Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6921323545📞
E-Mail: m.bogisch@vgf-ffm.de📧
Fax: +49 6921323336 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.vgf-ffm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Konstablerwache, Brandschutztechnische Nachrüstung, Hier: Licht und Kraftanlagen Ebene B.
VGF/EU 029/16”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen Leitungen📦
Kurze Beschreibung: Licht und Kraftanlagen Ebene B.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 032-052210
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Die Ausschreibung wurde wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung wurde wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten des § 107 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten des § 107 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässige (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 131-235530 (2016-07-05)