Bundestransferstelle „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“

Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Die Bundestransferstelle zur fachlichen Begleitung des Städtebauförderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ stellt eine wichtige Schnittstelle zwischen den Programmakteuren auf Landes- und kommunaler Ebene sowie dem Bund dar. Sie bereitet den Stand der Programmumsetzung systematisch, übergreifend und themenbezogen auf und sichert den Informations- und Erfahrungstransfer sowie den Prozess der Erkenntnisgenerierung. Durch die Programmbegleitung kann die Bundestransferstelle wichtige fachliche Impulse geben und die weitere Qualifizierung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen im Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aktiv befördern. Als programmspezifisches Kompetenzzentrum stellt sie die Informationen einer breiten Fachöffentlichkeit zur Verfügung und schafft durch ihre empirische Arbeit Grundlagen für die spätere Programmevaluierung. Eine wichtige Aufgabe der Bundestransferstelle besteht zudem in der Erarbeitung von Empfehlungen zur Profilierung und Weiterentwicklung des Programms.
Mit der Fortführung der Bundestransferstelle wird die Begleitforschung des Bund-Länder-Programms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ fortgesetzt und vertieft (Laufzeit 2017/2018).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang:
Vollständige Leistungsbeschreibung, abrufbar unter:http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.htmlAz.: 10.08.42.7.218 487
Gesamtwert des Auftrags: 218 487 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bbsr.bund.de 🌏
E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 190-342352
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind vollständig veröffentlicht unter: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html Az.: 10.08..42.7 und umfassen Leistungsbeschreibung; Zuschlagskriterien; Angebotsformular; Roter Aufkleber; Mustervertrag; Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE); Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien. Form der Angebote: Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt werden müssen. Die Unterschrift ist eigenhändig zu leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend. Es ist 2-fach sowie als pdf.-Datei auf CD/DVD in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der mit dem beigefügten roten Aufkleber zu versehen ist. Fehlende Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu gehört auch das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes. Zuschlagskriterien: Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der, unter dem oben genannten Link, veröffentlichten Tabelle zu entnehmen. Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, wenn bei einem Kriterium nicht mindestens 1 Punkt oder nicht mindestens eine Gesamtpunktezahl von 200 erzielt wird. Rückfragepool: Fragen zum Vorhaben sind unter Angabe des Aktenzeichens ausschließlich per E-Mail an das BBSR, Referat SWD rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der Ausschreibungsfrist vorliegen. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten auf der Internetseite des BBSR veröffentlicht, so dass alle Bewerber über den gleichen Informationsstand verfügen. Angebotsfrist: Für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen. Sonstiges: Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer, sind deren Angebote mit den erforderlichen Eignungsnachweisen beizufügen. Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt nicht. Vertragsbedingungen: BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis- Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Abschnitt 1 der VOL/A_EG werden nicht Vertragsbestandteil. Es besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte übertragen. Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen (ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Forschung und Lehre vereinbart. Kostenrahmen: Der unter II.2.1 angegebene Kostenrahmen umfasst alle für die Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter) ausschließlich Umsatzsteuer. Das Angebot darf diesen Kostenrahmen auch inkl. der optionalen Leistungen nicht überschreiten, sonst wird es von der Vergabe ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundestransferstelle zur fachlichen Begleitung des Städtebauförderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ stellt eine wichtige Schnittstelle zwischen den Programmakteuren auf Landes- und kommunaler Ebene sowie dem Bund dar. Sie bereitet den Stand der Programmumsetzung systematisch, übergreifend und themenbezogen auf und sichert den Informations- und Erfahrungstransfer sowie den Prozess der Erkenntnisgenerierung. Durch die Programmbegleitung kann die Bundestransferstelle wichtige fachliche Impulse geben und die weitere Qualifizierung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen im Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aktiv befördern. Als programmspezifisches Kompetenzzentrum stellt sie die Informationen einer breiten Fachöffentlichkeit zur Verfügung und schafft durch ihre empirische Arbeit Grundlagen für die spätere Programmevaluierung. Eine wichtige Aufgabe der Bundestransferstelle besteht zudem in der Erarbeitung von Empfehlungen zur Profilierung und Weiterentwicklung des Programms.
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Mit der Fortführung der Bundestransferstelle wird die Begleitforschung des Bund-Länder-Programms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ fortgesetzt und vertieft (Laufzeit 2017/2018).
Menge oder Umfang:
Vollständige Leistungsbeschreibung, abrufbar unter:
Az.: 10.08.42.7.
