Kompetenzen für eine digitale Souveränität

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4

Thema
Kompetenzen für eine digitale Souveränität
1. Einleitung
Die Digitalisierung bringt einen tiefgreifenden Wandel mit sich und berührt nahezu alle Bereiche unseres Lebens. Dabei ist Digitalisierung jedoch kein Selbstzweck. Sie muss dem Wohle unserer Gesellschaft dienen, Wachstum und gute Arbeit hervorbringen. Deswegen ist das Ziel des BMWi eine Digitalisierung mit Augenmaß die von Bürgern, Staat und Gesellschaft selbstbestimmt gestaltet werden kann. Digitale Souveränität zu erlangen und zu bewahren ist vor diesem Hintergrund ein zentraler Aspekt der Digitalpolitik des BMWi.
Im Rahmen des IT-Gipfels wurden gemeinsam mit verschiedenen Stakeholdern bereits „Leitplanken“ für die Digitale Souveränität erarbeitet. Digitale Souveränität ist demnach, dass Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft (digitale) Produkte, Dienstleistungen, Plattformen und Technologien so nutzen können, dass bspw. eigene Sicherheits- oder Datenschutzinteressen nicht beeinträchtigt sind, dass keine unausweichlichen Abhängigkeiten entstehen und dass eigene Geschäftsideen und -modelle verwirklicht werden können.
Konkret gehört dazu, dass Schlüsseltechnologien in den folgenden Bereichen beherrscht werden: (1) Software-Kompetenzen, (2) Hardware-Kompetenzen, (3) IT-Sicherheit, (4) „Big Data“ und „Smart Data“, (5) Cloud-Dienste und digitale Produktion, (6) Plattformen, (7) Mobile Business.
Die Studie soll die wissenschaftliche Grundlage für einen Strategieprozess bilden, der unter Einbeziehung aller wichtiger Stakeholder unter dem Dach des IT-Gipfels durchgeführt werden und an dessen Ende eine strategische Technologie- und Kompetenz Agenda (STKA) stehen soll. Diese soll konkrete Technologien benennen sowie Wege, Maßnahmen und Zeithorizonte für deren Aufbau oder Weiterentwicklung aufzeigen. Die STKA bildet sodann die Basis für ein fortlaufendes Kompetenzmonitoring.
Weiter unter Punkt VI.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-01 Auftragsbekanntmachung
2016-08-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Referat I C 4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: johann.apostel@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30186156069 📞
Fax: +49 30186152698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 046-076580
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5). 2. Leistungsbeschreibung Ziel der Studie ist es, Schlüsseltechnologien und –kompetenzen für eine „digitale Souveränität“ zu definieren und zu bestimmen, welche davon für zukünftige Wertschöpfungsprozesse besonders relevant sind. In einem Digitalatlas soll dargestellt werden, wo diese Kompetenzen in welcher Form in Deutschland vorhanden sind. Die Studie bildet damit auch die wissenschaftliche Grundlage für einen Strategieprozess bilden, der unter Einbeziehung aller wichtiger Stakeholder unter dem Dach des IT-Gipfels durchgeführt werden und an dessen Ende eine Strategische Technologie- und Kompetenz Agenda (STKA) und ein fortlaufendes Kompetenz-Monitoring stehen soll. Ziel des BMWi ist eine Digitalisierung, die von Bürgern, Staat und Gesellschaft in Deutschland und Europa selbstbestimmt gestaltet werden kann. Digitale Souveränität zu erlangen und zu bewahren ist ein zentraler Aspekt der Digitalpolitik des BMWi. Im Rahmen des IT-Gipfels wurden gemeinsam mit verschiedenen Stakeholdern bereits Leitplanken für Digitale Souveränität erarbeitet (siehe auch http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/IT-Gipfel/it-gipfel-2015-leitplanken-digitaler-souveraenitaet.pdf) Digitale Souveränität heißt demnach, dass Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft (digitale) Produkte, Dienstleistungen, Plattformen und Technologien so nutzen können, dass beispielsweise eigene Sicherheits- oder Datenschutzinteressen nicht beeinträchtigt sind, dass keine unausweichlichen Abhängigkeiten entstehen und dass eigene Geschäftsideen und -modelle verwirklicht werden können. Digitale Souveränität bedeutet darüber hinaus, dass Wirtschaft, Wissenschaft (und in einigen Fällen die öffentliche Verwaltung) in der Lage sind, digitale Technologien zu entwickeln, zur Marktreife auf internationalem Spitzenniveau zu bringen und national wie international zu vertreiben. Konkret gehört dazu, dass Schlüsseltechnologien in den folgenden Bereichen beherrscht werden: 1. Software-Kompetenzen, 2. Hardware-Kompetenzen, 3. IT-Sicherheit, 4. „Big Data“ und „Smart Data“, 