Zusätzliche Informationen
Abschließender Text der Leistungsbeschreibung von Ziffer II.1.5)
Die Effizienz Energie betriebener Produkte hat sich in den letzten 15 Jahren signifikant verbessert, insbesondere durch die EU-Richtlinien zur Energieverbrauchskennzeichnung und zum Ökodesign. Dennoch ist der von diesen Produkten verursachte Stromverbrauch im selben Zeitraum weitgehend konstant geblieben. Im Koalitionsvertrag ist hierzu festgelegt, dass sich die Bundesregierung mit Nachdruck für dynamische und anspruchsvollere Standards für energierelevante Produkte im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie sowie für eine aussagekräftige Kennzeichnung einsetzen wird. Die Beobachtung, Analyse und Einschätzung technischer Entwicklungen im Kontext energiebetriebener Produkte, die Weiterentwicklung der politischen Instrumente zur Verbesserung der produktbezogenen Energieeffizienz und die Wechselwirkungen zwischen Technikgestaltung, Techniknutzung und gesellschaftlich-kulturellen Trends sind deshalb wichtige Untersuchungs- und Handlungsfelder zur Weiterentwicklung der produktbezogenen Energieeffizienz. Dabei spielt die produktbezogene Energieeffizienz einen wichtigen Beitrag bei der gesamthaften Senkung des Energieverbrauchs energiebetriebener Produkte und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Anteils und zur Optimierung der Einbindung der erneuerbaren Energien in das Energiesystem und damit zum Erreichen der Ziele des Energiekonzepts.
Um hier die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können, soll als Sofortmaßnahme des NAPE die Nationalen Top-Runner-Initiative (NTRI) umgesetzt werden. Mit der NTRI bündelt die Bundesregierung Maßnahmen zur beschleunigten Marktdurchdringung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen und Produkte (Top-Runner), die zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Zur fachlichen Unterstützung der NTRI soll ein Vorhaben zum Teilaspekt der produktbezogenen Energieeffizienz aufgelegt werden, das eine quantitative Abschätzung von Energieeinsparungen auf nationaler Ebene durch produktbezogene Maßnahmen vornimmt.
II. Ziel des Auftrags:
Vor dem Hintergrund der Ziele der Bundesregierung für Energieeffizienz soll das Vorhaben eine wissenschaftliche Untersuchung zur Quantifizierung von Energieeinsparpotenzialen Energie betriebener Produkte, zur (Weiter-)Entwicklung von Strategien zur Steigerung der Produkt bezogenen Energieeffizienz und zur Senkung des von Produkten verursachten Energieverbrauchs bereitstellen, insbesondere durch:
— die Analyse der Energieeffizienzentwicklung im Bereich energieverbrauchsrelevanter Produkte und Produktgruppen sowie ihrer Auswirkungen auf den nationalen Energieverbrauch nach Sektoren und Anwendungen;
— die Identifikation von Handlungsfeldern hinsichtlich Technik und Gestaltung hin zu energiesparenden und nutzungsadäquaten Produkten;
— die Quantifizierung von erreichten Effizienzverbesserungen und Energieeinsparpotenzialen energiebetriebener und energieverbrauchsmindernder Produkte durch technische Effizienzsteigerungen und nutzungsadäquate Produktgestaltung sowie
— Vorschläge zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Politikinstrumenten, die den Energieverbrauch von Produkten.
Die Ergebnisse des Auftrags sollen:
— sowohl die wissenschaftliche Basis für eine langfristige Strategie zur Steigerung der Produkt bezogenen Energieeffizienz und zur Senkung des von Produkten verursachten Energieverbrauchs als auch
— konkrete Vorschläge bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs von Produkten zur Verfügung stellen und dabei die Arbeit der NTRI unterstützen.
III. Aufgabenstellung/zu erbringende Leistung:
III.1 Arbeitspaket 1: Auswertung des aktuellen Wissens- und Entwicklungsstandes
Der AN beobachtet kontinuierlich den aktuellen Wissens- und Entwicklungsstand der technischen, systemanalytischen, wirtschaftlichen und energiepolitischen Aspekte der produktbezogenen Energieeffizienz und bereitet die ausgewerteten Ergebnisse in geeigneter Weise für den AG auf. Hierzu gehört im Einzelnen die
— kontinuierliche Auswertung und Aufarbeitung des Forschungsstandes, systematische Auswertung von nationalen und internationalen Fachveröffentlichungen;
— Teilnahme, Auswertung und Aufarbeitung: Europäische und nationale Konferenzen, Beraterkreise, Expertenworkshops und Stakeholder-Dialoge;
— wissenschaftliche Bewertung von Entwicklungen bei Energieverbrauchskennzeichnung, Energy Star und Ökodesign auf EU-Ebene;
— Auswertung von nationalen Forschungsvorhaben der Bundesministerien (insbesondere BMWi, BMUB, BMVI, BMBF), der nachgeordneten Behörden (BAFA, BAM, UBA) und anderer Forschungslinien.
Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 3 Personenmonate
III.2 Arbeitspaket 2: Wissenschaftliche Untersuchung und Bewertung zu aktuellen und zukünftigen Potenzialen und Handlungsfeldern der produktbezogenen Energieeffizienz
Der AN erstellt eine Potenzialanalyse, in der die Wirksamkeit energieverbrauchsrelevanter Maßnahmen nach der EU-Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie und der EU-Ökodesign-Richtlinie differenziert nach Produktgruppen für Deutschland in PJ/Jahr berechnet wird. Darüber hinaus sollen technologische Trends bei energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen identifiziert und analysiert sowie differenziert nach Produktgruppen, hinsichtlich ihrer nationalen Auswirkungen auf den Energieverbrauch und auf die Ziele des Energiekonzeptes quantifiziert und bewertet werden. Hierzu gehören auch
— Wechselwirkungen zwischen der Gestaltung und Funktionalität energieverbrauchender Produkte und Alltagsroutinen, sozialen Praktiken, Versorgungsweisen und Lebensstilen;
— Identifikation und Quantifizierung von Energiesparpotenzialen durch Einsatz von Produkt-Dienstleistungs-Systemen;
— Identifikation von Kriterien für eine nutzungsadäquate Produktgestaltung unter der Prämisse eines minimalen absoluten Energieverbrauchs;
— Identifikation von Inhalten und Fragestellungen für Open-Innovation-Prozesse, bei denen Hersteller, Händler und Produktnutzer gemeinsam innovative, effiziente und nutzungsadäquate Produkte mit minimiertem Energieverbrauch entwickeln;
— wissenschaftliche Untersuchung und Bewertung von kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsfeldern für Politikinstrumente und Strategien, die zur Senkung des von Produkten verursachten Energieverbrauchs führen, differenziert nach Produktgruppen;
— wissenschaftliche Untersuchung und Bewertung von Auswirkungen der direkten und indirekten Rebound Effekte bei energiebetriebenen Produkten sowie
— Identifikation und Bewertung von Produkten, Geräten und Komponenten, die eine Verringerung von Energieverbräuchen bewirken oder die Veränderungen von Alltagsroutinen und sozialen Praktiken im Sinne von energiesparendem Handeln ermöglichen und bestärken.
Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 10 Personenmonate.
III.3 Arbeitspaket 3: Analyse von Einsparwirkungen produktbezogener Energieeffizienzmaßnahmen:
Der AN ermittelt für bestehende Produktverordnungen nach der EU-Energieverbrauchs-kennzeichnungs- und der Ökodesign-RL die bereits erzielten nationalen Einsparwirkungen differenziert nach Produktgruppen.
Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 4 Personenmonate.
III. 4 Arbeitspaket 4: Analyse, Bewertung und Aufbereitung gesellschaftlicher Trends und Kontexte produktbezogener Energieeffizienz:
Der AN erstellt eine wissenschaftliche Analyse zu Synergien, Verschränkungen und Konkurrenzen zwischen verschiedenen Politikfeldern und politischen Ebenen in Bezug auf produktbezogene Energieeffizienz. Dabei werden gesamtgesellschaftliche und kulturelle Trends wie steigende Anzahl der Haushalte, steigende Wohnflächen pro Kopf, steigende Komfortansprüche in Wechselwirkung mit produktbezogener Energieeffizienz untersucht. Ebenfalls zu berücksichtigen ist gesellschaftliche Akzeptanz und sozioökonomische Kontexte (einschließlich des demographischen Wandels) der produktbezogenen Energieeffizienz sowie ihre soziale Ausgewogenheit. Dabei sind auch Randbedingungen und Auswirkungen des Konsums und Gebrauchs energierelevanter Produkt im Kontext der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Der AN wird die Ergebnisse der Analyse vor dem Hintergrund der Ziele der Bundesregierung bewerten und in geeigneter Weise für den AG aufbereiten.
Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 5 Personenmonate.
