Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer sozialpartnerschaftlich mit je drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern besetzten Kommission unter Leitung eines gemeinsam benannten Vorsitzenden übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld des zweiten Berichts, der bis Juni 2018 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Der Forschungsauftrag betrifft die Identifikation kausaler Effekte des Mindestlohns auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wettbewerbsbedingungen von Betrieben bzw. Unternehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-29.
Auftragsbekanntmachung (2016-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer sozialpartnerschaftlich mit je drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern besetzten Kommission unter Leitung eines gemeinsam benannten Vorsitzenden übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld des zweiten Berichts, der bis Juni 2018 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Der Forschungsauftrag betrifft die Identifikation kausaler Effekte des Mindestlohns auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wettbewerbsbedingungen von Betrieben bzw. Unternehmen.
Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer sozialpartnerschaftlich mit je drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern besetzten Kommission unter Leitung eines gemeinsam benannten Vorsitzenden übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld des zweiten Berichts, der bis Juni 2018 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Der Forschungsauftrag betrifft die Identifikation kausaler Effekte des Mindestlohns auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wettbewerbsbedingungen von Betrieben bzw. Unternehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-03 📅
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 234-426557
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Nicht öffentlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Identifikation kausaler Effekte des Mindestlohns auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wettbewerbsbedingungen von Betrieben bzw. Unternehmen sind Fragen der Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf direkt oder indirekt betroffene Betriebe und Unternehmen, der Anpassungsmaßnahmen seitens der Betriebe und Unternehmen und der Wettbewerbsintensität zu erörtern. Hatte die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns beispielsweise Auswirkungen auf Markteintritte und Marktaustritte?
Im Rahmen der Identifikation kausaler Effekte des Mindestlohns auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wettbewerbsbedingungen von Betrieben bzw. Unternehmen sind Fragen der Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf direkt oder indirekt betroffene Betriebe und Unternehmen, der Anpassungsmaßnahmen seitens der Betriebe und Unternehmen und der Wettbewerbsintensität zu erörtern. Hatte die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns beispielsweise Auswirkungen auf Markteintritte und Marktaustritte?
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kann eine Vielzahl verschiedener Auswirkungen auf Betriebe und Unternehmen haben. Hierzu zählen unter anderem z. B. Wirkungen der Mindestlohneinführung auf die betriebliche Produktivität und Profitabilität sowie auf Arbeitskosten und die Arbeitsproduktivität. Mögliche Anpassungsmaßnahmen können unter anderem Veränderungen z. B. in der Personalpolitik, im Beschäftigungsumfang und im Rückgriff auf spezifische Beschäftigungsformen, bei der Mitarbeiterfluktuation, im Investitionsverhalten, der Weiterbildungsintensität, der Arbeitsintensität, der Arbeits- und ggf. Öffnungszeiten, bei Outsourcing-Aktivitäten, der Angebots- bzw. Produktpalette oder bei den Absatzpreisen betreffen. Soweit möglich sollen auch die Auswirkungen des Mindestlohns auf Praktika untersucht werden (z.B. Zahl, Art und Dauer).
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kann eine Vielzahl verschiedener Auswirkungen auf Betriebe und Unternehmen haben. Hierzu zählen unter anderem z. B. Wirkungen der Mindestlohneinführung auf die betriebliche Produktivität und Profitabilität sowie auf Arbeitskosten und die Arbeitsproduktivität. Mögliche Anpassungsmaßnahmen können unter anderem Veränderungen z. B. in der Personalpolitik, im Beschäftigungsumfang und im Rückgriff auf spezifische Beschäftigungsformen, bei der Mitarbeiterfluktuation, im Investitionsverhalten, der Weiterbildungsintensität, der Arbeitsintensität, der Arbeits- und ggf. Öffnungszeiten, bei Outsourcing-Aktivitäten, der Angebots- bzw. Produktpalette oder bei den Absatzpreisen betreffen. Soweit möglich sollen auch die Auswirkungen des Mindestlohns auf Praktika untersucht werden (z.B. Zahl, Art und Dauer).
