Ermittlung wirtschaftlicher Kennzahlen und Indikatoren für ein Monitoring des Voranschreitens der Bioökonomie

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referat IC4

Leistungsbeschreibung siehe unter Ziffer VI.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referat IC4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: bernd.jakobs@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30186152275 📞
Fax: +49 30186152698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 009-011792
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Leistungsbeschreibung: Die „Nationale Politikstrategie Bioökonomie“ der Bundesregierung (http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/BioOekonomiestrategie.pdf;jsessionid=96F025B2D7907E50205B5A4869143B17.2_cid288?__blob=publicationFile) hat sich u. a. zum Ziel gesetzt, ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie aufzubauen, das den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigen, biobasierten, an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaftsweise beobachtet, misst und bewertbar macht. In einer Pilotphase sollen auf Basis wissenschaftlicher Forschung Kriterien und Indikatoren entwickelt und Verfahren der Datenerhebung etabliert werden, um möglichst alle Dimensionen der Bioökonomie messbar zu machen und Wirkmechanismen und Zusammenhänge durch eine systemische Modellierung abzubilden. So sollen Fortschritte, aber auch mögliche Hemmnisse oder Zielkonflikte im Transformationsprozess hin zu einer Bioökonomie sichtbar gemacht werden, um daraus gegebenenfalls notwendige Konsequenzen ziehen zu können. Das praktische Ziel des Monitorings ist, fundiertes und handlungsrelevantes Wissen über die Bioökonomie bereitzustellen. Hintergrund: Die „Nationale Politikstrategie Bioökonomie“ der Bundesregierung und die eng mit ihr verzahnte „Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ (siehe http://www.bmbf.de/pub/Nationale_Forschungsstrategie_Biooekonomie_2030.pdf) beschreiben die Vision einer nachhaltigen, bio-basierten und an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten Wirtschaft. Nach einer Definition des von der Bundesregierung berufenen Bioökonomierats, die auch von der „Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“ aufgegriffen wird, ist Bioökonomie „die wissensbasierte Erzeugung und Nutzung biologischer Ressourcen, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen“. Die Bedeutung der Bioökonomie wird als sehr groß eingeschätzt: „Mit ihren vielfältigen Möglichkeiten kann die Bioökonomie einen wichtigen Beitrag zur Lösung globaler Probleme leisten. Darunter fallen die Gesundheit und Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung, deren nachhaltige Versorgung mit Energie, Wasser und Rohstoffen sowie der Boden-, Klima- und Umweltschutz“. Mit dem Begriff Bioökonomie verbindet sich die Chance, die Ära fossiler Rohstoffe und Technologien zu überwinden, einen Beitrag zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung zu leisten und dabei zentrale gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen: wirtschaftlichen Wohlstand und Arbeitsplätze sichern bzw. schaffen, Rohstoffalternativen angesichts der Endlichkeit fossiler Ressourcen zu finden, globale Verantwortung zu übernehmen und dem Klimawandel entgegenzuwirken, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und erneuerbare Ressourcen nachhaltig zu nutzen, die Versorgung und das Recht auf Entwicklung aller Teile einer wachsenden Weltbevölkerung sicherzustellen. Ein wachsendes Verständnis für biologische Mechanismen, Stoff- und Energieflüsse, für die Verknüpfung von Technologie, Ökonomie und Ökologie sowie für systemische Zusammenhänge in globalem Maßstab bietet ein großes Potenzial, Lösungswege für die genannten Herausforderungen zu finden. Diese Herausforderungen machen es nötig, ein Bündel an Zielen gleichzeitig zu verfolgen. Nicht zuletzt