LEADER-Region Westrich-Glantal: Durchführung des Regionalmanagements

LAG-Westrich-Glantal e. V.

Die Region Westrich- Glantal hat sich um die Anerkennung als rheinland-pfälzische LEADER-Region für die Programmperiode 2014-2020 beworben. Die LEADER-Region Westrich-Glantal, besteht aus den Verbandsgemeinden (VG) Bruchmühlbach-Miesau, Glan-Münchweiler, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr (Landkreise Kaiserslautern und Kusel), hat am 24.07.2015 von Frau Ministerin Ulrike Höfken die entsprechende Anerkennungsurkunde erhalten. Die Region Westrich-Glantal ist eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) im Sinne von Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die LAG Westrich-Glantal e. V. vergibt die Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Westrich-Glantal als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß VgV.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-12 Auftragsbekanntmachung
2017-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Kurze Beschreibung:
Die Region Westrich- Glantal hat sich um die Anerkennung als rheinland-pfälzische LEADER-Region für die Programmperiode 2014-2020 beworben. Die LEADER-Region Westrich-Glantal, besteht aus den Verbandsgemeinden (VG) Bruchmühlbach-Miesau, Glan-Münchweiler, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr (Landkreise Kaiserslautern und Kusel), hat am 24.07.2015 von Frau Ministerin Ulrike Höfken die entsprechende Anerkennungsurkunde erhalten. Die Region Westrich-Glantal ist eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) im Sinne von Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die LAG Westrich-Glantal e. V. vergibt die Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Westrich-Glantal als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß VgV.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: LAG-Westrich-Glantal e. V.
Postanschrift: Am Neuen Markt 6
Postleitzahl: 66877
Postort: Ramstein-Miesenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.ile-westrich.de/ 🌏
E-Mail: sabrina.hauck@ramstein.de 📧
Telefon: +49 6371592115 📞
Fax: +49 6371592199 📠
URL der Dokumente: http://www.ile-westrich.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-15 📅
Datum des Beginns: 2017-02-06 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 242-441403
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Zugelassen sind nur schriftliche Angebote in deutscher Sprache, die mit „Ausschreibung der LAG Westrich-Glantal e. V.“ auf dem verschlossenen Umschlag gut sichtbar zu kennzeichnen sind. Das Angebot einschließlich sämtlicher Unterlagen ist 2-fach in gebundener Form und 1-fach als Kopiervorlage mit jeweils rechtsverbindlicher Unterschrift einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung des Regionalmanagements entsprechend der LILE (in der jeweils aktuellen Fassung abzurufen unter http.//www.ile-westrich.de/203/).
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung für den Zeitraum 1.1.2023–30.6.2023 möglich.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).
Zusätzliche Informationen:
Zugelassen sind nur schriftliche Angebote in deutscher Sprache, die mit „Ausschreibung der LAG Westrich-Glantal e. V.“ auf dem verschlossenen Umschlag gut sichtbar zu kennzeichnen sind. Das Angebot einschließlich sämtlicher Unterlagen ist 2-fach in gebundener Form und 1-fach als Kopiervorlage mit jeweils rechtsverbindlicher Unterschrift einzureichen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ramstein-Miesenbach.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Ramstein-Miesenbach.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: Sabrina Hauck
Dokumente URL: http://www.ile-westrich.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag, mit dem ein Bieter / Interessent am Auftrag behauptete vergaberechtliche Verstöße vor der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen kann, unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Quelle: OJS 2016/S 242-441403 (2016-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Region Westrich- Glantal hat sich um die Anerkennung als rheinland-pfälzische LEADER-Region für die Programmperiode 2014-2020 beworben. Die LEADER-Region Westrich-Glantal, besteht aus den Verbandsgemeinden (VG) Bruchmühlbach-Miesau, Glan-Münchweiler, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr (Landkreise Kaiserslautern und Kusel), hat am 24.07.2015 von Frau Ministerin Ulrike Höfken die entsprechende Anerkennungsurkunde erhalten. Die Region Westrich-Glantal ist eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) im Sinne von Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1303/2013. Die LAG Westrich-Glantal e.V. vergibt die Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Westrich-Glantal als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß VgV.
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Gesamtwert des Auftrags: 54 918 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 082-158800
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 242-441403
ABl. S-Ausgabe: 82

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: 1
Gewichtung der Kosten: 1

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-06 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetrtagener Verein

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag, mit dem ein Bieter / Interessent am Auftrag behauptete vergaberechtliche Verstöße vor der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen kann, unzulässig, wenn:
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Quelle: OJS 2017/S 082-158800 (2017-04-24)