Evaluation der Offshore-Arbeitszeitverordnung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

1. Auftragshintergrund
Die Offshore-Arbeitszeitverordnung (Offshore-ArbZV) ist gemäß § 17 der Verordnung nach Ablauf von drei Jahren seit ihrem Inkrafttreten am 1.8.2013 zu evaluieren. Mit der Evaluation soll geprüft werden, ob die Ausgleichsmaßnahmen für die vorgenommenen Ausnahmeregelungen nach Art und Umfang angemessen sind und ob das Niveau des allgemeinen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, den das Arbeitszeitgesetz garantieren soll, auch tatsächlich eingehalten wird.
Bei der Vorbereitung der Evaluation hat sich gezeigt, dass derzeit weder die Gesamtheit aller Offshore-Beschäftigten festgestellt werden kann noch die Gesamtzahl aller Beschäftigten, für die die Offshore-ArbZV gilt. Es gibt deshalb derzeit keine validen Informationen zur soziodemografischen Struktur der Beschäftigten und zu deren Arbeitszeiten.
2. Ziel und Gegenstand des Forschungsvorhabens
Das Forschungsvorhaben ist in zwei fixe und ein optionales Arbeitspaket gegliedert:
Arbeitspaket 1:
Experteninterviews:
Im Rahmen einer qualitativen Vorstudie soll der Stand der Umsetzung und die Auswirkungen der Einführung der Offshore-ArbZV auf die Offshore-Branche aus der Perspektive von Experten eruiert werden.
Standardisierte Befragung von Hauptakteuren (Feldstudie):
Im Rahmen einer Befragung von Hauptakteuren sollen – soweit als möglich – bereits vorhandene Daten zusammen getragen und in geeigneter Weise aufbereitet werden, um einen umfassenden Einblick in die Situation der Offshore-Branche vor und nach Einführung der Offshore-ArbZV zu gewinnen. Die in der Feldstudie erhobenen Daten sollen im Hinblick auf das zentrale Untersuchungsziel strukturiert und ausgewertet werden. Die Herausarbeitung von Unterschieden mit Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vor und nach Einführung der Verordnung soll im Vordergrund stehen.
Arbeitspaket 2:
Fallstudien:
Es sind mindestens drei Fallstudien im Bereich der Offshore-Windenergie-Branche angedacht. Die Offshore-Windenergie-Branche stand bei der Entwicklung der Offshore-ArbZV im Fokus; gerade in dieser Branche zeigten sich seit Einführung der Verordnung konkrete Anwendungsschwierigkeiten.
Arbeitspaket 3 (optional):
Quantitative Beschäftigtenbefragung:
Unter anderem abhängig von der Einschätzung, ob eine repräsentative Studie sinnvoll und aus dieser ein signifikanter zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten wäre bzw. auch abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel entscheidet das BMAS optional und einseitig die Beauftragung einer quantitativen Beschäftigtenbefragung. Ziel dieser möglichen zusätzlichen Befragung soll sein, weiteres repräsentatives Datenmaterial zu erhalten und – auch vor dem Hintergrund der Fallstudien – zu interpretieren.
Bei sämtlichen Arbeitsschritten ist das BMAS einzubeziehen. Das BMAS beruft zudem einen Forschungsbeirat ein, der aus Experten, insbesondere aus der Offshore-Branche, Vertretern der für das Arbeitszeitrecht zuständigen Länderministerien und Mitarbeitern des BMAS besteht. Der Forschungsbeirat begleitet das Projekt und wird bei wesentlichen Entscheidungen gehört.
3. Zeitplanung
Das Projekt kann sich über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren erstrecken. Es ist geplant im 3. Quartal 2016 zu beginnen. Für jedes Arbeitspaket sind 4 – 6 Monate angedacht. Erste Ergebnisse aus Arbeitspaket 1 sollen noch im Dezember 2016 vorgelegt werden. Arbeitspaket 2 kann parallel zu Arbeitspaket 1 begonnen werden. Das BMAS hat 2 Monate nach Abnahme der Abschlussberichte zu Arbeitspaket 1 und 2 Zeit, über die Optionsziehung (Arbeitspaket 3) zu entscheiden.