III.5 Arbeitspaket 5: Wissenschaftliche Untersuchung und Bewertung der nationalen Umsetzung bzw. Flankierung der europäischen Top-Runner-Strategie:
Der AN identifiziert in einer wissenschaftlichen Untersuchung mögliche ambitionierte Standards für produktbezogene Energieeffizienz im Rahmen von Energieverbrauchskennzeichnungs-, Ökodesign-Richtlinie sowie Energy-Star und erarbeitet Vorschläge, wie diese im Rahmen der Diskussion von Durchführungsmaßnahmen im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnungs- und Ökodesign-Richtlinie bzw. des EU-Energy-Star eingespeist werden könnten. Der AN konzentriert sich dabei auf Produktgruppen, die in Abstimmung mit den AG festgelegt werden. Der AN untersucht darüber hinaus auch Produktgruppen mit erheblichen Effizienzpotentialen (z. B. Rechenzentren), die bisher nicht reguliert wurden und entwickelt ggf. Vorschläge für nationale und europäische Effizienzmaßnahmen. Der AN identifiziert und bewertet im Rahmen dieser Untersuchung auch Treiber und Hemmnisse bei der Verbesserung produktbezogener Energieeffizienz auf nationaler und europäischer Ebene. Der AN erarbeitet Vorschläge wie das Konzept der Energieverbrauchskennzeichnung von Bestandsanlagen über das „Nationale Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen“ im Rahmen des NAPE auf weitere Produktgruppen (z. B. Klima- und Lüftungsgeräte, Aufzüge und Rolltreppen) ausgeweitet werden könnte.
Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 8 Personenmonate.
III.6 Arbeitspaket 6: Ad-Hoc-Bewertung und kurzfristige Stellungnahmen:
Der AG ist daran interessiert, tagesaktuelle Fragestellungen in die Bearbeitung des Vorhabens aufzunehmen und Zwischenergebnisse dieses Projekts ggf. zeitnah in die Diskussion mit den Stakeholdern einzubringen. Zu diesem Zweck werden ad hoc Zuarbeiten zu kurzfristig auftretenden Fragestellungen in Form von Hintergrundpapieren, mündlichen oder schriftlichen Kurzstellungnahmen erwartet. Hierbei handelt es sich um rund 30 Vorschläge innerhalb der Projektlaufzeit. Es wird eine kontinuierliche Kommunikation per E-Mail sowie telefonische Erreichbarkeit erwartet. Der AN steht dem AG zweiwöchentlich für grundsätzlich fernmündliche Diskussionen und Stellungnahmen zur Verfügung, dabei sollen ca. alle 2 Monate die Diskussionen am Berliner Dienstsitz des AG stattfinden.
Viele der in den nächsten Jahren zu erwartenden Fragestellungen zur Weiterentwicklung von Instrumenten zur Senkung des Energieverbrauchs von Produkten können derzeit noch nicht in ausreichender Tiefe und Aussagekraft ausformuliert werden. Insofern ist zu erwarten, dass die in den Arbeitspaketen 1 bis 5 aufgeführten Schwerpunktthemen um weitere Arbeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit der Entwicklung produktbezogener Energieeffizienz ergänzt werden müssen:
— Fachliche Analyse und Bewertung (mündlich oder in Textform) von aktuellen Vorschlägen/Anfragen oder Einholung entsprechender Fachinformationen;
— Fachliche Bewertung (mündlich oder in Textform) des Diskussionsstandes bzw. einzelner Ergebnisse aus anderen Vorhaben bzw. Prozessen zu produktbezogener Energieeffizienz sowie
— Erstellung von zehn Kurzstudien im Umfang von etwa 3 bis 10 Seiten zu ausgewählten Fragestellungen. Die Fragestellungen werden nach Rücksprache mit dem AG festgelegt.
Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 6 Personenmonate.
III.7 Arbeitspaket 7: Projekttreffen, Workshops und Öffentlichkeitsarbeit:
Der Auftrag beinhaltet regelmäßige Rückkopplungen mit dem Auftraggeber (AG) in Form von Workshops und Besprechungen. Neben einem halbtägigen Auftakt- und Abschlussgespräch (mit je 15 Teilnehmern) sind zusätzlich vier halbtägige Workshops (mit je 20 Teilnehmern) beim AG in Berlin vorzusehen. Die verschiedenen Workshops und Besprechungen sollen organisatorisch vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden. Dies bedeutet: Der AN erstellt über die Auftakt- und Projektbesprechungen Protokoll und stimmt diese mit dem AG ab. Im Angebot ist eine Kalkulation der Kosten vorzulegen. Hier sind insbesondere Kosten für die inhaltliche Konzeption (einschließlich Vor- und Nachbereitung), Dokumentation, Durchführung der Besprechungen sowie Workshops (einfaches Catering, Miete, Reisekosten nach BRKG etc.) zu berücksichtigen (Honorare für Referenten fallen nicht an). Für Veranstaltungen können je nach Absprache mit dem AG Räume des AG in Berlin mietfrei genutzt werden. Die Termine sind frühzeitig mit dem AG abzustimmen.
