Errichtung und Ausstattung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH mit dem Ziel der Unterbringung aller erforderlichen Funktionen, um eine Zentralisierung zu erreichen. Es handelt sich hierbei um den erweiterten Rohbau, den Ausbau, die Haustechnik, die Außenanlagen und die Infrastruktur. Der Bau inklusive Ausstattung umfasst insgesamt 19 Lose für insgesamt ca. 6 960 000 EUR, hier Paket 2, welches folgende Lose beinhaltet:
Los 10: Heizungsinstallation;
Los 11: Lüftungsinstallation;
Los 12: Kälteinstallation;
Los 17: Straßen- und Tiefbau;
Los 20: Neubau Gebäude zentrale Wärmeerzeugung (ZWE).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Zentrale mit Zu- und Abluftgerät für 28 000 m³/h mit KVS, Schalldämpfer, Fortluftturm, Hydraulikstation und Steuer- und Reglungstechnik, PFO – Gerät für 6 000 m/h mit Schalldämpfer, Fortluftturm und Steuer- und Reglungstechnik, Kanal bzw. Rohrnetz mit 1 500 m Lüftungskanal mit Form- und Verbindungsstücken, 700 m Rohrleitung mit Form- und Verbindungsstücken, einschließlich Dämmung, 30 St. Brandschutzklappen, 25 St. Volumenstromregler, Vollständig autarke Steuerung.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-02-28 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 058-107349
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3208609-U53
Los-Identifikationsnummer: 11
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 11: Lüftungsinstallation”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-17 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WISAG Gebäude- und Industrieservice Mitteldeutschland GmbH & Co. KG
Postanschrift: Peschelstraße 28
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35132019151📞
E-Mail: dresden@wisag.de📧
Fax: +49 35132019155 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 741185.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 133-302174 (2018-07-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-08-20) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue/Königstein, Standort Königstein, Königsteiner Straße 45, 01824 Königstein/OT Leupoldishain”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 741185.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: D-53123
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 159-363958 (2018-08-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-11-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: D-09117
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH
Bereich Sanierung Aue/Königstein
Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein/OT Leupoldishain”
Beschreibung der Beschaffung:
“Zentrale mit Zu– und Abluftgerät für 28 000 m/h mit KVS, Schalldämpfer, Fortluftturm, Hydraulikstation und Steuer- und Reglungstechnik, PFO – Gerät für 6...”
Beschreibung der Beschaffung
Zentrale mit Zu– und Abluftgerät für 28 000 m/h mit KVS, Schalldämpfer, Fortluftturm, Hydraulikstation und Steuer- und Reglungstechnik, PFO – Gerät für 6 000 m/h mit Schalldämpfer, Fortluftturm und Steuer- und Reglungstechnik, Kanal bzw. Rohrnetz mit 1 500 m Lüftungskanal mit Form- und Verbindungsstücken, 700 m Rohrleitung mit Form- und Verbindungsstücken, einschließlich Dämmung, 30 St. Brandschutzklappen, 25 St. Volumenstromregler, Vollständig autarke Steuerung.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 741185.01 💰
Quelle: OJS 2018/S 228-520920 (2018-11-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 10: Heizungsinstallation.” Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Zentralheizungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Kesseln📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wasserinstallationsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Gasanlagen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue/Königstein, Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein/OT Leupoldishain.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Heizungsinstallation bestehend aus
1) Wärmeerzeugungsanlagen mit Brennwertkesseln 100 kW und 170 kW für Erdgas, raumluftunabhängig/raumluftabhängig, mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Heizungsinstallation bestehend aus
1) Wärmeerzeugungsanlagen mit Brennwertkesseln 100 kW und 170 kW für Erdgas, raumluftunabhängig/raumluftabhängig, mit Abgas-/Verbrennungsluftanlage, Gasanschluss, Verbrennungsluftzuführung; Wärmepumpe 100 kW, Sole/Wasser; Pufferspeicher 2 000 l; Trinkwarmwasserbereitung als Ladespeicher mit Speicher, 1 000 l und Plattenwärmetauschern; Steuer-und Regelanlage;
2) Wärmeverteilnetze mit Heizungsverteilungsleitungen aus schwarzem Stahlrohr DN 15-100 einschl. Dämmung aus Mineralwolle, Rohrleitungen Wärmeträger aus schwarzem Stahlrohr mit Korrosionsschutzbeschichtung DN 15-100 mit Dämmung aus synthetischem Kautschuk, Umwälzpumpen, Armaturen, Verteiler;
3) Raumheizflächen mit 55 Stück Flachheizkörper mit seitlichen Anschlüssen bzw. mit integrierten Heizkörperventileinsätzen, 22 Stück Röhrenradiatoren mit seitlichen Anschlüssen bzw. mit integrierten Heizkörperventileinsätzen, 2 Stück Heizwände, 300 m Fußbodenheizung aus Kupferrohr für Einbau von Gussasphalt mit Verteilern, Verteilerschränken und Raumregelungsanlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 058-107310
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3208591-U53
Los-Identifikationsnummer: 10
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 10: Heizungsinstallation”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-14 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MARi GmbH
Postanschrift: OT Leupoldishain, Gewerbering 13
Postort: Königstein
Postleitzahl: 01824
Telefon: +49 35021994910📞
E-Mail: info@mari-gmbh.de📧
Fax: +49 35021994920 📠
Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 354275.90 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 027-060743 (2020-02-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-17) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue/Königstein, Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein/OT Leupoldishain”
Beschreibung der Beschaffung:
“Heizungsinstallation bestehend aus:
1. Wärmeerzeugungsanlagen mit Brennwertkesseln 100 kW und 170 kW für Erdgas, raumluftunabhängig/raumluftabhängig, mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Heizungsinstallation bestehend aus:
1. Wärmeerzeugungsanlagen mit Brennwertkesseln 100 kW und 170 kW für Erdgas, raumluftunabhängig/raumluftabhängig, mit Abgas- /Verbrennungsluftanlage, Gasanschluss, Verbrennungsluftzuführung; Wärmepumpe 100 kW, Sole/Wasser; Pufferspeicher 2 000 l; Trinkwarmwasserbereitung als Ladespeicher mit Speicher, 1 000 l und Plattenwärmetauschern; Steuer-und Regelanlage,
2. Wärmeverteilnetze mit Heizungsverteilungsleitungen aus schwarzem Stahlrohr DN 15-100 einschl. Dämmung aus Mineralwolle, Rohrleitungen Wärmeträger aus schwarzem Stahlrohr mit Korrosionsschutzbeschichtung DN 15-100 mit Dämmung aus synthetischem Kautschuk, Umwälzpumpen, Armaturen, Verteiler,
3. Raumheizflächen mit 55 Stück Flachheizkörper mit seitlichen Anschlüssen bzw. mit integrierten Heizkörperventileinsätzen, 22 Stück Röhrenradiatoren mit seitlichen Anschlüssen bzw. mit integrierten Heizkörperventileinsätzen, 2 Stück Heizwände, 300 m Fußbodenheizung aus Kupferrohr für Einbau von Gussasphalt mit Verteilern, Verteilerschränken und Raumregelungsanlagen.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 354275.90 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 036-089301 (2021-02-17)