Biologische Wirksamkeit von intermittierender und gepulster inkohärenter optischer Strahlung (Z2b-524333-Ho)
Es handelt sich um ein Eigen-Fremd-Forschungsprojekt der BAuA, in dem der beauftragte Projektnehmer die Bearbeitungsschritte in enger Zusammenarbeit/Abstimmung mit der zuständigen Fachgruppe durchführt. Dazu bedarf es mehrerer Projekttreffen zwischen den Kooperationspartnern. Der Bearbeitungszeitraum des Projektes beträgt maximal 12 Monate. Überprüft werden soll zunächst das Bunsen-Roscoe-Gesetz welches besagt, dass zur Verursachung eines identischen photochemischen Effektes lediglich die Bestrahlung H bei variabler Bestrahlungsstärke und Expositionsdauer konstant sein muss. In diesem Zusammenhang ist auch eine möglicherweise vorhandene Linearität zwischen Schädigung und Bestrahlungsstärke zu untersuchen. Ein Vergleich zwischen kontinuierlicher IOS und gepulster Strahlung ist zentraler Punkt dieses Forschungsvorhabens. Synergieeffekte durch ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung, welche die Schädigung des biologischen Gewebes möglicherweise erhöhen könnten, sollen ebenfalls untersucht werden. Ausgangspunkt für die zu verwendenden effektiven Bestrahlungsstärken ist der OStrV-Expositionsgrenzwert für den UV-Spektralbereich, Heff = 30 J/m². Nach ICNIRP liegen die empfohlenen Expositionsgrenzen zwischen 200 nm und 305 nm um das 1,3- bis 4,6-fache unter dem Schwellenwert für eine minimale Schädigung. Für die Bestrahlung sollte somit statt 30 J/m² der Wert auf das 5-fache, auf 150 J/m² angehoben werden, damit eine deutliche Schädigung sicher hervorgerufen werden kann (aus den Ergebnissen der ersten Vorversuche kann auch eine Anhebung auf 300 J/m² notwendig werden). Der experimentelle Aufbau mit einer Bestrahlungseinheit, die analog zum Schweißen gepulste und intermittierende Strahlung emittiert und durch geeignete Strahlführung auf eine UV-sensitive Probe umgelenkt wird, wird von der BAuA konzeptioniert und realisiert. Der Nachweis der Eignung dieses Versuchsaufbaus hinsichtlich der zu untersuchenden Strahlungsparameter durch reproduzierbare Messungen wird ebenfalls von der BAuA erbracht. Vom Projektnehmer ist das zu bestrahlende Gewebe in Abstimmung mit der BAuA auszuwählen. Die von der BAuA konzeptionierte Bestrahlungseinheit ist in einen durch den Projektnehmer zu entwickelnden und zu erprobenden Messaufbau zu integrieren. Dabei kann eine Modifikation der Bestrahlungseinheit erforderlich werden. Dies soll in enger Abstimmung zwischen Projektnehmer und BAuA erfolgen. Aufbau innerhalb der Labore des Projektnehmers und Eignung der resultierenden Versuchsanordnung sind durch den Auftragnehmer zu dokumentieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-29.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-09-29
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Auftragsbekanntmachung
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2016-11-15
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Ergänzende Angaben
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