Die Bewerbungsunterlagen sind in Form eines originalen, unterschriebenen Anschreibens sowie die übrigen Unterlagen in digitaler Form auf einem Datenträger (z. B. CD-ROM, USB) in einem standardisierten Datenformat z.B. PDF- oder MS-Office-Format einzureichen. Eine rein digitale Vorabeinsendung der Bewerbungsunterlagen z.B. per E-Mail oder unter Nutzung eines Upload-Servers ist nicht zulässig, sondern die Bewerbungsunterlagen (Anschreiben sowie restliche Unterlagen in digitaler Form) müssen beim Auftraggeber bis zum Bewerbungsfristdatum (gem. Ziffer IV.3.4)) eingegangen sein. Der Auftraggeber ist gem. § 30 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen.