Gutachten zur Bestimmung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors sowie Unterstützungsleistung von bis zu 60 Personentagen durch gleiches Personal
Gemäß § 9 Abs. 3 ARegV hat die Bundesnetzagentur ab der dritten Regulierungsperiode den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor jeweils vor Beginn der Regulierungsperiode nach Maßgabe von Methoden, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, zu ermitteln. Der generelle sektorale Produktivitätsfortschritt ergibt sich hierbei aus der Abweichung des netzwirtschaftlichen vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt und der gesamtwirtschaftlichen von der netzwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung. Die ökonomische Notwendigkeit des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors beruht in seiner Aufgabe als Korrektiv des zur Inflationierung der Kostenbasis genutzten Verbraucherpreisindexes sowie in der Abbildung des sektoralen technologischen Fortschritts, wodurch eine sachgerechte Imitation wettbewerblicher Strukturen erst gewährleistet wird. Hierzu bedarf es einer theoretischen Ermittlung der jeweiligen gesamt- und netzwirtschaftlichen Einzelwerte sowie der Ableitung eines konkreten Wertes für die Strom- und Gasversorgungsnetze, wobei auch getrennte Werte für Strom- und Gasversorgungsnetze möglich sind. Im Rahmen des zu vergebenden Gutachtens soll daher eine ergebnisoffene Auseinandersetzung mit den Entwicklungen der Strom- und Gasversorgungsnetzen gegenüber der Gesamtwirtschaft erfolgen, um abschließend sachgerechte Werte für den generellen sektoralen Produktivitätsfortschritt zu bestimmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-06.
Auftragsbekanntmachung (2016-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Postanschrift: Canisiusstraße 21
Postleitzahl: 55122
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesnetzagentur.de🌏
E-Mail: ausschreibung@bnetza.de📧
Fax: +49 6131185606 📠
Die Vergabeunterlagen können per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg angefordert werden. Die Zusendung der Vergabeunterlagen erfolgt auf dem Postweg. Das Angebot muss, unter Beachtung der Formvorschriften (Details siehe Vergabeunterlagen) bis zum Ende der Angebotsfrist an der genannten Stelle der BNetzA in Mainz vorliegen.
Die Vergabeunterlagen können per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg angefordert werden. Die Zusendung der Vergabeunterlagen erfolgt auf dem Postweg. Das Angebot muss, unter Beachtung der Formvorschriften (Details siehe Vergabeunterlagen) bis zum Ende der Angebotsfrist an der genannten Stelle der BNetzA in Mainz vorliegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß § 9 Abs. 3 ARegV hat die Bundesnetzagentur ab der dritten Regulierungsperiode den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor jeweils vor Beginn der Regulierungsperiode nach Maßgabe von Methoden, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, zu ermitteln. Der generelle sektorale Produktivitätsfortschritt ergibt sich hierbei aus der Abweichung des netzwirtschaftlichen vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt und der gesamtwirtschaftlichen von der netzwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung.
Gemäß § 9 Abs. 3 ARegV hat die Bundesnetzagentur ab der dritten Regulierungsperiode den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor jeweils vor Beginn der Regulierungsperiode nach Maßgabe von Methoden, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen, zu ermitteln. Der generelle sektorale Produktivitätsfortschritt ergibt sich hierbei aus der Abweichung des netzwirtschaftlichen vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt und der gesamtwirtschaftlichen von der netzwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung.
Die ökonomische Notwendigkeit des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors beruht in seiner Aufgabe als Korrektiv des zur Inflationierung der Kostenbasis genutzten Verbraucherpreisindexes sowie in der Abbildung des sektoralen technologischen Fortschritts, wodurch eine sachgerechte Imitation wettbewerblicher Strukturen erst gewährleistet wird.
Die ökonomische Notwendigkeit des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors beruht in seiner Aufgabe als Korrektiv des zur Inflationierung der Kostenbasis genutzten Verbraucherpreisindexes sowie in der Abbildung des sektoralen technologischen Fortschritts, wodurch eine sachgerechte Imitation wettbewerblicher Strukturen erst gewährleistet wird.
Hierzu bedarf es einer theoretischen Ermittlung der jeweiligen gesamt- und netzwirtschaftlichen Einzelwerte sowie der Ableitung eines konkreten Wertes für die Strom- und Gasversorgungsnetze, wobei auch getrennte Werte für Strom- und Gasversorgungsnetze möglich sind. Im Rahmen des zu vergebenden Gutachtens soll daher eine ergebnisoffene Auseinandersetzung mit den Entwicklungen der Strom- und Gasversorgungsnetzen gegenüber der Gesamtwirtschaft erfolgen, um abschließend sachgerechte Werte für den generellen sektoralen Produktivitätsfortschritt zu bestimmen.
Hierzu bedarf es einer theoretischen Ermittlung der jeweiligen gesamt- und netzwirtschaftlichen Einzelwerte sowie der Ableitung eines konkreten Wertes für die Strom- und Gasversorgungsnetze, wobei auch getrennte Werte für Strom- und Gasversorgungsnetze möglich sind. Im Rahmen des zu vergebenden Gutachtens soll daher eine ergebnisoffene Auseinandersetzung mit den Entwicklungen der Strom- und Gasversorgungsnetzen gegenüber der Gesamtwirtschaft erfolgen, um abschließend sachgerechte Werte für den generellen sektoralen Produktivitätsfortschritt zu bestimmen.