Neben den Veränderungen auf betrieblicher Ebene sind als Teil des Forschungsauftrags auch Wirkungen des Mindestlohns auf die Wettbewerbssituation und das Wettbewerbsumfeld zu untersuchen. Dies kann beispielsweise aufgrund von Gründungen und Schließungen von Betrieben bzw. Unternehmen erfolgen. Darauf basierend sollen auch Veränderungen der (branchenspezifischen) Wettbewerbsintensität untersucht werden. Bei der Analyse ist eine angemessene Differenzierung vorzunehmen, z. B. nach bestimmten Betriebsmerkmalen, Branchen oder Regionen. Soweit möglich wäre die Betrachtung von grenznahen Regionen bzw. Betrieben (sowohl zu ost- wie westeuropäischen Nachbarstaaten) wünschenswert. Die Wahl der bei der Analyse zugrunde gelegten Differenzierung ist zu begründen.
Neben den Veränderungen auf betrieblicher Ebene sind als Teil des Forschungsauftrags auch Wirkungen des Mindestlohns auf die Wettbewerbssituation und das Wettbewerbsumfeld zu untersuchen. Dies kann beispielsweise aufgrund von Gründungen und Schließungen von Betrieben bzw. Unternehmen erfolgen. Darauf basierend sollen auch Veränderungen der (branchenspezifischen) Wettbewerbsintensität untersucht werden. Bei der Analyse ist eine angemessene Differenzierung vorzunehmen, z. B. nach bestimmten Betriebsmerkmalen, Branchen oder Regionen. Soweit möglich wäre die Betrachtung von grenznahen Regionen bzw. Betrieben (sowohl zu ost- wie westeuropäischen Nachbarstaaten) wünschenswert. Die Wahl der bei der Analyse zugrunde gelegten Differenzierung ist zu begründen.
Der Bieter hat ein methodisches Konzept zu entwickeln. Zur Identifikation der Wirkungszusammenhänge sind Methoden zu verwenden, die dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen. Der Bieter hat einen oder mehrere geeignete Datensätze zur bestmöglichen Beantwortung der Fragestellungen auszuwählen. Dabei sind Vor- und Nachteile verschiedener Methoden und Datensätze abzuwägen und die schlussendliche Auswahl zu begründen. Bei der Ergebnisinterpretation wird eine ausführliche Diskussion der internen und externen Validität sowie der Repräsentativität der Ergebnisse erwartet.
Der Bieter hat ein methodisches Konzept zu entwickeln. Zur Identifikation der Wirkungszusammenhänge sind Methoden zu verwenden, die dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen. Der Bieter hat einen oder mehrere geeignete Datensätze zur bestmöglichen Beantwortung der Fragestellungen auszuwählen. Dabei sind Vor- und Nachteile verschiedener Methoden und Datensätze abzuwägen und die schlussendliche Auswahl zu begründen. Bei der Ergebnisinterpretation wird eine ausführliche Diskussion der internen und externen Validität sowie der Repräsentativität der Ergebnisse erwartet.
Es ist ein geeigneter Untersuchungszeitraum festzulegen.
Es ist ein Zwischen- und ein Endbericht zu verfassen. Der Zwischenbericht (min. 20 Seiten) ist als knapper Sachstandsbericht anzulegen. Er hat insbesondere eine Gliederung (einschließlich Schwerpunktsetzung) für den Endbericht zu enthalten. Der Endbericht (min. 100 Seiten) hat eine vorangestellte Zusammenfassung der Ergebnisse zu enthalten. Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Es ist ein Zwischen- und ein Endbericht zu verfassen. Der Zwischenbericht (min. 20 Seiten) ist als knapper Sachstandsbericht anzulegen. Er hat insbesondere eine Gliederung (einschließlich Schwerpunktsetzung) für den Endbericht zu enthalten. Der Endbericht (min. 100 Seiten) hat eine vorangestellte Zusammenfassung der Ergebnisse zu enthalten. Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 1):
a) Eigenerklärung zu § 123 GWB;
b) Eigenerklärung zu § 124 GWB;
c) Eigenerklärung zu § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG).
