben für eine an der Person und den Fähigkeiten der Betreuten orientierten unterstützenden Betreuung müssen auch im Hinblick auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in der Praxis umgesetzt werden. B. Ziele des Forschungsvorhabens und Problemfelder: Durch das Forschungsvorhaben sollen empirische Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welche Qualitätsstandards in der Praxis eingehalten werden bzw. ob und ggf. welche strukturellen (einzelfallunabhängigen) Qualitätsdefizite insbesondere in der beruflichen aber auch in der ehrenamtlichen Betreuung bestehen und auf welche Ursachen diese ggf. zurückgeführt werden können. Hierzu ist in Absprache mit dem BMJV unter Einbeziehung eines Forschungsbeirates ein Konzept der Betreuungsqualität mit Indikatoren zu ihrer Überprüfung zu entwickeln. Diese Überprüfung soll in repräsentativer Auswahl mittels konkreter Fallstudien und Fallrekonstruktionen stattfinden. Zentrale Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Frage der Geeignetheit der Betreuerinnen und Betreuer zu. Nach geltendem Recht bestellt das Gericht als rechtlichen Betreuer bzw. als rechtliche Betreuerin „eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen“ (§ 1897 Abs. 1 BGB). Detaillierte Anforderungen an die „Geeignetheit“ sind den gesetzlichen Regelungen des Betreuungsrechts nur indirekt zu entnehmen. Auch macht das Gesetz hinsichtlich der Geeignetheit keinen expliziten Unterschied zwischen Personen, die die betreuende Tätigkeit ehrenamtlich und jenen, die sie beruflich ausüben. (Vorrang des Ehrenamts: Berufsbetreuer und -betreuerinnen sollen nach § 1897 Abs. 6 BGB jedoch nur bestellt werden, wenn keine geeigneten ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen zur Verfügung stehen.) Im Hinblick auf die ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen stellt sich die Frage nach Qualität und Effektivität der Einführung in ihre Aufgaben sowie nach der Effizienz ihrer Fortbildung, Unterstützung und Beratung durch Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Zu überprüfen wäre auch, inwieweit die Betreuungsbehörden für ein ausreichendes Angebot zur Einführung der Betreuer und Betreuerinnen in ihre Aufgaben sorgen (§ 5 BtBG). Im Gegensatz zur ehrenamtlichen Betreuung, die weit überwiegend durch Angehörige geleistet wird, unterstützen Berufsbetreuer und -betreuerinnen eine Vielzahl fremder Menschen. Dies erfordert die Fähigkeit und Bereitschaft, die Wünsche und Vorstellungen sehr verschiedener und auch krankheits- oder behinderungsbedingt schwer zugänglicher Menschen zu erkennen und im Rahmen des Möglichen mit ihnen gemeinsam umzusetzen bzw. die notwendigen Hilfen zu organisieren. Die an Einzelfällen orientierte öffentliche Diskussion über Mängel in der Betreuung wirft die Frage auf, ob und inwieweit diese auf strukturelle Mängel in der beruflichen Betreuung zurückgeführt werden müssen. Die Studie soll hierüber Aufschluss erbringen. Die Wirkungen des im Juli 2005 mit dem Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz eingeführten pauschalierten Vergütungssystems auf die Qualität der Betreuung sollen in die Untersuchung einbezogen werden. Ein weiteres Untersuchungsfeld ist die Kontrolle der Betreuertätigkeit. Hier stellt sich die Frage, auf welchem Wege in einem standardisierten Verfahren die Qualität der Betreuung fortlaufend kontrolliert und damit gesichert wird oder gesichert werden könnte. Weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand sowie die forschungsleitenden Fragen und Problemfelder, an denen sich die Untersuchung orientieren soll, sind dem Teil 2. der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen, welche unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ angegebenen Internetadresse abgerufen werden können. C. Überlegungen zur Methodik: Die infrage stehenden Meinungsbilder lassen sich mit Hilfe breit angelegter Befragungen der beteiligten Kreise (Betreute, Angehörige, Einrichtungsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen, Betreuungsrichter und -richterinnen, Rechtspfleger und -pflegerinnen, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine) ermitteln. Bei der Auswertung der Daten sollten auch regionale Differenzierungskriterien (z.B. Stadt/Land, West- und Ostdeutschland) Berücksichtigung finden. Im Übrigen werden zur Überprüfung der tatsächlichen Betreuungsqualität und ggf. struktureller Defizite empirische Erhebungsmethoden (Vertiefungsinterviews, Fallrekonstruktionen etc.) notwendig sein, die sich auf repräsentative Teilgruppen konzentrieren. Die Zeitbudgetforschung zur Ermittlung des zeitlichen Betreuungsaufwands und die Ermittlung der Aufwendungen sind insbesondere auf die Mitarbeit der Berufsbetreuer und -betreuerinnen angewiesen. BMJV ist zur Vermittlung dieser Mitarbeit (Journalführung, Auswertung elektronischer Dokumentationssysteme, Auswertung von Steuererklärungen etc.) bereit. In diesem Zusammenhang wird eine Vergleichsgruppenbefragung (z. B. der Behördenbetreuer und -betreuerinnen) von Interesse sein. Die Ergebnisse von zwei im Teil 2 der Ausschreibungsunterlagen (abrufbar unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ genannten Internetadresse) näher bezeichneten rechtstatsächlichen Studien sind zu berücksichtigen. In das Vorhaben sollen die Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Berufsverbände und andere Verbände, die schwerpunktmäßig mit der rechtlichen Betreuung befasst sind, einbezogen werden. Die Einrichtung eines Forschungsbeirates ist geplant. D. Verfahrenshinweise: Dem Teilnahmeantrag sind die unter III.2.1) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen beizufügen. Die Anforderungen an das später einzureichende Angebot – sofern der/die Bewerber/in zur Abgabe eines solchen aufgefordert wird – sind den Ausschreibungsunterlagen (abrufbar unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ genannten Internetadresse) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang: 202 000
Gesamtwert des Auftrags: 202 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmjv.de🌏
E-Mail: forschung@bfj.bund.de📧
Telefon: +49 221094105295📞
Fax: +49 221094105592 📠
Die rechtliche Betreuung (§§ 1896 ff BGB) ist ein Instrument zur Unterstützung von Menschen, die krankheits- oder behinderungsbedingt ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Das individuelle Wohl und die individuellen Wünsche der Betreuten stehen hierbei im Mittelpunkt. Stellvertretendes Handeln darf nur im Rahmen des Erforderlichen stattfinden, vorrangig ist die Unterstützung eigener Entscheidungsfindung.
Die rechtliche Betreuung (§§ 1896 ff BGB) ist ein Instrument zur Unterstützung von Menschen, die krankheits- oder behinderungsbedingt ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Das individuelle Wohl und die individuellen Wünsche der Betreuten stehen hierbei im Mittelpunkt. Stellvertretendes Handeln darf nur im Rahmen des Erforderlichen stattfinden, vorrangig ist die Unterstützung eigener Entscheidungsfindung.
Die gesetzlichen Vorgaben für eine an der Person und den Fähigkeiten der Betreuten orientierten unterstützenden Betreuung müssen auch im Hinblick auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in der Praxis umgesetzt werden.
Die gesetzlichen Vorgaben für eine an der Person und den Fähigkeiten der Betreuten orientierten unterstützenden Betreuung müssen auch im Hinblick auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in der Praxis umgesetzt werden.
B. Ziele des Forschungsvorhabens und Problemfelder:
Durch das Forschungsvorhaben sollen empirische Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welche Qualitätsstandards in der Praxis eingehalten werden bzw. ob und ggf. welche strukturellen (einzelfallunabhängigen) Qualitätsdefizite insbesondere in der beruflichen aber auch in der ehrenamtlichen Betreuung bestehen und auf welche Ursachen diese ggf. zurückgeführt werden können. Hierzu ist in Absprache mit dem BMJV unter Einbeziehung eines Forschungsbeirates ein Konzept der Betreuungsqualität mit Indikatoren zu ihrer Überprüfung zu entwickeln. Diese Überprüfung soll in repräsentativer Auswahl mittels konkreter Fallstudien und Fallrekonstruktionen stattfinden.
Durch das Forschungsvorhaben sollen empirische Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welche Qualitätsstandards in der Praxis eingehalten werden bzw. ob und ggf. welche strukturellen (einzelfallunabhängigen) Qualitätsdefizite insbesondere in der beruflichen aber auch in der ehrenamtlichen Betreuung bestehen und auf welche Ursachen diese ggf. zurückgeführt werden können. Hierzu ist in Absprache mit dem BMJV unter Einbeziehung eines Forschungsbeirates ein Konzept der Betreuungsqualität mit Indikatoren zu ihrer Überprüfung zu entwickeln. Diese Überprüfung soll in repräsentativer Auswahl mittels konkreter Fallstudien und Fallrekonstruktionen stattfinden.
