Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer sozialpartnerschaftlich mit je drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern besetzten Kommission unter Leitung eines gemeinsam benannten Vorsitzenden übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld des zweiten Berichts, der bis Juni 2018 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Der Forschungsauftrag betrifft die Identifikation kausaler Effekte des Mindestlohns auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wettbewerbsbedingungen von Betrieben bzw. Unternehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-29.
Auftragsbekanntmachung (2016-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto je...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer sozialpartnerschaftlich mit je drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern besetzten Kommission unter Leitung eines gemeinsam benannten Vorsitzenden übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld des zweiten Berichts, der bis Juni 2018 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Der Forschungsauftrag betrifft die Identifikation kausaler Effekte des Mindestlohns auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wettbewerbsbedingungen von Betrieben bzw. Unternehmen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto je...”
Kurze Beschreibung
Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland zum 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde eingeführt worden. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer sozialpartnerschaftlich mit je 3 Arbeitnehmer- und 3 Arbeitgebervertretern besetzten Kommission unter Leitung eines gemeinsam benannten Vorsitzenden übertragen. Im Rahmen ihres Evaluationsauftrags und der dafür verfügbaren Haushaltsmittel beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld des zweiten Berichts, der bis Juni 2018 vorzulegen ist, eine Reihe von Forschungsaufträgen zu erteilen, um ausgewählte Aspekte näher untersuchen zu lassen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Der Forschungsauftrag betrifft die Identifikation kausaler Effekte des Mindestlohns auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Wettbewerbsbedingungen von Betrieben bzw. Unternehmen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Ziff. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot für dieses Verfahren eingegangen ist. Es ist vorgesehen, nach Aufhebung...”
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Ziff. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot für dieses Verfahren eingegangen ist. Es ist vorgesehen, nach Aufhebung des Vergabeverfahrens ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 VgV durchzuführen.
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Quelle: OJS 2017/S 014-021641 (2017-01-16)