Die BESH wird vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch die Europäische Kommission (siehe hierzu II.2.4) eine Informationskampagne mit dem Titel „Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g. g. A. direkt vom Bauern – EU garantierter Genuss“ durchführen. Für die Durchführung der Kampagne wird eine Marketingagentur ausgeschrieben, welche in enger Abstimmung mit der BESH Marketingaktivitäten im Rahmen dieser Kampagne konzipiert, organisiert und durchführt. Kernbotschaften der Kampagne: alte Rasse/Biodiversität, Fleischqualität, artgerechte Tierhaltung, transparente regionale Herkunft, Nachhaltigkeit, geschützte geographische Angabe (g. g. A.) Zielgruppe der Kampagne: B2B-Partner (Fachmetzgereien/Gastronomen), Endverbraucher und Multiplikatoren (Journalisten etc.). Die Agentur soll Konzeptvorschläge für bestimmte Marketingaktivitäten erarbeiten, mit welchen die Kernbotschaften der Kampagne der Zielgruppe am besten näher gebracht werden können. Weitere Details siehe unter II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Marketing
Kurze Beschreibung:
Die BESH wird vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch die Europäische Kommission (siehe hierzu II.2.4) eine Informationskampagne mit dem Titel „Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g. g. A. direkt vom Bauern – EU garantierter Genuss“ durchführen. Für die Durchführung der Kampagne wird eine Marketingagentur ausgeschrieben, welche in enger Abstimmung mit der BESH Marketingaktivitäten im Rahmen dieser Kampagne konzipiert, organisiert und durchführt.
Kernbotschaften der Kampagne: alte Rasse/Biodiversität, Fleischqualität, artgerechte Tierhaltung, transparente regionale Herkunft, Nachhaltigkeit, geschützte geographische Angabe (g. g. A.)
Zielgruppe der Kampagne: B2B-Partner (Fachmetzgereien/Gastronomen), Endverbraucher und Multiplikatoren (Journalisten etc.).
Die Agentur soll Konzeptvorschläge für bestimmte Marketingaktivitäten erarbeiten, mit welchen die Kernbotschaften der Kampagne der Zielgruppe am besten näher gebracht werden können. Weitere Details siehe unter II.2.4).
Die BESH wird vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch die Europäische Kommission (siehe hierzu II.2.4) eine Informationskampagne mit dem Titel „Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g. g. A. direkt vom Bauern – EU garantierter Genuss“ durchführen. Für die Durchführung der Kampagne wird eine Marketingagentur ausgeschrieben, welche in enger Abstimmung mit der BESH Marketingaktivitäten im Rahmen dieser Kampagne konzipiert, organisiert und durchführt.
Kernbotschaften der Kampagne: alte Rasse/Biodiversität, Fleischqualität, artgerechte Tierhaltung, transparente regionale Herkunft, Nachhaltigkeit, geschützte geographische Angabe (g. g. A.)
Zielgruppe der Kampagne: B2B-Partner (Fachmetzgereien/Gastronomen), Endverbraucher und Multiplikatoren (Journalisten etc.).
Die Agentur soll Konzeptvorschläge für bestimmte Marketingaktivitäten erarbeiten, mit welchen die Kernbotschaften der Kampagne der Zielgruppe am besten näher gebracht werden können. Weitere Details siehe unter II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Marketing📦
Zusätzlicher CPV-Code: Website-Gestaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwaebisch Hall w. V.
Postanschrift: Haller Straße 20
Postleitzahl: 74549
Postort: Wolpertshausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.besh.de🌏
E-Mail: christiane.claus@besh.de📧
Telefon: +49 7904979772📞
Fax: +49 7904979779 📠
URL der Dokumente: http://www.projektdaten.besh.de/data/public/14880b🌏
Die unter II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit, die evt. in Phasen aufgeteilt wird, bezieht sich nur auf die Durchführung der Informationskampagne. Hinzu kommt eine Nachlaufzeit für Abrechnung, Rechnungsprüfung, etc.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BESH wird vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch die Europäische Kommission (siehe hierzu II.2.4) eine Informationskampagne mit dem Titel „Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g. g. A. direkt vom Bauern – EU garantierter Genuss“ durchführen. Für die Durchführung der Kampagne wird eine Marketingagentur ausgeschrieben, welche in enger Abstimmung mit der BESH Marketingaktivitäten im Rahmen dieser Kampagne konzipiert, organisiert und durchführt.