Zentrale Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Frage der Geeignetheit der Betreuerinnen und Betreuer zu. Nach geltendem Recht bestellt das Gericht als rechtlichen Betreuer bzw. als rechtliche Betreuerin „eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen“ (§ 1897 Abs. 1 BGB). Detaillierte Anforderungen an die „Geeignetheit“ sind den gesetzlichen Regelungen des Betreuungsrechts nur indirekt zu entnehmen. Auch macht das Gesetz hinsichtlich der Geeignetheit keinen expliziten Unterschied zwischen Personen, die die betreuende Tätigkeit ehrenamtlich und jenen, die sie beruflich ausüben. (Vorrang des Ehrenamts: Berufsbetreuer und -betreuerinnen sollen nach § 1897 Abs. 6 BGB jedoch nur bestellt werden, wenn keine geeigneten ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen zur Verfügung stehen.)
Zentrale Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Frage der Geeignetheit der Betreuerinnen und Betreuer zu. Nach geltendem Recht bestellt das Gericht als rechtlichen Betreuer bzw. als rechtliche Betreuerin „eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen“ (§ 1897 Abs. 1 BGB). Detaillierte Anforderungen an die „Geeignetheit“ sind den gesetzlichen Regelungen des Betreuungsrechts nur indirekt zu entnehmen. Auch macht das Gesetz hinsichtlich der Geeignetheit keinen expliziten Unterschied zwischen Personen, die die betreuende Tätigkeit ehrenamtlich und jenen, die sie beruflich ausüben. (Vorrang des Ehrenamts: Berufsbetreuer und -betreuerinnen sollen nach § 1897 Abs. 6 BGB jedoch nur bestellt werden, wenn keine geeigneten ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen zur Verfügung stehen.)
Im Hinblick auf die ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen stellt sich die Frage nach Qualität und Effektivität der Einführung in ihre Aufgaben sowie nach der Effizienz ihrer Fortbildung, Unterstützung und Beratung durch Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Zu überprüfen wäre auch, inwieweit die Betreuungsbehörden für ein ausreichendes Angebot zur Einführung der Betreuer und Betreuerinnen in ihre Aufgaben sorgen (§ 5 BtBG).
Im Hinblick auf die ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen stellt sich die Frage nach Qualität und Effektivität der Einführung in ihre Aufgaben sowie nach der Effizienz ihrer Fortbildung, Unterstützung und Beratung durch Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Zu überprüfen wäre auch, inwieweit die Betreuungsbehörden für ein ausreichendes Angebot zur Einführung der Betreuer und Betreuerinnen in ihre Aufgaben sorgen (§ 5 BtBG).
Im Gegensatz zur ehrenamtlichen Betreuung, die weit überwiegend durch Angehörige geleistet wird, unterstützen Berufsbetreuer und -betreuerinnen eine Vielzahl fremder Menschen. Dies erfordert die Fähigkeit und Bereitschaft, die Wünsche und Vorstellungen sehr verschiedener und auch krankheits- oder behinderungsbedingt schwer zugänglicher Menschen zu erkennen und im Rahmen des Möglichen mit ihnen gemeinsam umzusetzen bzw. die notwendigen Hilfen zu organisieren. Die an Einzelfällen orientierte öffentliche Diskussion über Mängel in der Betreuung wirft die Frage auf, ob und inwieweit diese auf strukturelle Mängel in der beruflichen Betreuung zurückgeführt werden müssen. Die Studie soll hierüber Aufschluss erbringen.
Im Gegensatz zur ehrenamtlichen Betreuung, die weit überwiegend durch Angehörige geleistet wird, unterstützen Berufsbetreuer und -betreuerinnen eine Vielzahl fremder Menschen. Dies erfordert die Fähigkeit und Bereitschaft, die Wünsche und Vorstellungen sehr verschiedener und auch krankheits- oder behinderungsbedingt schwer zugänglicher Menschen zu erkennen und im Rahmen des Möglichen mit ihnen gemeinsam umzusetzen bzw. die notwendigen Hilfen zu organisieren. Die an Einzelfällen orientierte öffentliche Diskussion über Mängel in der Betreuung wirft die Frage auf, ob und inwieweit diese auf strukturelle Mängel in der beruflichen Betreuung zurückgeführt werden müssen. Die Studie soll hierüber Aufschluss erbringen.
Die Wirkungen des im Juli 2005 mit dem Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz eingeführten pauschalierten Vergütungssystems auf die Qualität der Betreuung sollen in die Untersuchung einbezogen werden.