Zur Abgabe dieser Eigenerklärungen ist das Formblatt 1 der Eigenerklärungen zur Eignung (Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu verwenden.
2. Eigenerklärung zur Eintragung in das Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV (Formblatt 2):
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem das Unternehmen ansässig ist.
Zur Abgabe dieser Eigenerklärungen ist das Formblatt 2 der Eigenerklärungen zur Eignung (Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Wenn die Eigenerklärungen zu 1. lit. a) und b) nicht uneingeschränkt vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen in Form einer vom Bieter eigenständig zu erstellenden Eigenerklärung näher darzulegen. Es erfolgt in diesem Fall kein Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB abgelaufen ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB wird über einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden.
Wenn die Eigenerklärungen zu 1. lit. a) und b) nicht uneingeschränkt vorgelegt werden können, ist der Grund hierfür im Einzelnen in Form einer vom Bieter eigenständig zu erstellenden Eigenerklärung näher darzulegen. Es erfolgt in diesem Fall kein Ausschluss von der Teilnahme am Verfahren, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB abgelaufen ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB wird über einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden.
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Eigenerklärungen und Unterlagen wie gefordert vollständig vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV (Formblatt 3):
Es ist eine Eigenerklärung und der Nachweis über das Bestehen oder eine Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Eigenerklärung und der Nachweis über das Bestehen oder eine Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen, welche über den Zeitraum der Vertragsausführung uneingeschränkt bestehen bleiben müssen, vorzulegen:
— 1 500 000 EUR pauschal für Personenschäden bei einer 2-fachen Jahresmaximierung und
— 250 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einer 2-fachen Jahresmaximierung.
2. Eigenerklärung zur Umsatzstruktur, § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Formblatt 3):
Es ist eine Eigenerklärung zu den folgenden Angaben abzugeben:
— den Gesamtumsatz (in EUR) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und
— den Umsatz, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zur Abgabe dieser Eigenerklärungen ist das Formblatt 3 der Eigenerklärungen zur Eignung (Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Mindeststandards:
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Eigenerklärungen und Unterlagen wie gefordert vollständig vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zum Nachweis von geeigneten Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Formblatt 4)
Eigenerklärung zum Nachweis von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Auflistung der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Dienstleistungsaufträge oder Publikationen, welche die nachfolgend benannten Erfahrungen abdecken:
Eigenerklärung zum Nachweis von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Auflistung der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Dienstleistungsaufträge oder Publikationen, welche die nachfolgend benannten Erfahrungen abdecken:
a) Beleg der Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters bei der empirischen Erforschung von betrieblichen Strukturen sowie der Analyse von betrieblichen Anpassungsmaßnahmen und von Unternehmensdynamik und Marktstrukturen durch Benennung und Kurzbeschreibung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in Form einer einschlägigen Publikation (z. B. Beitrag in einer Fachzeitschrift oder Dissertation) oder eines Forschungsprojektes der letzten 5 Jahre.
a) Beleg der Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters bei der empirischen Erforschung von betrieblichen Strukturen sowie der Analyse von betrieblichen Anpassungsmaßnahmen und von Unternehmensdynamik und Marktstrukturen durch Benennung und Kurzbeschreibung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in Form einer einschlägigen Publikation (z. B. Beitrag in einer Fachzeitschrift oder Dissertation) oder eines Forschungsprojektes der letzten 5 Jahre.