Die BESH wird vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch die Europäische Kommission (siehe hierzu II.2.4) eine Informationskampagne mit dem Titel „Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g. g. A. direkt vom Bauern – EU garantierter Genuss“ durchführen. Für die Durchführung der Kampagne wird eine Marketingagentur ausgeschrieben, welche in enger Abstimmung mit der BESH Marketingaktivitäten im Rahmen dieser Kampagne konzipiert, organisiert und durchführt.
Kernbotschaften der Kampagne: alte Rasse/Biodiversität, Fleischqualität, artgerechte Tierhaltung, transparente regionale Herkunft, Nachhaltigkeit, geschützte geographische Angabe (g. g. A.)
Zielgruppe der Kampagne: B2B-Partner (Fachmetzgereien/Gastronomen), Endverbraucher und Multiplikatoren (Journalisten etc.).
Die Agentur soll Konzeptvorschläge für bestimmte Marketingaktivitäten erarbeiten, mit welchen die Kernbotschaften der Kampagne der Zielgruppe am besten näher gebracht werden können. Weitere Details siehe unter II.2.4).
Zu den erbringenden Leistungen der Marketingagentur zählen u.a. die Ausschreibung der Dienstleistungen zur Einrichtung und Pflege einer Website, das Erstellen einer Mediaplanung unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen sowie die Betreuung von Social Media Plattformen. Originelle Werbemittel und Streuartikel sollen recherchiert und beschafft/ausgeschrieben werden. Im B2B-Bereich sollen insbesondere Seminare, spezielle Events und POS-Aktionen konzipiert und organisiert werden. Auch sollen Haus- und Fachmessen geplant und organisiert werden. Im B2C-Bereich soll ein Konzept erstellt werden um Besuchergruppen die Kampagnenbotschaften näher zu bringen.
Zu den erbringenden Leistungen der Marketingagentur zählen u.a. die Ausschreibung der Dienstleistungen zur Einrichtung und Pflege einer Website, das Erstellen einer Mediaplanung unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen sowie die Betreuung von Social Media Plattformen. Originelle Werbemittel und Streuartikel sollen recherchiert und beschafft/ausgeschrieben werden. Im B2B-Bereich sollen insbesondere Seminare, spezielle Events und POS-Aktionen konzipiert und organisiert werden. Auch sollen Haus- und Fachmessen geplant und organisiert werden. Im B2C-Bereich soll ein Konzept erstellt werden um Besuchergruppen die Kampagnenbotschaften näher zu bringen.
Für Website, Social Media und Besuchergruppen sollen Dienstleister ausgeschrieben werden.
Einige Aktivitäten sollen zusätzlich in AT und IT durchgeführt werden.
Der Gesamtwert unter II.1.5 umfasst nur die Vergütung der von der Marketingagentur zu erbringenden Leistungen. Für Ausschreibungen/Beschaffungen steht ein zusätzliches Budget von ca. 900 000 EUR zur Verfügung.
Die BESH hat bei der Europäischen Kommission für die Durchführung der Informationskampagne Fördermittel beantragt. Ob die Förderung bewilligt wird, wird voraussichtlich am 30.11.2016 entschieden. Sollte die Förderung nicht bewilligt werden, wird die BESH die Kampagne nicht durchführen und das Vergabeverfahren aufheben. In diesem Fall haben die Bewerber/Bieter keinerlei Ansprüche gegen die BESH.
Die BESH hat bei der Europäischen Kommission für die Durchführung der Informationskampagne Fördermittel beantragt. Ob die Förderung bewilligt wird, wird voraussichtlich am 30.11.2016 entschieden. Sollte die Förderung nicht bewilligt werden, wird die BESH die Kampagne nicht durchführen und das Vergabeverfahren aufheben. In diesem Fall haben die Bewerber/Bieter keinerlei Ansprüche gegen die BESH.
Dauer: 36 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Proposal ID: 734505; Acronym: SH-Schwein g.g.A.