Ein weiteres Untersuchungsfeld ist die Kontrolle der Betreuertätigkeit. Hier stellt sich die Frage, auf welchem Wege in einem standardisierten Verfahren die Qualität der Betreuung fortlaufend kontrolliert und damit gesichert wird oder gesichert werden könnte.
Ein weiteres Untersuchungsfeld ist die Kontrolle der Betreuertätigkeit. Hier stellt sich die Frage, auf welchem Wege in einem standardisierten Verfahren die Qualität der Betreuung fortlaufend kontrolliert und damit gesichert wird oder gesichert werden könnte.
Weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand sowie die forschungsleitenden Fragen und Problemfelder, an denen sich die Untersuchung orientieren soll, sind dem Teil 2. der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen, welche unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ angegebenen Internetadresse abgerufen werden können.
Weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand sowie die forschungsleitenden Fragen und Problemfelder, an denen sich die Untersuchung orientieren soll, sind dem Teil 2. der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen, welche unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ angegebenen Internetadresse abgerufen werden können.
C. Überlegungen zur Methodik:
Die infrage stehenden Meinungsbilder lassen sich mit Hilfe breit angelegter Befragungen der beteiligten Kreise (Betreute, Angehörige, Einrichtungsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen, Betreuungsrichter und -richterinnen, Rechtspfleger und -pflegerinnen, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine) ermitteln. Bei der Auswertung der Daten sollten auch regionale Differenzierungskriterien (z.B. Stadt/Land, West- und Ostdeutschland) Berücksichtigung finden.
Die infrage stehenden Meinungsbilder lassen sich mit Hilfe breit angelegter Befragungen der beteiligten Kreise (Betreute, Angehörige, Einrichtungsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen, Betreuungsrichter und -richterinnen, Rechtspfleger und -pflegerinnen, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine) ermitteln. Bei der Auswertung der Daten sollten auch regionale Differenzierungskriterien (z.B. Stadt/Land, West- und Ostdeutschland) Berücksichtigung finden.
Im Übrigen werden zur Überprüfung der tatsächlichen Betreuungsqualität und ggf. struktureller Defizite empirische Erhebungsmethoden (Vertiefungsinterviews, Fallrekonstruktionen etc.) notwendig sein, die sich auf repräsentative Teilgruppen konzentrieren. Die Zeitbudgetforschung zur Ermittlung des zeitlichen Betreuungsaufwands und die Ermittlung der Aufwendungen sind insbesondere auf die Mitarbeit der Berufsbetreuer und -betreuerinnen angewiesen. BMJV ist zur Vermittlung dieser Mitarbeit (Journalführung, Auswertung elektronischer Dokumentationssysteme, Auswertung von Steuererklärungen etc.) bereit. In diesem Zusammenhang wird eine Vergleichsgruppenbefragung (z. B. der Behördenbetreuer und -betreuerinnen) von Interesse sein.
Im Übrigen werden zur Überprüfung der tatsächlichen Betreuungsqualität und ggf. struktureller Defizite empirische Erhebungsmethoden (Vertiefungsinterviews, Fallrekonstruktionen etc.) notwendig sein, die sich auf repräsentative Teilgruppen konzentrieren. Die Zeitbudgetforschung zur Ermittlung des zeitlichen Betreuungsaufwands und die Ermittlung der Aufwendungen sind insbesondere auf die Mitarbeit der Berufsbetreuer und -betreuerinnen angewiesen. BMJV ist zur Vermittlung dieser Mitarbeit (Journalführung, Auswertung elektronischer Dokumentationssysteme, Auswertung von Steuererklärungen etc.) bereit. In diesem Zusammenhang wird eine Vergleichsgruppenbefragung (z. B. der Behördenbetreuer und -betreuerinnen) von Interesse sein.
Die Ergebnisse von zwei im Teil 2 der Ausschreibungsunterlagen (abrufbar unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ genannten Internetadresse) näher bezeichneten rechtstatsächlichen Studien sind zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse von zwei im Teil 2 der Ausschreibungsunterlagen (abrufbar unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ genannten Internetadresse) näher bezeichneten rechtstatsächlichen Studien sind zu berücksichtigen.
In das Vorhaben sollen die Länder, die kommunalen Spitzenverbände, Berufsverbände und andere Verbände, die schwerpunktmäßig mit der rechtlichen Betreuung befasst sind, einbezogen werden. Die Einrichtung eines Forschungsbeirates ist geplant.