hierdurch erwachsen neben Chancen auch Zielkonflikte und damit das Erfordernis, zuverlässiges Wissen über Tendenzen, Effekte und Wirkzusammenhänge des gesamten Transformationsprozesses zu erlangen. Angesichts der Verknappung fossiler Rohstoffe und im Hinblick auf die Suche nach einer nachhaltigeren und klimaschonenderen Wirtschaftsweise ist schon heute in Deutschland wie global eine deutliche Ausweitung und Intensivierung der Nutzung biogener Ressourcen zu beobachten, nicht zuletzt gestützt auf neue technologische Möglichkeiten. Neben beachtlichen Fortschritten zeichnen sich dabei auch widersprüchliche oder problematische Folgen und Wechselwirkungen ab, und neben angestrebten treten auch nicht-intendierte und unerwünschte Effekte auf. Teilweise werden die vielversprechenden Lösungen für die beschriebenen Herausforderungen in der Bilanz dadurch konterkariert. Eine intensivierte Nutzung biogener Ressourcen und natürlicher Kreisläufe hat sowohl konkret vor Ort als auch global Einfluss auf den langfristigen Erhalt der Lebensgrundlagen, etwa mit Blick auf fruchtbares Land, Klimaeffekte, Biodiversität und den Wasserhaushalt, aber auch auf die ökonomische Tragfähigkeit, Einkommenschancen und die grundlegende Frage der Ernährungssicherung. Ebenso wie für die Volkswirtschaften insgesamt ist auch für die biobasierten Wertschöpfungsketten eine zunehmende Globalisierung festzustellen. Nationale Strategien zur Nutzung biogener Ressourcen können große Auswirkungen auf die Landnutzung, die Umwelt und die Erwerbsmöglichkeiten in anderen Ländern haben. Die steigende Inanspruchnahme biologischer Ressourcen macht es erforderlich, das Wissen über globale Stoffströme auszubauen. Hierzu ist sowohl eine breite Datenbasis erforderlich als auch ein Verständnis der Wechselwirkungen und systemischen Zusammenhänge nötig. Zuverlässige Informationen bilden ein unverzichtbares Fundament für politische Entscheidungen. Hierzu gehören folgende Informationsgrundlagen: die Bereitstellung einer soliden Datenbasis, die Auskunft gibt über faktische Entwicklungen, die Entwicklung handhabbarer, zusammenfassender Bilanzen und bilanzierender Indikatoren, die eine Vielzahl von Daten zu aussagekräftigen Kennzahlen bündeln, die Berücksichtigung der dynamischen technologischen Entwicklungen mit neuen, heute noch nicht absehbaren Möglichkeiten sowie die kontinuierliche Erweiterung des Verständnisses systemischer Zusammenhänge und Wechselwirkungen durch die Weiterentwicklung und Verfeinerung einer anspruchsvollen Modellierung. Ziele des Forschungsauftrags: Ziel des Forschungsauftrags ist es, zu der Entwicklung der wissenschaftlichen Grundlagen für ein langfristiges Monitoring der Bioökonomie beizutragen. Durch ein kontinuierliches Monitoring soll eine Wissensbasis für politisches Handeln und eine öffentliche Auseinandersetzung darüber geschaffen werden. Es sollen zugleich Potenziale sichtbar gemacht und Fehlentwicklungen aufgezeigt werden. Die Ergebnisse des Monitorings sollen in regelmäßigen Berichten der Allgemeinheit präsentiert werden, womit zugleich die öffentliche Wahrnehmung für Themen der Bioökonomie erhöht werden soll. Das Bioökonomie-Monitoring soll drei Schwerpunkte / Dimensionen umfassen: 1. Ressourcenbasis und Nachhaltigkeit / Erzeugung der Biomasse, 2. Wirtschaftliche Kennzahlen, 3. Systemische Betrachtung und Modellierung. Der vorliegende Forschungsauftrag umfasst den Schwerpunkt 2: „Wirtschaftliche Kennzahlen bereitstellen bzw. bioökonomiespezifische Kennzahlen entwickeln“. Gegenstand des Auftrags ist, Indikatoren für ein kontinuierliches Monitoring der Bioökonomie aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sowie aus Sicht der einzelnen bioökonomierelevanten Sektoren zu entwickeln und in einer Pilotphase exemplarisch an einem wichtigen Industriebereich zu erproben. Das Monitoring muss zuverlässige und differenzierte Daten zu wirtschaftlichen Sektoren, Produktionsprozessen und Produkten, welche der Bioökonomie zugerechnet werden können, zusammenstellen und, wo nötig, neu erheben. Dies gilt für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, die aufgrund der verwendeten biologischen Stoffe oder aufgrund biobasierter Verfahren der Bioökonomie zugerechnet werden müssen. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl die ökonomisch und mengenmäßig relevanten Industriebereiche wie die Holzwirtschaft und der Sektor der Lebens- und Genussmittel als auch neue Anwendungsbereiche, die zwar nicht aufgrund der verarbeiteten oder erzeugten Mengen, wohl aber aufgrund ihrer Innovationsstärke und relativen Wertschöpfung von Bedeutung sind. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Abgrenzung bioökonomierelevanter Teilbereiche unterhalb der durch die Klassifikation der Wirtschaftssektoren (NACE) ausgewiesenen vorhandenen Kennzahlen dar. Neben Produktmengen, Handelsbilanzen und Wertschöpfung sind auch arbeitsmarktrelevante Daten (Beschäftigtenzahlen und Qualifikationsmerkmale sowie Studien- und Ausbildungsgänge mit bioökonomischem Bezug) abzubilden. Darüber hinaus soll das Monitoring bioökonomiespezifische aussagekräftige Kennzahlen entwickeln, etwa zur Wertschöpfung pro Biomasseeinheit in verschiedenen Wirtschaftssektoren, sowohl in der Urproduktion als auch in der Verarbeitung. Dies schließt bilanzierende Aussagen zur Wertschöpfung unterschiedlicher Nutzungsketten ein. So wird erkennbar, in welchen Sektoren und auf welche Weise biologische Ressourcen besonders wirtschaftlich genutzt werden können. Während über die Erzeugung agrarischer Rohstoffe neben der Mengenstatistik auch relativ detaillierte Marktdaten (Agrarpreise) vorliegen, gilt dies für Nebenerzeugnisse und deren Verbleib nur eingeschränkt. Zudem sind Agrardaten bislang nicht hinreichend mit Daten über weitere Nutzungsschritte gekoppelt. Insbesondere zu den ökonomischen Effekten der mit großen Erwartungen betrachteten Kaskadennutzung müssen Messwerkzeuge entwickelt und Daten erhoben bzw. modelliert werden. Die Messung der Wertschöpfung sollte zudem im Sinne der Ziele der Bioökonomiestrategie mit einer Nachhaltigkeitsbewertung verknüpft werden. Wenn möglich sind auch Nettoeffekte durch den Übergang von fossilen zu bio-basierten Produktionsprozessen und Beschäftigungsbereichen zu erfassen, um zu volkswirtschaftlich relevanten Bewertungen zu gelangen. Systematisch aufzubereiten sind (teils bereits vorliegende) Daten/Indikatoren hinsichtlich: wirtschaftlicher Kennzahlen entlang der etablierten Systematik der Wirtschaftszweige (NACE), soweit diese für ein Monitoring der Bioökonomie aussagekräftig sind, darunter Umsatz (ggf. unter Ausweis bio-basierter Anteile), Handelsbilanzen, Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt und zur Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Qualifikationsprofile, Investitionen und Innovationen sowie Studiengänge und Ausbildungsprogramme. Neu zu erfassende oder zu berechnende Daten umfassen insbesondere: eine Differenzierung der im vorangehenden Abschnitt genannten Kennzahlen nach bioökonomischen Anteilen unterhalb der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE), eine Bewertung der Ressourcenproduktivität (Wertschöpfung pro Biomasseeinheit bzw. nach Ressourcenverbrauch), eine Berücksichtigung forschungsintensiver und innovationsstarker bioökonomischer Wertschöpfung (Dienstleistungen, patentrechtlich geschützte Verfahren usw.). Forschungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich: Vorschlägen zu einer Weiterentwicklung oder Anpassung der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE), Methoden zur Berechnung des bio-basierten Anteils in Wertschöpfungsketten, Methoden zur Kombination von ökonomischen Kennzahlen und ökologischen Bilanzierungen (etwa zur Wertschöpfung pro Ressourcenverbrauch oder Klimaeffekten). Indikatoren für ein kontinuierliches