Zusätzliche Informationen:
Die unter II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit, die evt. in Phasen aufgeteilt wird, bezieht sich nur auf die Durchführung der Informationskampagne. Hinzu kommt eine Nachlaufzeit für Abrechnung, Rechnungsprüfung, etc.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister;
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB);
3. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB);
4. Angaben zur Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB);
5. Eigenerklärung, ob bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB);
6. Eigenerklärung, ob im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
7. Eigenerklärung, ob eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen wurde, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB);
8. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund im Sinne von § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt;
8. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund im Sinne von § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt;
9. Eigenerklärung, dass kein Interessenskonflikt im Sinne von Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/1829 der Kommission vom 23.4.2015 vorliegt;
10. Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit gesamtschuldnerischer Haftung und Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz und den jährlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (2013 bis 2015).
2. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
3. Jahresabschlüsse für die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber/ das Mitglied der Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
alternativ Vorlage anderer geeigneter Unterlagen, beispielsweise einer Bankerklärung, die eine Beurteilung der Solvenz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder ermöglicht.
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: Bei Bewerbergemeinschaften werden die Referenzen Beschäftigtenanzahl/Anzahl der Führungskräfte der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zusammen gerechnet.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: Bei Bewerbergemeinschaften werden die Referenzen Beschäftigtenanzahl/Anzahl der Führungskräfte der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zusammen gerechnet.
1. Eigenerklärungen zu Referenzen.
2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und der Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2014 bis 2016).
Mindeststandards:
1. Eigenerklärung über 2 Referenzen für Projekte in Bereichen „Kompetenz im Management und Umsetzung von Agrarmarketingprojekten“; nur bei einer Referenz darf der Ausführungszeitraum länger als 3 Jahre zurückliegen (im folgenden „Agrarmarketingreferenzen“ genannt).
1. Eigenerklärung über 2 Referenzen für Projekte in Bereichen „Kompetenz im Management und Umsetzung von Agrarmarketingprojekten“; nur bei einer Referenz darf der Ausführungszeitraum länger als 3 Jahre zurückliegen (im folgenden „Agrarmarketingreferenzen“ genannt).
2. Eigenerklärung über 2 Referenzen für Projekte, die von der öffentlichen Hand mit Fördermitteln unterstützt werden; aus der Beschreibung muss sich eine Abwicklungskompetenz in Bezug auf die öffentlichen Fördermittel ergeben; der Ausführungszeitraum darf auch mehr als 3 Jahre zurückliegen (im folgenden „Fördermittelreferenzen“ genannt).
2. Eigenerklärung über 2 Referenzen für Projekte, die von der öffentlichen Hand mit Fördermitteln unterstützt werden; aus der Beschreibung muss sich eine Abwicklungskompetenz in Bezug auf die öffentlichen Fördermittel ergeben; der Ausführungszeitraum darf auch mehr als 3 Jahre zurückliegen (im folgenden „Fördermittelreferenzen“ genannt).
3. Sofern Agrarmarketingreferenzen auch die Anforderungen von Fördermittelreferenzen erfüllen, ist es zulässig, diese sowohl bei den Agrarmarketingreferenzen als auch bei Fördermittelreferenzen zu nennen. D. h., dass insofern Doppelnennungen von Projekten zulässig sind.
3. Sofern Agrarmarketingreferenzen auch die Anforderungen von Fördermittelreferenzen erfüllen, ist es zulässig, diese sowohl bei den Agrarmarketingreferenzen als auch bei Fördermittelreferenzen zu nennen. D. h., dass insofern Doppelnennungen von Projekten zulässig sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-01 📅
Die BESH hat zwar eine Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb veröffentlicht und hätte daher auf die Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung verzichten können. Die BESH hat gleichwohl diese Auftragsbekanntmachung veröffentlicht. Damit erhalten alle interessierten Unternehmen die Möglichkeit, einen Teilnahmeantrag abzugeben. Es ist nicht erforderlich, dass zuvor eine Interessensbekundung nach Maßgabe der Angaben in der Vorinformation abgegeben wurde. Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen für den Teilnahmeantrag können ebenso wie die Vergabeunterlagen, die später für die Angebotserstellung benötigt werden, unter dem unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden. Etwaige zusätzliche Informationen/Antworten zu Rückfragen werden ebenfalls unter dem Link eingestellt. Interessierte Unternehmen müssen daher regelmäßig selbst unter dem Link nachsehen, ob es neue Informationen gibt.