D. Verfahrenshinweise:
Dem Teilnahmeantrag sind die unter III.2.1) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen beizufügen.
Die Anforderungen an das später einzureichende Angebot – sofern der/die Bewerber/in zur Abgabe eines solchen aufgefordert wird – sind den Ausschreibungsunterlagen (abrufbar unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ genannten Internetadresse) zu entnehmen.
Die Anforderungen an das später einzureichende Angebot – sofern der/die Bewerber/in zur Abgabe eines solchen aufgefordert wird – sind den Ausschreibungsunterlagen (abrufbar unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ genannten Internetadresse) zu entnehmen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 21 Monate
Referenznummer: III 3 - 3003/71 - B4 - 1346/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin können jedoch in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Berlin stattfinden.
Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin können jedoch in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Berlin stattfinden.
Während des Evaluierungsprozesses wird ein enger Austausch zwischen dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin und dem Fachreferat sowie einem vom BMJV voraussichtlich benannten Forschungsbeirat erwartet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als geeignet werden nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber angesehen, § 2 Absatz 1 Satz 1 VOF. Diese Eigenschaften sind von dem/der Bewerbenden nachzuweisen, § 5 VOF. Für die Nachweise müssen die nachfolgend genannten Unterlagen (Formulare) ausgefüllt und jedenfalls von der projektleitenden Person/den projektleitenden Personen eigenhändig unterschrieben und dem Teilnahmeantrag beigefügt sein.
Als geeignet werden nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber angesehen, § 2 Absatz 1 Satz 1 VOF. Diese Eigenschaften sind von dem/der Bewerbenden nachzuweisen, § 5 VOF. Für die Nachweise müssen die nachfolgend genannten Unterlagen (Formulare) ausgefüllt und jedenfalls von der projektleitenden Person/den projektleitenden Personen eigenhändig unterschrieben und dem Teilnahmeantrag beigefügt sein.
— Formblatt, Angebot (Formular 1);
— Die Teilnehmenden, die die Leistung erbringen, sind verpflichtet, die Namen und die berufliche Qualifikation der Person(en) anzugeben, die die Leistung tatsächlich erbringt/-en (Projektdurchführende/r im Formular 2).
Die vorstehend genannten Formulare sind der Anlage 1 zu den Ausschreibungsunterlagen, die unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ genannten Internetadresse abgerufen werden können, zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die sich Bewerbenden sind verpflichtet, ihre Eignung für den Forschungsauftrag nachzuweisen, § 5 VOF, und zwar:
— Nachweis der Fachkunde, Neutralität und politischer Unabhängigkeit der projektleitenden Person(en) und soweit gegeben der Institution/Bietergemeinschaft/des Unternehmens durch eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung der projektleitenden Person(en) und, soweit vorhanden, der vorsitzenden Person(en). In der Eigenerklärung sind insbesondere Methodenkenntnisse der projektleitenden Person(en) – beispielsweise durch substantiiert dargelegte Benennung früherer Forschungsvorhaben oder vergleichbarer Tätigkeiten – nachzuweisen; darüber hinaus ist anzugeben, von wie vielen Parteien, Stiftungen, Verbänden etc. in den vergangenen 3 Jahren Aufträge entgegengenommen worden sind (Formular 2);
— Nachweis der Fachkunde, Neutralität und politischer Unabhängigkeit der projektleitenden Person(en) und soweit gegeben der Institution/Bietergemeinschaft/des Unternehmens durch eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung der projektleitenden Person(en) und, soweit vorhanden, der vorsitzenden Person(en). In der Eigenerklärung sind insbesondere Methodenkenntnisse der projektleitenden Person(en) – beispielsweise durch substantiiert dargelegte Benennung früherer Forschungsvorhaben oder vergleichbarer Tätigkeiten – nachzuweisen; darüber hinaus ist anzugeben, von wie vielen Parteien, Stiftungen, Verbänden etc. in den vergangenen 3 Jahren Aufträge entgegengenommen worden sind (Formular 2);
— Nachweis der Gesetzestreue (Zuverlässigkeit), finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch eine gesonderte, von den zur Unterschrift verpflichteten Personen eigenhändig unterzeichnete, Eigenerklärung (Formular 3).
