Vergabe eines rechtstatsächlichen Forschungsvorhabens „Evaluierung der FGG-Reform“
A. Hintergrund des Auftrags
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Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) trat im Zuge der Reform des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reform) am 1. September 2009 in Kraft. Mit dem FamFG wurden das veraltete und lückenhafte Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (das FGG) und das reformbedürftige Familienverfahrensrecht (Buch 6 der Zivilprozessordnung (ZPO)) durch eine moderne Neukodifikation ersetzt.
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Nach einer nunmehr fünfjährigen Praxisphase soll das Reformgesetz mit einer rechtstatsächlichen Untersuchung auf seine Qualität und das Erfordernis der Evaluierung im Hinblick auf das Erreichen der ursprünglichen Reformziele untersucht werden.
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B. Ziele des Forschungsvorhabens
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Im Hinblick auf die umfangreiche Regelungsmaterie des FamFG soll die Untersuchung an den Reformzielen ausgerichtet werden. Die im Regierungsentwurf (BT-Drs. 16/6308, S. 164) bestimmten Ziele der Reform waren:
— Ausbau der gegenwärtig lückenhaften Regelung des FGG zu einer zusammenhängenden Verfahrensordnung
— Rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens
— Koordinierung mit den anderen Verfahrensordnungen
— Anwenderfreundlicher Gesetzesaufbau; anwenderfreundliche Gesetzessprache
— Stärkung der konfliktvermeidenden und konfliktlösenden Elemente im familiengerichtlichen Verfahren
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Vorrangiges Ziel der Untersuchung ist damit das Erreichen der Zielsetzungen des Reformgesetzgebers, wobei die Analyse von in der Praxis bereits vielfach diskutierten und problematisierten Einzelfragen damit nicht völlig ausgeschlossen werden soll.
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Nicht zu erforschen sind die Gesamtheit der Einzelnormen bzw. alle 8 Bücher / der Verfahren des FamFG (insbesondere der Familien-, Betreuungs-, Register-, Nachlass-, Freiheitsentziehungs- und Aufgebotssachen).
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Weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand sowie die forschungsleitenden Fragen und Problemfelder, an denen sich die Untersuchung orientieren soll, sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen, welche unter der im Anhang A.II angegebenen Internetadresse abgerufen werden können.
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C. Überlegungen zur Methodik
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Die inhaltlichen Fragen der Untersuchung sollten in erster Linie von ausgewählten Gerichten und Praktikern aller Berufsgruppen, die von der FGG-Reform betroffen sind, beantwortet werden. Dies kann durch Interviews erfolgen bzw. durch eine Fragebogenaktion (möglicherweise auch als Kombination).
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D. Verfahrenshinweise
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Dem Teilnahmeantrag sind die unter III.2.1 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen beizufügen.
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Die Anforderungen an das später einzureichende Angebot – sofern der/die Bewerberin zur Abgabe eines solchen aufgefordert wird – sind den Ausschreibungsunterlagen (abrufbar unter der im Anhang A.II genannten Internetadresse) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-11
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Auftragsbekanntmachung
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2016-01-20
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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