Im Übrigen sollen im Rahmen des Vorhabens drei halbtägige BMWI-interne Schulungen zum Thema vorgenommen werden. Der AN vermittelt über Power-Point-Präsentationen Informationen, deren Inhalt mit dem AG abgestimmt werden. Die Schulungen finden in den Räumlichkeiten des AG in Berlin statt. Im Angebot ist eine Kalkulation der Kosten vorzulegen. Kosten für Catering und Raummiete fallen nicht an.
Der AN stellt darüber hinaus in enger Absprache mit dem AG Texte und Bilder für zwei Broschüren mit bis zu 24 DIN A5-Seiten und vier Faltblätter/Kurzinformationen sowie Einzelbeiträge für Präsentationen auf Fachveranstaltungen und Kongressen zur Verfügung. Der AN schreibt im Umfang von ca. 10 DIN A4-Seiten Texte für den Internetauftritt und aktualisiert diese mindestens einmal im Jahr. Die Verwertungsrechte sämtlicher Veröffentlichungen gehen auf den AG über.
Geschätzter Arbeitsumfang im gesamten Projektverlauf: 4 Personenmonate.
IV. Bearbeitungszeit:
Laufzeit 40 Monaten beginnend ab Auftragsvergabe. Vorhaben soll am 30. Juni 2018 abgeschlossen sein.
V. Allgemeine Anforderungen:
Abgeschlossene, bereits laufende oder geplante Vorhaben im Themenbereich sind, soweit bekannt, im Hinblick auf die jeweils vorzunehmende Schwerpunktsetzung zu berücksichtigen.
V.1 Besprechungen:
Siehe AP 7.
V.2 Berichte:
Zwischenberichte sind halbjährlich zu erstellen. Die Zwischenberichte sollen den aktuellen Sachstand wiedergeben und ggfs. erste Handlungsoptionen aufzeigen.
Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen ist zum Abschluss des Vorhabens ein Abschlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen in der Vertragslaufzeit vorzulegen. Dieser Abschlussbericht, der Handlungsempfehlungen bzw. Vorschläge für notwendige Anpassungen aufzeigen soll, ist im Entwurf zwei Monate vor Ende des Vorhabens dem BMWi zur Abstimmung vorzulegen. Der Abschlussbericht ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber bis zum Projektende zu erstellen. Er soll sowohl in schriftlicher Form als auch als Datei vorgelegt werden.
V.3 Veröffentlichungen:
Bei allen Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit - beispielsweise Publikationen, insbesondere Programmhefte, Broschüren, Websites, Briefköpfe sowie bei Plakatwänden, Transparenten und Ähnlichem – ist der Hinweis aufzunehmen bzw. gut sichtbar anzubringen: „Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“. Sämtliche Aktivitäten mit Außenwirkung bedürfen grundsätzlich einer vorhergehenden Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Dokumente, die für den Internetauftritt des BMWi erstellt werden oder veröffentlicht werden sollen, sollen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 vom 22. September 2011). Detaillierte Hinweise zur Umsetzung der Verordnung sind auf den Internetseiten des BIK (Arbeitskreis „barrierefrei informieren und kommunizieren“) zu finden:
http://www.bik-online.info/
V.4 Ausführung der Leistung:
Im Angebot ist zu beschreiben, wie die in der Leistungsbeschreibung unter III beschriebenen Leistungen ausgeführt werden sollen (Ziele, Arbeitsprogramm mit Zeitplan, Personaleinsatzplan und Personalkosten inkl. Tagessätze etc.). Die Beschreibung soll hinreichend konkrete Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden sollen. Es ist ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan beizufügen. In der Vorhabenbeschreibung ist zudem eine weitere Aufgliederung der Ausgaben/Kosten in die einzelnen Arbeitspakete vorzunehmen.
Angaben zum vorgesehenen Personaleinsatz: Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen, der die vollständige termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität sicherstellt. Der/die Projektleiter/in und seine/ihre Qualifikationen und Erfahrungen sowie entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen sind zu benennen. Es ist darzustellen, wer welche Aufgaben wahrnehmen soll und wer die Projektleitung und -koordinierung übernimmt.
Für die während des Auftrages anfallenden vorhabenbezogenen Reisen kann der/die AN seine/ihre Reisekosten abrechnen. Hierfür hat er/sie im Angebot die Reisekosten nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes zu kalkulieren und im Angebot kenntlich zu machen.
Ende der Leistungsbeschreibung.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-angebote-forschungsvorhaben-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden. Die „Leitlinien“ und die „ZVB“ (siehe Abschnitt III Nr. 1.2) können auch unter der in Abschnitt I Nr. 1 angegebenen Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 9.3.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite:
www.evergabe-online.info oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail:
support@bescha.bund.de erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (in 3-facher gedruckter Ausfertigung sowie 1 CD-Rom mit PDF-Datei) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 - 18/15“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-)Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00-16:30 Uhr, Fr. 7:30-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.