Die vorstehend genannten Formulare sind der Anlage 1 zu den Ausschreibungsunterlagen, die unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ genannten Internetadresse abgerufen werden können, zu entnehmen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
a. Die Zahlungsmodalitäten sind dem als Anlage 2 zu den Ausschreibungsunterlagen (abrufbar unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ genannten Internetadresse) beigefügten Mustervertrag zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt in mehreren Raten, welche an den Vertragsschluss sowie die Vorlage von Zwischenberichten und einem Schlussbericht geknüpft sind. Die Zahlung der Schlussrate erfolgt erst nach Abnahme des Schlussberichts.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
a. Die Zahlungsmodalitäten sind dem als Anlage 2 zu den Ausschreibungsunterlagen (abrufbar unter der im Punkt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken“ genannten Internetadresse) beigefügten Mustervertrag zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt in mehreren Raten, welche an den Vertragsschluss sowie die Vorlage von Zwischenberichten und einem Schlussbericht geknüpft sind. Die Zahlung der Schlussrate erfolgt erst nach Abnahme des Schlussberichts.
b. Für die Bearbeitung des Teilnahmeantrags bzw. Angebots einschließlich der Forschungskonzeption wird keine Entschädigung gewährt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme an der Ausschreibung steht zu gleichen Bedingungen allen natürlichen und juristischen Personen offen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Während der Laufzeit des Forschungsvorhabens werden mehrere Sachstands-/Zwischenberichte vorzulegen sein. Der Abschluss des Forschungsvorhabens erfolgt mit der Abgabe des Schlussberichts, der auch eine internetfähige Zusammenfassung enthalten soll. Die Erstellung der druckfähigen Vorlagen für einen möglichen Druck und eine Online-Version sind von der/dem Auftragnehmer/in zu erbringen.
Während der Laufzeit des Forschungsvorhabens werden mehrere Sachstands-/Zwischenberichte vorzulegen sein. Der Abschluss des Forschungsvorhabens erfolgt mit der Abgabe des Schlussberichts, der auch eine internetfähige Zusammenfassung enthalten soll. Die Erstellung der druckfähigen Vorlagen für einen möglichen Druck und eine Online-Version sind von der/dem Auftragnehmer/in zu erbringen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
In der Auswahlphase fordert die Auftraggeberin die Bewerber/innen, welche die unter II.1.5) D. aufgeführten Unterlagen form- und fristgerecht eingereicht und die unter 3.1.1. des Teils 2. der Ausschreibungsunterlagen aufgestellten Ausschlusskriterien erfüllt haben, zur Abgabe eines Angebots auf. 'Von denjenigen Bewerbern/innen, die ein oder mehrere Angebote eingereicht und die Mindestpunktzahl nach dem im Teil 2. der Ausschreibungsunterlagen angegebenen Bewertungsschema erreicht haben, werden die punktbesten Anbietenden (mindestens 3 und maximal 5) zur Verhandlung eingeladen.
In der Auswahlphase fordert die Auftraggeberin die Bewerber/innen, welche die unter II.1.5) D. aufgeführten Unterlagen form- und fristgerecht eingereicht und die unter 3.1.1. des Teils 2. der Ausschreibungsunterlagen aufgestellten Ausschlusskriterien erfüllt haben, zur Abgabe eines Angebots auf. 'Von denjenigen Bewerbern/innen, die ein oder mehrere Angebote eingereicht und die Mindestpunktzahl nach dem im Teil 2. der Ausschreibungsunterlagen angegebenen Bewertungsschema erreicht haben, werden die punktbesten Anbietenden (mindestens 3 und maximal 5) zur Verhandlung eingeladen.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: III 3 - 3003/71 - B4 - 1346/2014
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Referat I A 6 – Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, Fax: +49 30185800
oder
Bundesamt für Justiz – Abteilung III, Referat 3 – Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn, Fax: +49 228994105592
zu rügen, § 107 Absatz 3 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist gerügt werden, § 107 Absatz 3 Nummer 2 und Nummer 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
zu rügen, § 107 Absatz 3 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist gerügt werden, § 107 Absatz 3 Nummer 2 und Nummer 3 GWB.
Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 107 Absatz 3 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1)) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 107 Absatz 3 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1)) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Kontakt
Quelle: OJS 2015/S 124-227623 (2015-06-26)
Ergänzende Angaben (2015-07-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Art des Auftrags: Bauleistung
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 239 630 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-06 📅
Name: Bietergemeinschaft Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) und Frau Prof. Dr. Dagmar Brosey, Technische Hochschule Köln
Postanschrift: Weinsbergstraße 190
Postort: Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Simons
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2015/S 247-450105 (2015-12-17)