Ziele, Anreize und Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Ausbau der Stromnetze

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat IC4

Das Zusammenwachsen der Strommärkte zu einem europäischen Binnenmarkt bringt erhebliche Vorteile mit sich. Der Binnenmarkt verbessert die Versorgungssicherheit, ermöglicht wettbewerbsfähige Energiepreise und steigert die Energieeffizienz. Zudem ermöglicht er einen überregionalen Ausgleich der Schwankungen von Nachfrage sowie Wind und Sonne und erleichtert so die kosteneffiziente Integration von erneuerbaren Energien. Dadurch schafft der europäische Binnenmarkt einen günstigen Rahmen, in dem die deutsche Energiewende leichter zum Erfolg geführt werden kann.
Der europäische Binnenmarkt kann jedoch nur verwirklicht werden, wenn die Stromnetze der Mitgliedstaaten ausreichend mit einander vernetzt sind. Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben daher auf der Tagung des Europäischen Rates am 23./24.10.2014 das Ziel bekräftigt, dass jeder Mitgliedstaat bis zum Jahr 2020 einen Stromverbundgrad von mindestens 10 % aufweisen muss. Es zeigt sich, dass die geographischen und energiepolitischen Rahmenbedingungen eines Mitgliedsstaates die Erreichung dieses Ziels erschweren oder begünstigen können. Deutschland beispielsweise erreicht das 10 %-Ziel zwar derzeit, muss aber – wie geplant – weitere Grenzkuppelleitungen fertigstellen, um der Zielvorgabe auch im Jahr 2020 zu genügen.
Fortsetzung der Aufgabenbeschreibung unter VI.3).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-12.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-12 Auftragsbekanntmachung
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