Die BESH hat zwar eine Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb veröffentlicht und hätte daher auf die Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung verzichten können. Die BESH hat gleichwohl diese Auftragsbekanntmachung veröffentlicht. Damit erhalten alle interessierten Unternehmen die Möglichkeit, einen Teilnahmeantrag abzugeben. Es ist nicht erforderlich, dass zuvor eine Interessensbekundung nach Maßgabe der Angaben in der Vorinformation abgegeben wurde. Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen für den Teilnahmeantrag können ebenso wie die Vergabeunterlagen, die später für die Angebotserstellung benötigt werden, unter dem unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden. Etwaige zusätzliche Informationen/Antworten zu Rückfragen werden ebenfalls unter dem Link eingestellt. Interessierte Unternehmen müssen daher regelmäßig selbst unter dem Link nachsehen, ob es neue Informationen gibt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall w. V. (BESH) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB. Es erfolgt nur deshalb eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, weil die BESH hierzu als potentieller Empfänger von Fördermitteln (siehe hierzu II.2.14) verpflichtet ist. Daher ist kein vergaberechtliches Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren i. S. v. §§ 155 ff GWB zulässig. Die unter VI.4.1 angegebene Vergabekammer ist daher auch nicht zuständig für ein Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren. Die Angabe erfolgt nur, weil das Formular nicht an das EU-Amtsblatt gesendet werden kann, ohne dass hier eine Eintragung erfolgt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall w. V. (BESH) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB. Es erfolgt nur deshalb eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, weil die BESH hierzu als potentieller Empfänger von Fördermitteln (siehe hierzu II.2.14) verpflichtet ist. Daher ist kein vergaberechtliches Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren i. S. v. §§ 155 ff GWB zulässig. Die unter VI.4.1 angegebene Vergabekammer ist daher auch nicht zuständig für ein Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren. Die Angabe erfolgt nur, weil das Formular nicht an das EU-Amtsblatt gesendet werden kann, ohne dass hier eine Eintragung erfolgt.
Quelle: OJS 2016/S 208-376640 (2016-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 208-376640
Kurze Beschreibung:
Die BESH wird vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch die Europäische Kommission (siehe hier zuII.2.4) eine Informationskampagne mit dem Titel „Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A. direkt vom Bauern – EU garantierter Genuss“ durchführen. Für die Durchführung der Kampagne wird eine Marketingagentur ausgeschrieben, welche in enger Abstimmung mit der BESH Marketingaktivitäten im Rahmen dieser Kampagne konzipiert, organisiert und durchführt.
Kernbotschaften der Kampagne: alte Rasse/Biodiversität, Fleischqualität, artgerechte Tierhaltung, transparente regionale Herkunft, Nachhaltigkeit, geschützte geographische Angabe (g.g.A.)
Zielgruppe der Kampagne: B2B-Partner (Fachmetzgereien/Gastronomen), Endverbraucher und Multiplikatoren(Journalisten etc.)
Die Agentur soll Konzeptvorschläge für bestimmte Marketingaktivitäten erarbeiten, mit welchen die Kernbotschaften der Kampagne der Zielgruppe am besten näher gebracht werden können. Weitere Details siehe unter II.2.4).
Die BESH wird vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch die Europäische Kommission (siehe hier zuII.2.4) eine Informationskampagne mit dem Titel „Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A. direkt vom Bauern – EU garantierter Genuss“ durchführen. Für die Durchführung der Kampagne wird eine Marketingagentur ausgeschrieben, welche in enger Abstimmung mit der BESH Marketingaktivitäten im Rahmen dieser Kampagne konzipiert, organisiert und durchführt.
Kernbotschaften der Kampagne: alte Rasse/Biodiversität, Fleischqualität, artgerechte Tierhaltung, transparente regionale Herkunft, Nachhaltigkeit, geschützte geographische Angabe (g.g.A.)
Zielgruppe der Kampagne: B2B-Partner (Fachmetzgereien/Gastronomen), Endverbraucher und Multiplikatoren(Journalisten etc.)
