Errichtung und Ausstattung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH mit dem Ziel der Unterbringung aller erforderlichen Funktionen, um eine Zentralisierung zu erreichen. Es handelt sich hierbei um den erweiterten Rohbau, den Ausbau, die Haustechnik, die Außenanlagen und die Infrastruktur. Der Bau inklusive Ausstattung umfasst insgesamt 19 Lose für insgesamt ca. 6 960 000 Euro, hier Paket 1, welches folgende Lose beinhaltet:
Los 02 – Erweiterter Rohbau;
Los 09 – Sanitärinstallation;
Los 15 – Elektroinstallation;
Los 18 – Rohrleitungsbau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein
1186599-U53”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Mehrzweckgebäuden📦
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 09: Sanitärinstallation” Titel
Los-Identifikationsnummer: 09
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Regenwasserrohrleitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Schmutzwasserleitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sanitäre Anlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abdichtungs- und Dämmarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wasserinstallationsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Abwasserleitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandschutz-Installationsarbeiten📦
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue/Königstein, Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein/OT Leupoldishain”
Beschreibung der Beschaffung:
“Sanitärinstallation bestehend aus Regenentwässerung als Druckentwässerung (11 St. Dachabläufen, 150 m Rohrleitungen aus verzinktem Stahlrohr DN 40-150...”
Beschreibung der Beschaffung
Sanitärinstallation bestehend aus Regenentwässerung als Druckentwässerung (11 St. Dachabläufen, 150 m Rohrleitungen aus verzinktem Stahlrohr DN 40-150 einschließlich Dämmung), 250 m Grundleitungen für häusliches und fetthaltiges Abwasser sowie Regenwasser aus PVC-U DN 100-150, 130 m Grundleitungen als Doppelrohrsystem für belastetes Abwasser aus PE DN 100-150, 8 Stück Bodenabläufe, 85 m Abwasserleitungen aus Gusseisen für häusliches Abwasser DN 40-100, 90 m Abwasserleitungen aus PP mit Steckmuffen für häusliches Abwasser DN 40-100, 85 m Abwasserleitungen aus PE geschweißt für belastetes Abwasser DN 50-90, 1 100 m Trinkwasserleitungen aus Edelstahlrohr gepresst DN 12-50 einschl. Dämmung, 1 Stück Druckerhöhungsanlage, 1 Stück Sanitärverteiler, 2 Stück Pumpen und 40 Stück Armaturen, 9 Stück Waschtischanlagen, 9 Stück Urinalanlagen mit optoelektronischer Spülung, 16 Stück WC-Anlagen wandhängend, 11 Stück Duschanlagen mit Duschpaneel und Duschrinne.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-03-28 📅
Datum des Endes: 2018-02-28 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 063-117666
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3208819-U53
Los-Identifikationsnummer: 09
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 09: Sanitärinstallation”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-27 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Haustechnik Schmiedeberg, Inh. Torsten Mende
Postanschrift: OT Schmiedeberg, Altenberger Straße 4
Postort: Dippoldiswalde
Postleitzahl: 01744
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35052126760📞
E-Mail: info@ht-schmiedeberg.de📧
Fax: +49 35052126762 📠
Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 272349.19 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 134-304817 (2018-07-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-12-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: D-09117
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 18: Rohrleitungsbau” Titel
Los-Identifikationsnummer: 18
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Gasanlagen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH
Bereich Sanierung Aue/Königstein
Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein/OT Leupoldishain”
Beschreibung der Beschaffung:
“Rohrleitungsbau bestehend aus 1 300 m Heizleitungen bzw. Rohrleitungen für Wärmeträger erdverlegt aus Kunststoffmantelrohr DN 25-100 mit Leckageüberwachung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Rohrleitungsbau bestehend aus 1 300 m Heizleitungen bzw. Rohrleitungen für Wärmeträger erdverlegt aus Kunststoffmantelrohr DN 25-100 mit Leckageüberwachung, 160 m Rohr für teilaufbereitetes Grubenwasser aus PE als Freileitung DN 80 mit Tauchmotorpumpe, Plattenwärmeüberträger, 4 St. Armaturen aus PE, elektrische Frostschutzheizung und Dämmung aus synthetischen Kautschuk mit wetterfester Ummantelung, 70 m Trinkwasserleitungen für Gebäudeanschlüsse aus PE erdverlegt DN 25-50, 270 m Erdgasleitung für Verteilung in der Liegenschaft und Hausanschlüsse aus PE erdverlegt DN 40-100, 1 St. Abwasserhebeanlage für belastetes Schmutzwasser in bauseitigem Bauwerk, 216 m Schmutzwasserleitung für belastetes Schmutzwasser als Doppelrohrsystem aus PE erdverlegt Medienrohr DN 90 mit Leckageüberwachung
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-03-13 📅
Datum des Endes: 2017-10-06 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 049-089355
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3208457-U53
Los-Identifikationsnummer: 18
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 18: Rohrleitungsbau”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-08 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mennicke Rohrbau Dresden GmbH
Postanschrift: Siemensstraße 8
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01257
Telefon: +49 351211890📞
E-Mail: info@mennicke-dresden.de📧
Fax: +49 3512118950 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210436.51 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: D-53123
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 235-536721 (2018-12-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-12-09) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rohrleitungsbau bestehend aus 1 300 m Heizleitungen bzw. Rohrleitungen für Wärmeträger erdverlegt aus Kunststoffmantelrohr DN 25-100 mit Leckageüberwachung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Rohrleitungsbau bestehend aus 1 300 m Heizleitungen bzw. Rohrleitungen für Wärmeträger erdverlegt aus Kunststoffmantelrohr DN 25-100 mit Leckageüberwachung, 160 m Rohr für teilaufbereitetes Grubenwasser aus PE als Freileitung DN 80 mit Tauchmotorpumpe, Plattenwärmeüberträger, 4 Stück Armaturen aus PE, elektrische Frostschutzheizung und Dämmung aus synthetischen Kautschuk mit wetterfester Ummantelung, 70 m Trinkwasserleitungen für Gebäudeanschlüsse aus PE erdverlegt DN 25-50, 270 m Erdgasleitung für Verteilung in der Liegenschaft und Hausanschlüsse aus PE erdverlegt DN 40-100, 1 Stück Abwasserhebeanlage für belastetes Schmutzwasser in bauseitigem Bauwerk, 216 m Schmutzwasserleitung für belastetes Schmutzwasser als Doppelrohrsystem aus PE erdverlegt Medienrohr DN 90 mit Leckageüberwachung.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210436.51 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 241-590779 (2019-12-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-25) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue/Königstein, Standort Königstein, Königsteiner Straße 45, 01824 Königstein/OT Leupoldishain”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 210436.51 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 020-044037 (2021-01-25)