Zusätzliche Informationen
Fortsetzung der Aufgabenbeschreibung:
Derzeit wird diskutiert, wie das europäische Stromverbundziel für das Jahr 2030 sinnvoll fortgeschrieben werden kann. Die Europäische Kommission hat ein pauschales Ziel in Höhe von 15 % für alle Mitgliedstaaten vorgeschlagen, das der Europäische Rat am 23./24.10.2014 auch in Bezug genommen hat. Ende 2016 will die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Umsetzung des 15 %-Ziels vorlegen. Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist eine differenziertere Herangehensweise nötig, die die fokussierte Beseitigung regionaler Netzengpässe sicherstellt und neben geographischen auch energiepolitische Besonderheiten der Mitgliedstaaten sinnvoll berücksichtigt. Auch der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Atomausstieg sowie die jüngsten Entwicklungen in Europa im Bereich von Strommarktdesign und Versorgungssicherheit sind zu berücksichtigen.
Deutschland hat sich für den Strommarkt 2.0 entschieden, der gesicherte Kraftwerksleistung implizit über den Arbeitspreis vergütet und so Versorgungssicherheit gewährleistet. Andere europäische Staaten wie Frankreich haben beschlossen, gesicherte Kraftwerksleistung explizit zu vergüten und neben dem Strommarkt einen zusätzlichen Kapazitätsmarkt eingeführt. Zugleich haben Deutschland, Frankreich und zehn weitere Staaten sich darauf geeinigt, eine gemeinsame, grenzüberschreitende Herangehensweise bezüglich der Versorgungssicherheit zu entwickeln. Voraussetzung für „grenzüberschreitende Versorgungssicherheit“ ist das Bestehen von Kuppelkapazitäten an den Grenzen im richtigen Umfang. Allerdings werden im europäischen Ten-Year-Network-Development-Plan (TYNDP), welcher die Ausbauplanung für die Grenzkuppelleitungen beinhaltet, Aspekte der grenzüberschreitenden Versorgungssicherheit derzeit noch nicht vollumfänglich berücksichtigt.
Im Rahmen des hier ausgeschriebenen Projektes soll auf Basis einer Bestandsaufnahme und der Planungen im Rahmen des TYNDP und des Netzentwicklungsplans (NEP) untersucht werden, wie die bisherigen Planungen zum Ausbau der Kuppelleitungen an den jeweiligen deutschen Grenzen mit Blick auf das Jahr 2030 fortentwickelt werden sollten, um den zukünftigen Anforderungen des deutschen und europäischen Energiesystems zu genügen und um insbesondere eine effiziente und effektive Integration der erneuerbaren Energien zu ermöglichen.
Des weiteren sollen in dem hier ausgeschriebenen Projekt Hemmnisse sowie Allokationsanreize für den Ausbau von Grenzkuppelleitungen bewertet werden. Bei letzterem geht es also insbesondere um die Frage, inwiefern die deutschen und europäischen Anreizsysteme geeignet sind oder angepasst werden müssen, um einen Ausbau der Grenzkuppelleitungen an den aus energiewirtschaftlicher Sicht sinnvollsten Stellen im Netz zu induzieren. Zudem soll untersucht werden, ob Anreize bestehen, energiewirtschaftlich sinnvolle Investitionen in Grenzkuppelleitungen nicht zu tätigen und wie diese Anreize erforderlichenfalls behoben werden können. In diesem Zusammenhang ist des weiteren zu untersuchen, ob die jüngsten Entwicklungen in Europa im Bereich von Strommarktdesign und Versorgungssicherheit (z. B. das Nebeneinander unterschiedlicher Ausprägungen mitgliedstaatlicher Strom- und teils Kapazitätsmärkte) neue Bedürfnisse geschaffen haben bzw. neue Anreize nötig machen. So wird z. B. derzeit intensiv die Frage diskutiert, ob und inwieweit die Einführung individueller Kapazitätsmechanismen durch einzelne Mitgliedstaaten neue Bedürfnisse im Bereich des Grenzkuppelausbaus schafft oder gegebenenfalls Ausbauanreize sogar reduziert. Dabei ist auch zu untersuchen, welche Auswirkungen die konkrete Ausgestaltung dieser Mechanismen hat (z.B. im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung ausländischer Kapazitäten usw.).