Zudem werden mindestens vier Referenzen über früher ausgeführte Forschungsprojekte (Fremd- oder Eigenforschung) für die benannten Projektbearbeiter (Projektleiter oder ein am Projekt beteiligter wissenschaftlicher Mitarbeiter) in Form von wissenschaftlichen Publikationen – etwa in einer referierten Fachzeitschrift oder von Dissertationen –, oder in Form von durchgeführten Forschungsaufträgen für Dritte der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert, welche die nachfolgend benannten Erfahrungen abdecken:
Zudem werden mindestens vier Referenzen über früher ausgeführte Forschungsprojekte (Fremd- oder Eigenforschung) für die benannten Projektbearbeiter (Projektleiter oder ein am Projekt beteiligter wissenschaftlicher Mitarbeiter) in Form von wissenschaftlichen Publikationen – etwa in einer referierten Fachzeitschrift oder von Dissertationen –, oder in Form von durchgeführten Forschungsaufträgen für Dritte der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert, welche die nachfolgend benannten Erfahrungen abdecken:
b) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich der Anwendung gängiger quantitativ-empirischer Auswertungsverfahren durch mindestens ein Referenzprojekt oder eine Publikation der letzten fünf Jahre.
c) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich des Umgangs mit Längs- und Querschnittsdatensätzen durch mindestens ein Referenzprojekt oder eine Publikation der letzten 5 Jahre.
d) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich der Arbeitsmarktpolitik durch mindestens ein Referenzprojekt (z. B. Auftragsarbeiten durch BMAS, Landesministerien, Sozialpartner o. ä.), durch eine Publikation zu arbeitsmarkpolitischen Themen in einschlägigen Fachzeitschriften/einer Dissertation oder eine frühere berufliche oder beratende Tätigkeit oder Gremienarbeit.
d) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich der Arbeitsmarktpolitik durch mindestens ein Referenzprojekt (z. B. Auftragsarbeiten durch BMAS, Landesministerien, Sozialpartner o. ä.), durch eine Publikation zu arbeitsmarkpolitischen Themen in einschlägigen Fachzeitschriften/einer Dissertation oder eine frühere berufliche oder beratende Tätigkeit oder Gremienarbeit.
e) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen eines Projektbearbeiters bezüglich der kurzfristigen Umsetzung von Projekten mit vorgegebenem Zeitplan durch mindestens ein Referenzprojekt der letzten fünf Jahre.
2. Angabe der technischen Fachkräfte des Bieters/der Bietergemeinschaft, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Projektteam), § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Formblatt 4).
Angabe der beteiligten Projektbearbeiter durch Benennung von wissenschaftlich tätigen Mitarbeitern des Bieters, die für die Projektbearbeitung vorgesehen sind (unter Angabe der Qualifikation).
Der Bieter ist an seine Personalangaben für die Dauer der gesamten Leistungsausführung gebunden. Ein Austausch von Projektbearbeitern kann nur aus wichtigem Grund und mit der Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Ersatzprojektarbeiter haben die genannten Anforderungen an Qualifikationen und fachbezogene Erfahrungen zu erfüllen.
Der Bieter ist an seine Personalangaben für die Dauer der gesamten Leistungsausführung gebunden. Ein Austausch von Projektbearbeitern kann nur aus wichtigem Grund und mit der Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Ersatzprojektarbeiter haben die genannten Anforderungen an Qualifikationen und fachbezogene Erfahrungen zu erfüllen.
3. Eigenerklärung zur Personalstruktur gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Formblatt 4):
Anzugeben ist das jährliche Mittel der fest angestellten Beschäftigten im Betrieb (ohne freie Mitarbeiter) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Abgabe dieser Eigenerklärungen ist das Formblatt 4 der Eigenerklärungen zur Eignung (Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu verwenden.
4. Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV dazu, welche Teile des Auftrags vom Bieter/der Bietergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden. (Formblatt 5).
Zur Abgabe dieser Eigenerklärung ist, soweit erforderlich, das Formblatt 5 der Eigenerklärungen zur Eignung (Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 1. Eigenerklärung zum Nachweis von geeigneten Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Referenzprojekte zur Referenzgruppe a) haben mindestens die folgenden Angaben zu umfassen:
(1) den Auftragsgegenstand (Thema)
(2) eine Kurzbeschreibung des Projekts
(3) den Auftraggeber mit Anschrift,
(4) den Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten,
(5) die Projektleitung (projektleitender Bearbeiter des Bieters)
(6) den Auftragswert und
(7) den Auftragszeitraum.