Referenznummer: Z25-4, Gutachten zur Bestimmung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesnetzagentur Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A EG vorliegen.
Hohe Anforderungen bestehen an die Unabhängigkeit des zu beauftragenden Gutachters. Diese Anforderungen gelten auch für möglicherweise im Rahmen des Auftrags mit dem Gutachter kooperierende Unternehmen/Institutionen. Diese Unabhängigkeit ist nachzuweisen, indem die Eigentumsverhältnisse dargelegt werden und Auskunft über institutionelle oder personelle Verflechtungen mit strom- oder gaswirtschaftlichen Unternehmen oder Verbänden gegeben wird. Darüber hinaus sind die in den letzten 5 Jahren für strom- und gaswirtschaftliche Unternehmen oder Verbände erstatteten Gutachten oder ähnliche Schriften sowie die entsprechenden Auftraggeber zu benennen. Ferner ist die Finanzierung des Bewerbers durch Drittmittel und vergleichbare Zuwendungen aus der Strom- und Gaswirtschaft darzulegen. Bestehen begründete Zweifel an der uneingeschränkten Unabhängigkeit und Neutralität des zu beauftragenden Gutachters oder sind Interessenkonflikte mit anderen Tätigkeiten des zu beauftragenden Gutachters nicht auszuschließen, führt dies unabhängig von der sonstigen Bewertung des Angebots zur Nichtberücksichtigung des Bewerbers.
Hohe Anforderungen bestehen an die Unabhängigkeit des zu beauftragenden Gutachters. Diese Anforderungen gelten auch für möglicherweise im Rahmen des Auftrags mit dem Gutachter kooperierende Unternehmen/Institutionen. Diese Unabhängigkeit ist nachzuweisen, indem die Eigentumsverhältnisse dargelegt werden und Auskunft über institutionelle oder personelle Verflechtungen mit strom- oder gaswirtschaftlichen Unternehmen oder Verbänden gegeben wird. Darüber hinaus sind die in den letzten 5 Jahren für strom- und gaswirtschaftliche Unternehmen oder Verbände erstatteten Gutachten oder ähnliche Schriften sowie die entsprechenden Auftraggeber zu benennen. Ferner ist die Finanzierung des Bewerbers durch Drittmittel und vergleichbare Zuwendungen aus der Strom- und Gaswirtschaft darzulegen. Bestehen begründete Zweifel an der uneingeschränkten Unabhängigkeit und Neutralität des zu beauftragenden Gutachters oder sind Interessenkonflikte mit anderen Tätigkeiten des zu beauftragenden Gutachters nicht auszuschließen, führt dies unabhängig von der sonstigen Bewertung des Angebots zur Nichtberücksichtigung des Bewerbers.
2. Ressourcenverfügbarkeit:
Der zu beauftragende Gutachter muss hinreichend verdeutlichen, dass es aufgrund seiner personellen Ressourcen mit entsprechender Expertise in der Lage ist, den Auftrag in vollem Umfang und im vorgegebenen Zeitraum durchführen zu können. Hierzu sind die Lebensläufe der seitens des Gutachters vorgesehenen Mitarbeiter und entsprechende Verfügbarkeitserklärungen vorzulegen.
Der zu beauftragende Gutachter muss hinreichend verdeutlichen, dass es aufgrund seiner personellen Ressourcen mit entsprechender Expertise in der Lage ist, den Auftrag in vollem Umfang und im vorgegebenen Zeitraum durchführen zu können. Hierzu sind die Lebensläufe der seitens des Gutachters vorgesehenen Mitarbeiter und entsprechende Verfügbarkeitserklärungen vorzulegen.
3. Fachliche Expertise:
Der Auftragnehmer muss über fundierte Expertise im Bereich statistischer Verfahren sowie in den beschriebenen methodischen Ansätzen verfügen. Eine hinreichende Erfahrung auf dem Gebiet der angewandten Forschung über Preis- und Produktivitätsentwicklungen, insbesondere bei Energieversorgungsnetzen ist unumgänglich. Der Nachweis hierüber hat durch bereits erbrachte Begutachtungen oder Veröffentlichungen des Gutachters zu Effizienzvergleichen oder sektoralen Produktivitätsbetrachtungen im nationalen Raum zu erfolgen.
Der Auftragnehmer muss über fundierte Expertise im Bereich statistischer Verfahren sowie in den beschriebenen methodischen Ansätzen verfügen. Eine hinreichende Erfahrung auf dem Gebiet der angewandten Forschung über Preis- und Produktivitätsentwicklungen, insbesondere bei Energieversorgungsnetzen ist unumgänglich. Der Nachweis hierüber hat durch bereits erbrachte Begutachtungen oder Veröffentlichungen des Gutachters zu Effizienzvergleichen oder sektoralen Produktivitätsbetrachtungen im nationalen Raum zu erfolgen.
Sollte eines dieser Punkte auf den Bieter nicht zutreffen, führ dies unabhängig von der sonstigen Bewertung zur Nichtberücksichtigung des Angebots.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z25-4, Gutachten zur Bestimmung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Siehe § 107 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt
Quelle: OJS 2016/S 005-005350 (2016-01-06)