Monitoring der Bioökonomie sollen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht und aus der Sicht der einzelnen bioökonomierelevanten Sektoren Wertschöpfung, Spezialisierung, Beschäftigung, Technologieintensität, Vorleistungsmengen, Ressourcennutzung und Produktionsmengen umfassen. Indikatoren sollten: den Grad des Übergangs zu einer biobasierten Wirtschaftsweise erfassen, also z. B. den Anteil biogener Energie und Rohstoffe im Gesamtverbrauch, die Auswirkungen auf Einkommen und Beschäftigung (z. B. Einkommensentwicklung, Arbeitslosenquote, Beschäftigtenzahl) abbilden, sowie Schnittstellen zur Bewertung der Klima- und Umweltwirkungen und anderer Nachhaltigkeitsaspekte bereithalten bzw. entwickeln, für die entsprechende Indikatoren von den weiteren Strängen des Monitorings der Bioökonomie in enger Kooperation und Absprache entwickelt werden. Diese Indikatoren beschreiben dabei umfassend die Struktur der bioökonomie-relevanten Sektoren: Ausmaß und Trends der Unternehmenstätigkeit in Bezug auf die Zahl von Unternehmen, Vertrieb, Volumen und Wert der Produktion, Beschäftigung und Investitionen, Verwendung verschiedener Vorleistungen und Halbfertigprodukte. Ferner sind einzubeziehen: Innovationsindikatoren der bioökonomierelevanten Sektoren in Bezug auf die FuE-Ausgaben und Patentregistrierungen; analytische Informationen in Bezug auf Treiber und Beschränkungen des Übergangs von konventionellen zu stärker biobasierten Verfahren einschließlich der Einführung innovativer Produkte; die Auswirkungen des Übergangs zu vermehrt biobasierten Produktionsprozessen auf die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu konventionellen Prozessen. Wichtig ist, dass bei der Entwicklung wirtschaftlicher bzw. bioökonomie-spezifischer Kennziffern und Indikatoren (Schwerpunkt / Dimension 2) von Anfang an auch die Schnittstellen zu den beiden anderen Schwerpunkten / Dimensionen 1 und 3 (siehe oben) berücksichtigt werden. Dazu muss zwischen allen Projekt- bzw. Auftragnehmern ein regelmäßiger Austausch und eine enge Kooperation und Abstimmung zu den einzelnen Monitoring-Bereichen erfolgen. So ist es unverzichtbar, dass die Kennzahlen, Indikatoren und Kategorisierungen von Wertschöpfungsketten bzw. Sektoren, die dem Monitoring der „Ressourcenbasis und Nachhaltigkeit“ (Schwerpunkt/Dimension 1) und der „wirtschaftlichen Kennzahlen“ (Schwerpunkt/Dimension 2) zugrunde liegen, in enger Abstimmung entwickelt werden. Nur so können kompatible Datensätze gewährleistet werden. Die weitergehenden methodischen Grundlagen für ein umfassendes systemisches Verständnis der Bioökonomie sollten in engen Abstimmungen mit Schwerpunkt/Dimension 3 „Systemische Betrachtung und Modellierung“ entwickelt werden. Darüber hinaus sollten, wo möglich, die Erfahrungen und Daten des im Aufbau begriffenen Bioeconomy Information System Observatory der EU (https://biobs.jrc.ec.europa.eu/) genutzt werden. Pilotprojekt: Anhand eines Pilotprojektes beispielsweise im Bereich der chemischen Industrie sollen die entwickelten wirtschaftlichen Kennzahlen und Indikatoren auf ihre Aussagekräftigkeit und Effizienz hin getestet werden. Vorgesehen sind: 5 Zwischenberichte nach jeweils 6 Monaten, ein eintägiger Workshop ( ohne Catering ) mit maximal 20 Teilnehmer im BMWI Berlin vor Abschluss des Vorhabens. — --Ende der Leistungsbeschreibung---- Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-fuer-angebote-zu-forschungs-und-evaluierungs-projekten-des-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf““ abgerufen werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 24.2.2016 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten. Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM (keine DVD oder USB-Stick)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 008/16!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Leistungsbeschreibung siehe unter Ziffer VI.3).