Publikationen sind mit mindestens den nachfolgenden Angaben aufzuführen:
(1) Titel der Publikation,
(2) Kurzbeschreibung der Publikation,
(3) Benennung der Zeitschrift und
(4) Erscheinungsdatum der Publikation.
Referenzprojekte der Referenzgruppen b) bis e) sind mit folgenden Angaben aufzuführen:
(1) die Benennung des Projektbearbeiters
(2) den Auftragsgegenstand (Thema)
(3) die Kurzbeschreibung des Projekts unter Darlegung des vom Projektbearbeiter geleisteten Projektumfangs
(4) den Auftraggeber mit Anschrift,
(5) den Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten,
Bezüglich der Referenzgruppe e) zusätzliche Angaben
(8) des vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitraums und
(9) des tatsächlichen Umsetzungszeitraums.
Für Publikationen der Referenzgruppen b) bis d) sind mindestens die nachfolgenden Angaben aufzuführen:
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn je Referenzgruppe:
— mindestens eine Referenz oder mindestens eine Publikation (z. B. in einer referierten Fachzeitschrift oder von einer Dissertation) eingereicht werden
— mit der/den vorgelegten Referenzen/Publikationen die geforderten spezifischen Erfahrungen nachgewiesen werden.
Mehrere Referenzgruppen können durch eine Referenz abgedeckt werden.
Zu 2. Eigenerklärung zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Zu 3. Eigenerklärung zur Personalstruktur gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes.
2. Abgabe einer Eigenerklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit.
3. Abgabe einer Schutzerklärung Scientology.
4. Abgabe einer Eigenerklärung zu einem Antrag/Angebot gleicher oder ähnlicher Thematik.
Zur Abgabe dieser Eigenerklärungen sind die Formblätter Nr. 8 bis 11 der Verpflichtungserklärungen zur Auftragsausführung (Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Zusätzliche Informationen: Nicht öffentlich.
Es sind die unter http://lup-dataroom.com/BAuA-mlk006 abrufbaren Vordrucke (Angebotsvordruck und Formblätter) zu verwenden. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe und den Formblättern Nr. 1 bis 4 werden die Eignungsanforderungen weiter konkretisiert. Ein vorläufiger Eignungsnachweis durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist möglich.
Es sind die unter http://lup-dataroom.com/BAuA-mlk006 abrufbaren Vordrucke (Angebotsvordruck und Formblätter) zu verwenden. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe und den Formblättern Nr. 1 bis 4 werden die Eignungsanforderungen weiter konkretisiert. Ein vorläufiger Eignungsnachweis durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist möglich.
Das vollständige Angebot ist schriftlich, in deutscher Sprache und rechtsverbindlich unterschrieben mit den geforderten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle in Papierform sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen.
Das vollständige Angebot ist schriftlich, in deutscher Sprache und rechtsverbindlich unterschrieben mit den geforderten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle in Papierform sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen.
2. Weitere Unterlagen:
Weitere einzureichende Unterlagen (Erklärungen/Nachweise) sind mit der vorangestellten Nummer (z.B. III.1.1) (2)) zu kennzeichnen und in der vorgegebenen Reihenfolge dem Angebot als Anlage beizulegen.
3. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen:
Die Vergabestelle behält sich vor, nach eigenem Ermessen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 56 Abs. 2 VgV).
4. Eignungsleihe:
Wird auf andere Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen hat der Bieter:
— die anderen Unternehmen in seinem Angebot zu benennen;
— die unter III.1.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch für diese benannten Dritten im Angebot beizubringen;
— die unter III.1.2) und III.1.3) bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfangvorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft;
— Nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen, etwa durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (Formblatt 6 der Eigenerklärungen zur Eignung).
Erfüllt der jeweils vorgesehene Nachunternehmer die auf diesen zutreffenden Eignungskriterien nicht oder besteht ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB zu Lasten dieses Nachunternehmers, so hat der Bieter diesen Nachunternehmer zu ersetzen.
