Ermittlung langfristiger Wirkungen der Förderprogramme und -projekte im Bereich „Entwicklung digitaler Technologien“

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4

Bisher beschränkt sich die Evaluation der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Wesentlichen auf die Betrachtung relativ kurzer Zeiträume. Langfristige Wirkungen der Förderung werden regelmäßig nicht betrachtet. Dabei zeigt sich immer wieder, dass die Diffusion von Forschungsergebnissen in den Markt seine Zeit braucht. Mittel- und langfristige Wirkungen der Förderung im Bereich der digitaler Technologien sind daher praktisch nicht sichtbar. Eine wichtige Empfehlung des für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durchgeführten Forschungsgutachtens „Entwicklung eines allgemeinen indikatorgestützten Evaluationssystems für den Aufgabenbereich ‚Entwicklung konvergenter Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)‘“ war es daher, im Rahmen der Evaluation auch die Langfristwirkungen der Förderung zu betrachten und hierfür – aufbauend auf den Ergebnissen der vorgenannten Studie – einen geeigneten Set von Indikatoren zu entwickeln. Weiter unter Punkt VI.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-08-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: johann.apostel@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30186156069 📞
Fax: +49 30186152698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 166-299642
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5). In einem ersten Schritt sollen für die langfristige Wirkungsforschung im Sinne einer Wirkungskettenbetrachtung die Indikatoren sowohl für retrospektive als auch begleitende Längsschnittanalysen (Longitudinalstudien) zu Forschungsförderschwerpunkten und -projekten im Bereich „Entwicklung digitaler Technologien“ herausgearbeitet und ein „Praxisleitfaden Wirkungskettenbetrachtung“ erstellt werden. Dabei sind die Ergebnisse der Studie „Entwicklung eines allgemeinen indikatorgestützten Evaluationssystems für den Aufgabenbereich ‚Entwicklung konvergenter Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)‘“ [siehe Anlage] zu berücksichtigen. Bei der Entwicklung des Set an Indikatoren sind u. a. folgende Fragestellungen zu beachten: 1. Wie haben sich die zentralen technologischen Begriffe im Zeitverlauf verändert? Welche wurden durch den Förderkontext entwickelt und geprägt? 2. Welche Sichtbarkeit haben Projektergebnisse erreicht? 3. Wie hat sich die Awareness für bestimmte technologische Themen verändert? 4. Kam es zu Prozessen des Community-Buildings? 5. Welche Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und weitere Akteure konnten sich im Kontext der Förderung profilieren? 6. Ist nachvollziehbar, welche Impulse von den Projekten ausgegangen sind (z.B. mit Blick auf Umsatz und Beschäftigung)? 7. Lässt sich feststellen, wie groß der Gesamtimpuls aus dem Förderschwerpunkt war (z. B. mit Blick auf die Standardisierung)? In einem zweiten Schritt soll dann der entwickelte Set an Indikatoren bzw. der „Praxisleitfaden Wirkungskettenbetrachtung“ dazu genutzt werden, um exemplarisch jeweils eine Langfristbetrachtung der Wirkungen eines bereits abgeschlossenen Förderprogrammes und eines größeren -projektes durchzuführen. Soweit möglich sollen in diesem Zusammenhang auch die Erfolgsfaktoren für gut funktionierende Wirkungsketten (im Sinne von „lessons learnt“) aufgezeigt werden. Die Auswahl der Untersuchungsgegenstände erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Informationen zum Aufgabenbereich finden sich unter www.digitale-technologien.de Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie bitte ausschließlich über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de) ein; hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen und in einer PDF-Datei zusammengefasst – spätestens am 10.10.2016 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten. Nicht fristgerecht, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Bieterfragen richten Sie bitte an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn bis zum 27.10.2016 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht; auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 62 Abs. 2 VgV Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 2.2). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB). Gemäß § 29 Abs. 2 VgV werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Teilnahmeunterlagen“ zur Verfügung stehen. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen. Die Vergabe des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bisher beschränkt sich die Evaluation der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Wesentlichen auf die Betrachtung relativ kurzer Zeiträume. Langfristige Wirkungen der Förderung werden regelmäßig nicht betrachtet. Dabei zeigt sich immer wieder, dass die Diffusion von Forschungsergebnissen in den Markt seine Zeit braucht. Mittel- und langfristige Wirkungen der Förderung im Bereich der digitaler Technologien sind daher praktisch nicht sichtbar. Eine wichtige Empfehlung des für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durchgeführten Forschungsgutachtens „Entwicklung eines allgemeinen indikatorgestützten Evaluationssystems für den Aufgabenbereich ‚Entwicklung konvergenter Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)‘“ war es daher, im Rahmen der Evaluation auch die Langfristwirkungen der Förderung zu betrachten und hierfür – aufbauend auf den Ergebnissen der vorgenannten Studie – einen geeigneten Set von Indikatoren zu entwickeln. Weiter unter Punkt VI.3).