5. Cloud-Dienste und digitalisierte Produktion, 6. Plattformen sowie 7. Mobile Business. Die Studie soll zunächst die Kompetenzen in den genannten (und ggfs. weiteren) Bereichen weiter konkretisieren. Zudem soll eine Einschätzung erfolgen, welche Kompetenzen für zukünftige Wertschöpfungsprozesse auch mit Blick auf die deutsche Wirtschaft besonders relevant sind. Darauf aufbauend soll untersucht werden, inwieweit und wo diese Kompetenzen in Deutschland vorhanden sind. Dies soll schließlich in einem Digitalatlas veranschaulicht werden. Die Studie soll damit die wissenschaftliche Grundlage für einen Strategieprozess bilden, der unter Einbeziehung aller wichtiger Stakeholder unter dem Dach des IT-Gipfels durchgeführt werden und an dessen Ende eine Strategische Technologie- und Kompetenz Agenda (STKA) stehen soll. Diese soll konkrete Technologien benennen und priorisieren sowie Wege, Maßnahmen und Zeithorizonte für deren Weiterentwicklung oder Aufbau aufzeigen. Von der STKA ausgehend soll ein fortlaufendes Kompetenz-Monitoring eingerichtet werden. Der Auftrag gliedert sich in folgende Arbeitspakete (AP). AP 1: Erarbeitung konkreter Technologie- und Kompetenzfelder Die Studie soll (schwerpunktmäßig) in den oben genannten 7 Bereichen konkrete Techno-logie- und Kompetenzfelder definieren und beschreiben, die besonders zukunftsträchtig sind und/oder eine besondere strategische Bedeutung für Wirtschaft oder Staat in Deutschland besitzen. In diesen Feldern sollen der Status-Quo (in Deutschland und in ausgewählten anderen Wirtschaftsräumen) und die wahrscheinlichsten Entwicklungsszenarien, auch im Hinblick auf die (erwartete) Bedeutung des Technologiefeldes auf Wertschöpfung und Wertschöpfungsketten dargestellt werden. Dazu zählt unter anderem — die Identifizierung der internationalen und deutschen Leitanbieter in den relevanten Märkten, — die Entwicklung der Marktanteile deutscher und europäischer Anbieter, — eventuelle Konzentrations- und Abwanderungsprozesse, — die Bedeutung des jeweiligen Technologiefeldes (oder einer konkreten Technologie) für Wertschöpfungsprozesse in anderen Branchen — Darstellung und Bewertung der öffentlichen und privaten Forschungsaktivitäten in Deutschland und — die Stellen- und Bewerbersituation auf den relevanten Fachkräftemärkten. Die Darstellung soll sich auch an folgenden Leitfragen orientieren: — Wo liegt die strategische Bedeutung des Technologiefelds/ einzelner Technologien? — Welche anderen Branchen sind davon betroffen und in welcher Weise? — Wo drohen Erosionen bislang inländisch geprägter Teile von Wertschöpfungsketten? — Welche Entwicklungs- und Herstellungskompetenzen sind in Deutschland und Europa in diesem Bereich vorhanden? — Inwieweit ist Beurteilungs-, Veredelungs- oder Überprüfungskompetenz vorhanden? — In welchen Bereichen sind herausragende Kompetenzen in Deutschland vorhanden, aber abwanderungsgefährdet? — Wo bestehen strategische Stärken vorhandener Anbieter und Branchen, die durch die Digitalisierung an Bedeutung gewinnen? — Worauf könnte man den Aufbau von Kompetenzen in den jeweiligen Bereichen begründen? — In welchen Bereichen bestehen ausreichende theoretische Kompetenzen in Deutschland, das aber hier nicht hinreichend in die Praxis (fehlende Marktreife; keine erfolgreichen Geschäftsmodelle) umgesetzt wird? Was sind die Hauptursachen? — Bestehen oder drohen Abhängigkeitsverhältnisse zu einzelnen Anbietern? — Welche Rahmenbedingungen sind für Erhalt und/oder Aufbau dieser Fähigkeiten wichtig und wie sind sie in Deutschland ausgeprägt? Auf Basis der Technologiefelder soll abschließend eine übergreifende Bewertung der strategische Stärken und Schwächen der deutschen und europäischen Wirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftsräumen erfolgen. Zudem soll herausgearbeitet werden in welchen Bereichen und mit welchen konkreten Maßnahmen die Digitale Souveränität erhalten und erreicht werden kann. AP 2: Koordinierung der Studie mit einer strategischen Technologie- und Kompetenzagenda Die Studie soll die Basis für die Erarbeitung einer STKA im Rahmen des IT-Gipfels bilden. Insofern soll bei der Erstellung der Studie Input aus der entsprechenden Stakeholder-Plattform/ Arbeitsgruppe einbezogen werden. Dazu soll der Auftragnehmer nach einer ersten Sichtungsphase in einem gemeinsamen Workshop die einzelnen Technologiefelder definieren. Zudem soll nach ca. zwei Dritteln der Laufzeit ein weiterer Workshop durchgeführt werden, in dem Ergebnisse präsentiert und diskutiert werden und eventueller Anpassungsbedarf identifiziert wird. Dieser wird anschließend vom Auftragnehmer soweit als möglich umgesetzt. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehören somit auch Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Workshops. Entsprechende Tagungsunterlagen werden den Workshopteilnehmern im Voraus (etwa eine Woche) zugänglich gemacht, im Anschluss an die Workshops wird ein Protokoll vorgelegt und mit den Teilnehmern abgestimmt. Das Angebot beinhaltet auch Kosten für angemessene Bewirtung der Workshop-Teilnehmer. AP 3: Erstellung eines „Digital-Atlas“ Auf dieser Basis soll ein „Digital-Atlas“ erstellt werden, der die in Deutschland vorhandenen Kompetenzen zeigt. Der Digitalatlas soll sowohl als interaktive, virtuelle Landkarte (z. B. mit Suchfunktion, hinterlegt mit weiteren Informationen und Quellen) als auch als physische (mit Symbolen bezeichnete) Karte dargestellt werden. Die mit dem Auftraggeber endabgestimmte Fassung der Studie wird gegebenenfalls durch den Auftraggeber veröffentlicht. Ideen und Anregungen von Seiten des Auftragnehmers zu den genannten Fragestellungen sind ausdrücklich erwünscht. Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 7 Monaten ab Auftragsvergabe. Eine Darstellung von Ergebnissen ist für den nationalen IT-Gipfel geplant. Allgemeine Anforderungen: Der Schlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen ist im Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens vorzulegen. Bei allen Veröffentlichungen sowie bei Einladungen, Protokollen, Vorträgen, etwaigen Berichten etc. weist die Auftragnehmerin auf ihr Verhältnis zum BMWi hin. Dies erfolgt in der Regel mit dem Hinweis „Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“. Das BMWi-Logo ist nicht aufzunehmen. Mögliche ÖA-Maßnahmen sind vorab mit dem BMWi-Referat LB2 abzustimmen. Im Angebot ist zu beschreiben, wie die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen ausgeführt werden sollen (Ziele, Stand der Diskussion, geplante wissenschaftliche Methoden, Arbeitsprogramm mit Zeitplan, Organigramm zum geplanten Projektteam und Personalkosten inkl. Stundensätze etc.). Die Beschreibung soll Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden sollen. Es ist ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan beizufügen. Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen, der die vollständige termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität sicherstellt. Es ist dabei die organisatorische Umsetzung und das Management der Teamzusammenarbeit unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung darzustellen. Dabei ist darauf einzugehen, wie die Mitglieder des Projektteams entsprechend der verschiedenen Fragestellungen eingesetzt und deren Zusammenwirken koordiniert werden. Die Struktur des Projektteams ist in einem Organigramm darzustellen. — ------------------------------------------------- Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 14.04.2016 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten. Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung in 3-facher Ausfertigung in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 13/16!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn bis zum 02.05.2016 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten). Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Thema
Kompetenzen für eine digitale Souveränität
1. Einleitung
Die Digitalisierung bringt einen tiefgreifenden Wandel mit sich und berührt nahezu alle Bereiche unseres Lebens. Dabei ist Digitalisierung jedoch kein Selbstzweck. Sie muss dem Wohle unserer Gesellschaft dienen, Wachstum und gute Arbeit hervorbringen. Deswegen ist das Ziel des BMWi eine Digitalisierung mit Augenmaß die von Bürgern, Staat und Gesellschaft selbstbestimmt gestaltet werden kann. Digitale Souveränität zu erlangen und zu bewahren ist vor diesem Hintergrund ein zentraler Aspekt der Digitalpolitik des BMWi.
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Im Rahmen des IT-Gipfels wurden gemeinsam mit verschiedenen Stakeholdern bereits „Leitplanken“ für die Digitale Souveränität erarbeitet. Digitale Souveränität ist demnach, dass Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft (digitale) Produkte, Dienstleistungen, Plattformen und Technologien so nutzen können, dass bspw. eigene Sicherheits- oder Datenschutzinteressen nicht beeinträchtigt sind, dass keine unausweichlichen Abhängigkeiten entstehen und dass eigene Geschäftsideen und -modelle verwirklicht werden können.