Schließlich soll mit Blick auf Projekte an den deutschen Grenzen und deutsche Interessen in dem hier ausgeschriebenen Projekt die im Jahr 2017 auf EU-Ebene anstehende Überarbeitung der Liste von Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI) im Stromsektor durch Untersuchungen, die auf den Ergebnissen des NEP und des TYNDP aufbauen, fachlich begleitet werden. Hier geht es insbesondere um methodische Fragen der Bewertung von Projekten, die sich um den PCI-Status bewerben, hinsichtlich gesamtwirtschaftlicher Effekte, Versorgungssicherheit und Integration erneuerbarer Energien mit Blick auf die Erstellung einer Rangfolge gem. TEN-E-Verordnung.
Die Auswertung schließt umfangreiche Gespräche mit den Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland und in den elektrischen Nachbarstaaten ein. Als elektrische Nachbarn Deutschlands gelten im Rahmen des hier ausgeschriebenen Projektes diejenigen Staaten, zu denen Kuppelleitungen aus Deutschland schon bestehen, sich in Planung befinden oder bis 2030 energiewirtschaftlich sinnvoll werden könnten (mindestens also AUT, BEL, CZE, DNK, FRA, LUX, NLD, NOR, POL, SWE, CHE). Im Rahmen des Projekts sollen zudem zwei Workshops zu den im Projekt behandelten Themen durchgeführt werden.
Es sollen folgende Aufgaben erfüllt bzw. Fragestellungen bearbeitet werden:
1. Stromverbundziel 2030.
a) Welche Anforderungen an den Ausbau der Kuppelleitungen an den deutschen Grenzen ergeben sich aus Perspektive des deutschen Energiesystems für das Jahr 2030, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen in Europa im Bereich von Strommarktdesign und Versorgungssicherheit (Entscheidungen für und gegen Kapazitätsmärkte; grenzüberschreitende Versorgungssicherheit)?
b) Im Zuge der Energiewende wird die installierte Leistung in Deutschland stark ansteigen. Damit erscheint der von der EU-Kommission vorgeschlagene Ansatz einer pauschalen Ziel-Grenzkuppelkapazität in Höhe von 15 % der installierten Leistung ungeeignet. Zu untersuchen ist, was in einem von erneuerbaren Energien geprägten Stromsystem geeignete Indikatoren für ausreichende Grenzkuppelkapazität sein können. Dabei sind auch handelsbezogene Anknüpfungsmöglichkeiten wie zum Beispiel beobachtbare Preisdivergenzen zu berücksichtigen,
c) Für jeden elektrischen Nachbarstaat (bzw. für sinnvoll definierte Nachbarregionen) ist zu untersuchen bzw. abzuschätzen:
• Genügen die bisherigen Planungen zum Ausbau der Kuppelleitungen an den deutschen Grenzen den unter 1.a identifizierten Anforderungen?
• Sollten gegebenenfalls aus Sicht des deutschen Energiesystems die Planungsinstrumente (z.B. TYNDP, NEP, BBPlG) weiterentwickelt werden?
• Könnte durch bestimmte über den TYNDP und den NEP hinausgehende Netzausbaumaßnahmen ein besonderer Beitrag zum Binnenmarkt, zur gemeinsamen Versorgungssicherheit oder zur kosteneffizienten Integration von erneuerbaren Energien erzielt werden? Soweit möglich und sinnvoll, sind die Effekte neuer Netzausbaumaßnahmen in Form von Geld oder eingesparten CO2-Emissionen zu quantifizieren.
• Welche zusätzlichen Netzausbaumaßnahmen innerhalb der benachbarten Übertragungsnetze folgen aus einer Verstärkung/einem Ausbau der Grenzkuppelleitungen? Folgen daraus spezifische Empfehlungen einer energiewendespezifischen „Stromnetzaußenpolitik“?
d) Welches Ziel für den Ausbau der Grenzkuppelleitungen an den deutschen Grenzen im Jahr 2030 ergibt sich insgesamt?
2. Anreize und Hemmnisse.
a) Für jeden elektrischen Nachbarstaat ist zu untersuchen:
• Welche Erwägungen werden der Entscheidung zum Ausbau einer Grenzkuppelleitung zugrunde gelegt? Wer sind die beteiligten Akteure?
• Welche spezifischen Hemmnisse bzw. Anreize oder Interessen gibt es, die eine solche Entscheidung beeinflussen?
• Welche Rolle spielen:
— die Erlöse aus dem Betrieb der Leitung (Engpasserlöse, Netzregulierung)?
— Fördermittel der Europäischen Union (z.B. Connecting Europe Facility, Europäischer Fond für strategische Investitionen))?
— grenzüberschreitende Kostenaufteilung gem. TEN-E-Verordnung?
— Ansätze zur Beteiligung von Grenzkuppelleitungen an Kapazitätsmechanismen?