4. Finanzielle Ausstattung der Maßnahme
Für die Gesamtmaßnahme stehen maximal 285 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz dieser Festlegung einer finanziellen Obergrenze der Preis ein erhebliches Kriterium bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots darstellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-01 Auftragsbekanntmachung
2016-11-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang: 1.285 000
Gesamtwert des Auftrags: 285 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 22899/527/1604 📞
Fax: +49 22899/527/2253 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 046-076573
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Information zu Arbeitsgemeinschaften Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Die nachfolgenden Informationen hierzu sind zu beachten. Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft: Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine originale, rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung nach folgendem Muster abzugeben: „Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.“ Information zum Einsatz von Subunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine originale, rechtsverbindlich unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: „Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“ (Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.) Information zur Form des Teilnahmeantrages: Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, ist der Antrag als solches gekennzeichnet in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton und mit folgender Aufschrift zu übersenden: „Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle Rochusstraße 1 53123 Bonn Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-3/25“ Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Information zum Zuschlagsvorbehalt Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel. Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen: Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die deutsche Fassung des Angebots. Information zur Übersendung von Unterlagen: Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmeantrages keine Unterlagen versendet werden und maßgeblich für die Teilnahmebedingungen sowie alle Fristen und Termine der Text der Bekanntmachung ist. Bitte verzichten Sie auf die Anforderung von Unterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Auftragshintergrund
Die Offshore-Arbeitszeitverordnung (Offshore-ArbZV) ist gemäß § 17 der Verordnung nach Ablauf von drei Jahren seit ihrem Inkrafttreten am 1.8.2013 zu evaluieren. Mit der Evaluation soll geprüft werden, ob die Ausgleichsmaßnahmen für die vorgenommenen Ausnahmeregelungen nach Art und Umfang angemessen sind und ob das Niveau des allgemeinen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, den das Arbeitszeitgesetz garantieren soll, auch tatsächlich eingehalten wird.
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Bei der Vorbereitung der Evaluation hat sich gezeigt, dass derzeit weder die Gesamtheit aller Offshore-Beschäftigten festgestellt werden kann noch die Gesamtzahl aller Beschäftigten, für die die Offshore-ArbZV gilt. Es gibt deshalb derzeit keine validen Informationen zur soziodemografischen Struktur der Beschäftigten und zu deren Arbeitszeiten.
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2. Ziel und Gegenstand des Forschungsvorhabens
Das Forschungsvorhaben ist in zwei fixe und ein optionales Arbeitspaket gegliedert:
Arbeitspaket 1:
Experteninterviews:
Im Rahmen einer qualitativen Vorstudie soll der Stand der Umsetzung und die Auswirkungen der Einführung der Offshore-ArbZV auf die Offshore-Branche aus der Perspektive von Experten eruiert werden.
Standardisierte Befragung von Hauptakteuren (Feldstudie):
Im Rahmen einer Befragung von Hauptakteuren sollen – soweit als möglich – bereits vorhandene Daten zusammen getragen und in geeigneter Weise aufbereitet werden, um einen umfassenden Einblick in die Situation der Offshore-Branche vor und nach Einführung der Offshore-ArbZV zu gewinnen. Die in der Feldstudie erhobenen Daten sollen im Hinblick auf das zentrale Untersuchungsziel strukturiert und ausgewertet werden. Die Herausarbeitung von Unterschieden mit Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vor und nach Einführung der Verordnung soll im Vordergrund stehen.
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Arbeitspaket 2:
Fallstudien:
Es sind mindestens drei Fallstudien im Bereich der Offshore-Windenergie-Branche angedacht. Die Offshore-Windenergie-Branche stand bei der Entwicklung der Offshore-ArbZV im Fokus; gerade in dieser Branche zeigten sich seit Einführung der Verordnung konkrete Anwendungsschwierigkeiten.
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Arbeitspaket 3 (optional):
Quantitative Beschäftigtenbefragung:
Unter anderem abhängig von der Einschätzung, ob eine repräsentative Studie sinnvoll und aus dieser ein signifikanter zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten wäre bzw. auch abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel entscheidet das BMAS optional und einseitig die Beauftragung einer quantitativen Beschäftigtenbefragung. Ziel dieser möglichen zusätzlichen Befragung soll sein, weiteres repräsentatives Datenmaterial zu erhalten und – auch vor dem Hintergrund der Fallstudien – zu interpretieren.