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Konkret gehört dazu, dass Schlüsseltechnologien in den folgenden Bereichen beherrscht werden: (1) Software-Kompetenzen, (2) Hardware-Kompetenzen, (3) IT-Sicherheit, (4) „Big Data“ und „Smart Data“, (5) Cloud-Dienste und digitale Produktion, (6) Plattformen, (7) Mobile Business.
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Die Studie soll die wissenschaftliche Grundlage für einen Strategieprozess bilden, der unter Einbeziehung aller wichtiger Stakeholder unter dem Dach des IT-Gipfels durchgeführt werden und an dessen Ende eine strategische Technologie- und Kompetenz Agenda (STKA) stehen soll. Diese soll konkrete Technologien benennen sowie Wege, Maßnahmen und Zeithorizonte für deren Aufbau oder Weiterentwicklung aufzeigen. Die STKA bildet sodann die Basis für ein fortlaufendes Kompetenzmonitoring.
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Weiter unter Punkt VI.3).
Dauer: 7 Monate
Referenznummer: I C 4 - 80 14 37/13; Projekt-Nr. 13/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin / Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema.
Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
d) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers (vgl. auch II.1.5);
e) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen (vgl. auch II.1.5).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung – bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-05-02 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Vollständigkeit des Angebots (35)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung und Zielorientiertheit der Vorgehensweise (35)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BMWi, Referat I C 4
Hrn. Apostel
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 80 14 37/13; Projekt-Nr. 13/16
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5).
2. Leistungsbeschreibung
Ziel der Studie ist es, Schlüsseltechnologien und –kompetenzen für eine „digitale Souveränität“ zu definieren und zu bestimmen, welche davon für zukünftige Wertschöpfungsprozesse besonders relevant sind. In einem Digitalatlas soll dargestellt werden, wo diese Kompetenzen in welcher Form in Deutschland vorhanden sind.
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Die Studie bildet damit auch die wissenschaftliche Grundlage für einen Strategieprozess bilden, der unter Einbeziehung aller wichtiger Stakeholder unter dem Dach des IT-Gipfels durchgeführt werden und an dessen Ende eine Strategische Technologie- und Kompetenz Agenda (STKA) und ein fortlaufendes Kompetenz-Monitoring stehen soll.
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Ziel des BMWi ist eine Digitalisierung, die von Bürgern, Staat und Gesellschaft in Deutschland und Europa selbstbestimmt gestaltet werden kann. Digitale Souveränität zu erlangen und zu bewahren ist ein zentraler Aspekt der Digitalpolitik des BMWi.
Im Rahmen des IT-Gipfels wurden gemeinsam mit verschiedenen Stakeholdern bereits Leitplanken für Digitale Souveränität erarbeitet (siehe auch
Digitale Souveränität heißt demnach, dass Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft (digitale) Produkte, Dienstleistungen, Plattformen und Technologien so nutzen können, dass beispielsweise eigene Sicherheits- oder Datenschutzinteressen nicht beeinträchtigt sind, dass keine unausweichlichen Abhängigkeiten entstehen und dass eigene Geschäftsideen und -modelle verwirklicht werden können. Digitale Souveränität bedeutet darüber hinaus, dass Wirtschaft, Wissenschaft (und in einigen Fällen die öffentliche Verwaltung) in der Lage sind, digitale Technologien zu entwickeln, zur Marktreife auf internationalem Spitzenniveau zu bringen und national wie international zu vertreiben. Konkret gehört dazu, dass Schlüsseltechnologien in den folgenden Bereichen beherrscht werden:
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1. Software-Kompetenzen,
2. Hardware-Kompetenzen,
3. IT-Sicherheit,
4. „Big Data“ und „Smart Data“,
5. Cloud-Dienste und digitalisierte Produktion,
6. Plattformen sowie
7. Mobile Business.
Die Studie soll zunächst die Kompetenzen in den genannten (und ggfs. weiteren) Bereichen weiter konkretisieren. Zudem soll eine Einschätzung erfolgen, welche Kompetenzen für zukünftige Wertschöpfungsprozesse auch mit Blick auf die deutsche Wirtschaft besonders relevant sind. Darauf aufbauend soll untersucht werden, inwieweit und wo diese Kompetenzen in Deutschland vorhanden sind. Dies soll schließlich in einem Digitalatlas veranschaulicht werden.