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: I C 4 - 80 14 37/008; Projekt-Nr. 008/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin / Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
c) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
d) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungs- und Evaluierungs-Aufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ , die unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2)).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-24 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (40)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung (30)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 37/008; Projekt-Nr. 008/16
Zusätzliche Informationen
Leistungsbeschreibung:
Die „Nationale Politikstrategie Bioökonomie“ der Bundesregierung (http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/BioOekonomiestrategie.pdf;jsessionid=96F025B2D7907E50205B5A4869143B17.2_cid288?__blob=publicationFile) hat sich u. a. zum Ziel gesetzt, ein umfassendes Monitoring der Bioökonomie aufzubauen, das den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigen, biobasierten, an natürlichen Kreisläufen orientierten Wirtschaftsweise beobachtet, misst und bewertbar macht. In einer Pilotphase sollen auf Basis wissenschaftlicher Forschung Kriterien und Indikatoren entwickelt und Verfahren der Datenerhebung etabliert werden, um möglichst alle Dimensionen der Bioökonomie messbar zu machen und Wirkmechanismen und Zusammenhänge durch eine systemische Modellierung abzubilden. So sollen Fortschritte, aber auch mögliche Hemmnisse oder Zielkonflikte im Transformationsprozess hin zu einer Bioökonomie sichtbar gemacht werden, um daraus gegebenenfalls notwendige Konsequenzen ziehen zu können.
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Das praktische Ziel des Monitorings ist, fundiertes und handlungsrelevantes Wissen über die Bioökonomie bereitzustellen.
Hintergrund:
Die „Nationale Politikstrategie Bioökonomie“ der Bundesregierung und die eng mit ihr verzahnte „Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ (siehe http://www.bmbf.de/pub/Nationale_Forschungsstrategie_Biooekonomie_2030.pdf) beschreiben die Vision einer nachhaltigen, bio-basierten und an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten Wirtschaft.
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Nach einer Definition des von der Bundesregierung berufenen Bioökonomierats, die auch von der „Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“ aufgegriffen wird, ist Bioökonomie „die wissensbasierte Erzeugung und Nutzung biologischer Ressourcen, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen“. Die Bedeutung der Bioökonomie wird als sehr groß eingeschätzt: „Mit ihren vielfältigen Möglichkeiten kann die Bioökonomie einen wichtigen Beitrag zur Lösung globaler Probleme leisten. Darunter fallen die Gesundheit und Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung, deren nachhaltige Versorgung mit Energie, Wasser und Rohstoffen sowie der Boden-, Klima- und Umweltschutz“.
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Mit dem Begriff Bioökonomie verbindet sich die Chance, die Ära fossiler Rohstoffe und Technologien zu überwinden, einen Beitrag zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung zu leisten und dabei zentrale gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen:
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wirtschaftlichen Wohlstand und Arbeitsplätze sichern bzw. schaffen,
Rohstoffalternativen angesichts der Endlichkeit fossiler Ressourcen zu finden,
globale Verantwortung zu übernehmen und dem Klimawandel entgegenzuwirken,
die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und erneuerbare Ressourcen nachhaltig zu nutzen,
die Versorgung und das Recht auf Entwicklung aller Teile einer wachsenden Weltbevölkerung sicherzustellen.
Ein wachsendes Verständnis für biologische Mechanismen, Stoff- und Energieflüsse, für die Verknüpfung von Technologie, Ökonomie und Ökologie sowie für systemische Zusammenhänge in globalem Maßstab bietet ein großes Potenzial, Lösungswege für die genannten Herausforderungen zu finden. Diese Herausforderungen machen es nötig, ein Bündel an Zielen gleichzeitig zu verfolgen. Nicht zuletzt hierdurch erwachsen neben Chancen auch Zielkonflikte und damit das Erfordernis, zuverlässiges Wissen über Tendenzen, Effekte und Wirkzusammenhänge des gesamten Transformationsprozesses zu erlangen.
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Angesichts der Verknappung fossiler Rohstoffe und im Hinblick auf die Suche nach einer nachhaltigeren und klimaschonenderen Wirtschaftsweise ist schon heute in Deutschland wie global eine deutliche Ausweitung und Intensivierung der Nutzung biogener Ressourcen zu beobachten, nicht zuletzt gestützt auf neue technologische Möglichkeiten. Neben beachtlichen Fortschritten zeichnen sich dabei auch widersprüchliche oder problematische Folgen und Wechselwirkungen ab, und neben angestrebten treten auch nicht-intendierte und unerwünschte Effekte auf. Teilweise werden die vielversprechenden Lösungen für die beschriebenen Herausforderungen in der Bilanz dadurch konterkariert.
