Elektro-Bus-System, bestehend aus Batteriegelenkbussen mit konduktiver Gelegenheitsladung und Schnell-Ladestationen zur Nachladung von Batteriegelenkbussen

Stadtwerke Osnabrück AG

Aufbau eines Elektro-Bus-Systems, bestehend aus Batteriegelenkbussen mit konduktiver Gelegenheitsladung an Schnellladestationen zur Einrichtung sogenannter „MetroBuslinien“ sowie Schnellladestationen inkl. Ladevorrichtung im Liniennetzbetrieb der Stadtwerke Osnabrück AG. Es werden Batteriegelenkbusse mit einer automatisierten Ladefunktion beschafft, die im innerstädtischen Linienbetrieb der Stadtwerke Osnabrück zum Einsatz kommen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-29 Auftragsbekanntmachung
2018-03-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrobusse
Kurze Beschreibung:
Aufbau eines Elektro-Bus-Systems, bestehend aus Batteriegelenkbussen mit konduktiver Gelegenheitsladung an Schnellladestationen zur Einrichtung sogenannter „MetroBuslinien“ sowie Schnellladestationen inkl. Ladevorrichtung im Liniennetzbetrieb der Stadtwerke Osnabrück AG. Es werden Batteriegelenkbusse mit einer automatisierten Ladefunktion beschafft, die im innerstädtischen Linienbetrieb der Stadtwerke Osnabrück zum Einsatz kommen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrobusse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Busse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Osnabrück AG
Postanschrift: Alte Poststraße 9
Postleitzahl: 49074
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-osnabrueck.de 🌏
E-Mail: christian.elixmann@stw-os.de 📧
Telefon: +49 54120022360 📞
Fax: +49 54120023126 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 233-424957
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen wird nach Abschluss des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ermöglicht. Alle Bewerber, die zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert werden, werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe Zugangsdaten für den passwortgeschützten Bereich des Vergabeportals erhalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf von 13 Stück Batteriegelenkbusse mit konduktiver Schnellladefunktion, 13 Stück zugehörige Ladegeräten für den Einsatz im Busbetriebshof, 5 Stück Schnell-Ladestationen inkl. Ladevorrichtung (davon 4 Stück an den Endhaltestellen im Liniennetzbereich und 1 Stück auf dem Busbetriebshof des Auftraggebers).
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Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Optionen:
Das Leistungsverzeichnis enthält verschiedene Eventualpositionen bzw. optionale Positionen, die vom Bieter als solche anzubieten sind. Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-Programm.
Zusätzliche Informationen:
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen wird nach Abschluss des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ermöglicht. Alle Bewerber, die zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert werden, werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe Zugangsdaten für den passwortgeschützten Bereich des Vergabeportals erhalten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Liniennetzbereich des öffentlichen Personennahverkehrs der Stadtwerke Osnabrück AG.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A1. Allgemeine Angaben zum Bewerber (Darstellung der Organisationsstruktur und der Eigentumsverhältnisse in Eigenerklärung).
A2. Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfüllt sind.
A3. Vorlage eines aktuellen Handelsregister-Auszuges in Kopie, der nicht vor dem 1.10.2016 datiert sein darf.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
B1. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
B2. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
B3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese mindestens projektbezogen im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Versicherung muss Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR je Schadensereignis, Sachschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR je Schadensereignis sowie Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro je Schadensereignis abdecken.
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B4. Eigenerklärung, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
B5. Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft und die gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
C1. Nachweis mindestens einer Referenz aus den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 oder 2016 über die Fertigung, Auslieferung und Inbetriebnahme von mindestens einem schnell-ladefähigen Batteriegelenkbus sowie Nachweis mindestens einer weiteren Referenz aus den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 oder 2016 über die Fertigung, Auslieferung und Inbetriebnahme von mindestens einem weiteren schnell-ladefähigen Bus oder von mindestens einem anderen rein elektrisch angetriebenem Gelenkbus.
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C2. Nachweis mindestens einer Referenz aus den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 oder 2016 über die Fertigung, Auslieferung und Inbetriebnahme von mindestens einer elektrischen Schnell-Ladestation, die im Zusammenhang mit der in C1 geforderten Referenz realisiert wurde.
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C3: Die in C1 und C2 genannten Referenzen müssen sich auf Projekte beziehen, die in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz realisiert wurden. Die Referenzen können in Form einer Eigenerklärung erbracht werden. Anzugeben sind darin jeweils der Auftragswert des jeweiligen Projekts, der Erbringungszeitraum sowie der öffentliche oder private Auftraggeber.
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C4. Vorlage einer Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beschäftigten Mitarbeitern, gegliedert nach den Berufsgruppen Konstruktion, Produktion, Elektrotechnik und Fahrzeugtechnik, jeweils mit Angabe der Berufserfahrung.
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C5: Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des zu vergebenden Auftrags von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Teilnahmeantrag hat alle unter III.1.1., III.1.2. und III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die Stadtwerke Osnabrück AG eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind in den Vergabeunterlagen vorgegeben.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Adresse des Käuferprofils: https://www.dtvp.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
D1: Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei der etwaigen Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bietergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bietergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur bis zum Ablauf des unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zulässig.
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D2: Im Falle der Abgabe eines Teilnahmeantrags durch eine Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) genannten Unterlagen sowie die unter D6 genannte Eigenerklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.1.3) genannten Unterlagen sind jeweils nur durch das Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das die der jeweiligen Referenzleistung entsprechende Teil-Leistung bei der Ausführung des hiesigen Auftrags erbringen soll.
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D3: Bewerbergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag sämtliche ihrer Mitglieder anzugeben. Der Teilnahmeantrag ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Außerdem ist im Teilnahmeantrag eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
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D4. Bewerber, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügungeiner amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
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D5: Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der indikativen Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber bekanntgegeben.
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D6: Im Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat.
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D7. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.2.2) genannten Termin in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Elektro-Bus-System Osnabrück – Teilnahmeantrag“ bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang bei der unter I.1) genannten Stelle, nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge sowie elektronisch übermittelte Teilnahmeanträgewerden ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152943 📞
Internetadresse: www.mi.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
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„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2016/S 233-424957 (2016-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 051-113841
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 233-424957
ABl. S-Ausgabe: 51

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-Programm
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Liniennetzbereich des öffentlichen Personennahverkehrs der Stadtwerke Osnabrück AG

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-12 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
D4: Bewerber, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Mehr anzeigen
D7: Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.2.2) genannten Termin in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Elektro-Bus-System Osnabrück – Teilnahmeantrag“ bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang bei der unter I.1) genannten Stelle, nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge sowie elektronisch übermittelte Teilnahmeanträgewerden ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Quelle: OJS 2018/S 051-113841 (2018-03-12)
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