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Die Studie soll damit die wissenschaftliche Grundlage für einen Strategieprozess bilden, der unter Einbeziehung aller wichtiger Stakeholder unter dem Dach des IT-Gipfels durchgeführt werden und an dessen Ende eine Strategische Technologie- und Kompetenz Agenda (STKA) stehen soll. Diese soll konkrete Technologien benennen und priorisieren sowie Wege, Maßnahmen und Zeithorizonte für deren Weiterentwicklung oder Aufbau aufzeigen. Von der STKA ausgehend soll ein fortlaufendes Kompetenz-Monitoring eingerichtet werden.
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Der Auftrag gliedert sich in folgende Arbeitspakete (AP).
AP 1: Erarbeitung konkreter Technologie- und Kompetenzfelder
Die Studie soll (schwerpunktmäßig) in den oben genannten 7 Bereichen konkrete Techno-logie- und Kompetenzfelder definieren und beschreiben, die besonders zukunftsträchtig sind und/oder eine besondere strategische Bedeutung für Wirtschaft oder Staat in Deutschland besitzen. In diesen Feldern sollen der Status-Quo (in Deutschland und in ausgewählten anderen Wirtschaftsräumen) und die wahrscheinlichsten Entwicklungsszenarien, auch im Hinblick auf die (erwartete) Bedeutung des Technologiefeldes auf Wertschöpfung und Wertschöpfungsketten dargestellt werden. Dazu zählt unter anderem
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— die Identifizierung der internationalen und deutschen Leitanbieter in den relevanten Märkten,
— die Entwicklung der Marktanteile deutscher und europäischer Anbieter,
— eventuelle Konzentrations- und Abwanderungsprozesse,
— die Bedeutung des jeweiligen Technologiefeldes (oder einer konkreten Technologie) für Wertschöpfungsprozesse in anderen Branchen
— Darstellung und Bewertung der öffentlichen und privaten Forschungsaktivitäten in Deutschland und
— die Stellen- und Bewerbersituation auf den relevanten Fachkräftemärkten.
Die Darstellung soll sich auch an folgenden Leitfragen orientieren:
— Wo liegt die strategische Bedeutung des Technologiefelds/ einzelner Technologien?
— Welche anderen Branchen sind davon betroffen und in welcher Weise?
— Wo drohen Erosionen bislang inländisch geprägter Teile von Wertschöpfungsketten?
— Welche Entwicklungs- und Herstellungskompetenzen sind in Deutschland und Europa in diesem Bereich vorhanden?
— Inwieweit ist Beurteilungs-, Veredelungs- oder Überprüfungskompetenz vorhanden?
— In welchen Bereichen sind herausragende Kompetenzen in Deutschland vorhanden, aber abwanderungsgefährdet?
— Wo bestehen strategische Stärken vorhandener Anbieter und Branchen, die durch die Digitalisierung an Bedeutung gewinnen?
— Worauf könnte man den Aufbau von Kompetenzen in den jeweiligen Bereichen begründen?
— In welchen Bereichen bestehen ausreichende theoretische Kompetenzen in Deutschland, das aber hier nicht hinreichend in die Praxis (fehlende Marktreife; keine erfolgreichen Geschäftsmodelle) umgesetzt wird? Was sind die Hauptursachen?
— Bestehen oder drohen Abhängigkeitsverhältnisse zu einzelnen Anbietern?
— Welche Rahmenbedingungen sind für Erhalt und/oder Aufbau dieser Fähigkeiten wichtig und wie sind sie in Deutschland ausgeprägt?
Auf Basis der Technologiefelder soll abschließend eine übergreifende Bewertung der strategische Stärken und Schwächen der deutschen und europäischen Wirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftsräumen erfolgen. Zudem soll herausgearbeitet werden in welchen Bereichen und mit welchen konkreten Maßnahmen die Digitale Souveränität erhalten und erreicht werden kann.
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AP 2: Koordinierung der Studie mit einer strategischen Technologie- und Kompetenzagenda
Die Studie soll die Basis für die Erarbeitung einer STKA im Rahmen des IT-Gipfels bilden. Insofern soll bei der Erstellung der Studie Input aus der entsprechenden Stakeholder-Plattform/ Arbeitsgruppe einbezogen werden. Dazu soll der Auftragnehmer nach einer ersten Sichtungsphase in einem gemeinsamen Workshop die einzelnen Technologiefelder definieren. Zudem soll nach ca. zwei Dritteln der Laufzeit ein weiterer Workshop durchgeführt werden, in dem Ergebnisse präsentiert und diskutiert werden und eventueller Anpassungsbedarf identifiziert wird. Dieser wird anschließend vom Auftragnehmer soweit als möglich umgesetzt.