Beschreibung der Optionen:
Erstellung der Programmstrategie
weitere Angaben s.unter 2.1.7 und 3.2 der Leistungsbeschreibung, abrufbar unter:
Az.: 10.08.42.7.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 10.08.42.7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin/Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung nach § 123 I -III VgV
Das Formular zur Einheitlichen Europäische Eigenerklärung kann unter:
oder als pdf-Formular unter
aufgerufen werden
Az.: 10.08.42.7.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung nach § 123 IV VgV
Das Formular zur Einheitlichen Europäische
Eigenerklärung kann unter:
oder als pdf-Formular unter
aufgerufen werden
Az.: 10.08.42.7.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung der Bieterin/des Bieters wird anhand nachstehende Kriterien beurteilt:
Themenkompetenz
Die Bieterin / der Bieter belegt, dass er / sie in den letzten fünf Jahren (seit 2012) bereits Projekte für den Bund, ein Bundesland oder andere Interessensgruppen bearbeitet hat, die die wirtschaftliche, soziale, demografische und städtebauliche Entwicklung von Kleinstädten und/oder des ländlichen Raums im überregionalen Vergleich (mindestens auf der Ebene eines Flächenbundeslandes) als inhaltlichen Schwerpunkt thematisierten sowie Kenntnisse und Erfahrungen mit der (kommunalen) Planungspraxis im Kontext der Städtebauförderung.
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Einschlägige Referenzen (z.B. bearbeitete Forschungsfelder und Projekte, Programmbetreuungen, Publikationen, Fachartikel, Veranstaltungen etc.) max. der letzten fünf Jahre, inkl. einer konkreten tabellarischen Zuordnung und der Benennung:
— BearbeiterInnen, die unter Personalkompetenz aufgeführt werden
— Beschreibung des Anteils des Bieters (u.a. 100 %, xx% eines Konsortiums) sowie der entsprechend vorgesehene MitarbeiterIn
— Auftraggeber
— Laufzeit
— Leistungsumfang, inkl. Budget
— Abschlussprodukte
— konkrete Zusammenarbeit mit BürgermeisterInnen kleinerer Städte und Gemeinden
— konkrete Zusammenarbeit mit Vertretern von Bundes- und Landesministerien zum Thema Mittel- und Kleinstädte
Organisationskompetenz
Die Bieterin / der Bieter belegt, dass seit 2012 mindestens zwei länder- oder bundesweite Fachveranstaltungen zu spezifischen Fragen der wirtschaftlichen, sozialen und/oder städtebaulichen Entwicklung von Kleinstädten und/oder des ländlichen Raumes durchgeführt wurden. Diese müssen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bund- oder Länderbehörden sowie lokalen Akteuren belegen.
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Einschlägige Referenzen der letzten fünf Jahre sowie Veranstaltungsliste (tabellarisch), inkl. Auftraggeber, Teilnehmerzahl, Finanzvolumen, Formaten, Veranstaltungsmethoden, Veranstaltungsdokumentation (print wie digital) sowie Zuordnung zu den BearbeiterInnen, die unter Personalkompetenz aufgeführt werden
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Personalkompetenz
Aussagekräftige Lebensläufe mit Referenzen der Personen (mindestens drei qualifizierte Personen), die an der ausgeschriebenen Begleitung mitarbeiten werden (2012-2016)
Mindestens für eine beteiligte Person Belegung für den Zeitraum 2012-2016 konkreter Publikationen/ Forschungsarbeiten sowie ihrer/seiner empirischen Kompetenz im Kontext kommunaler / regionaler Analysen. Tabellarische, übersichtliche und nachvollziehbare Auflistung, inkl. Kurzteaser zu Ziel, Inhalt, Ergebnis, ggf. Auftraggeber, Laufzeit, Budget, falls möglich Links zu Arbeitsproben/ Produkten.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Diese Informationen sind dem Mustervertrag in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Diese sind abrufbar unter:
Az.: 10.08.42.7.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bieters an der selben Ausschreibung
— z.B. als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft – ist mit Angebotsabgabe der Gegenbeweis
zu erbringen, dass keine wettbewerbsbeschränkende Bieterkonstellation vorliegt und der Geheimwettbewerb
gewahrt ist. Ist beabsichtigt eine Bietergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die
Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die unter Ziff.
III.2.1 und III.2.2 geforderten Angaben und Eigenerklärungen von JEDEM Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die unter Ziff. III.2.3 geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied abhängig vom
Leistungsanteil, den das Mitglied im Auftragsfall übernehmen wird, nachzuweisen.
Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer, sind deren
Eignungsnachweise beizufügen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 60 Tage
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Problem- und Aufgabenverständnis (30)
2. Methodisches, technisches und organisatorisches Vorgehen (30)
3. Arbeitsplanung und Personaleinsatz (20)
4. Angebotspreis (netto) (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10.08.42.7
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind vollständig veröffentlicht unter:
Az.: 10.08..42.7 und umfassen Leistungsbeschreibung; Zuschlagskriterien; Angebotsformular; Roter Aufkleber;
Mustervertrag; Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE); Dokumentations- und Gestaltungsrichtlinien.
Form der Angebote:
Das Angebot ist unter Verwendung des beigefügten Formulars zu erstellen, wobei alle Tabellenblätter
auszufüllen sind oder durch eigene Anlagen ersetzt werden müssen. Die Unterschrift ist eigenhändig zu
leisten, Scans oder Kopien sind nicht ausreichend. Es ist 2-fach sowie als pdf.-Datei auf CD/DVD in einem
verschlossenen Umschlag einzureichen, der mit dem beigefügten roten Aufkleber zu versehen ist. Fehlende
Unterschriften, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie Änderungen an den Vertragsunterlagen (dazu
gehört auch das Beifügen von AGBs des Bieters) führen zum Ausschluss des Angebotes.
Zuschlagskriterien:
Erläuterungen zur Bewertung der Zuschlagskriterien sind der, unter dem oben genannten Link, veröffentlichten
Tabelle zu entnehmen. Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, wenn bei einem Kriterium nicht
mindestens 1 Punkt oder nicht mindestens eine Gesamtpunktezahl von 200 erzielt wird.
Rückfragepool:
Fragen zum Vorhaben sind unter Angabe des Aktenzeichens ausschließlich per E-Mail an das BBSR,
Referat SWD rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten und müssen spätestens eine Woche vor Ablauf der
Ausschreibungsfrist vorliegen. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten auf der Internetseite des
BBSR veröffentlicht, so dass alle Bewerber über den gleichen Informationsstand verfügen.
Angebotsfrist:
Für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des BBSR maßgeblich. Nicht fristgerecht eingegangene
Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Sonstiges:
Im Falle der Vergabe von wesentlichen Leistungsbestandteilen an Unterauftragnehmer, sind deren Angebote
mit den erforderlichen Eignungsnachweisen beizufügen. Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung erfolgt
nicht.
Vertragsbedingungen:
BBSR schließt zur Durchführung seiner Forschungsvorhaben grundsätzlich Werkverträge mit Marktpreis-
Vereinbarung laut beigefügtem Muster. Es gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B. Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer sind kein Vertragsbestandteil. Die Allgemeinen Bestimmungen für
die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Abschnitt 1 der VOL/A_EG werden nicht Vertragsbestandteil. Es
besteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstehenden
Nutzungsrechte, insbesondere die durch den Auftragnehmer entwickelten Konzepte und Ideen sowie die
Rechte an urheberrechtsfähigen Werken und Werkteilen uneingeschränkt, ausschließlich, räumlich und
zeitlich unbefristet auf das BBSR übergehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werke und Werkteile, die von
Unterauftragnehmern erbracht werden. Das BBSR kann diese Rechte jederzeit und uneingeschränkt an Dritte
übertragen.
Das BBSR behält sich vor, über Zeit, Art und Umfang der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse
alleine zu entscheiden. Der Auftragnehmer darf daher die im Zusammenhang mit diesem Auftrag erzielten
Erkenntnisse und Ergebnisse oder Teile davon einschließlich der Arbeits- und Berichtsunterlagen nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers (BBSR) Dritten bekannt machen oder veröffentlichen
(ausschließliches Nutzungsrecht). Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur verweigern, wenn wichtige
öffentliche Interessen entgegenstehen. Für Universitäten wird ein einfaches Nutzungsrecht zur internen
Forschung und Lehre vereinbart.
Kostenrahmen:
Der unter II.2.1 angegebene Kostenrahmen umfasst alle für die Bearbeitung des Projektes anfallenden Kosten
einschließlich aller Nebenkosten (Sachmittel, Reisekosten, Leistungen Dritter) ausschließlich Umsatzsteuer.
Das Angebot darf diesen Kostenrahmen auch inkl. der optionalen Leistungen nicht überschreiten, sonst wird es
von der Vergabe ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Österreich 🇦🇹
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 190-342352 (2016-09-27)