Gutachten zur Bestimmung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors sowie Unterstützungsleistung von bis zu 60 Personentagen durch gleiches Personal
Gemäß § 9 Abs. 3 ARegV hat die Bundesnetzagentur ab der dritten Regulierungsperiode den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor jeweils vor Beginn der Regulierungsperiode nach Maßgabe von Methoden, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, zu ermitteln. Der generelle sektorale Produktivitätsfortschritt ergibt sich hierbei aus der Abweichung des netzwirtschaftlichen vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt und der gesamtwirtschaftlichen von der netzwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung.
Die ökonomische Notwendigkeit des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors beruht in seiner Aufgabe als Korrektiv des zur Inflationierung der Kostenbasis genutzten Verbraucherpreisindexes sowie in der Abbildung des sektoralen technologischen Fortschritts, wodurch eine sachgerechte Imitation wettbewerblicher Strukturen erst gewährleistet wird.
Hierzu bedarf es einer theoretischen Ermittlung der jeweiligen gesamt- und netzwirtschaftlichen Einzelwerte sowie der Ableitung eines konkreten Wertes für die Strom- und Gasversorgungsnetze, wobei auch getrennte Werte für Strom- und Gasversorgungsnetze möglich sind. Im Rahmen des zu vergebenden Gutachtens soll daher eine ergebnisoffene Auseinandersetzung mit den Entwicklungen der Strom- und Gasversorgungsnetzen gegenüber der Gesamtwirtschaft erfolgen, um abschließend sachgerechte Werte für den generellen sektoralen Produktivitätsfortschritt zu bestimmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-06.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-01-06
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Auftragsbekanntmachung
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