Evaluation der Offshore-Arbeitszeitverordnung
1. Auftragshintergrund
Die Offshore-Arbeitszeitverordnung (Offshore-ArbZV) ist gemäß § 17 der Verordnung nach Ablauf von drei Jahren seit ihrem Inkrafttreten am 1.8.2013 zu evaluieren. Mit der Evaluation soll geprüft werden, ob die Ausgleichsmaßnahmen für die vorgenommenen Ausnahmeregelungen nach Art und Umfang angemessen sind und ob das Niveau des allgemeinen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, den das Arbeitszeitgesetz garantieren soll, auch tatsächlich eingehalten wird.
Bei der Vorbereitung der Evaluation hat sich gezeigt, dass derzeit weder die Gesamtheit aller Offshore-Beschäftigten festgestellt werden kann noch die Gesamtzahl aller Beschäftigten, für die die Offshore-ArbZV gilt. Es gibt deshalb derzeit keine validen Informationen zur soziodemografischen Struktur der Beschäftigten und zu deren Arbeitszeiten.
2. Ziel und Gegenstand des Forschungsvorhabens
Das Forschungsvorhaben ist in zwei fixe und ein optionales Arbeitspaket gegliedert:
Arbeitspaket 1:
Experteninterviews:
Im Rahmen einer qualitativen Vorstudie soll der Stand der Umsetzung und die Auswirkungen der Einführung der Offshore-ArbZV auf die Offshore-Branche aus der Perspektive von Experten eruiert werden.
Standardisierte Befragung von Hauptakteuren (Feldstudie):
Im Rahmen einer Befragung von Hauptakteuren sollen – soweit als möglich – bereits vorhandene Daten zusammen getragen und in geeigneter Weise aufbereitet werden, um einen umfassenden Einblick in die Situation der Offshore-Branche vor und nach Einführung der Offshore-ArbZV zu gewinnen. Die in der Feldstudie erhobenen Daten sollen im Hinblick auf das zentrale Untersuchungsziel strukturiert und ausgewertet werden. Die Herausarbeitung von Unterschieden mit Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vor und nach Einführung der Verordnung soll im Vordergrund stehen.
Arbeitspaket 2:
Fallstudien:
Es sind mindestens drei Fallstudien im Bereich der Offshore-Windenergie-Branche angedacht. Die Offshore-Windenergie-Branche stand bei der Entwicklung der Offshore-ArbZV im Fokus; gerade in dieser Branche zeigten sich seit Einführung der Verordnung konkrete Anwendungsschwierigkeiten.
Arbeitspaket 3 (optional):
Quantitative Beschäftigtenbefragung:
Unter anderem abhängig von der Einschätzung, ob eine repräsentative Studie sinnvoll und aus dieser ein signifikanter zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten wäre bzw. auch abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel entscheidet das BMAS optional und einseitig die Beauftragung einer quantitativen Beschäftigtenbefragung. Ziel dieser möglichen zusätzlichen Befragung soll sein, weiteres repräsentatives Datenmaterial zu erhalten und – auch vor dem Hintergrund der Fallstudien – zu interpretieren.
Bei sämtlichen Arbeitsschritten ist das BMAS einzubeziehen. Das BMAS beruft zudem einen Forschungsbeirat ein, der aus Experten, insbesondere aus der Offshore-Branche, Vertretern der für das Arbeitszeitrecht zuständigen Länderministerien und Mitarbeitern des BMAS besteht. Der Forschungsbeirat begleitet das Projekt und wird bei wesentlichen Entscheidungen gehört.
3. Zeitplanung
Das Projekt kann sich über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren erstrecken. Es ist geplant im 3. Quartal 2016 zu beginnen. Für jedes Arbeitspaket sind 4 – 6 Monate angedacht. Erste Ergebnisse aus Arbeitspaket 1 sollen noch im Dezember 2016 vorgelegt werden. Arbeitspaket 2 kann parallel zu Arbeitspaket 1 begonnen werden. Das BMAS hat 2 Monate nach Abnahme der Abschlussberichte zu Arbeitspaket 1 und 2 Zeit, über die Optionsziehung (Arbeitspaket 3) zu entscheiden.
4. Finanzielle Ausstattung der Maßnahme
Für die Gesamtmaßnahme stehen maximal 285 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz dieser Festlegung einer finanziellen Obergrenze der Preis ein erhebliches Kriterium bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots darstellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-03-01
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Auftragsbekanntmachung
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2016-11-11
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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