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Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehören somit auch Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Workshops. Entsprechende Tagungsunterlagen werden den Workshopteilnehmern im Voraus (etwa eine Woche) zugänglich gemacht, im Anschluss an die Workshops wird ein Protokoll vorgelegt und mit den Teilnehmern abgestimmt. Das Angebot beinhaltet auch Kosten für angemessene Bewirtung der Workshop-Teilnehmer.
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AP 3: Erstellung eines „Digital-Atlas“
Auf dieser Basis soll ein „Digital-Atlas“ erstellt werden, der die in Deutschland vorhandenen Kompetenzen zeigt. Der Digitalatlas soll sowohl als interaktive, virtuelle Landkarte (z. B. mit Suchfunktion, hinterlegt mit weiteren Informationen und Quellen) als auch als physische (mit Symbolen bezeichnete) Karte dargestellt werden.
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Die mit dem Auftraggeber endabgestimmte Fassung der Studie wird gegebenenfalls durch den Auftraggeber veröffentlicht.
Ideen und Anregungen von Seiten des Auftragnehmers zu den genannten Fragestellungen sind ausdrücklich erwünscht.
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 7 Monaten ab Auftragsvergabe. Eine Darstellung von Ergebnissen ist für den nationalen IT-Gipfel geplant.
Allgemeine Anforderungen:
Der Schlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen ist im Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens vorzulegen.
Bei allen Veröffentlichungen sowie bei Einladungen, Protokollen, Vorträgen, etwaigen Berichten etc. weist die Auftragnehmerin auf ihr Verhältnis zum BMWi hin. Dies erfolgt in der Regel mit dem Hinweis „Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“. Das BMWi-Logo ist nicht aufzunehmen. Mögliche ÖA-Maßnahmen sind vorab mit dem BMWi-Referat LB2 abzustimmen.
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Im Angebot ist zu beschreiben, wie die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen ausgeführt werden sollen (Ziele, Stand der Diskussion, geplante wissenschaftliche Methoden, Arbeitsprogramm mit Zeitplan, Organigramm zum geplanten Projektteam und Personalkosten inkl. Stundensätze etc.). Die Beschreibung soll Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden sollen. Es ist ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan beizufügen.
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Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen, der die vollständige termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität sicherstellt. Es ist dabei die organisatorische Umsetzung und das Management der Teamzusammenarbeit unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung darzustellen. Dabei ist darauf einzugehen, wie die Mitglieder des Projektteams entsprechend der verschiedenen Fragestellungen eingesetzt und deren Zusammenwirken koordiniert werden. Die Struktur des Projektteams ist in einem Organigramm darzustellen.
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Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 14.04.2016 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
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Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
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Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung in 3-facher Ausfertigung in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 13/16!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
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Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 02.05.2016 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
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Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
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Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bewerber haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein Bewerber durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die für den Bewerber aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Bewerber mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Quelle: OJS 2016/S 046-076580 (2016-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 168-303071
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 046-076580
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5). 2. Leistungsbeschreibung Ziel der Studie ist es, Schlüsseltechnologien und -kompetenzen für eine „digitale Souveränität“ zu definieren und zu bestimmen, welche davon für zukünftige Wertschöpfungsprozesse besonders relevant sind. In einem Digitalatlas soll dargestellt werden, wo diese Kompetenzen in welcher Form in Deutschland vorhanden sind. Die Studie bildet damit auch die wissenschaftliche Grundlage für einen Strategieprozess bilden, der unter Einbeziehung aller wichtiger Stakeholder unter dem Dach des IT-Gipfels durchgeführt werden und an dessen Ende eine Strategische Technologie- und Kompetenz Agenda (STKA) und ein fortlaufendes Kompetenz-Monitoring stehen soll. Ziel des BMWi ist eine Digitalisierung, die von Bürgern, Staat und Gesellschaft in Deutschland und Europa selbstbestimmt gestaltet werden kann. Digitale Souveränität zu erlangen und zu bewahren ist ein zentraler Aspekt der Digitalpolitik des BMWi. Im Rahmen des IT-Gipfels wurden gemeinsam mit verschiedenen Stakeholdern bereits Leitplanken für Digitale Souveränität erarbeitet (siehe auch http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/IT-Gipfel/it-gipfel-2015-leitplanken-digitaler-souveraenitaet.pdf) Digitale Souveränität heißt demnach, dass Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft (digitale) Produkte, Dienstleistungen, Plattformen und Technologien so nutzen können, dass beispielsweise eigene Sicherheits- oder Datenschutzinteressen nicht beeinträchtigt sind, dass keine unausweichlichen Abhängigkeiten entstehen und dass eigene Geschäftsideen und -modelle verwirklicht werden können. Digitale Souveränität bedeutet darüber hinaus, dass Wirtschaft, Wissenschaft (und in einigen Fällen die öffentliche Verwaltung) in der Lage sind, digitale Technologien zu entwickeln, zur Marktreife auf internationalem Spitzenniveau zu bringen und national wie international zu vertreiben. Konkret gehört dazu, dass Schlüsseltechnologien in den folgenden Bereichen beherrscht werden: 1. Software-Kompetenzen, 2. Hardware-Kompetenzen, 3. IT-Sicherheit, 4. „Big Data“ und „Smart Data“, 5. Cloud-Dienste und digitalisierte Produktion, 6. Plattformen sowie 7. Mobile Business. Die Studie soll zunächst die Kompetenzen in den genannten (und ggfs. weiteren) Bereichen weiter konkretisieren. Zudem soll eine Einschätzung erfolgen, welche Kompetenzen für zukünftige Wertschöpfungsprozesse auch mit Blick auf die deutsche Wirtschaft besonders relevant sind. Darauf aufbauend soll untersucht werden, inwieweit und wo diese Kompetenzen in Deutschland vorhanden sind. Dies soll schließlich in einem Digitalatlas veranschaulicht werden. Die Studie soll damit die wissenschaftliche Grundlage für einen Strategieprozess bilden, der unter Einbeziehung aller wichtiger Stakeholder unter dem Dach des IT-Gipfels durchgeführt werden und an dessen Ende eine Strategische Technologie- und Kompetenz Agenda (STKA) stehen soll. Diese soll konkrete Technologien benennen und priorisieren sowie Wege, Maßnahmen und Zeithorizonte für deren Weiterentwicklung oder Aufbau aufzeigen. Von der STKA ausgehend soll ein fortlaufendes Kompetenz-Monitoring eingerichtet werden. Der Auftrag gliedert sich in folgende Arbeitspakete (AP). AP 1: Erarbeitung konkreter Technologie- und Kompetenzfelder Die Studie soll (schwerpunktmäßig) in den oben genannten 7 Bereichen konkrete Techno-logie- und Kompetenzfelder definieren und beschreiben, die besonders zukunftsträchtig sind und/oder eine besondere strategische Bedeutung für Wirtschaft oder Staat in Deutschland besitzen. In diesen Feldern sollen der Status-Quo (in Deutschland und in ausgewählten anderen Wirtschaftsräumen) und die wahrscheinlichsten Entwicklungsszenarien, auch im Hinblick auf die (erwartete) Bedeutung des Technologiefeldes auf Wertschöpfung und Wertschöpfungsketten dargestellt werden. Dazu zählt unter anderem – die Identifizierung der internationalen und deutschen Leitanbieter in den relevanten Märkten, – die Entwicklung der Marktanteile deutscher und europäischer Anbieter, – eventuelle Konzentrations- und Abwanderungsprozesse, – die Bedeutung des jeweiligen Technologiefeldes (oder einer konkreten Technologie) für Wertschöpfungsprozesse in anderen Branchen – Darstellung und Bewertung der öffentlichen und privaten Forschungsaktivitäten in Deutschland und – die Stellen- und Bewerbersituation auf den relevanten Fachkräftemärkten. Die Darstellung soll sich auch an folgenden Leitfragen orientieren: – Wo liegt die strategische Bedeutung des Technologiefelds/ einzelner Technologien? – Welche anderen Branchen sind davon betroffen und in welcher Weise? – Wo drohen Erosionen bislang inländisch geprägter Teile von Wertschöpfungsketten? – Welche Entwicklungs- und Herstellungskompetenzen sind in Deutschland und Europa in diesem Bereich vorhanden? – Inwieweit ist Beurteilungs-, Veredelungs- oder Überprüfungskompetenz vorhanden? – In welchen Bereichen sind herausragende Kompetenzen in Deutschland vorhanden, aber abwanderungsgefährdet? – Wo bestehen strategische Stärken vorhandener Anbieter und Branchen, die durch die Digitalisierung an Bedeutung gewinnen? – Worauf könnte man den Aufbau von Kompetenzen in den jeweiligen Bereichen begründen? – In welchen Bereichen bestehen ausreichende theoretische Kompetenzen in Deutschland, das aber hier nicht hinreichend in die Praxis (fehlende Marktreife; keine erfolgreichen Geschäftsmodelle) umgesetzt wird? Was sind die Hauptursachen? – Bestehen oder drohen Abhängigkeitsverhältnisse zu einzelnen Anbietern? – Welche Rahmenbedingungen sind für Erhalt und/oder Aufbau dieser Fähigkeiten