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Referenznummer: I C 4 - 80 14 37/053; Projekt-Nr. 053/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin / Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers; b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen. c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema. Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken: d) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers; e) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 124 GWB) bzw. muss (§ 123 GWB) regelmäßig zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber muss nachweislich in der Lage sein, die geforderten Aufgaben kompetent, fristgerecht und mit der erforderlichen Flexibilität sowie weitgehend eigenständig durchzuführen. Für den Fall, dass Teile des Leistungsspektrums nicht vom Bieter selbst erbracht werden können, ist die Bildung eines Bieterkonsortiums möglich. In diesem Fall hat die Teilnahme unter Federführung eines projektverantwortlichen Konsortialführers zu erfolgen. Bei einer späteren Auftragserteilung übernimmt der Konsortialführer die Rolle des Generalauftragnehmers, die übrigen Bieter werden als Unterauftragnehmer eingebunden.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-10-24 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Vollständigkeit des Angebots, Zweckmäßigkeit der Leistung (35)
2. Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals (35)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BMWi, Referat I C 4
Hrn. Apostel
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 37/053; Projekt-Nr. 053/16
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5). In einem ersten Schritt sollen für die langfristige Wirkungsforschung im Sinne einer Wirkungskettenbetrachtung die Indikatoren sowohl für retrospektive als auch begleitende Längsschnittanalysen (Longitudinalstudien) zu Forschungsförderschwerpunkten und -projekten im Bereich „Entwicklung digitaler Technologien“ herausgearbeitet und ein „Praxisleitfaden Wirkungskettenbetrachtung“ erstellt werden. Dabei sind die Ergebnisse der Studie „Entwicklung eines allgemeinen indikatorgestützten Evaluationssystems für den Aufgabenbereich ‚Entwicklung konvergenter Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)‘“ [siehe Anlage] zu berücksichtigen. Bei der Entwicklung des Set an Indikatoren sind u. a. folgende Fragestellungen zu beachten: 1. Wie haben sich die zentralen technologischen Begriffe im Zeitverlauf verändert? Welche wurden durch den Förderkontext entwickelt und geprägt? 2. Welche Sichtbarkeit haben Projektergebnisse erreicht? 3. Wie hat sich die Awareness für bestimmte technologische Themen verändert? 4. Kam es zu Prozessen des Community-Buildings? 5. Welche Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und weitere Akteure konnten sich im Kontext der Förderung profilieren? 6. Ist nachvollziehbar, welche Impulse von den Projekten ausgegangen sind (z.B. mit Blick auf Umsatz und Beschäftigung)? 7. Lässt sich feststellen, wie groß der Gesamtimpuls aus dem Förderschwerpunkt war (z. B. mit Blick auf die Standardisierung)? In einem zweiten Schritt soll dann der entwickelte Set an Indikatoren bzw. der „Praxisleitfaden Wirkungskettenbetrachtung“ dazu genutzt werden, um exemplarisch jeweils eine Langfristbetrachtung der Wirkungen eines bereits abgeschlossenen Förderprogrammes und eines größeren -projektes durchzuführen. Soweit möglich sollen in diesem Zusammenhang auch die Erfolgsfaktoren für gut funktionierende Wirkungsketten (im Sinne von „lessons learnt“) aufgezeigt werden. Die Auswahl der Untersuchungsgegenstände erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Informationen zum Aufgabenbereich finden sich unter www.digitale-technologien.de
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Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie bitte ausschließlich über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de) ein; hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen und in einer PDF-Datei zusammengefasst – spätestens am 10.10.2016 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten. Nicht fristgerecht, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Bieterfragen richten Sie bitte an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn bis zum 27.10.2016 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht; auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 62 Abs. 2 VgV Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind (siehe auch Abschnitt III, Nr. 2.2). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB). Gemäß § 29 Abs. 2 VgV werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“, die auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Teilnahmeunterlagen“ zur Verfügung stehen. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen. Die Vergabe des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bewerber haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein Bewerber durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWi zu rügen. Verstöße, die für den Bewerber aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden. Teilt das BMWi dem Bewerber mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Quelle: OJS 2016/S 166-299642 (2016-08-25)