5. Bietergemeinschaft:
Bei Eingehung einer Bietergemeinschaft:
— ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird (Formblatt 7 der Eigenerklärungen zur Eignung)
— ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird (Formblatt 7 der Eigenerklärungen zur Eignung)
— sind alle unter III.1.1) aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen;
— sind die unter III.1.2) und III.1.3) bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft, vorzulegen.
6. Unterauftragnehmer:
Wird beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen – ohne sich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, sind die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle der/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen gem. III.1.1) zum Nachweis der Eignung für diese/n sowie die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Wird beabsichtigt, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen – ohne sich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, sind die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle der/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen gem. III.1.1) zum Nachweis der Eignung für diese/n sowie die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
7. Mindestanforderungen/Bewertung:
Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
8. Bieterfragen:
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) angegebene E- Mailadresse bis spätestens 21.12.2016, 16:00 Uhr zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) angegebene E- Mailadresse bis spätestens 21.12.2016, 16:00 Uhr zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten.
9. Kosten:
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 234-426557 (2016-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer sozialpartnerschaftlich mit je 3 Arbeitnehmer- und 3 Arbeitgebervertretern besetzten Kommission unter Leitung eines gemeinsam benannten Vorsitzenden übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld des zweiten Berichts, der bis Juni 2018 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Der Forschungsauftrag betrifft die Identifikation kausaler Effekte des Mindestlohns auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wettbewerbsbedingungen von Betrieben bzw. Unternehmen.
Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer sozialpartnerschaftlich mit je 3 Arbeitnehmer- und 3 Arbeitgebervertretern besetzten Kommission unter Leitung eines gemeinsam benannten Vorsitzenden übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld des zweiten Berichts, der bis Juni 2018 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Der Forschungsauftrag betrifft die Identifikation kausaler Effekte des Mindestlohns auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wettbewerbsbedingungen von Betrieben bzw. Unternehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Ziff. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot für dieses Verfahren eingegangen ist. Es ist vorgesehen, nach Aufhebung des Vergabeverfahrens ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 VgV durchzuführen.
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Ziff. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot für dieses Verfahren eingegangen ist. Es ist vorgesehen, nach Aufhebung des Vergabeverfahrens ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 VgV durchzuführen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Identifikation kausaler Effekte des Mindestlohns auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wettbewerbsbedingungen von Betrieben bzw. Unternehmen sind Fragen der Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf direkt oder indirekt betroffene Betriebe und Unternehmen, der Anpassungsmaßnahmen seitens der Betriebe und Unternehmen und der Wettbewerbsintensität zu erörtern. Neben den Veränderungen auf betrieblicher Ebene sind als Teil des Forschungsauftrags auch Wirkungen des Mindestlohns auf die Wettbewerbssituation und das Wettbewerbsumfeld zu untersuchen. Darauf basierend sollen auch Veränderungen der (branchenspezifischen) Wettbewerbsintensität untersucht werden. Bei der Analyse ist eine angemessene Differenzierung vorzunehmen
Im Rahmen der Identifikation kausaler Effekte des Mindestlohns auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wettbewerbsbedingungen von Betrieben bzw. Unternehmen sind Fragen der Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf direkt oder indirekt betroffene Betriebe und Unternehmen, der Anpassungsmaßnahmen seitens der Betriebe und Unternehmen und der Wettbewerbsintensität zu erörtern. Neben den Veränderungen auf betrieblicher Ebene sind als Teil des Forschungsauftrags auch Wirkungen des Mindestlohns auf die Wettbewerbssituation und das Wettbewerbsumfeld zu untersuchen. Darauf basierend sollen auch Veränderungen der (branchenspezifischen) Wettbewerbsintensität untersucht werden. Bei der Analyse ist eine angemessene Differenzierung vorzunehmen
Es ist ein Zwischen- und ein Endbericht in deutscher Sprache zu verfassen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wissenschaftliche Ausgangsbasis des Projektes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verständnis der Projektziele
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auswahl der Datenquellen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal- und Zeitplan
Gewichtung des Preises: 40
Quelle: OJS 2017/S 014-021641 (2017-01-16)