wichtig und wie sind sie in Deutschland ausgeprägt? Auf Basis der Technologiefelder soll abschließend eine übergreifende Bewertung der strategische Stärken und Schwächen der deutschen und europäischen Wirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftsräumen erfolgen. Zudem soll herausgearbeitet werden in welchen Bereichen und mit welchen konkreten Maßnahmen die Digitale Souveränität erhalten und erreicht werden kann. AP 2: Koordinierung der Studie mit einer strategischen Technologie- und Kompetenzagenda Die Studie soll die Basis für die Erarbeitung einer STKA im Rahmen des IT-Gipfels bilden. Insofern soll bei der Erstellung der Studie Input aus der entsprechenden Stakeholder-Plattform/ Arbeitsgruppe einbezogen werden. Dazu soll der Auftragnehmer nach einer ersten Sichtungsphase in einem gemeinsamen Workshop die einzelnen Technologiefelder definieren. Zudem soll nach ca. 2 Dritteln der Laufzeit ein weiterer Workshop durchgeführt werden, in dem Ergebnisse präsentiert und diskutiert werden und eventueller Anpassungsbedarf identifiziert wird. Dieser wird anschließend vom Auftragnehmer soweit als möglich umgesetzt. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehören somit auch Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Workshops. Entsprechende Tagungsunterlagen werden den Workshopteilnehmern im Voraus (etwa eine Woche) zugänglich gemacht, im Anschluss an die Workshops wird ein Protokoll vorgelegt und mit den Teilnehmern abgestimmt. Das Angebot beinhaltet auch Kosten für angemessene Bewirtung der Workshop-Teilnehmer. AP 3: Erstellung eines „Digital-Atlas“ Auf dieser Basis soll ein „Digital-Atlas“ erstellt werden, der die in Deutschland vorhandenen Kompetenzen zeigt. Der Digitalatlas soll sowohl als interaktive, virtuelle Landkarte (z. B. mit Suchfunktion, hinterlegt mit weiteren Informationen und Quellen) als auch als physische (mit Symbolen bezeichnete) Karte dargestellt werden. Die mit dem Auftraggeber endabgestimmte Fassung der Studie wird gegebenenfalls durch den Auftraggeber veröffentlicht. Ideen und Anregungen von Seiten des Auftragnehmers zu den genannten Fragestellungen sind ausdrücklich erwünscht. Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 7 Monaten ab Auftragsvergabe. Eine Darstellung von Ergebnissen ist für den nationalen IT-Gipfel geplant. Allgemeine Anforderungen: Der Schlussbericht mit einer Gesamtdokumentation über die erbrachten Leistungen ist im Entwurf einen Monat vor Ende des Vorhabens vorzulegen. Bei allen Veröffentlichungen sowie bei Einladungen, Protokollen, Vorträgen, etwaigen Berichten etc. weist die Auftragnehmerin auf ihr Verhältnis zum BMWi hin. Dies erfolgt in der Regel mit dem Hinweis „Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“. Das BMWi-Logo ist nicht aufzunehmen. Mögliche ÖA-Maßnahmen sind vorab mit dem BMWi-Referat LB2 abzustimmen. Im Angebot ist zu beschreiben, wie die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen ausgeführt werden sollen (Ziele, Stand der Diskussion, geplante wissenschaftliche Methoden, Arbeitsprogramm mit Zeitplan, Organigramm zum geplanten Projektteam und Personalkosten inkl. Stundensätze etc.). Die Beschreibung soll Angaben dazu enthalten, welche Vorgehensweise und welche einzelnen Arbeitsschritte in der Bearbeitung der Teilaufgaben gewählt werden sollen. Es ist ein hinreichend detaillierter Arbeits-, Zeit-, Meilenstein- und Ressourcenplan beizufügen. Es ist ein angemessener Personal- und Sachmitteleinsatz anzusetzen, der die vollständige termingerechte Bearbeitung des gesamten Aufgabenumfangs bei gleichbleibend hoher wissenschaftlicher Qualität sicherstellt. Es ist dabei die organisatorische Umsetzung und das Management der Teamzusammenarbeit unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung darzustellen. Dabei ist darauf einzugehen, wie die Mitglieder des Projektteams entsprechend der verschiedenen Fragestellungen eingesetzt und deren Zusammenwirken koordiniert werden. Die Struktur des Projektteams ist in einem Organigramm darzustellen. -------------------------------------------------- Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1) genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 14.4.2016 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten. Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung in 3-facher Ausfertigung in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 13/16!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr – 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn bis zum 02.05.2016 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten). Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 359 664 💰
405 424 💰

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-11 📅
Name: FZI Forschungszentrum Informatik
Postanschrift: Haid-und-Neu-Str. 10-14
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiesenberger@fzi.de 📧
Internetadresse: www.fzi.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2016/S 168-303071 (2016-08-30)