— die politische Einflussnahme auf Bau und Planung von Stromleitungen?
— positive Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit?
— die Akzeptanz neuer Stromleitungen?
— das Planungsrecht?
— das Enteignungs- und Entschädigungsrecht?
— die sachliche und personelle Ausstattung der Planungsbehörden?
— die Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit der zuständigen Übertragungsnetzbetreiber?
b) Welche Implikationen haben die jüngsten Entwicklungen in Europa im Bereich von Strommarktdesign und Versorgungssicherheit (Entscheidungen für und gegen Kapazitätsmärkte; grenzüberschreitende Versorgungssicherheit) für die Finanzierung neuer Grenzkuppelleitungen?
c) Welche verschiedenen Ansätze zur Beteiligung von Grenzkuppelleitungen an Kapazitätsmechanismen gibt es und wie sind diese in Hinsicht auf die Finanzierung neuer Grenzkuppelleitungen, die effiziente Nutzung von Stromnetzen sowie auf die Prinzipien des Unbundling zu bewerten?
d) Wie müssen die Allokationsanreize in Deutschland (und Europa) fortentwickelt werden, um mit Blick auf das Jahr 2030 einen zielgerichteten Ausbau der Kuppelleitungen an den deutschen Grenzen zu ermöglichen?
e) Bestehen Anreize, energiewirtschaftlich sinnvolle Investitionen in Grenzkuppelleitungen nicht zu tätigen? Bestehen Anreize energiewirtschaftliche nicht sinnvolle Investitionen im Hinblick auf Kapitalanlagemöglichkeiten zu übertreiben? Wie können diese Fehlanreize erforderlichenfalls behoben werden?
f) Könnte die stärkere Beteiligung von Projektträgern an den Erlös-Chancen neuer Grenzkuppelleitungen (z. B. über ein Cap-and-Floor-Regime) den zielgerichteten Ausbau verbessern? Wie sind derartige Beteiligungen und deren Refinanzierung mit der Systemverantwortung der Übertragungsnetzbetreiber und den Prinzipien des Flow Based Market Coupling und der Diskriminierungsfreiheit zu vereinbaren?
g) Welche Handlungsempfehlungen leiten sich hieraus ab?
3. Begleitung der Überarbeitung der PCI-Liste im Jahr 2017.
a) Welche positiven oder negativen Auswirkungen kann ein ausländisches Ausbauprojekt auf das deutsche Stromsystem haben (z.B. gesamtwirtschaftliche Effekte, Versorgungssicherheit und Integration erneuerbarer Energien)?
b) Wie sind die für die überarbeitete PCI-Liste vorgeschlagenen Projekte in dieser Hinsicht zu bewerten?
4. Kurzanalysen, Workshops und Präsentation im Rahmen der Plattform Energienetze.
a) Durchführung von zwei Workshops in den Räumen des BMWi;
Das Konzept für die beiden Workshops ist mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen. Die Workshops sollen im BMWi in Berlin durchgeführt werden. Die Räume werden einschl. der erforderlichen Sitzungstechnik kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Workshops sollen in Abstimmung mit dem Auftraggeber organisatorisch durch den Auftragnehmer vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden. Bewirtungskosten sind nicht zu kalkulieren. Ergebnisse der Workshop (abgestimmte Protokolle, Vorträge, Teilnehmerlisten u. a.) sind dem Auftraggeber innerhalb einer Woche zusammengefasst in digitaler Form zur Verfügung zu stellen,
b) Präsentation von Projektergebnissen in drei Sitzungen der Plattform Energienetze (Plenum oder Arbeitsgruppe),
c) Im Rahmen des Projektes sollen 2 Hintergrundpapiere (à max. 10 Seiten) mit tagesaktuellen Fragestellungen zum Stromverbundziel 2030 bzw. zu Anreizen und Hemmnissen (z. B. aktuelle politische Vorschläge oder kurzfristig vorliegende fachspezifische Vorschläge oder Studienergebnisse aus Wissenschaft oder der Energiewirtschaft) erstellt werden.
Zeithorizonte:
Vorgesehene Laufzeit: Januar 2016 bis Dezember 2017; 24 Monate, Zwischenberichte nach 6, 12 und 18 Monaten.
Allgemeine Hinweise zur Auftragserfüllung:
1.) Zum Abschluss des Vorhabens ist ein Abschlussbericht von ca. 50 Seiten mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen in der Vertragslaufzeit vorzulegen. Dieser Abschlussbericht ist dem BMWi im Entwurf 1 Monat vor Ende des Vorhabens elektronisch zur Abstimmung vorzulegen.