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Eine intensivierte Nutzung biogener Ressourcen und natürlicher Kreisläufe hat sowohl konkret vor Ort als auch global Einfluss auf den langfristigen Erhalt der Lebensgrundlagen, etwa mit Blick auf fruchtbares Land, Klimaeffekte, Biodiversität und den Wasserhaushalt, aber auch auf die ökonomische Tragfähigkeit, Einkommenschancen und die grundlegende Frage der Ernährungssicherung.
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Ebenso wie für die Volkswirtschaften insgesamt ist auch für die biobasierten Wertschöpfungsketten eine zunehmende Globalisierung festzustellen. Nationale Strategien zur Nutzung biogener Ressourcen können große Auswirkungen auf die Landnutzung, die Umwelt und die Erwerbsmöglichkeiten in anderen Ländern haben. Die steigende Inanspruchnahme biologischer Ressourcen macht es erforderlich, das Wissen über globale Stoffströme auszubauen. Hierzu ist sowohl eine breite Datenbasis erforderlich als auch ein Verständnis der Wechselwirkungen und systemischen Zusammenhänge nötig.
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Zuverlässige Informationen bilden ein unverzichtbares Fundament für politische Entscheidungen. Hierzu gehören folgende Informationsgrundlagen:
die Bereitstellung einer soliden Datenbasis, die Auskunft gibt über faktische Entwicklungen,
die Entwicklung handhabbarer, zusammenfassender Bilanzen und bilanzierender Indikatoren, die eine Vielzahl von Daten zu aussagekräftigen Kennzahlen bündeln,
die Berücksichtigung der dynamischen technologischen Entwicklungen mit neuen, heute noch nicht absehbaren Möglichkeiten sowie
die kontinuierliche Erweiterung des Verständnisses systemischer Zusammenhänge und Wechselwirkungen durch die Weiterentwicklung und Verfeinerung einer anspruchsvollen Modellierung.
Ziele des Forschungsauftrags:
Ziel des Forschungsauftrags ist es, zu der Entwicklung der wissenschaftlichen Grundlagen für ein langfristiges Monitoring der Bioökonomie beizutragen.
Durch ein kontinuierliches Monitoring soll eine Wissensbasis für politisches Handeln und eine öffentliche Auseinandersetzung darüber geschaffen werden. Es sollen zugleich Potenziale sichtbar gemacht und Fehlentwicklungen aufgezeigt werden. Die Ergebnisse des Monitorings sollen in regelmäßigen Berichten der Allgemeinheit präsentiert werden, womit zugleich die öffentliche Wahrnehmung für Themen der Bioökonomie erhöht werden soll.
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Das Bioökonomie-Monitoring soll drei Schwerpunkte / Dimensionen umfassen:
1. Ressourcenbasis und Nachhaltigkeit / Erzeugung der Biomasse,
2. Wirtschaftliche Kennzahlen,
3. Systemische Betrachtung und Modellierung.
Der vorliegende Forschungsauftrag umfasst den Schwerpunkt 2: „Wirtschaftliche Kennzahlen bereitstellen bzw. bioökonomiespezifische Kennzahlen entwickeln“.
Gegenstand des Auftrags ist, Indikatoren für ein kontinuierliches Monitoring der Bioökonomie aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sowie aus Sicht der einzelnen bioökonomierelevanten Sektoren zu entwickeln und in einer Pilotphase exemplarisch an einem wichtigen Industriebereich zu erproben.