Die Agentur soll Konzeptvorschläge für bestimmte Marketingaktivitäten erarbeiten, mit welchen die Kernbotschaften der Kampagne der Zielgruppe am besten näher gebracht werden können. Weitere Details siehe unter II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Baeuerliche Erzeugergemeinschaft Schwaebisch Hall w. V.
Die BESH wird vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch die Europäische Kommission (siehe hier zuII.2.4) eine Informationskampagne mit dem Titel „Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A. direkt vom Bauern – EU garantierter Genuss“ durchführen. Für die Durchführung der Kampagne wird eine Marketingagentur ausgeschrieben, welche in enger Abstimmung mit der BESH Marketingaktivitäten im Rahmen dieser Kampagne konzipiert, organisiert und durchführt.
Die BESH wird vorbehaltlich der Bewilligung einer Förderung durch die Europäische Kommission (siehe hier zuII.2.4) eine Informationskampagne mit dem Titel „Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A. direkt vom Bauern – EU garantierter Genuss“ durchführen. Für die Durchführung der Kampagne wird eine Marketingagentur ausgeschrieben, welche in enger Abstimmung mit der BESH Marketingaktivitäten im Rahmen dieser Kampagne konzipiert, organisiert und durchführt.
Kernbotschaften der Kampagne: alte Rasse/Biodiversität, Fleischqualität, artgerechte Tierhaltung, transparente regionale Herkunft, Nachhaltigkeit, geschützte geographische Angabe (g.g.A.)
Zielgruppe der Kampagne: B2B-Partner (Fachmetzgereien/Gastronomen), Endverbraucher und Multiplikatoren(Journalisten etc.)
Zu den erbringenden Leistungen der Marketingagentur zählen u. a. die Ausschreibung der Dienstleistungen zur Einrichtung und Pflege einer Website, das Erstellen einer Mediaplanung unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen sowie die Betreuung von Social Media Plattformen. Originelle Werbemittel und Streuartikel sollen recherchiert und beschafft/ausgeschrieben werden. Im B2B-Bereich sollen insbesondere Seminare, spezielle Events und POS-Aktionen konzipiert und organisiert werden. Auch sollen Haus-und Fachmessen geplant und organisiert werden. Im B2C-Bereich soll ein Konzept erstellt werden um Besuchergruppen die Kampagnenbotschaften näher zu bringen.
Zu den erbringenden Leistungen der Marketingagentur zählen u. a. die Ausschreibung der Dienstleistungen zur Einrichtung und Pflege einer Website, das Erstellen einer Mediaplanung unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen sowie die Betreuung von Social Media Plattformen. Originelle Werbemittel und Streuartikel sollen recherchiert und beschafft/ausgeschrieben werden. Im B2B-Bereich sollen insbesondere Seminare, spezielle Events und POS-Aktionen konzipiert und organisiert werden. Auch sollen Haus-und Fachmessen geplant und organisiert werden. Im B2C-Bereich soll ein Konzept erstellt werden um Besuchergruppen die Kampagnenbotschaften näher zu bringen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 96
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Synergieeffekte der Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Gewichtung des Preises: 260
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall w.V. (BESH) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB. Es erfolgt nur deshalb eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, weil die BESH hierzu als potentieller Empfänger von Fördermitteln (siehe hierzu II.2.14) verpflichtet ist. Daher ist kein vergaberechtliches Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren i. S. v. §§ 155 ff GWB zulässig. Die unter VI.4.1 angegebene Vergabekammer ist daher auch nicht zuständig für ein Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren. Die Angabe erfolgt nur, weil das Formular nicht an das EU-Amtsblatt gesendet werden kann, ohne dass hier eine Eintragung erfolgt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall w.V. (BESH) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB. Es erfolgt nur deshalb eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, weil die BESH hierzu als potentieller Empfänger von Fördermitteln (siehe hierzu II.2.14) verpflichtet ist. Daher ist kein vergaberechtliches Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren i. S. v. §§ 155 ff GWB zulässig. Die unter VI.4.1 angegebene Vergabekammer ist daher auch nicht zuständig für ein Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren. Die Angabe erfolgt nur, weil das Formular nicht an das EU-Amtsblatt gesendet werden kann, ohne dass hier eine Eintragung erfolgt.