Zusätzlich ist eine Kurzfassung mit 10-15 Seiten Umfang in Deutsch und Englisch vorzulegen. Die Protokolle zu den vorgesehenen Auftakt- sowie dem Abschlusstreffen sind als Dokumentation zusammen mit dem Abschlussbericht elektronisch als auch zweimal in Papierform einzureichen.
2.) Der Auftragnehmer räumt dem BMWi ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare und alle Nutzungsarten umfassende Nutzungsrechte an sämtlichen auf der Grundlage dieses Vertrages entstandenen Werken und Geschmacksmustern ein und willigt in die Bearbeitung und Änderung, sowie Veröffentlichung und Verwertung, auch der bearbeiteten und geänderten Werke und Geschmacksmuster durch das BMWi oder durch vom BMWi hierzu beauftragte Dritte ein.
Für den Fall, dass vom Auftragnehmer Dritte zur Auftragserfüllung hinzugezogen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, sich von diesen entsprechende, ausschließliche Rechte einräumen zu lassen und diese auf das BMWi zu übertragen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass eingesetztes Material frei von Rechten Dritter ist bzw. verpflichtet sich, sich von Dritten entsprechende Rechte einräumen zu lassen und diese auf das BMWi zu übertragen. Der Auftragnehmer stellt das BMWi von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen das BMWi aufgrund einer Verletzung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte durch die Nutzung oder Änderung der vom Auftragnehmer aufgrund dieses Vertrages erstellten Werke oder Geschmacksmuster, bzw. von Teilen der Werke oder Geschmacksmuster, erhoben werden.
3.) Bei sämtlichen Veröffentlichungen ist das Corporate Design des BMWi anzuwenden. Bei allen Veröffentlichungen sowie bei Einladungen, Protokollen, Vorträgen, etwaigen Berichten etc. weist der Auftragnehmer auf sein Verhältnis zum BMWi hin. Dies erfolgt in der Regel mit dem Hinweis „Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“. Das BMWi-Logo ist nicht aufzunehmen. Mögliche ÖA-Maßnahmen sind vorab mit dem BMWi abzustimmen.
4.) Dokumente, die für den Internetauftritt des BMWi erstellt werden, sollen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV v. 12.9.2011). Detaillierte Hinweise zur Umsetzung der Verordnung sind auf den Internetseiten des BIK (Arbeitskreis „barrierefrei informieren und kommunizieren“) zu finden:
http://www.bik-online.info/
5.) Im Angebot ist zu beschreiben, wie die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben ausgeführt werden sollen (Ziele, Arbeitsprogramm mit Zeitplan, Personaleinsatzplan und Personalkosten inkl. Tagessätze etc.). Die Beschreibung soll hinreichend konkrete Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden sollen. Es ist ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan beizufügen. In der Vorhabenbeschreibung ist zudem eine weitere Aufgliederung der Ausgaben/Kosten in die einzelnen Arbeitspakete vorzunehmen.
6.) Angaben zum vorgesehenen Personaleinsatz: Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen, der die vollständige termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität sicherstellt.
7.) Der/die Projektleiter/in und seine/ihre Qualifikationen und Erfahrungen sowie entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen sind zu benennen. Es ist darzustellen, wer welche Aufgaben wahrnehmen soll und wer die Projektleitung und -koordinierung übernimmt.
8.) Die im Angebot enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben können u. U. vom BMWi und seinen Beauftragten im Rahmen seiner/ihrer Zuständigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§§ 15 und 16 BDSG). Auftragnehmer werden gebeten, die am Projekt beteiligten Mitarbeiter/innen auf die Erfassung und Speicherung ihrer Daten (Name, dienstliche Erreichbarkeit) hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen.
9.) Weiterhin sind in dem Angebot die kalkulierten Reisekosten anzugeben. Bei der Kalkulation der Reisekosten hat sich der Bieter an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes zu orientieren.
10.) Das Angebot ist nach Arbeitspaketen 1 bis 4 wie folgt zu gliedern:
— Arbeitspaket 1 (AP1): Stromverbundziel 2030;
— Arbeitspaket 2 (AP2): Anreize und Hemmnisse;
— Arbeitspaket 3 (AP3): Begleitung der Überarbeitung der PCI-Liste im Jahr 2017;
— Arbeitspaket 4 (AP4): Kurzanalysen, Workshops und Präsentation im Rahmen der Plattform Energienetze.
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-fuer-angebote-zu-forschungs-und-evaluierungs-projekten-des-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf““ abgerufen werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 22.12.2015 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (+49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM [keine DVD oder USB-Stick!]) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 79/15!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr-16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr-15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.