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Das Monitoring muss zuverlässige und differenzierte Daten zu wirtschaftlichen Sektoren, Produktionsprozessen und Produkten, welche der Bioökonomie zugerechnet werden können, zusammenstellen und, wo nötig, neu erheben. Dies gilt für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, die aufgrund der verwendeten biologischen Stoffe oder aufgrund biobasierter Verfahren der Bioökonomie zugerechnet werden müssen. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl die ökonomisch und mengenmäßig relevanten Industriebereiche wie die Holzwirtschaft und der Sektor der Lebens- und Genussmittel als auch neue Anwendungsbereiche, die zwar nicht aufgrund der verarbeiteten oder erzeugten Mengen, wohl aber aufgrund ihrer Innovationsstärke und relativen Wertschöpfung von Bedeutung sind. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Abgrenzung bioökonomierelevanter Teilbereiche unterhalb der durch die Klassifikation der Wirtschaftssektoren (NACE) ausgewiesenen vorhandenen Kennzahlen dar. Neben Produktmengen, Handelsbilanzen und Wertschöpfung sind auch arbeitsmarktrelevante Daten (Beschäftigtenzahlen und Qualifikationsmerkmale sowie Studien- und Ausbildungsgänge mit bioökonomischem Bezug) abzubilden. Darüber hinaus soll das Monitoring bioökonomiespezifische aussagekräftige Kennzahlen entwickeln, etwa zur Wertschöpfung pro Biomasseeinheit in verschiedenen Wirtschaftssektoren, sowohl in der Urproduktion als auch in der Verarbeitung. Dies schließt bilanzierende Aussagen zur Wertschöpfung unterschiedlicher Nutzungsketten ein. So wird erkennbar, in welchen Sektoren und auf welche Weise biologische Ressourcen besonders wirtschaftlich genutzt werden können.
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Während über die Erzeugung agrarischer Rohstoffe neben der Mengenstatistik auch relativ detaillierte Marktdaten (Agrarpreise) vorliegen, gilt dies für Nebenerzeugnisse und deren Verbleib nur eingeschränkt. Zudem sind Agrardaten bislang nicht hinreichend mit Daten über weitere Nutzungsschritte gekoppelt. Insbesondere zu den ökonomischen Effekten der mit großen Erwartungen betrachteten Kaskadennutzung müssen Messwerkzeuge entwickelt und Daten erhoben bzw. modelliert werden. Die Messung der Wertschöpfung sollte zudem im Sinne der Ziele der Bioökonomiestrategie mit einer Nachhaltigkeitsbewertung verknüpft werden.
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Wenn möglich sind auch Nettoeffekte durch den Übergang von fossilen zu bio-basierten Produktionsprozessen und Beschäftigungsbereichen zu erfassen, um zu volkswirtschaftlich relevanten Bewertungen zu gelangen.
Systematisch aufzubereiten sind (teils bereits vorliegende) Daten/Indikatoren hinsichtlich:
wirtschaftlicher Kennzahlen entlang der etablierten Systematik der Wirtschaftszweige (NACE), soweit diese für ein Monitoring der Bioökonomie aussagekräftig sind, darunter
Umsatz (ggf. unter Ausweis bio-basierter Anteile),
Handelsbilanzen,
Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt und zur Wertschöpfung,
Arbeitsplätze und Qualifikationsprofile,
Investitionen und Innovationen sowie
Studiengänge und Ausbildungsprogramme.
Neu zu erfassende oder zu berechnende Daten umfassen insbesondere:
eine Differenzierung der im vorangehenden Abschnitt genannten Kennzahlen nach bioökonomischen Anteilen unterhalb der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE),
eine Bewertung der Ressourcenproduktivität (Wertschöpfung pro Biomasseeinheit bzw. nach Ressourcenverbrauch),
eine Berücksichtigung forschungsintensiver und innovationsstarker bioökonomischer Wertschöpfung (Dienstleistungen, patentrechtlich geschützte Verfahren usw.).
Forschungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich:
Vorschlägen zu einer Weiterentwicklung oder Anpassung der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE),
Methoden zur Berechnung des bio-basierten Anteils in Wertschöpfungsketten,
Methoden zur Kombination von ökonomischen Kennzahlen und ökologischen Bilanzierungen (etwa zur Wertschöpfung pro Ressourcenverbrauch oder Klimaeffekten).
Indikatoren für ein kontinuierliches Monitoring der Bioökonomie sollen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht und aus der Sicht der einzelnen bioökonomierelevanten Sektoren Wertschöpfung, Spezialisierung, Beschäftigung, Technologieintensität, Vorleistungsmengen, Ressourcennutzung und Produktionsmengen umfassen.
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Indikatoren sollten:
den Grad des Übergangs zu einer biobasierten Wirtschaftsweise erfassen, also z. B. den Anteil biogener Energie und Rohstoffe im Gesamtverbrauch,
die Auswirkungen auf Einkommen und Beschäftigung (z. B. Einkommensentwicklung, Arbeitslosenquote, Beschäftigtenzahl) abbilden, sowie
Schnittstellen zur Bewertung der Klima- und Umweltwirkungen und anderer Nachhaltigkeitsaspekte bereithalten bzw. entwickeln, für die entsprechende Indikatoren von den weiteren Strängen des Monitorings der Bioökonomie in enger Kooperation und Absprache entwickelt werden.