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Bei sämtlichen Arbeitsschritten ist das BMAS einzubeziehen. Das BMAS beruft zudem einen Forschungsbeirat ein, der aus Experten, insbesondere aus der Offshore-Branche, Vertretern der für das Arbeitszeitrecht zuständigen Länderministerien und Mitarbeitern des BMAS besteht. Der Forschungsbeirat begleitet das Projekt und wird bei wesentlichen Entscheidungen gehört.
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3. Zeitplanung
Das Projekt kann sich über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren erstrecken. Es ist geplant im 3. Quartal 2016 zu beginnen. Für jedes Arbeitspaket sind 4 – 6 Monate angedacht. Erste Ergebnisse aus Arbeitspaket 1 sollen noch im Dezember 2016 vorgelegt werden. Arbeitspaket 2 kann parallel zu Arbeitspaket 1 begonnen werden. Das BMAS hat 2 Monate nach Abnahme der Abschlussberichte zu Arbeitspaket 1 und 2 Zeit, über die Optionsziehung (Arbeitspaket 3) zu entscheiden.
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4. Finanzielle Ausstattung der Maßnahme
Für die Gesamtmaßnahme stehen maximal 285 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz dieser Festlegung einer finanziellen Obergrenze der Preis ein erhebliches Kriterium bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots darstellt.
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Menge oder Umfang: 1.
Beschreibung der Optionen:
Optionales drittes Arbeitspaket in Abhängigkeit der gewonnenen Erkenntnisse aus den Arbeitspaketen 1) und 2) (siehe unter II.1.5)).
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Zb1-04812-3/25
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (max. 10 Seiten)
1. Name, Adresse und Hauptsitz des/der Bewerbers/Bewerberin
2. Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer, Faxnummer (falls vorhanden) und sonstigen üblichen Kontaktdaten
3. Beschreibung des/der Bewerbers/Bewerberin, seiner/ihrer institutionellen Struktur.
Erwartet wird eine kurze Unternehmensdarstellung mit Beschreibung der Tätigkeitsfelder unter Angabe einschlägiger Veröffentlichungen. In diesem Zusammenhang soll insbesondere Bezug auf die Erfahrungen des Bieters in der empirischen Sozialforschung genommen werden.
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4. aktuelles Organigramm (soweit vorhanden)
5. unterschriebene Erklärung des/der Bewerbers/Bewerberin (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied abzugeben), dass
5.1. über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
5.2. er/sie sich nicht in Liquidation befindet;
5.3. keine Person, deren Verhalten ihm/ihr zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter/der Bieterin zuzurechnen ist"; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
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5.4. er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
5.5. er/sie allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkommt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. Erforderlich ist ein Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers/der Teilnehmerin in folgendem Aufgaben- und Themenbereich:
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— Kompetenz und Erfahrung in Bezug auf qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitikforschung
Die geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungsarbeiten, Projekte und Veröffentlichungen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Auftraggeber und dortiger Kontaktpersonen sowie eine stichwortartige Beschreibung der Aufträge). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird. Bei Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis in der geforderten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch jeweils für den zu übernehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung zu erbringen.
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2. Angaben und Nachweise zur Projektleitung und Stellvertretung:
2.1 Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen.
2.2. Folgende Nachweise der Qualifikation und beruflichen Erfahrungen für die zu Nummer 2.1 genannten Personen sind gefordert:
2.2.1. Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss in einem für den Auftragsgegenstand relevanten Studienabschluss im Bereich der Sozial-, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften
2.2.2. mindestens 3-jährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1 genannten Themen- und Aufgabenbereichen
2.2.3. mindestens 3-jährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung im Bereich der empirischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitikforschung
Die für die Projektleitung und Stellvertretung geforderten persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2. und 2.2.3. sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber und dortiger Kontaktpersonen sowie einer stichwortartigen Beschreibung der Tätigkeiten). Die für die Projektleitung und Stellvertretung geforderte Berufserfahrung zu Nr. 2.2.2 und Nr. 2.2.3 gilt auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird.