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Diese Indikatoren beschreiben dabei umfassend die Struktur der bioökonomie-relevanten Sektoren: Ausmaß und Trends der Unternehmenstätigkeit in Bezug auf die Zahl von Unternehmen, Vertrieb, Volumen und Wert der Produktion, Beschäftigung und Investitionen, Verwendung verschiedener Vorleistungen und Halbfertigprodukte.
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Ferner sind einzubeziehen:
Innovationsindikatoren der bioökonomierelevanten Sektoren in Bezug auf die FuE-Ausgaben und Patentregistrierungen;
analytische Informationen in Bezug auf Treiber und Beschränkungen des Übergangs von konventionellen zu stärker biobasierten Verfahren einschließlich der Einführung innovativer Produkte;
die Auswirkungen des Übergangs zu vermehrt biobasierten Produktionsprozessen auf die Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu konventionellen Prozessen.
Wichtig ist, dass bei der Entwicklung wirtschaftlicher bzw. bioökonomie-spezifischer Kennziffern und Indikatoren (Schwerpunkt / Dimension 2) von Anfang an auch die Schnittstellen zu den beiden anderen Schwerpunkten / Dimensionen 1 und 3 (siehe oben) berücksichtigt werden. Dazu muss zwischen allen Projekt- bzw. Auftragnehmern ein regelmäßiger Austausch und eine enge Kooperation und Abstimmung zu den einzelnen Monitoring-Bereichen erfolgen.
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So ist es unverzichtbar, dass die Kennzahlen, Indikatoren und Kategorisierungen von Wertschöpfungsketten bzw. Sektoren, die dem Monitoring der „Ressourcenbasis und Nachhaltigkeit“ (Schwerpunkt/Dimension 1) und der „wirtschaftlichen Kennzahlen“ (Schwerpunkt/Dimension 2) zugrunde liegen, in enger Abstimmung entwickelt werden. Nur so können kompatible Datensätze gewährleistet werden.
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Die weitergehenden methodischen Grundlagen für ein umfassendes systemisches Verständnis der Bioökonomie sollten in engen Abstimmungen mit Schwerpunkt/Dimension 3 „Systemische Betrachtung und Modellierung“ entwickelt werden.
Darüber hinaus sollten, wo möglich, die Erfahrungen und Daten des im Aufbau begriffenen Bioeconomy Information System Observatory der EU (https://biobs.jrc.ec.europa.eu/) genutzt werden.
Pilotprojekt:
Anhand eines Pilotprojektes beispielsweise im Bereich der chemischen Industrie sollen die entwickelten wirtschaftlichen Kennzahlen und Indikatoren auf ihre Aussagekräftigkeit und Effizienz hin getestet werden.
Vorgesehen sind:
5 Zwischenberichte nach jeweils 6 Monaten, ein eintägiger Workshop ( ohne Catering ) mit maximal 20 Teilnehmer im BMWI Berlin vor Abschluss des Vorhabens.
— --Ende der Leistungsbeschreibung----
Ihr Angebot soll einer Reihe von Formvorschriften entsprechen, die in den „Leitlinien für Angebote zu Forschungs- und Evaluierungs-Projekten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)“ formuliert sind. Diese „Leitlinien“ können unter der folgenden URL: „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitlinien-fuer-angebote-zu-forschungs-und-evaluierungs-projekten-des-bmwi,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf““ abgerufen werden. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
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Ihr Angebot zu dem im Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 24.2.2016 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4)) eingestellt worden sein.
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Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
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Sie können Ihr Angebot auch per Post oder direkter Zustellung (1 ungebundenes Druckexemplar und – unverschlüsselt im PDF-Format – auf einer CD-ROM (keine DVD oder USB-Stick)) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Angebot zu Projekt I C 4 – 008/16!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihr Angebot rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Angebots so frühzeitig ein, dass es spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Angebote gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
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Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe Abschnitt IV Nr. 2.1)). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
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Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Referat I B 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Quelle: OJS 2016/S 009-011792 (2016-01-12)