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Alle Nachweise zu Nr.1. und Nr. 2. sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
3. Nachweise zur fachlichen Kompetenz und Erfahrung des Mitarbeiterteams:
3.1 Die mit der Wahrnehmung der Aufgaben zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung betrauten Mitarbeiter/innen müssen fachlich entsprechend der unter Nr. 1 genannten Kompetenzen erfahren und qualifiziert sein. Zum Nachweis der fachlichen Erfahrung der Mitarbeiter/innen ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung mit folgendem Inhalt vorzulegen:
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„Die eingesetzten Mitarbeiter/innen verfügen in jedem einzelnen Fall mindestens in den Teilbereichen, in denen der jeweilige Einsatz erfolgen soll, über Berufserfahrung in Bezug auf die nachfolgend genannten Kompetenzen und über einen für den jeweiligen Einsatzbereich fachlich passenden Berufs- oder Studienabschluss. Das Gesamtteam deckt entsprechend der ausgeschriebenen Leistung folgende Kompetenzen ab:
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Methoden der empirischen Sozialforschung (qualitative und quantitative Methoden) im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitikforschung. Eingesetzte Interviewer verfügen über Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Projekten und werden sorgfältig geschult.
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4. Verschwiegenheitserklärung:
Dem Teilnahmeantrag ist als Original eine unterschriebene Verschwiegenheitserklärung mit folgendem Wortlaut beizufügen (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Teil der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben; das gilt entsprechend im Falle der Hinzunahme von Subunternehmern für jeden Unterauftragnehmer):
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„Hiermit erkläre ich/erklären wir (Name des Unternehmens), dass ich mich/wir uns im Falle der Auftragserteilung zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Forschungsvorhabens gewonnenen Erkenntnisse verpflichte/n. Ich treffe/wir treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, damit diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin nicht an Dritte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht direkt an der Ausführung der Leistung beteiligt sind, sowie nicht an aufsichtführende oder beratende Gremien weitergegeben werden.
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Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit erstreckt sich auf alle meine/unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt an der Ausführung der Leistung beteiligt sind.
Ich erkläre weiter und stelle sicher, dass die vorstehenden Regelungen auch im Falle der Beauftragung einer Unterauftragnehmerin/eines Unterauftragnehmers durch mich/uns Anwendung finden werden und insbesondere bei einer Weitergabe der Erkenntnisse durch die Unterauftragnehmerin/den Unterauftragnehmer die vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin (BMAS) eingeholt wird“.
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5. Erklärung zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit folgendem Wortlaut beizufügen (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Teil der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben):
„Alle Mitarbeiter/-innen, die im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten, werden mit Zuschlagserteilung nach § 5 BDSG zur Datengeheimhaltung verpflichtet“.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe VI.3).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (ca. 3 DIN A 4 Seiten) zu der unter Abschnitt II.1.5). umrissenen Leistung vorzulegen (s. III.2.3)). Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 16 / § 19 EG Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt werden kann. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren, um bezgl. der Frist für die Erstellung der Skizze für alle Teilnehmer die gleichen wettbewerblichen Bedingungen zu gewährleisten.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.BMAS.bund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zb1-04812-3/25
Zusätzliche Informationen
Information zu Arbeitsgemeinschaften
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht.
Die nachfolgenden Informationen hierzu sind zu beachten.
Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine originale, rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
„Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.“
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Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine originale, rechtsverbindlich unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
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„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
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(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.)
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Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, ist der Antrag als solches gekennzeichnet in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton und mit folgender Aufschrift zu übersenden:
„Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-3/25“
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die deutsche Fassung des Angebots.
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Information zur Übersendung von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmeantrages keine Unterlagen versendet werden und maßgeblich für die Teilnahmebedingungen sowie alle Fristen und Termine der Text der Bekanntmachung ist. Bitte verzichten Sie auf die Anforderung von Unterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2016/S 046-076573 (2016-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 220-402116
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 046-076573
ABl. S-Ausgabe: 220

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Angebotes (45)
2. Angebotspräsentation (5)
3. Zweckmäßigkeit (20)
4. Preis (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-24 📅
Name: Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) GmbH
Postanschrift: Weinsbergstr. 190
Postort: Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (alte Fassung).
Quelle: OJS 2016/S 220-402116 (2016-11-11)